Capitul schon im Jahr 1622. eventualiter postuliret, welches ihm nicht nur durch das väterliche Testament bestätiget, sondern annoch mit andern ansehnlichen Aemtern, besonders der ehemaligen Fürstlichen Hennebergischen Residentz Schleusingen vermehret, iedoch aber das Stifft selbst mit Restriction auf die Religion und Primogenitur eingeräumet worden. Er legte seine Residentz zu Zeit in der neuerbauten Moritzburg an; kauffte noch von Churfürst Johanne Georgio II. im J. 1662. Stadt und Amt Pegau; führte in damaligem Kriege gegen die Kron Franckreich die Sächs. Völcker an dem Rheinstrom, und verließ, als ihn der Tod d. 4. Dec. 1681. aus der Welt abgefordert, wie wir oben schon in dessen Geschlechts-Register erwähnet, drey merckwürdige Printzen: Mauritium Wilhelmum, den ihme nachfolgenden Hertzog zu Sachsen-Zeitz, einen sehr gelehrten absonderlich aber in der Historie und Genealogie wohlerfahrnen Fürsten, der auch im J. 1702. eine besondere Regierung zu Schleusingen angelegt, sich aber 1715. zu der Röm. Cathol. Religion begeben, worauf hernach das Dom-Capitul zu Naumburg Sedem vacantem erklärt; doch trat er d. 16. Oct. 1718 zu Pegau wieder öffentlich zur Lutherischen Religion, starb aber d. 5. Nov. hernach an Kindes-Blattern, nachdem ihm seine zwey Printzen in die Ewigkeit schon voran gegangen. Christianum Augustum, der sich 1695. zur Römisch-Catholischen Kirche gewendet, und sodann Sub. Diaconus zu Cölln und Lüttich, endlich d. 6. Nov. gedachten Jahres Dom-Probst zu Cölln, 1696. Bischoff zu Raab in Ungarn, Dom-Herr zu Regensburg und Kayserlicher Majestät Geheimer Rath, 1699. Administrator des Ertz-Stiffts Cölln, oder Praesident des Stadt-Raths daselbst, 1704. Cardinal der R. Kirche, 1706. Ertz-Bischoff zu Gran und Primas Regni
Capitul schon im Jahr 1622. eventualiter postuliret, welches ihm nicht nur durch das väterliche Testament bestätiget, sondern annoch mit andern ansehnlichen Aemtern, besonders der ehemaligen Fürstlichen Hennebergischen Residentz Schleusingen vermehret, iedoch aber das Stifft selbst mit Restriction auf die Religion und Primogenitur eingeräumet worden. Er legte seine Residentz zu Zeit in der neuerbauten Moritzburg an; kauffte noch von Churfürst Johanne Georgio II. im J. 1662. Stadt und Amt Pegau; führte in damaligem Kriege gegen die Kron Franckreich die Sächs. Völcker an dem Rheinstrom, und verließ, als ihn der Tod d. 4. Dec. 1681. aus der Welt abgefordert, wie wir oben schon in dessen Geschlechts-Register erwähnet, drey merckwürdige Printzen: Mauritium Wilhelmum, den ihme nachfolgenden Hertzog zu Sachsen-Zeitz, einen sehr gelehrten absonderlich aber in der Historie und Genealogie wohlerfahrnen Fürsten, der auch im J. 1702. eine besondere Regierung zu Schleusingen angelegt, sich aber 1715. zu der Röm. Cathol. Religion begeben, worauf hernach das Dom-Capitul zu Naumburg Sedem vacantem erklärt; doch trat er d. 16. Oct. 1718 zu Pegau wieder öffentlich zur Lutherischen Religion, starb aber d. 5. Nov. hernach an Kindes-Blattern, nachdem ihm seine zwey Printzen in die Ewigkeit schon voran gegangen. Christianum Augustum, der sich 1695. zur Römisch-Catholischen Kirche gewendet, und sodann Sub. Diaconus zu Cölln und Lüttich, endlich d. 6. Nov. gedachten Jahres Dom-Probst zu Cölln, 1696. Bischoff zu Raab in Ungarn, Dom-Herr zu Regensburg und Kayserlicher Majestät Geheimer Rath, 1699. Administrator des Ertz-Stiffts Cölln, oder Praesident des Stadt-Raths daselbst, 1704. Cardinal der R. Kirche, 1706. Ertz-Bischoff zu Gran und Primas Regni
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Capitul schon im Jahr 1622. eventualiter postuliret, welches ihm nicht nur durch das väterliche Testament bestätiget, sondern annoch mit andern ansehnlichen Aemtern, besonders der ehemaligen Fürstlichen Hennebergischen Residentz Schleusingen vermehret, iedoch aber das Stifft selbst mit Restriction auf die Religion und Primogenitur eingeräumet worden. Er legte seine Residentz zu Zeit in der neuerbauten Moritzburg an; kauffte noch von Churfürst Johanne Georgio II. im J. 1662. Stadt und Amt Pegau; führte in damaligem Kriege gegen die Kron Franckreich die Sächs. Völcker an dem Rheinstrom, und verließ, als ihn der Tod d. 4. Dec. 1681. aus der Welt abgefordert, wie wir oben schon in dessen Geschlechts-Register erwähnet, drey merckwürdige Printzen: Mauritium Wilhelmum, den ihme nachfolgenden Hertzog zu Sachsen-Zeitz, einen sehr gelehrten absonderlich aber in der Historie und Genealogie wohlerfahrnen Fürsten, der auch im J. 1702. eine besondere Regierung zu Schleusingen angelegt, sich aber 1715. zu der Röm. Cathol. Religion begeben, worauf hernach das Dom-Capitul zu Naumburg Sedem vacantem erklärt; doch trat er d. 16. Oct. 1718 zu Pegau wieder öffentlich zur Lutherischen Religion, starb aber d. 5. Nov. hernach an Kindes-Blattern, nachdem ihm seine zwey Printzen in die Ewigkeit schon voran gegangen. Christianum Augustum, der sich 1695. zur Römisch-Catholischen Kirche gewendet, und sodann Sub. Diaconus zu Cölln und Lüttich, endlich d. 6. Nov. gedachten Jahres Dom-Probst zu Cölln, 1696. Bischoff zu Raab in Ungarn, Dom-Herr zu Regensburg und Kayserlicher Majestät Geheimer Rath, 1699. Administrator des Ertz-Stiffts Cölln, oder Praesident des Stadt-Raths daselbst, 1704. Cardinal der R. Kirche, 1706. Ertz-Bischoff zu Gran und Primas Regni
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Capitul schon im Jahr 1622. eventualiter postuliret, welches ihm nicht nur durch das väterliche Testament bestätiget, sondern annoch mit andern ansehnlichen Aemtern, besonders der ehemaligen Fürstlichen Hennebergischen Residentz Schleusingen vermehret, iedoch aber das Stifft selbst mit Restriction auf die Religion und Primogenitur eingeräumet worden. Er legte seine Residentz zu Zeit in der neuerbauten Moritzburg an; kauffte noch von Churfürst Johanne Georgio II. im J. 1662. Stadt und Amt Pegau; führte in damaligem Kriege gegen die Kron Franckreich die Sächs. Völcker an dem Rheinstrom, und verließ, als ihn der Tod d. 4. Dec. 1681. aus der Welt abgefordert, wie wir oben schon in dessen Geschlechts-Register erwähnet, drey merckwürdige Printzen: Mauritium Wilhelmum, den ihme nachfolgenden Hertzog zu Sachsen-Zeitz, einen sehr gelehrten absonderlich aber in der Historie und Genealogie wohlerfahrnen Fürsten, der auch im J. 1702. eine besondere Regierung zu Schleusingen angelegt, sich aber 1715. zu der Röm. Cathol. Religion begeben, worauf hernach das Dom-Capitul zu Naumburg Sedem vacantem erklärt; doch trat er d. 16. Oct. 1718 zu Pegau wieder öffentlich zur Lutherischen Religion, starb aber d. 5. Nov. hernach an Kindes-Blattern, nachdem ihm seine zwey Printzen in die Ewigkeit schon voran gegangen. Christianum Augustum, der sich 1695. zur Römisch-Catholischen Kirche gewendet, und sodann Sub. Diaconus zu Cölln und Lüttich, endlich d. 6. Nov. gedachten Jahres Dom-Probst zu Cölln, 1696. Bischoff zu Raab in Ungarn, Dom-Herr zu Regensburg und Kayserlicher Majestät Geheimer Rath, 1699. Administrator des Ertz-Stiffts Cölln, oder Praesident des Stadt-Raths daselbst, 1704. Cardinal der R. Kirche, 1706. Ertz-Bischoff zu Gran und Primas Regni
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 129. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/149>, abgerufen am 22.11.2024.
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