ließ von seiner Gemahlin Sophia, Grafens Theobaldi zu Pfirt Tochter, unter andern Kindern Eberhardum III. Grafen zu Würtemberg, mit dem Zunamen der Greinert oder Rauschebart, dem Kayser Carl der IV. darum daß er ihm gegen Graf Günthern von Schwartzburg beygestanden, die Voigtey über 24. Reichs-Städte in Schwaben übergeben, weil er aber dieselben mit harten Auflagen drückte, fiel er in des Kaysers Ungnade ja in Bann, und verlohr die Voigtey wieder; allein seine Tapfferkeit hatte ihn dem Kayser so nothwendig gemacht, daß er ihn nicht allein wieder zu Gnaden angenommen, sondern auch gegen die widerspenstigen Reichs-Städte in Schwaben schickte, selbigen mit Gewalt der Waffen Gehorsam einzuprägen, wobey dem siegenden Grafen von ihnen noch eine ansehnliche Summe Straff-Gelder erlegt werden müssen Sein eintziger Sohn Graf Ulrich, ein Gemahl der Printzeßin Elisabeth, Kaysers Ludovici Bavari Tochter, blieb zwar im Jahr 1388 in dem blutigen Treffen bey Weil gegen die Reutlinger, allein er starb als ein Sieger, und hinterließ Graf Eberharden den IV. mit dem Zunamen den Sanfftmüthigen, welcher im Jahr 1392. seinem Groß-Vater in der Regierung nachfolgte, nachdem derselbe die Grafschafft Achalm an sich gebracht, das Schloß Hohenstauffen an sich gelöset, und von denen Hertzogen von Teck die Städte Teck, Kirchheim, Arenberg und Guttenberg, auch von denen Hertzogen von Urßlingen die ansehnlichsten Ländereyen an sich gekauffet.
§. 4. Dieser Graf Eberhardus IV. hatte Anfangs seiner Regierung mit der Würtembergischen Ritterschafft grosse Berdrüßlichkeiten auszustehen, massen dieselbe sich wider ihn empöret, und ein ieder der verbundenen Edelleute an statt eines Feldzeichens einen silbernen
ließ von seiner Gemahlin Sophia, Grafens Theobaldi zu Pfirt Tochter, unter andern Kindern Eberhardum III. Grafen zu Würtemberg, mit dem Zunamen der Greinert oder Rauschebart, dem Kayser Carl der IV. darum daß er ihm gegen Graf Günthern von Schwartzburg beygestanden, die Voigtey über 24. Reichs-Städte in Schwaben übergeben, weil er aber dieselben mit harten Auflagen drückte, fiel er in des Kaysers Ungnade ja in Bann, und verlohr die Voigtey wieder; allein seine Tapfferkeit hatte ihn dem Kayser so nothwendig gemacht, daß er ihn nicht allein wieder zu Gnaden angenommen, sondern auch gegen die widerspenstigen Reichs-Städte in Schwaben schickte, selbigen mit Gewalt der Waffen Gehorsam einzuprägen, wobey dem siegenden Grafen von ihnen noch eine ansehnliche Summe Straff-Gelder erlegt werden müssen Sein eintziger Sohn Graf Ulrich, ein Gemahl der Printzeßin Elisabeth, Kaysers Ludovici Bavari Tochter, blieb zwar im Jahr 1388 in dem blutigen Treffen bey Weil gegen die Reutlinger, allein er starb als ein Sieger, und hinterließ Graf Eberharden den IV. mit dem Zunamen den Sanfftmüthigen, welcher im Jahr 1392. seinem Groß-Vater in der Regierung nachfolgte, nachdem derselbe die Grafschafft Achalm an sich gebracht, das Schloß Hohenstauffen an sich gelöset, und von denen Hertzogen von Teck die Städte Teck, Kirchheim, Arenberg und Guttenberg, auch von denen Hertzogen von Urßlingen die ansehnlichsten Ländereyen an sich gekauffet.
§. 4. Dieser Graf Eberhardus IV. hatte Anfangs seiner Regierung mit der Würtembergischen Ritterschafft grosse Berdrüßlichkeiten auszustehen, massen dieselbe sich wider ihn empöret, und ein ieder der verbundenen Edelleute an statt eines Feldzeichens einen silbernen
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ließ von seiner Gemahlin Sophia, Grafens Theobaldi zu Pfirt Tochter, unter andern Kindern Eberhardum III. Grafen zu Würtemberg, mit dem Zunamen der Greinert oder Rauschebart, dem Kayser Carl der IV. darum daß er ihm gegen Graf Günthern von Schwartzburg beygestanden, die Voigtey über 24. Reichs-Städte in Schwaben übergeben, weil er aber dieselben mit harten Auflagen drückte, fiel er in des Kaysers Ungnade ja in Bann, und verlohr die Voigtey wieder; allein seine Tapfferkeit hatte ihn dem Kayser so nothwendig gemacht, daß er ihn nicht allein wieder zu Gnaden angenommen, sondern auch gegen die widerspenstigen Reichs-Städte in Schwaben schickte, selbigen mit Gewalt der Waffen Gehorsam einzuprägen, wobey dem siegenden Grafen von ihnen noch eine ansehnliche Summe Straff-Gelder erlegt werden müssen Sein eintziger Sohn Graf Ulrich, ein Gemahl der Printzeßin Elisabeth, Kaysers Ludovici Bavari Tochter, blieb zwar im Jahr 1388 in dem blutigen Treffen bey Weil gegen die Reutlinger, allein er starb als ein Sieger, und hinterließ Graf Eberharden den IV. mit dem Zunamen den Sanfftmüthigen, welcher im Jahr 1392. seinem Groß-Vater in der Regierung nachfolgte, nachdem derselbe die Grafschafft Achalm an sich gebracht, das Schloß Hohenstauffen an sich gelöset, und von denen Hertzogen von Teck die Städte Teck, Kirchheim, Arenberg und Guttenberg, auch von denen Hertzogen von Urßlingen die ansehnlichsten Ländereyen an sich gekauffet.</p><p>§. 4. Dieser Graf Eberhardus IV. hatte Anfangs seiner Regierung mit der Würtembergischen Ritterschafft grosse Berdrüßlichkeiten auszustehen, massen dieselbe sich wider ihn empöret, und ein ieder der verbundenen Edelleute an statt eines Feldzeichens einen silbernen
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ließ von seiner Gemahlin Sophia, Grafens Theobaldi zu Pfirt Tochter, unter andern Kindern Eberhardum III. Grafen zu Würtemberg, mit dem Zunamen der Greinert oder Rauschebart, dem Kayser Carl der IV. darum daß er ihm gegen Graf Günthern von Schwartzburg beygestanden, die Voigtey über 24. Reichs-Städte in Schwaben übergeben, weil er aber dieselben mit harten Auflagen drückte, fiel er in des Kaysers Ungnade ja in Bann, und verlohr die Voigtey wieder; allein seine Tapfferkeit hatte ihn dem Kayser so nothwendig gemacht, daß er ihn nicht allein wieder zu Gnaden angenommen, sondern auch gegen die widerspenstigen Reichs-Städte in Schwaben schickte, selbigen mit Gewalt der Waffen Gehorsam einzuprägen, wobey dem siegenden Grafen von ihnen noch eine ansehnliche Summe Straff-Gelder erlegt werden müssen Sein eintziger Sohn Graf Ulrich, ein Gemahl der Printzeßin Elisabeth, Kaysers Ludovici Bavari Tochter, blieb zwar im Jahr 1388 in dem blutigen Treffen bey Weil gegen die Reutlinger, allein er starb als ein Sieger, und hinterließ Graf Eberharden den IV. mit dem Zunamen den Sanfftmüthigen, welcher im Jahr 1392. seinem Groß-Vater in der Regierung nachfolgte, nachdem derselbe die Grafschafft Achalm an sich gebracht, das Schloß Hohenstauffen an sich gelöset, und von denen Hertzogen von Teck die Städte Teck, Kirchheim, Arenberg und Guttenberg, auch von denen Hertzogen von Urßlingen die ansehnlichsten Ländereyen an sich gekauffet.
§. 4. Dieser Graf Eberhardus IV. hatte Anfangs seiner Regierung mit der Würtembergischen Ritterschafft grosse Berdrüßlichkeiten auszustehen, massen dieselbe sich wider ihn empöret, und ein ieder der verbundenen Edelleute an statt eines Feldzeichens einen silbernen
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 182. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/202>, abgerufen am 24.11.2024.
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