Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

Bild:
<< vorherige Seite

in Niederlanden gelegene Güther geerbet, und mit seiner Gemahlin Elisabeth, einer Tochter Landgrafens Henrici zu Hessen und der letzten Gräfin Annae von Catzenellnbogen, seinen Nachkommen eine Praetension auf die Grafschafften Catzenellnbogen erworben, welche unter der Regierung seines jüngern Sohnes Wilhelmi des ältern, Grafens zu Nassau, im Jahr 1557. durch Chur-Pfaltz-Chur-Sachsen und die Hertzoge von Jülich und Würtemberg, endlich mit dem Landgräflichen Hause Hessen dahin verglichen worden, daß ein Viertheil der Grafschafft Dietz einer ansehnlichen Geld-Summe, wie auch der Titul und Wapen dem Hause Nassau verblieben, nach Abgang des Landgräflichen Stammes aber die halbe Grafschafft, oder an deren Statt 30000. Gülden dem Hause Nassau zukommen solten.

§ 3. Es war auch itztgedachten Grafens Johannis des jüngern zu Nassau ältester Sohn, Graf Henricus zu Nassau, der die Niederländischen Herrschafften in der Theilung erhalten, mit seiner andern Gemahlin Claudia von Challon, Johannis V. Printzens von Oranien Erb-Tochter, so glücklich, dieses zwar in Franckreich gelegene aber souveraine Fürstenthum nebst dessen höchstansehnlichen Pertinentien an sein Haus zu bringen; denn vor erwähnter seiner Gemahlin Bruder Philibertus, letzter Printz von Oranien aus dem Hause Challon, blieb in Kaysers Caroli V. Kriegs-Diensten im Jahr 1530. in einem Treffen mit den Florentinern, und hinterließ dieses Land seiner Schwester Sohne Renato, Grafen von Nassau, mit dem Beding, daß er den Titul und das Wapen von Oranien nehmen solte. Allein auch dieser Herr, so gleichfals in Kayserlichen Kriegs-Diensten gestanden, starb d. 17. Jun. 1544. an einer Wunde, so er in der Belagerung von Dizier empfangen, ohne rechtmäßige

in Niederlanden gelegene Güther geerbet, und mit seiner Gemahlin Elisabeth, einer Tochter Landgrafens Henrici zu Hessen und der letzten Gräfin Annae von Catzenellnbogen, seinen Nachkommen eine Praetension auf die Grafschafften Catzenellnbogen erworben, welche unter der Regierung seines jüngern Sohnes Wilhelmi des ältern, Grafens zu Nassau, im Jahr 1557. durch Chur-Pfaltz-Chur-Sachsen und die Hertzoge von Jülich und Würtemberg, endlich mit dem Landgräflichen Hause Hessen dahin verglichen worden, daß ein Viertheil der Grafschafft Dietz einer ansehnlichen Geld-Summe, wie auch der Titul und Wapen dem Hause Nassau verblieben, nach Abgang des Landgräflichen Stammes aber die halbe Grafschafft, oder an deren Statt 30000. Gülden dem Hause Nassau zukommen solten.

§ 3. Es war auch itztgedachten Grafens Johannis des jüngern zu Nassau ältester Sohn, Graf Henricus zu Nassau, der die Niederländischen Herrschafften in der Theilung erhalten, mit seiner andern Gemahlin Claudia von Challon, Johannis V. Printzens von Oranien Erb-Tochter, so glücklich, dieses zwar in Franckreich gelegene aber souveraine Fürstenthum nebst dessen höchstansehnlichen Pertinentien an sein Haus zu bringen; denn vor erwähnter seiner Gemahlin Bruder Philibertus, letzter Printz von Oranien aus dem Hause Challon, blieb in Kaysers Caroli V. Kriegs-Diensten im Jahr 1530. in einem Treffen mit den Florentinern, und hinterließ dieses Land seiner Schwester Sohne Renato, Grafen von Nassau, mit dem Beding, daß er den Titul und das Wapen von Oranien nehmen solte. Allein auch dieser Herr, so gleichfals in Kayserlichen Kriegs-Diensten gestanden, starb d. 17. Jun. 1544. an einer Wunde, so er in der Belagerung von Dizier empfangen, ohne rechtmäßige

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0377" n="357"/>
in Niederlanden gelegene Güther                      geerbet, und mit seiner Gemahlin Elisabeth, einer Tochter Landgrafens Henrici zu                      Hessen und der letzten Gräfin Annae von Catzenellnbogen, seinen Nachkommen eine                      Praetension auf die Grafschafften Catzenellnbogen erworben, welche unter der                      Regierung seines jüngern Sohnes Wilhelmi des ältern, Grafens zu Nassau, im Jahr                      1557. durch Chur-Pfaltz-Chur-Sachsen und die Hertzoge von Jülich und Würtemberg,                      endlich mit dem Landgräflichen Hause Hessen dahin verglichen worden, daß ein                      Viertheil der Grafschafft Dietz einer ansehnlichen Geld-Summe, wie auch der                      Titul und Wapen dem Hause Nassau verblieben, nach Abgang des Landgräflichen                      Stammes aber die halbe Grafschafft, oder an deren Statt 30000. Gülden dem Hause                      Nassau zukommen solten.</p>
        <p>§ 3. Es war auch itztgedachten Grafens Johannis des jüngern zu Nassau ältester                      Sohn, Graf Henricus zu Nassau, der die Niederländischen Herrschafften in der                      Theilung erhalten, mit seiner andern Gemahlin Claudia von Challon, Johannis V.                      Printzens von Oranien Erb-Tochter, so glücklich, dieses zwar in Franckreich                      gelegene aber souveraine Fürstenthum nebst dessen höchstansehnlichen                      Pertinentien an sein Haus zu bringen; denn vor erwähnter seiner Gemahlin Bruder                      Philibertus, letzter Printz von Oranien aus dem Hause Challon, blieb in Kaysers                      Caroli V. Kriegs-Diensten im Jahr 1530. in einem Treffen mit den Florentinern,                      und hinterließ dieses Land seiner Schwester Sohne Renato, Grafen von Nassau, mit                      dem Beding, daß er den Titul und das Wapen von Oranien nehmen solte. Allein auch                      dieser Herr, so gleichfals in Kayserlichen Kriegs-Diensten gestanden, starb d.                      17. Jun. 1544. an einer Wunde, so er in der Belagerung von Dizier empfangen,                      ohne rechtmäßige
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[357/0377] in Niederlanden gelegene Güther geerbet, und mit seiner Gemahlin Elisabeth, einer Tochter Landgrafens Henrici zu Hessen und der letzten Gräfin Annae von Catzenellnbogen, seinen Nachkommen eine Praetension auf die Grafschafften Catzenellnbogen erworben, welche unter der Regierung seines jüngern Sohnes Wilhelmi des ältern, Grafens zu Nassau, im Jahr 1557. durch Chur-Pfaltz-Chur-Sachsen und die Hertzoge von Jülich und Würtemberg, endlich mit dem Landgräflichen Hause Hessen dahin verglichen worden, daß ein Viertheil der Grafschafft Dietz einer ansehnlichen Geld-Summe, wie auch der Titul und Wapen dem Hause Nassau verblieben, nach Abgang des Landgräflichen Stammes aber die halbe Grafschafft, oder an deren Statt 30000. Gülden dem Hause Nassau zukommen solten. § 3. Es war auch itztgedachten Grafens Johannis des jüngern zu Nassau ältester Sohn, Graf Henricus zu Nassau, der die Niederländischen Herrschafften in der Theilung erhalten, mit seiner andern Gemahlin Claudia von Challon, Johannis V. Printzens von Oranien Erb-Tochter, so glücklich, dieses zwar in Franckreich gelegene aber souveraine Fürstenthum nebst dessen höchstansehnlichen Pertinentien an sein Haus zu bringen; denn vor erwähnter seiner Gemahlin Bruder Philibertus, letzter Printz von Oranien aus dem Hause Challon, blieb in Kaysers Caroli V. Kriegs-Diensten im Jahr 1530. in einem Treffen mit den Florentinern, und hinterließ dieses Land seiner Schwester Sohne Renato, Grafen von Nassau, mit dem Beding, daß er den Titul und das Wapen von Oranien nehmen solte. Allein auch dieser Herr, so gleichfals in Kayserlichen Kriegs-Diensten gestanden, starb d. 17. Jun. 1544. an einer Wunde, so er in der Belagerung von Dizier empfangen, ohne rechtmäßige

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/377
Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 357. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/377>, abgerufen am 24.11.2024.