Soden, Julius von: Alethia. Leipzig, 1796.kommen. Aber Regel, in den wenigen Die edle aufgeklärte Nazion der Brit- kommen. Aber Regel, in den wenigen Die edle aufgeklaͤrte Nazion der Brit- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0160" n="148"/> kommen. Aber <hi rendition="#g">Regel</hi>, in den wenigen<lb/> Grundſaͤzen des Zweks der buͤrgerlichen Ge-<lb/> ſellſchaft, des Zweks der Strafen gegruͤndete<lb/> Regel iſt es, daß die Unterſuchung der Ver-<lb/> brechen <hi rendition="#g">oͤffentlich</hi> ſey, daß jeder Staats-<lb/> Buͤrger in Stand geſezt werde, von der<lb/> Schuld des Angeklagten, von der Gerech-<lb/> tigkeit der Strafe, von der Einhaltung der<lb/> Geſeze, ſich zu uͤberzeugen; denn <hi rendition="#g">nur dar-<lb/> auf</hi> beruht die buͤrgerliche Freiheit. Ohne<lb/> dieſe Ueberzeugung ſieht der Staats-Buͤr-<lb/> ger nur Despotismus und Willkuͤhr.</p><lb/> <p>Die edle aufgeklaͤrte Nazion der Brit-<lb/> ten hat dieß laͤngſt eingeſehen, und die Teut-<lb/> ſchen ſollten hinter ihnen zuruͤk bleiben? das<lb/> Jahrhundert der Barbarei und Unwiſſenheit<lb/> waͤre entflohen, und ſolche Reſte deſſelben<lb/> blieben unverlezt ſtehen?</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [148/0160]
kommen. Aber Regel, in den wenigen
Grundſaͤzen des Zweks der buͤrgerlichen Ge-
ſellſchaft, des Zweks der Strafen gegruͤndete
Regel iſt es, daß die Unterſuchung der Ver-
brechen oͤffentlich ſey, daß jeder Staats-
Buͤrger in Stand geſezt werde, von der
Schuld des Angeklagten, von der Gerech-
tigkeit der Strafe, von der Einhaltung der
Geſeze, ſich zu uͤberzeugen; denn nur dar-
auf beruht die buͤrgerliche Freiheit. Ohne
dieſe Ueberzeugung ſieht der Staats-Buͤr-
ger nur Despotismus und Willkuͤhr.
Die edle aufgeklaͤrte Nazion der Brit-
ten hat dieß laͤngſt eingeſehen, und die Teut-
ſchen ſollten hinter ihnen zuruͤk bleiben? das
Jahrhundert der Barbarei und Unwiſſenheit
waͤre entflohen, und ſolche Reſte deſſelben
blieben unverlezt ſtehen?
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