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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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§. 5. Nach seinem d. 11. Octobr. 1347. plötzlich erfolgtem Tode theilten seine Söhne, des väterlichen Verbots ohngeachtet, Bayern unter sich ein; allein des eintzigen Hertzogs Stephani Fibulati Stamm ist übrig blieben, von welchem Hertzog Albertus IV. Sapiens abermals im J. 1504. gantz Bayern zusammen brachte, und das Recht der Erst-Geburt auf das kräftigste bestätigte.

§. 6. Es suchte hernach dessen Sohn, Hertzog Wilhelmus IV. auf dem Reichs-Tage zu Augsburg 1548. zu erweisen, daß nicht dem Pfältzischen, wohl aber seinem Bayerischen Hause die Chur-Würde zukomme; allein es blieb bey der darüber eingerichteten Protestation, bis endlich in vorigem Jahrhunderte, da Churfürst Fridericus V. zu Pfaltz Kayser Ferdinando II. im Jahr 1619. die Krone von Böheim zu entziehen gedachte, darüber aber so unglücklich worden, nicht allein dieses kaum eingenommene Reich, sondern auch seine eigene Lande, ja die Chur, wegen der über ihn ergangenen Achts-Erklärung, zu verliehren, der kluge und tapffere Hertzog von Bayern Maximilianus zu Belohnung seiner dem Ertz-Hause Oesterreich ja gantz Teutschlande damals geleisteten Hülffe, d. 25. 1623. die Chur und Ober-Pfaltz erhalten.

§. 7. Es fiel ihm auch 1646. die Gefürstete Landgrafschafft Leuchtenberg zu, und die Grafschafft Cham, hernach in dem zu Münster und Oßnabrück errichtetem allgemeinen Frieden wurde dem Durchlauchtigsten Hause Bayern die Chur nebst ihrem Anhange, so wie sie ehemals Pfaltz befessen, nebst der Ober-Pfaltz und Grafschafft Cham bestätigt; hingegen renuncirte dieses auf die Oesterreichische Schuld der XIII. Millionen und auf Ober-Oesterreich.

§. 8. Es starb dieser Erste Churfürst von Bayern voll

§. 5. Nach seinem d. 11. Octobr. 1347. plötzlich erfolgtem Tode theilten seine Söhne, des väterlichen Verbots ohngeachtet, Bayern unter sich ein; allein des eintzigen Hertzogs Stephani Fibulati Stamm ist übrig blieben, von welchem Hertzog Albertus IV. Sapiens abermals im J. 1504. gantz Bayern zusammen brachte, und das Recht der Erst-Geburt auf das kräftigste bestätigte.

§. 6. Es suchte hernach dessen Sohn, Hertzog Wilhelmus IV. auf dem Reichs-Tage zu Augsburg 1548. zu erweisen, daß nicht dem Pfältzischen, wohl aber seinem Bayerischen Hause die Chur-Würde zukomme; allein es blieb bey der darüber eingerichteten Protestation, bis endlich in vorigem Jahrhunderte, da Churfürst Fridericus V. zu Pfaltz Kayser Ferdinando II. im Jahr 1619. die Krone von Böheim zu entziehen gedachte, darüber aber so unglücklich worden, nicht allein dieses kaum eingenommene Reich, sondern auch seine eigene Lande, ja die Chur, wegen der über ihn ergangenen Achts-Erklärung, zu verliehren, der kluge und tapffere Hertzog von Bayern Maximilianus zu Belohnung seiner dem Ertz-Hause Oesterreich ja gantz Teutschlande damals geleisteten Hülffe, d. 25. 1623. die Chur und Ober-Pfaltz erhalten.

§. 7. Es fiel ihm auch 1646. die Gefürstete Landgrafschafft Leuchtenberg zu, und die Grafschafft Cham, hernach in dem zu Münster und Oßnabrück errichtetem allgemeinen Frieden wurde dem Durchlauchtigsten Hause Bayern die Chur nebst ihrem Anhange, so wie sie ehemals Pfaltz befessen, nebst der Ober-Pfaltz und Grafschafft Cham bestätigt; hingegen renuncirte dieses auf die Oesterreichische Schuld der XIII. Millionen und auf Ober-Oesterreich.

§. 8. Es starb dieser Erste Churfürst von Bayern voll

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        <p>§. 6. Es suchte hernach dessen Sohn, Hertzog Wilhelmus IV. auf dem Reichs-Tage zu                      Augsburg 1548. zu erweisen, daß nicht dem Pfältzischen, wohl aber seinem                      Bayerischen Hause die Chur-Würde zukomme; allein es blieb bey der darüber                      eingerichteten Protestation, bis endlich in vorigem Jahrhunderte, da Churfürst                      Fridericus V. zu Pfaltz Kayser Ferdinando II. im Jahr 1619. die Krone von Böheim                      zu entziehen gedachte, darüber aber so unglücklich worden, nicht allein dieses                      kaum eingenommene Reich, sondern auch seine eigene Lande, ja die Chur, wegen der                      über ihn ergangenen Achts-Erklärung, zu verliehren, der kluge und tapffere                      Hertzog von Bayern Maximilianus zu Belohnung seiner dem Ertz-Hause Oesterreich                      ja gantz Teutschlande damals geleisteten Hülffe, d. 25. 1623. die Chur und                      Ober-Pfaltz erhalten.</p>
        <p>§. 7. Es fiel ihm auch 1646. die Gefürstete Landgrafschafft Leuchtenberg zu, und                      die Grafschafft Cham, hernach in dem zu Münster und Oßnabrück errichtetem                      allgemeinen Frieden wurde dem Durchlauchtigsten Hause Bayern die Chur nebst                      ihrem Anhange, so wie sie ehemals Pfaltz befessen, nebst der Ober-Pfaltz und                      Grafschafft Cham bestätigt; hingegen renuncirte dieses auf die Oesterreichische                      Schuld der XIII. Millionen und auf Ober-Oesterreich.</p>
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[22/0042] §. 5. Nach seinem d. 11. Octobr. 1347. plötzlich erfolgtem Tode theilten seine Söhne, des väterlichen Verbots ohngeachtet, Bayern unter sich ein; allein des eintzigen Hertzogs Stephani Fibulati Stamm ist übrig blieben, von welchem Hertzog Albertus IV. Sapiens abermals im J. 1504. gantz Bayern zusammen brachte, und das Recht der Erst-Geburt auf das kräftigste bestätigte. §. 6. Es suchte hernach dessen Sohn, Hertzog Wilhelmus IV. auf dem Reichs-Tage zu Augsburg 1548. zu erweisen, daß nicht dem Pfältzischen, wohl aber seinem Bayerischen Hause die Chur-Würde zukomme; allein es blieb bey der darüber eingerichteten Protestation, bis endlich in vorigem Jahrhunderte, da Churfürst Fridericus V. zu Pfaltz Kayser Ferdinando II. im Jahr 1619. die Krone von Böheim zu entziehen gedachte, darüber aber so unglücklich worden, nicht allein dieses kaum eingenommene Reich, sondern auch seine eigene Lande, ja die Chur, wegen der über ihn ergangenen Achts-Erklärung, zu verliehren, der kluge und tapffere Hertzog von Bayern Maximilianus zu Belohnung seiner dem Ertz-Hause Oesterreich ja gantz Teutschlande damals geleisteten Hülffe, d. 25. 1623. die Chur und Ober-Pfaltz erhalten. §. 7. Es fiel ihm auch 1646. die Gefürstete Landgrafschafft Leuchtenberg zu, und die Grafschafft Cham, hernach in dem zu Münster und Oßnabrück errichtetem allgemeinen Frieden wurde dem Durchlauchtigsten Hause Bayern die Chur nebst ihrem Anhange, so wie sie ehemals Pfaltz befessen, nebst der Ober-Pfaltz und Grafschafft Cham bestätigt; hingegen renuncirte dieses auf die Oesterreichische Schuld der XIII. Millionen und auf Ober-Oesterreich. §. 8. Es starb dieser Erste Churfürst von Bayern voll

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 22. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/42>, abgerufen am 21.11.2024.