worden; auch suchte Fürst Wilhelmus Hyacinthus von Nassau-Siegen, Krafft eines Fidei-Commissi Familiae, nach erloschener männlichen Linie des Hauses Oranien zu succediren. Mörs und Lingen haben der König in Preussen bald in Besitz genommen, von welchen Grafschafften jene in den Fürsten-Stand erhoben worden, aber im Utrechtischen Frieden das Fürstenthum Oranien an Franckreich abgetreten, das Haus Nassau hingegen sich sein Recht aus selbiges protestando vorbehalten; der gantze Streit aber ist noch nicht völlig verglichen.
§. 6. Der Stamm - Vater des Hauses Nassau-Siegen ist, wie oben §. 3. gemeldet worden. Graf Johannes Senior von Nassau in Dillenburg, gewefen, ein jüngerer Bruder Wilhelmi IX. von Nassau, Printzens von Oranien; denn dessen anderer Sohn von der ersten Gemahlin Elisabeth, Landgräfin von Leuchtenberg, Graf Johannes der mittlere, nahm zu Siegen seine Residentz, und ließ seine Tapfferkeit sowol in denen Niederlanden, als auch in Schweden blicken. Er hat sich zweymal vermählet, und ist ein Vater von 23. Kindern, und unter selbigen von 14. Söhnen worden; unter diesen sind vornemlich zu mercken:
Graf Johannes der jüngere zu Nassau-Siegen, und
Graf Henricus von Nassau, Gouverneur zu Hulst, deren jener die Gräfin Magdalenam von Waldeck, dieser die Printzeßin Margaretham, Hertzogs Johannis zu Hollstein-Sunderburg T. zur Mutter gehabt, beyde aber ihr Geschlechte in männlichen Erben fortgepflantzet, und das Land nach Absterben der andern Gebrüder in zwey Antheilen ihren Nachkommen hinterlassen. Graf Johannes der jüngere versuchte sich, nachdem er zur Römisch-Catholischen Religion getreten, in Kayserlichen, Spanischen, Frantzösischen und Savoyischen Kriegs-Diensten,
worden; auch suchte Fürst Wilhelmus Hyacinthus von Nassau-Siegen, Krafft eines Fidei-Commissi Familiae, nach erloschener männlichen Linie des Hauses Oranien zu succediren. Mörs und Lingen haben der König in Preussen bald in Besitz genommen, von welchen Grafschafften jene in den Fürsten-Stand erhoben worden, aber im Utrechtischen Frieden das Fürstenthum Oranien an Franckreich abgetreten, das Haus Nassau hingegen sich sein Recht aus selbiges protestando vorbehalten; der gantze Streit aber ist noch nicht völlig verglichen.
§. 6. Der Stamm - Vater des Hauses Nassau-Siegen ist, wie oben §. 3. gemeldet worden. Graf Johannes Senior von Nassau in Dillenburg, gewefen, ein jüngerer Bruder Wilhelmi IX. von Nassau, Printzens von Oranien; denn dessen anderer Sohn von der ersten Gemahlin Elisabeth, Landgräfin von Leuchtenberg, Graf Johannes der mittlere, nahm zu Siegen seine Residentz, und ließ seine Tapfferkeit sowol in denen Niederlanden, als auch in Schweden blicken. Er hat sich zweymal vermählet, und ist ein Vater von 23. Kindern, und unter selbigen von 14. Söhnen worden; unter diesen sind vornemlich zu mercken:
Graf Johannes der jüngere zu Nassau-Siegen, und
Graf Henricus von Nassau, Gouverneur zu Hulst, deren jener die Gräfin Magdalenam von Waldeck, dieser die Printzeßin Margaretham, Hertzogs Johannis zu Hollstein-Sunderburg T. zur Mutter gehabt, beyde aber ihr Geschlechte in männlichen Erben fortgepflantzet, und das Land nach Absterben der andern Gebrüder in zwey Antheilen ihren Nachkommen hinterlassen. Graf Johannes der jüngere versuchte sich, nachdem er zur Römisch-Catholischen Religion getreten, in Kayserlichen, Spanischen, Frantzösischen und Savoyischen Kriegs-Diensten,
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0381"n="361"/>
worden; auch suchte Fürst Wilhelmus Hyacinthus von Nassau-Siegen, Krafft eines Fidei-Commissi Familiae, nach erloschener männlichen Linie des Hauses Oranien zu succediren. Mörs und Lingen haben der König in Preussen bald in Besitz genommen, von welchen Grafschafften jene in den Fürsten-Stand erhoben worden, aber im Utrechtischen Frieden das Fürstenthum Oranien an Franckreich abgetreten, das Haus Nassau hingegen sich sein Recht aus selbiges protestando vorbehalten; der gantze Streit aber ist noch nicht völlig verglichen.</p><p>§. 6. Der Stamm - Vater des Hauses Nassau-Siegen ist, wie oben §. 3. gemeldet worden. Graf Johannes Senior von Nassau in Dillenburg, gewefen, ein jüngerer Bruder Wilhelmi IX. von Nassau, Printzens von Oranien; denn dessen anderer Sohn von der ersten Gemahlin Elisabeth, Landgräfin von Leuchtenberg, Graf Johannes der mittlere, nahm zu Siegen seine Residentz, und ließ seine Tapfferkeit sowol in denen Niederlanden, als auch in Schweden blicken. Er hat sich zweymal vermählet, und ist ein Vater von 23. Kindern, und unter selbigen von 14. Söhnen worden; unter diesen sind vornemlich zu mercken:</p><p>Graf Johannes der jüngere zu Nassau-Siegen, und</p><p>Graf Henricus von Nassau, Gouverneur zu Hulst, deren jener die Gräfin Magdalenam von Waldeck, dieser die Printzeßin Margaretham, Hertzogs Johannis zu Hollstein-Sunderburg T. zur Mutter gehabt, beyde aber ihr Geschlechte in männlichen Erben fortgepflantzet, und das Land nach Absterben der andern Gebrüder in zwey Antheilen ihren Nachkommen hinterlassen. Graf Johannes der jüngere versuchte sich, nachdem er zur Römisch-Catholischen Religion getreten, in Kayserlichen, Spanischen, Frantzösischen und Savoyischen Kriegs-Diensten,
</p></div></body></text></TEI>
[361/0381]
worden; auch suchte Fürst Wilhelmus Hyacinthus von Nassau-Siegen, Krafft eines Fidei-Commissi Familiae, nach erloschener männlichen Linie des Hauses Oranien zu succediren. Mörs und Lingen haben der König in Preussen bald in Besitz genommen, von welchen Grafschafften jene in den Fürsten-Stand erhoben worden, aber im Utrechtischen Frieden das Fürstenthum Oranien an Franckreich abgetreten, das Haus Nassau hingegen sich sein Recht aus selbiges protestando vorbehalten; der gantze Streit aber ist noch nicht völlig verglichen.
§. 6. Der Stamm - Vater des Hauses Nassau-Siegen ist, wie oben §. 3. gemeldet worden. Graf Johannes Senior von Nassau in Dillenburg, gewefen, ein jüngerer Bruder Wilhelmi IX. von Nassau, Printzens von Oranien; denn dessen anderer Sohn von der ersten Gemahlin Elisabeth, Landgräfin von Leuchtenberg, Graf Johannes der mittlere, nahm zu Siegen seine Residentz, und ließ seine Tapfferkeit sowol in denen Niederlanden, als auch in Schweden blicken. Er hat sich zweymal vermählet, und ist ein Vater von 23. Kindern, und unter selbigen von 14. Söhnen worden; unter diesen sind vornemlich zu mercken:
Graf Johannes der jüngere zu Nassau-Siegen, und
Graf Henricus von Nassau, Gouverneur zu Hulst, deren jener die Gräfin Magdalenam von Waldeck, dieser die Printzeßin Margaretham, Hertzogs Johannis zu Hollstein-Sunderburg T. zur Mutter gehabt, beyde aber ihr Geschlechte in männlichen Erben fortgepflantzet, und das Land nach Absterben der andern Gebrüder in zwey Antheilen ihren Nachkommen hinterlassen. Graf Johannes der jüngere versuchte sich, nachdem er zur Römisch-Catholischen Religion getreten, in Kayserlichen, Spanischen, Frantzösischen und Savoyischen Kriegs-Diensten,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 361. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/381>, abgerufen am 28.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.