Soden, Julius von: Alethia. Leipzig, 1796.Zwek der geselligen Verbindung durchaus Hier kann aber jener Zwek nur for- Zwek der geſelligen Verbindung durchaus Hier kann aber jener Zwek nur for- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0024" n="12"/> Zwek der geſelligen Verbindung durchaus<lb/> fordert. Der kleinſte Schritt uͤber <hi rendition="#g">dieſe</hi><lb/> Graͤnze iſt Tyrannei.</p><lb/> <p>Hier kann aber jener Zwek nur for-<lb/> dern, daß die <hi rendition="#g">Polygamie</hi> der Geſellſchaft<lb/> nicht nachtheilig werde, weder das <hi rendition="#g">Jnter-<lb/> eſſe</hi> Einzelner noch <hi rendition="#g">Aller</hi> verleze. Wo die-<lb/> ſer Fall nicht exiſtirt, iſt das Verboth ohne<lb/> Geiſt, alſo Willkuͤhr. Daraus folgt alſo<lb/> nicht mehr und nicht weniger, als daß der<lb/> Staat die Polygamie nur in <hi rendition="#g">dieſen</hi> Faͤl-<lb/> lenerlauben <hi rendition="#g">koͤnne</hi>; wenn aber die Ex-<lb/> iſtenz dieſes Falls wirklich erwieſen, wenn<lb/> erhoben iſt, daß niemand widerſpricht, nie-<lb/> mand verlezt wird, fuͤr den Unterhalt der<lb/> Gattinnen, der Kinder, der Wittwen, der<lb/> Waiſen geſorgt iſt, alſo auch der Staat kei-<lb/> ne Gefahr laͤuft, erlauben <hi rendition="#g">muͤßte</hi>. Die Ge-<lb/> ſeze beſtimmen ein <hi rendition="#g">Alter der Volljaͤh-<lb/></hi></p> </div> </body> </text> </TEI> [12/0024]
Zwek der geſelligen Verbindung durchaus
fordert. Der kleinſte Schritt uͤber dieſe
Graͤnze iſt Tyrannei.
Hier kann aber jener Zwek nur for-
dern, daß die Polygamie der Geſellſchaft
nicht nachtheilig werde, weder das Jnter-
eſſe Einzelner noch Aller verleze. Wo die-
ſer Fall nicht exiſtirt, iſt das Verboth ohne
Geiſt, alſo Willkuͤhr. Daraus folgt alſo
nicht mehr und nicht weniger, als daß der
Staat die Polygamie nur in dieſen Faͤl-
lenerlauben koͤnne; wenn aber die Ex-
iſtenz dieſes Falls wirklich erwieſen, wenn
erhoben iſt, daß niemand widerſpricht, nie-
mand verlezt wird, fuͤr den Unterhalt der
Gattinnen, der Kinder, der Wittwen, der
Waiſen geſorgt iſt, alſo auch der Staat kei-
ne Gefahr laͤuft, erlauben muͤßte. Die Ge-
ſeze beſtimmen ein Alter der Volljaͤh-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |