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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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1628. in einem Tumult noch vor seinem Beylager ums Laben kommen, und Ulricus II. zur Regierung, welcher letztere dem Lande sehr löblich vorgestanden, und d. 1. Nov. 1648. von seiner Gemahlin Juliana, Ludovici Landgrafens zu Hessen-Darmstadt Tochter, drey Söhne hinterlassen:

Ennonem Ludovicum, den Kayser Ferdinandus III. im Jahr 1654. in des Heil. Röm. Reichs Fürsten-Stand erhoben, der aber in seinen Töchtern wieder abgestorben;

Georgium Christianum, den andern Fürsten von Ost-Frießland, der d. 16. Sept. 1664. in des H. Röm. Reichs Fürsten-Rath introduciret worden, aber eine sehr unruhige Regierung theils von der Stadt Emden, dann wegen seiner widerspenstigen Land-Stände, endlich auch wegen oberwähnten Einfalls des Bischoffs von Münster empfunden; und

Edzardum Ferdinandum, Grafen zu Ost-Frießland, der seine Residentz zu Norden bezogen, aber in seinen Söhnen Edzardo Eberhardo Wilhelmo und Friederico Ulrico, so sich beyde in derer General-Staaten Kriegs-Diensten befunden, wieder abgestorben.

§. 4. Also ist die Erhaltung des Stammes auf Fürst Georgium Christianum ankommen, dem nach seinem d. 6. Jun. 1665. erfolgten Tode von seiner Gemahlin Christina Charlotte, Eberhardi III. Hertzogs zu Würtemberg Tochter, d. 11. Oct. selbigen Jahres Fürst Christianus Eberhardus gebohren worden, ein gelehrter und gottsfürchtiger Herr, der zu Aurich an einem Schlagflusse d. 30. Jun. 1708. plötzlich verschieden, und die Regierung seinem von der Printzeßin Eberhardina Sophia von Oettingen erzeugten ältesten Sohne, Fürsten Geor

1628. in einem Tumult noch vor seinem Beylager ums Laben kommen, und Ulricus II. zur Regierung, welcher letztere dem Lande sehr löblich vorgestanden, und d. 1. Nov. 1648. von seiner Gemahlin Juliana, Ludovici Landgrafens zu Hessen-Darmstadt Tochter, drey Söhne hinterlassen:

Ennonem Ludovicum, den Kayser Ferdinandus III. im Jahr 1654. in des Heil. Röm. Reichs Fürsten-Stand erhoben, der aber in seinen Töchtern wieder abgestorben;

Georgium Christianum, den andern Fürsten von Ost-Frießland, der d. 16. Sept. 1664. in des H. Röm. Reichs Fürsten-Rath introduciret worden, aber eine sehr unruhige Regierung theils von der Stadt Emden, dann wegen seiner widerspenstigen Land-Stände, endlich auch wegen oberwähnten Einfalls des Bischoffs von Münster empfunden; und

Edzardum Ferdinandum, Grafen zu Ost-Frießland, der seine Residentz zu Norden bezogen, aber in seinen Söhnen Edzardo Eberhardo Wilhelmo und Friederico Ulrico, so sich beyde in derer General-Staaten Kriegs-Diensten befunden, wieder abgestorben.

§. 4. Also ist die Erhaltung des Stammes auf Fürst Georgium Christianum ankommen, dem nach seinem d. 6. Jun. 1665. erfolgten Tode von seiner Gemahlin Christina Charlotte, Eberhardi III. Hertzogs zu Würtemberg Tochter, d. 11. Oct. selbigen Jahres Fürst Christianus Eberhardus gebohren worden, ein gelehrter und gottsfürchtiger Herr, der zu Aurich an einem Schlagflusse d. 30. Jun. 1708. plötzlich verschieden, und die Regierung seinem von der Printzeßin Eberhardina Sophia von Oettingen erzeugten ältesten Sohne, Fürsten Geor

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1628. in einem Tumult noch vor seinem                      Beylager ums Laben kommen, und Ulricus II. zur Regierung, welcher letztere dem                      Lande sehr löblich vorgestanden, und d. 1. Nov. 1648. von seiner Gemahlin                      Juliana, Ludovici Landgrafens zu Hessen-Darmstadt Tochter, drey Söhne                      hinterlassen:</p>
        <p>Ennonem Ludovicum, den Kayser Ferdinandus III. im Jahr 1654. in des Heil. Röm.                      Reichs Fürsten-Stand erhoben, der aber in seinen Töchtern wieder                      abgestorben;</p>
        <p>Georgium Christianum, den andern Fürsten von Ost-Frießland, der d. 16. Sept.                      1664. in des H. Röm. Reichs Fürsten-Rath introduciret worden, aber eine sehr                      unruhige Regierung theils von der Stadt Emden, dann wegen seiner widerspenstigen                      Land-Stände, endlich auch wegen oberwähnten Einfalls des Bischoffs von Münster                      empfunden; und</p>
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[378/0398] 1628. in einem Tumult noch vor seinem Beylager ums Laben kommen, und Ulricus II. zur Regierung, welcher letztere dem Lande sehr löblich vorgestanden, und d. 1. Nov. 1648. von seiner Gemahlin Juliana, Ludovici Landgrafens zu Hessen-Darmstadt Tochter, drey Söhne hinterlassen: Ennonem Ludovicum, den Kayser Ferdinandus III. im Jahr 1654. in des Heil. Röm. Reichs Fürsten-Stand erhoben, der aber in seinen Töchtern wieder abgestorben; Georgium Christianum, den andern Fürsten von Ost-Frießland, der d. 16. Sept. 1664. in des H. Röm. Reichs Fürsten-Rath introduciret worden, aber eine sehr unruhige Regierung theils von der Stadt Emden, dann wegen seiner widerspenstigen Land-Stände, endlich auch wegen oberwähnten Einfalls des Bischoffs von Münster empfunden; und Edzardum Ferdinandum, Grafen zu Ost-Frießland, der seine Residentz zu Norden bezogen, aber in seinen Söhnen Edzardo Eberhardo Wilhelmo und Friederico Ulrico, so sich beyde in derer General-Staaten Kriegs-Diensten befunden, wieder abgestorben. §. 4. Also ist die Erhaltung des Stammes auf Fürst Georgium Christianum ankommen, dem nach seinem d. 6. Jun. 1665. erfolgten Tode von seiner Gemahlin Christina Charlotte, Eberhardi III. Hertzogs zu Würtemberg Tochter, d. 11. Oct. selbigen Jahres Fürst Christianus Eberhardus gebohren worden, ein gelehrter und gottsfürchtiger Herr, der zu Aurich an einem Schlagflusse d. 30. Jun. 1708. plötzlich verschieden, und die Regierung seinem von der Printzeßin Eberhardina Sophia von Oettingen erzeugten ältesten Sohne, Fürsten Geor

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 378. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/398>, abgerufen am 30.07.2024.