Soden, Julius von: Alethia. Leipzig, 1796.Zählung einen untrüglichen Maas-Stab. Dieses kleine Opfer, das der Grund- M
Zaͤhlung einen untruͤglichen Maas-Stab. Dieſes kleine Opfer, das der Grund- M
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Zaͤhlung einen untruͤglichen Maas-Stab.
Jſt dieſe erforſcht, ſo muß ſie unter das
geſammte Grund-Eigenthum des Staats
vertheilt und jeder Grund-Eigenthuͤmer ver-
pflichtet werden, die auf ihn nach dem Flaͤchen-
Jnhalt ſeiner Beſizung zugetheilte, und nach
dem Mittel-Ertrag ſeines Grundſtuͤks
berechnete Getraide-Summe zum Dienſt des
Staats aufzubewahren. Sie bleibt Ei-
genthum des Grund-Beſizers, ſie bleibt in
ſeiner Verwahrung; aber nie darf er ohne
Einwilligung der Staats-Verwaltung dar-
uͤber vor der naͤchſten Erndte disponiren. Er
muß ſie als ein ihm vom Staat anvertrautes,
alſo heiliges Guth betrachten.
Dieſes kleine Opfer, das der Grund-
Eigenthuͤmer den Vortheilen der geſellſchaft-
lichen Verbindung bringt, wird dem Reiche-
M
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