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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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dreyßigjährigen Krieges, da das Edictum restitutorium aufs hefftigste getrieben worden, d. 26. Jan. 1631. Von seiner ersten Gem. Elisabeth Magdalena, Landgrafens Ludovici V. zu Hessen-Darmstadt Tochter, hinterließ er einen eintzigen Sohn am Leben, Leopoldum Fridericum, nach ihm regierenden Hertzog zu Würtemberg-Mümpelgard, der d. 30. Maj. 1624. gebohren, also damals noch minderjährig gewesen, und Zeit des Krieges von den Frantzosen viel erlitten, bis er durch den Westphälischen Friedens-Schluß wiederum zu vollkommener Regierung gelangte. Er starb d. 15. Jun. 1662. ohne von seiner Gemahlin Sibylla, offterwähnten Hertzogs Johannis Friderici zu Würtemberg-Stuttgard Tochter, Kinder zu verlassen; daher ihm sein Halb-Bruder Georgius, der von Hertzogs Ludovici Friderici anderer Gemahlin Anna Eleonora, Grafens Johanni Casimiri zu Nassau-Saarbrücken in Weilburg Tochter, d. 5. Oct. 1626. gebohren worden, in der Regierung zu Mümpelgard folgte, den aber die Frantzösische Gewalt gleichfals im Jahre 1684. aus seinem Lande vertrieben, bis ihm dasselbe der zu Ryßwick 1697. gestifftete Frieden wieder eingeräumet, und hatte sich der vertriebene Hertzog indessen theils zu Basel, theils zu Oelß in Schlesien aufgehalten. Nach zwey Jahren d. 11. Jun. gesegnete er dieses Zeitliche, und hinterließ von Hertzog Caspars von Coligny Tochter Anna einen Sohn, Hertzog Leopoldum Eberhardum, am Leben, der aber d. 25. Febr. 1723. diese Linie beschlossen, so daß das erledigte Reichs-Lehn dem regierenden Hertzoge zu Würtemberg-Stuttgard zuerkennet worden, ob schon der verstorbene Herr aus ungleichen Ehen unterschiedene Kinder gezeuget, die sich zwar des Fürstlichen Tituls und Wapens zu gebrauchen, auch in die Succession zu dringen, aber nur vergebens bemüheten.

dreyßigjährigen Krieges, da das Edictum restitutorium aufs hefftigste getrieben worden, d. 26. Jan. 1631. Von seiner ersten Gem. Elisabeth Magdalena, Landgrafens Ludovici V. zu Hessen-Darmstadt Tochter, hinterließ er einen eintzigen Sohn am Leben, Leopoldum Fridericum, nach ihm regierenden Hertzog zu Würtemberg-Mümpelgard, der d. 30. Maj. 1624. gebohren, also damals noch minderjährig gewesen, und Zeit des Krieges von den Frantzosen viel erlitten, bis er durch den Westphälischen Friedens-Schluß wiederum zu vollkommener Regierung gelangte. Er starb d. 15. Jun. 1662. ohne von seiner Gemahlin Sibylla, offterwähnten Hertzogs Johannis Friderici zu Würtemberg-Stuttgard Tochter, Kinder zu verlassen; daher ihm sein Halb-Bruder Georgius, der von Hertzogs Ludovici Friderici anderer Gemahlin Anna Eleonora, Grafens Johanni Casimiri zu Nassau-Saarbrücken in Weilburg Tochter, d. 5. Oct. 1626. gebohren worden, in der Regierung zu Mümpelgard folgte, den aber die Frantzösische Gewalt gleichfals im Jahre 1684. aus seinem Lande vertrieben, bis ihm dasselbe der zu Ryßwick 1697. gestifftete Frieden wieder eingeräumet, und hatte sich der vertriebene Hertzog indessen theils zu Basel, theils zu Oelß in Schlesien aufgehalten. Nach zwey Jahren d. 11. Jun. gesegnete er dieses Zeitliche, und hinterließ von Hertzog Caspars von Coligny Tochter Anna einen Sohn, Hertzog Leopoldum Eberhardum, am Leben, der aber d. 25. Febr. 1723. diese Linie beschlossen, so daß das erledigte Reichs-Lehn dem regierenden Hertzoge zu Würtemberg-Stuttgard zuerkennet worden, ob schon der verstorbene Herr aus ungleichen Ehen unterschiedene Kinder gezeuget, die sich zwar des Fürstlichen Tituls und Wapens zu gebrauchen, auch in die Succession zu dringen, aber nur vergebens bemüheten.

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dreyßigjährigen Krieges, da das Edictum restitutorium aufs                      hefftigste getrieben worden, d. 26. Jan. 1631. Von seiner ersten Gem. Elisabeth                      Magdalena, Landgrafens Ludovici V. zu Hessen-Darmstadt Tochter, hinterließ er                      einen eintzigen Sohn am Leben, Leopoldum Fridericum, nach ihm regierenden                      Hertzog zu Würtemberg-Mümpelgard, der d. 30. Maj. 1624. gebohren, also damals                      noch minderjährig gewesen, und Zeit des Krieges von den Frantzosen viel                      erlitten, bis er durch den Westphälischen Friedens-Schluß wiederum zu                      vollkommener Regierung gelangte. Er starb d. 15. Jun. 1662. ohne von seiner                      Gemahlin Sibylla, offterwähnten Hertzogs Johannis Friderici zu                      Würtemberg-Stuttgard Tochter, Kinder zu verlassen; daher ihm sein Halb-Bruder                      Georgius, der von Hertzogs Ludovici Friderici anderer Gemahlin Anna Eleonora,                      Grafens Johanni Casimiri zu Nassau-Saarbrücken in Weilburg Tochter, d. 5. Oct.                      1626. gebohren worden, in der Regierung zu Mümpelgard folgte, den aber die                      Frantzösische Gewalt gleichfals im Jahre 1684. aus seinem Lande vertrieben, bis                      ihm dasselbe der zu Ryßwick 1697. gestifftete Frieden wieder eingeräumet, und                      hatte sich der vertriebene Hertzog indessen theils zu Basel, theils zu Oelß in                      Schlesien aufgehalten. Nach zwey Jahren d. 11. Jun. gesegnete er dieses                      Zeitliche, und hinterließ von Hertzog Caspars von Coligny Tochter Anna einen                      Sohn, Hertzog Leopoldum Eberhardum, am Leben, der aber d. 25. Febr. 1723. diese                      Linie beschlossen, so daß das erledigte Reichs-Lehn dem regierenden Hertzoge zu                      Würtemberg-Stuttgard zuerkennet worden, ob schon der verstorbene Herr aus                      ungleichen Ehen unterschiedene Kinder gezeuget, die sich zwar des Fürstlichen                      Tituls und Wapens zu gebrauchen, auch in die Succession zu dringen, aber nur                      vergebens bemüheten.</p>
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[202/0222] dreyßigjährigen Krieges, da das Edictum restitutorium aufs hefftigste getrieben worden, d. 26. Jan. 1631. Von seiner ersten Gem. Elisabeth Magdalena, Landgrafens Ludovici V. zu Hessen-Darmstadt Tochter, hinterließ er einen eintzigen Sohn am Leben, Leopoldum Fridericum, nach ihm regierenden Hertzog zu Würtemberg-Mümpelgard, der d. 30. Maj. 1624. gebohren, also damals noch minderjährig gewesen, und Zeit des Krieges von den Frantzosen viel erlitten, bis er durch den Westphälischen Friedens-Schluß wiederum zu vollkommener Regierung gelangte. Er starb d. 15. Jun. 1662. ohne von seiner Gemahlin Sibylla, offterwähnten Hertzogs Johannis Friderici zu Würtemberg-Stuttgard Tochter, Kinder zu verlassen; daher ihm sein Halb-Bruder Georgius, der von Hertzogs Ludovici Friderici anderer Gemahlin Anna Eleonora, Grafens Johanni Casimiri zu Nassau-Saarbrücken in Weilburg Tochter, d. 5. Oct. 1626. gebohren worden, in der Regierung zu Mümpelgard folgte, den aber die Frantzösische Gewalt gleichfals im Jahre 1684. aus seinem Lande vertrieben, bis ihm dasselbe der zu Ryßwick 1697. gestifftete Frieden wieder eingeräumet, und hatte sich der vertriebene Hertzog indessen theils zu Basel, theils zu Oelß in Schlesien aufgehalten. Nach zwey Jahren d. 11. Jun. gesegnete er dieses Zeitliche, und hinterließ von Hertzog Caspars von Coligny Tochter Anna einen Sohn, Hertzog Leopoldum Eberhardum, am Leben, der aber d. 25. Febr. 1723. diese Linie beschlossen, so daß das erledigte Reichs-Lehn dem regierenden Hertzoge zu Würtemberg-Stuttgard zuerkennet worden, ob schon der verstorbene Herr aus ungleichen Ehen unterschiedene Kinder gezeuget, die sich zwar des Fürstlichen Tituls und Wapens zu gebrauchen, auch in die Succession zu dringen, aber nur vergebens bemüheten.

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/222>, abgerufen am 26.11.2024.