der Chur ist gleichfals oben bey dem Chur-Hause Pfaltz ausführliche Meldung geschehen, und hier nur zu wiederholen nöthig, daß auch diese Chur-Linie von Pflatz-Simmern mit dem Churfürsten Carolo, dessen Schwester an den Hertzog von Orleans vermählt gewesen, einem Enckel Churfürstens Friderici V. der sich unglückseliger Weise zu einem Könige in Böheim erwählen lassen, d. 16. Maj. des 1685. Jahres abgestorben.
§. 4. Es waren also als Pfaltzgrafen am Rhein noch übrig des jüngsten Sohnes vorgedachten Pfaltzgrafens Stephani Ludovici Nigri Pfaltzgrafens am Rhein zu Zweybrücken Nachkommen in folgenden fünff Linien: Neuburg, Sultzbach, Zweybrück, Birckenfeld und Veldentz. Da nun vorgedachter Massen durch den Abgang der Simmerischen Linie im Jahr 1685. die Chur erlediget worden, überkam dieselbe Philippus Wilhelmus, Pfaltzgraf am Rhein zu Neuburg, dessen Vater Pfaltzgraf Wolffgang Wilhelm sich im Jahr 1614. zur Römisch-Catholischen Religion gewendet; und bey dessen Hause hafftet annoch die Chur-Pfaltz, wie oben bey der II. Abtheilung dieses I. Cap. §. 10. weitläufftiger erzehlet worden.
§. 5. Das Pfaltzgräfliche Haus Sultzbach ist ein Zweig de Neuburgischen Linie, massen vorgedachter Pfaltzgraf Wolffgang Wilhelm und Pfaltzgraf Aucustus, der zu Sultzbach in der Ober-Pfaltz im Jahr 1614. seine Residentz genommen, leibliche Brüder, und Philippi Ludovici Pfaltzgrafens zu Neuburg Söhne gewesen. Ehemals hatte Sultzbach seine eigene Grafen, von denen Berengarius der ältere, in der Mitten des XII. Jahrhunderts, durch seine Töchter Gertruden Kayser Conrads des III. durch Beatam oder Irenen des Griechischen Kaysers Manuelis Commeni, und durch Adel-
der Chur ist gleichfals oben bey dem Chur-Hause Pfaltz ausführliche Meldung geschehen, und hier nur zu wiederholen nöthig, daß auch diese Chur-Linie von Pflatz-Simmern mit dem Churfürsten Carolo, dessen Schwester an den Hertzog von Orleans vermählt gewesen, einem Enckel Churfürstens Friderici V. der sich unglückseliger Weise zu einem Könige in Böheim erwählen lassen, d. 16. Maj. des 1685. Jahres abgestorben.
§. 4. Es waren also als Pfaltzgrafen am Rhein noch übrig des jüngsten Sohnes vorgedachten Pfaltzgrafens Stephani Ludovici Nigri Pfaltzgrafens am Rhein zu Zweybrücken Nachkommen in folgenden fünff Linien: Neuburg, Sultzbach, Zweybrück, Birckenfeld und Veldentz. Da nun vorgedachter Massen durch den Abgang der Simmerischen Linie im Jahr 1685. die Chur erlediget worden, überkam dieselbe Philippus Wilhelmus, Pfaltzgraf am Rhein zu Neuburg, dessen Vater Pfaltzgraf Wolffgang Wilhelm sich im Jahr 1614. zur Römisch-Catholischen Religion gewendet; und bey dessen Hause hafftet annoch die Chur-Pfaltz, wie oben bey der II. Abtheilung dieses I. Cap. §. 10. weitläufftiger erzehlet worden.
§. 5. Das Pfaltzgräfliche Haus Sultzbach ist ein Zweig de Neuburgischen Linie, massen vorgedachter Pfaltzgraf Wolffgang Wilhelm und Pfaltzgraf Aucustus, der zu Sultzbach in der Ober-Pfaltz im Jahr 1614. seine Residentz genommen, leibliche Brüder, und Philippi Ludovici Pfaltzgrafens zu Neuburg Söhne gewesen. Ehemals hatte Sultzbach seine eigene Grafen, von denen Berengarius der ältere, in der Mitten des XII. Jahrhunderts, durch seine Töchter Gertruden Kayser Conrads des III. durch Beatam oder Irenen des Griechischen Kaysers Manuelis Commeni, und durch Adel-
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0126"n="106"/>
der Chur ist gleichfals oben bey dem Chur-Hause Pfaltz ausführliche Meldung geschehen, und hier nur zu wiederholen nöthig, daß auch diese Chur-Linie von Pflatz-Simmern mit dem Churfürsten Carolo, dessen Schwester an den Hertzog von Orleans vermählt gewesen, einem Enckel Churfürstens Friderici V. der sich unglückseliger Weise zu einem Könige in Böheim erwählen lassen, d. 16. Maj. des 1685. Jahres abgestorben.</p><p>§. 4. Es waren also als Pfaltzgrafen am Rhein noch übrig des jüngsten Sohnes vorgedachten Pfaltzgrafens Stephani Ludovici Nigri Pfaltzgrafens am Rhein zu Zweybrücken Nachkommen in folgenden fünff Linien: Neuburg, Sultzbach, Zweybrück, Birckenfeld und Veldentz. Da nun vorgedachter Massen durch den Abgang der Simmerischen Linie im Jahr 1685. die Chur erlediget worden, überkam dieselbe Philippus Wilhelmus, Pfaltzgraf am Rhein zu Neuburg, dessen Vater Pfaltzgraf Wolffgang Wilhelm sich im Jahr 1614. zur Römisch-Catholischen Religion gewendet; und bey dessen Hause hafftet annoch die Chur-Pfaltz, wie oben bey der II. Abtheilung dieses I. Cap. §. 10. weitläufftiger erzehlet worden.</p><p>§. 5. Das Pfaltzgräfliche Haus Sultzbach ist ein Zweig de Neuburgischen Linie, massen vorgedachter Pfaltzgraf Wolffgang Wilhelm und Pfaltzgraf Aucustus, der zu Sultzbach in der Ober-Pfaltz im Jahr 1614. seine Residentz genommen, leibliche Brüder, und Philippi Ludovici Pfaltzgrafens zu Neuburg Söhne gewesen. Ehemals hatte Sultzbach seine eigene Grafen, von denen Berengarius der ältere, in der Mitten des XII. Jahrhunderts, durch seine Töchter Gertruden Kayser Conrads des III. durch Beatam oder Irenen des Griechischen Kaysers Manuelis Commeni, und durch Adel-
</p></div></body></text></TEI>
[106/0126]
der Chur ist gleichfals oben bey dem Chur-Hause Pfaltz ausführliche Meldung geschehen, und hier nur zu wiederholen nöthig, daß auch diese Chur-Linie von Pflatz-Simmern mit dem Churfürsten Carolo, dessen Schwester an den Hertzog von Orleans vermählt gewesen, einem Enckel Churfürstens Friderici V. der sich unglückseliger Weise zu einem Könige in Böheim erwählen lassen, d. 16. Maj. des 1685. Jahres abgestorben.
§. 4. Es waren also als Pfaltzgrafen am Rhein noch übrig des jüngsten Sohnes vorgedachten Pfaltzgrafens Stephani Ludovici Nigri Pfaltzgrafens am Rhein zu Zweybrücken Nachkommen in folgenden fünff Linien: Neuburg, Sultzbach, Zweybrück, Birckenfeld und Veldentz. Da nun vorgedachter Massen durch den Abgang der Simmerischen Linie im Jahr 1685. die Chur erlediget worden, überkam dieselbe Philippus Wilhelmus, Pfaltzgraf am Rhein zu Neuburg, dessen Vater Pfaltzgraf Wolffgang Wilhelm sich im Jahr 1614. zur Römisch-Catholischen Religion gewendet; und bey dessen Hause hafftet annoch die Chur-Pfaltz, wie oben bey der II. Abtheilung dieses I. Cap. §. 10. weitläufftiger erzehlet worden.
§. 5. Das Pfaltzgräfliche Haus Sultzbach ist ein Zweig de Neuburgischen Linie, massen vorgedachter Pfaltzgraf Wolffgang Wilhelm und Pfaltzgraf Aucustus, der zu Sultzbach in der Ober-Pfaltz im Jahr 1614. seine Residentz genommen, leibliche Brüder, und Philippi Ludovici Pfaltzgrafens zu Neuburg Söhne gewesen. Ehemals hatte Sultzbach seine eigene Grafen, von denen Berengarius der ältere, in der Mitten des XII. Jahrhunderts, durch seine Töchter Gertruden Kayser Conrads des III. durch Beatam oder Irenen des Griechischen Kaysers Manuelis Commeni, und durch Adel-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 106. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/126>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.