Jst das mehr als Vorurtheil? Wider- strebt es nicht unwidersprechlich dem Geiste der nemlichen Gewohnheit, die Trauer schuf?
Eben so wichtig ist es dem Weisen, dem Freunde der Menschheit, die Trauer für er- habne Wesen, in ihre Rechte einzusezen. Oder ist der Verlust eines vorzüglich edlen, für Menschen-Glük, für Wissenschaften wohlthätigen und wichtigen Wesens, der allgemeinen Trauer jedes Fühlenden und Denkenden, der allgemeinen Huldigung un- werth? Wenn ein Rousseau, ein Mengs ein Leopold von Braunschweig, ein Men- delssohn diese Welt verläßt, so wäre dieß kein Verlust für die ganze Menschheit? so hätte nicht jeder, der ihren Werth fühlte und kannte, das Recht, die Pflicht sogar,
seinen
Jſt das mehr als Vorurtheil? Wider- ſtrebt es nicht unwiderſprechlich dem Geiſte der nemlichen Gewohnheit, die Trauer ſchuf?
Eben ſo wichtig iſt es dem Weiſen, dem Freunde der Menſchheit, die Trauer fuͤr er- habne Weſen, in ihre Rechte einzuſezen. Oder iſt der Verluſt eines vorzuͤglich edlen, fuͤr Menſchen-Gluͤk, fuͤr Wiſſenſchaften wohlthaͤtigen und wichtigen Weſens, der allgemeinen Trauer jedes Fuͤhlenden und Denkenden, der allgemeinen Huldigung un- werth? Wenn ein Rouſſeau, ein Mengs ein Leopold von Braunſchweig, ein Men- delsſohn dieſe Welt verlaͤßt, ſo waͤre dieß kein Verluſt fuͤr die ganze Menſchheit? ſo haͤtte nicht jeder, der ihren Werth fuͤhlte und kannte, das Recht, die Pflicht ſogar,
ſeinen
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Jſt das mehr als Vorurtheil? Wider-
ſtrebt es nicht unwiderſprechlich dem Geiſte
der nemlichen Gewohnheit, die Trauer
ſchuf?
Eben ſo wichtig iſt es dem Weiſen, dem
Freunde der Menſchheit, die Trauer fuͤr er-
habne Weſen, in ihre Rechte einzuſezen.
Oder iſt der Verluſt eines vorzuͤglich edlen,
fuͤr Menſchen-Gluͤk, fuͤr Wiſſenſchaften
wohlthaͤtigen und wichtigen Weſens, der
allgemeinen Trauer jedes Fuͤhlenden und
Denkenden, der allgemeinen Huldigung un-
werth? Wenn ein Rouſſeau, ein Mengs
ein Leopold von Braunſchweig, ein Men-
delsſohn dieſe Welt verlaͤßt, ſo waͤre dieß
kein Verluſt fuͤr die ganze Menſchheit? ſo
haͤtte nicht jeder, der ihren Werth fuͤhlte und
kannte, das Recht, die Pflicht ſogar,
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Soden, Julius von: Alethia. Leipzig, 1796, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/soden_alethia_1796/44>, abgerufen am 16.02.2025.
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