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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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an den Wunden geblieben, so er einige Tage vorher auf dem Fort Nassau in Flandern empfangen; und Wilhelmum Fridericum, der nach ihm sowol die Regierung als Statthalterschafft angetreten, sich aber selbst zu Lewarden aus Unvorsichtigkeit d. 13. Oct. 1664. mit einer Pistohl erschossen. Dessen Gemahlin Albertina Agnes, war die andere Tochter Henrici Friderici von Nassau, Printzens von Oranien, und der aus dieser Ehe entsprossene Sohn, Henricus Casimirus, erhielt des Heil Röm. Reichs Fürsten-Stand, und mehrmals erwähnte Statthalterschafft in Frießland, Gröningen, Omeland und Drenth erblich. Bey dessen d. 25. Mart. 1696. erfolgtem Absterben hinterblieb von seiner Gemahlin Henriette Amalia, Printzeßin von Anhalt-Dessau, nur ein einiger Sohn, Johannes Wilhelmus Friso, Fürst von Nassau-Dietz und Erb-Statthalter in Frießland, den König Wilhelmus III. von Groß-Britannien, als letzter Printz von Oranien, im Jahr 1702. zum Erben des Hauses Oranien einsetzte, wiewol darüber mit dem Könige in Preussen der oben erwähnte Oranische Successions-Streit entstanden. Sonst befand sich dieser Printz in Holländischen Diensten als General der Infanterie, und bey unterschiedlichen Belagerungen und Bataillen in vorigem Spanischen Successions-Kriege in Flandern; als er aber d. 24. Jul. 1711. nach Holland gehen wolte, kam er in dem Sas van Stryen, da er sich übersetzen ließ, durch einen Sturmwind ums Leben, und hinterließ von seiner Gemahlin Maria Louyse, Landgräfin von Hessen-Cassel, gleichfals nur einen eintzigen Printzen, Wilhelmum Carolum Henricum Friso, einen Herrn von grosser Hoffnung, der ihm seiner Praetension, geführten Erb-Statthalterey und Regierung glücklich nachfolgte.

§. 9. Des Fürstlichen Hauses Nassau-Hadamar

an den Wunden geblieben, so er einige Tage vorher auf dem Fort Nassau in Flandern empfangen; und Wilhelmum Fridericum, der nach ihm sowol die Regierung als Statthalterschafft angetreten, sich aber selbst zu Lewarden aus Unvorsichtigkeit d. 13. Oct. 1664. mit einer Pistohl erschossen. Dessen Gemahlin Albertina Agnes, war die andere Tochter Henrici Friderici von Nassau, Printzens von Oranien, und der aus dieser Ehe entsprossene Sohn, Henricus Casimirus, erhielt des Heil Röm. Reichs Fürsten-Stand, und mehrmals erwähnte Statthalterschafft in Frießland, Gröningen, Omeland und Drenth erblich. Bey dessen d. 25. Mart. 1696. erfolgtem Absterben hinterblieb von seiner Gemahlin Henriette Amalia, Printzeßin von Anhalt-Dessau, nur ein einiger Sohn, Johannes Wilhelmus Friso, Fürst von Nassau-Dietz und Erb-Statthalter in Frießland, den König Wilhelmus III. von Groß-Britannien, als letzter Printz von Oranien, im Jahr 1702. zum Erben des Hauses Oranien einsetzte, wiewol darüber mit dem Könige in Preussen der oben erwähnte Oranische Successions-Streit entstanden. Sonst befand sich dieser Printz in Holländischen Diensten als General der Infanterie, und bey unterschiedlichen Belagerungen und Bataillen in vorigem Spanischen Successions-Kriege in Flandern; als er aber d. 24. Jul. 1711. nach Holland gehen wolte, kam er in dem Sas van Stryen, da er sich übersetzen ließ, durch einen Sturmwind ums Leben, und hinterließ von seiner Gemahlin Maria Louyse, Landgräfin von Hessen-Cassel, gleichfals nur einen eintzigen Printzen, Wilhelmum Carolum Henricum Friso, einen Herrn von grosser Hoffnung, der ihm seiner Praetension, geführten Erb-Statthalterey und Regierung glücklich nachfolgte.

§. 9. Des Fürstlichen Hauses Nassau-Hadamar

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an den                      Wunden geblieben, so er einige Tage vorher auf dem Fort Nassau in Flandern                      empfangen; und Wilhelmum Fridericum, der nach ihm sowol die Regierung als                      Statthalterschafft angetreten, sich aber selbst zu Lewarden aus Unvorsichtigkeit                      d. 13. Oct. 1664. mit einer Pistohl erschossen. Dessen Gemahlin Albertina Agnes,                      war die andere Tochter Henrici Friderici von Nassau, Printzens von Oranien, und                      der aus dieser Ehe entsprossene Sohn, Henricus Casimirus, erhielt des Heil Röm.                      Reichs Fürsten-Stand, und mehrmals erwähnte Statthalterschafft in Frießland,                      Gröningen, Omeland und Drenth erblich. Bey dessen d. 25. Mart. 1696. erfolgtem                      Absterben hinterblieb von seiner Gemahlin Henriette Amalia, Printzeßin von                      Anhalt-Dessau, nur ein einiger Sohn, Johannes Wilhelmus Friso, Fürst von                      Nassau-Dietz und Erb-Statthalter in Frießland, den König Wilhelmus III. von                      Groß-Britannien, als letzter Printz von Oranien, im Jahr 1702. zum Erben des                      Hauses Oranien einsetzte, wiewol darüber mit dem Könige in Preussen der oben                      erwähnte Oranische Successions-Streit entstanden. Sonst befand sich dieser                      Printz in Holländischen Diensten als General der Infanterie, und bey                      unterschiedlichen Belagerungen und Bataillen in vorigem Spanischen                      Successions-Kriege in Flandern; als er aber d. 24. Jul. 1711. nach Holland gehen                      wolte, kam er in dem Sas van Stryen, da er sich übersetzen ließ, durch einen                      Sturmwind ums Leben, und hinterließ von seiner Gemahlin Maria Louyse, Landgräfin                      von Hessen-Cassel, gleichfals nur einen eintzigen Printzen, Wilhelmum Carolum                      Henricum Friso, einen Herrn von grosser Hoffnung, der ihm seiner Praetension,                      geführten Erb-Statthalterey und Regierung glücklich nachfolgte.</p>
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[364/0384] an den Wunden geblieben, so er einige Tage vorher auf dem Fort Nassau in Flandern empfangen; und Wilhelmum Fridericum, der nach ihm sowol die Regierung als Statthalterschafft angetreten, sich aber selbst zu Lewarden aus Unvorsichtigkeit d. 13. Oct. 1664. mit einer Pistohl erschossen. Dessen Gemahlin Albertina Agnes, war die andere Tochter Henrici Friderici von Nassau, Printzens von Oranien, und der aus dieser Ehe entsprossene Sohn, Henricus Casimirus, erhielt des Heil Röm. Reichs Fürsten-Stand, und mehrmals erwähnte Statthalterschafft in Frießland, Gröningen, Omeland und Drenth erblich. Bey dessen d. 25. Mart. 1696. erfolgtem Absterben hinterblieb von seiner Gemahlin Henriette Amalia, Printzeßin von Anhalt-Dessau, nur ein einiger Sohn, Johannes Wilhelmus Friso, Fürst von Nassau-Dietz und Erb-Statthalter in Frießland, den König Wilhelmus III. von Groß-Britannien, als letzter Printz von Oranien, im Jahr 1702. zum Erben des Hauses Oranien einsetzte, wiewol darüber mit dem Könige in Preussen der oben erwähnte Oranische Successions-Streit entstanden. Sonst befand sich dieser Printz in Holländischen Diensten als General der Infanterie, und bey unterschiedlichen Belagerungen und Bataillen in vorigem Spanischen Successions-Kriege in Flandern; als er aber d. 24. Jul. 1711. nach Holland gehen wolte, kam er in dem Sas van Stryen, da er sich übersetzen ließ, durch einen Sturmwind ums Leben, und hinterließ von seiner Gemahlin Maria Louyse, Landgräfin von Hessen-Cassel, gleichfals nur einen eintzigen Printzen, Wilhelmum Carolum Henricum Friso, einen Herrn von grosser Hoffnung, der ihm seiner Praetension, geführten Erb-Statthalterey und Regierung glücklich nachfolgte. §. 9. Des Fürstlichen Hauses Nassau-Hadamar

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 364. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/384>, abgerufen am 24.11.2024.