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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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kurtze Zeit, bis d. 18. Oct. 1590. regieret, da er an der Schwindsucht im 21. Jahre auch ohne Gemahlin verschieden;

Hertzog Johannes Adolphus aber den Stamm nach Wunsch fortgepflantzet, im Jahr 1608. das Jus Primogeniturae in allen seinen Landen eingeführet, und die herrliche Bibliotheck zu Gottorp angeleget. Sein jüngster Bruder,

Hertzog Johannes Ernestus, erhielt durch seine Raesignirung im Jahr 1596. die Hoch-Stiffter Bremen und Lübeck, und hat sein Alter mit 57. Jahren d. 3. Sept. 1634. beschlossen.

§. 5. Vorerwähntem Hertzoge Johanni Adolpho zu Hollstein-Gottorp wurden von seiner Gemahlin Augusta, Königs Friderici II. in Dänemarck Tochter, drey Printzen gebohren:

Fridericus III. Nach dem d. 31. Mart. 1616. erfolgten tödtl. Hintritt seines Herrn Vatern regierender Hertzog zu Hollstein-Gottorp, ein grosser und gelehrter Fürst, der im dreyßigjährigen Kriege, da er Könige Christiano III. in Dänemarck beygestanden, vieles von dem Kayserl. General Tilly erlitten, dennoch aber in währender Kriegs-Unruhe für die aus Holland flüchtige Arminianer Friedrichstadt erbauet, mit dem Könige in Persien im Jahr 1633. einem Commercien-Tractat geschlossen, im Jahr 1640. nach dem Todesfall Ottonis des letzten Grafens zu Schaumburg das Amt Barmstäde von dessen erledigter Grafschafft Pinneberg in Hollsteinischen, und in dem im Jahr 1658. zu Rothschild zwischen Dänemarck und Schweden geschlossenen Frieden die Souverainete über das Hertzogthum Schleßwig, ingleichen das Bistum

kurtze Zeit, bis d. 18. Oct. 1590. regieret, da er an der Schwindsucht im 21. Jahre auch ohne Gemahlin verschieden;

Hertzog Johannes Adolphus aber den Stamm nach Wunsch fortgepflantzet, im Jahr 1608. das Jus Primogeniturae in allen seinen Landen eingeführet, und die herrliche Bibliotheck zu Gottorp angeleget. Sein jüngster Bruder,

Hertzog Johannes Ernestus, erhielt durch seine Raesignirung im Jahr 1596. die Hoch-Stiffter Bremen und Lübeck, und hat sein Alter mit 57. Jahren d. 3. Sept. 1634. beschlossen.

§. 5. Vorerwähntem Hertzoge Johanni Adolpho zu Hollstein-Gottorp wurden von seiner Gemahlin Augusta, Königs Friderici II. in Dänemarck Tochter, drey Printzen gebohren:

Fridericus III. Nach dem d. 31. Mart. 1616. erfolgten tödtl. Hintritt seines Herrn Vatern regierender Hertzog zu Hollstein-Gottorp, ein grosser und gelehrter Fürst, der im dreyßigjährigen Kriege, da er Könige Christiano III. in Dänemarck beygestanden, vieles von dem Kayserl. General Tilly erlitten, dennoch aber in währender Kriegs-Unruhe für die aus Holland flüchtige Arminianer Friedrichstadt erbauet, mit dem Könige in Persien im Jahr 1633. einem Commercien-Tractat geschlossen, im Jahr 1640. nach dem Todesfall Ottonis des letzten Grafens zu Schaumburg das Amt Barmstäde von dessen erledigter Grafschafft Pinneberg in Hollsteinischen, und in dem im Jahr 1658. zu Rothschild zwischen Dänemarck und Schweden geschlossenen Frieden die Souveraineté über das Hertzogthum Schleßwig, ingleichen das Bistum

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kurtze Zeit, bis d. 18. Oct. 1590.                      regieret, da er an der Schwindsucht im 21. Jahre auch ohne Gemahlin                      verschieden;</p>
        <p>Hertzog Johannes Adolphus aber den Stamm nach Wunsch fortgepflantzet, im Jahr                      1608. das Jus Primogeniturae in allen seinen Landen eingeführet, und die                      herrliche Bibliotheck zu Gottorp angeleget. Sein jüngster Bruder,</p>
        <p>Hertzog Johannes Ernestus, erhielt durch seine Raesignirung im Jahr 1596. die                      Hoch-Stiffter Bremen und Lübeck, und hat sein Alter mit 57. Jahren d. 3. Sept.                      1634. beschlossen.</p>
        <p>§. 5. Vorerwähntem Hertzoge Johanni Adolpho zu Hollstein-Gottorp wurden von                      seiner Gemahlin Augusta, Königs Friderici II. in Dänemarck Tochter, drey                      Printzen gebohren:</p>
        <p>Fridericus III. Nach dem d. 31. Mart. 1616. erfolgten tödtl. Hintritt seines                      Herrn Vatern regierender Hertzog zu Hollstein-Gottorp, ein grosser und gelehrter                      Fürst, der im dreyßigjährigen Kriege, da er Könige Christiano III. in Dänemarck                      beygestanden, vieles von dem Kayserl. General Tilly erlitten, dennoch aber in                      währender Kriegs-Unruhe für die aus Holland flüchtige Arminianer Friedrichstadt                      erbauet, mit dem Könige in Persien im Jahr 1633. einem Commercien-Tractat                      geschlossen, im Jahr 1640. nach dem Todesfall Ottonis des letzten Grafens zu                      Schaumburg das Amt Barmstäde von dessen erledigter Grafschafft Pinneberg in                      Hollsteinischen, und in dem im Jahr 1658. zu Rothschild zwischen Dänemarck und                      Schweden geschlossenen Frieden die Souveraineté über das Hertzogthum Schleßwig,                      ingleichen das Bistum
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[264/0284] kurtze Zeit, bis d. 18. Oct. 1590. regieret, da er an der Schwindsucht im 21. Jahre auch ohne Gemahlin verschieden; Hertzog Johannes Adolphus aber den Stamm nach Wunsch fortgepflantzet, im Jahr 1608. das Jus Primogeniturae in allen seinen Landen eingeführet, und die herrliche Bibliotheck zu Gottorp angeleget. Sein jüngster Bruder, Hertzog Johannes Ernestus, erhielt durch seine Raesignirung im Jahr 1596. die Hoch-Stiffter Bremen und Lübeck, und hat sein Alter mit 57. Jahren d. 3. Sept. 1634. beschlossen. §. 5. Vorerwähntem Hertzoge Johanni Adolpho zu Hollstein-Gottorp wurden von seiner Gemahlin Augusta, Königs Friderici II. in Dänemarck Tochter, drey Printzen gebohren: Fridericus III. Nach dem d. 31. Mart. 1616. erfolgten tödtl. Hintritt seines Herrn Vatern regierender Hertzog zu Hollstein-Gottorp, ein grosser und gelehrter Fürst, der im dreyßigjährigen Kriege, da er Könige Christiano III. in Dänemarck beygestanden, vieles von dem Kayserl. General Tilly erlitten, dennoch aber in währender Kriegs-Unruhe für die aus Holland flüchtige Arminianer Friedrichstadt erbauet, mit dem Könige in Persien im Jahr 1633. einem Commercien-Tractat geschlossen, im Jahr 1640. nach dem Todesfall Ottonis des letzten Grafens zu Schaumburg das Amt Barmstäde von dessen erledigter Grafschafft Pinneberg in Hollsteinischen, und in dem im Jahr 1658. zu Rothschild zwischen Dänemarck und Schweden geschlossenen Frieden die Souveraineté über das Hertzogthum Schleßwig, ingleichen das Bistum

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 264. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/284>, abgerufen am 25.11.2024.