Soden, Julius von: Alethia. Leipzig, 1796.heit, was denn der Angeschuldigte begangen Die Staats-Verwaltung ist da, das heit, was denn der Angeſchuldigte begangen Die Staats-Verwaltung iſt da, das <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0155" n="413[143]"/> heit, <hi rendition="#g">was</hi> denn der Angeſchuldigte begangen<lb/> haben ſoll? <hi rendition="#g">Weswegen</hi> er beſtraft wird? — </p><lb/> <p>Die Staats-Verwaltung iſt da, das<lb/> Eigenthum des Staats-Buͤrgers im ausge-<lb/> dehnteſten Sinne, alſo auch deſſen Leben und<lb/> Freiheit zu ſchuͤzen. Dieß iſt ſogar der Zwek<lb/> ihres Daſeyns; dafuͤr uͤbertrug ihr die Ge-<lb/> ſellſchaft ſtillſchweigend oder ausdruͤklich die<lb/> Pflicht, den Verlezer der buͤrgerlichen Ord-<lb/> nung und der Geſeze zu beſtrafen, und durch<lb/> dieſe Strafe andre zu warnen. Wo laͤge<lb/> denn aber die Warnung, wenn der Staats-<lb/> Buͤrger in den Kerker geworfen, im Kerker<lb/> uͤber ſein Verbrechen vernommen, aus dem<lb/> Kerker zur Strafe gefuͤhrt wird, ohne daß<lb/> die Geſellſchaft das Weswegen? anders er-<lb/> faͤhrt, als durch das Kamaͤleon des tauſend-<lb/> zuͤngigen Geruͤchts? in deſſen Munde ſelten<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [413[143]/0155]
heit, was denn der Angeſchuldigte begangen
haben ſoll? Weswegen er beſtraft wird? —
Die Staats-Verwaltung iſt da, das
Eigenthum des Staats-Buͤrgers im ausge-
dehnteſten Sinne, alſo auch deſſen Leben und
Freiheit zu ſchuͤzen. Dieß iſt ſogar der Zwek
ihres Daſeyns; dafuͤr uͤbertrug ihr die Ge-
ſellſchaft ſtillſchweigend oder ausdruͤklich die
Pflicht, den Verlezer der buͤrgerlichen Ord-
nung und der Geſeze zu beſtrafen, und durch
dieſe Strafe andre zu warnen. Wo laͤge
denn aber die Warnung, wenn der Staats-
Buͤrger in den Kerker geworfen, im Kerker
uͤber ſein Verbrechen vernommen, aus dem
Kerker zur Strafe gefuͤhrt wird, ohne daß
die Geſellſchaft das Weswegen? anders er-
faͤhrt, als durch das Kamaͤleon des tauſend-
zuͤngigen Geruͤchts? in deſſen Munde ſelten
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