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Siniscalchi, Liborio: Sacramentalisches Abendmahl. Übers. v. Peter Obladen. Costanz/Ulm, 1752.

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Unterricht
der heiligen Communion nicht saugten, noch
ihnen andere Speisen gebeten. Durandus
setzt hinzu, daß dieser löbliche Kirchen-Gebrauch
heut zu Tag noch bey denen Griechen im
Schwang gehe.

Denen Glaubens - Neulingen ware nicht
nur allein verbotten der Genuß des heiligen
Abendmahls, sondern sie durfften es sogar
nicht einmal ansehen. Dahero ware ihnen
nur erlaubt, bis zur Opfferung bey der Meß
zu seyn; wenn es aber zur Wandlung gienge,
musten sie aus der Kirch gehen. Der Heil.
Augustinus Tract. 11. in Joan. sagt: Der Leib
Christi wird denen Glaubens-Neulingen ver-
borgen; weilen sich der HErr ihnen noch nicht
anvertraut. Man gabe ihnen aber darvor
ein geweyhtes Brod; dardurch in ihnen ein
desto hefftigers Verlangen nach dem Göttli-
chen Geheimnus zu erwecken. Dieser Ge-
brauch, ein geweyhtes Brod zu essen, ist auch
bey schon getaufften Christen im Schwang ge-
gangen. Dahero befahle der Römische Pabst
Pius, der Dritte dieses Nahmens, Tomo 1.
Concil.
daß der Priester ein saubers Geschirr
haben solle, in welchem einige Stücklein ge-
weyhtes Brod seyn sollen; damit jene, so an
denen Sonn - oder Feyertägen nicht speisen
wollen, mit diesem Brod den Seegen empfang-
ten; und dieser Gebrauch ist annoch heut zu
Tag bey denen Griechen.

Zur

Unterricht
der heiligen Communion nicht ſaugten, noch
ihnen andere Speiſen gebeten. Durandus
ſetzt hinzu, daß dieſer löbliche Kirchen-Gebrauch
heut zu Tag noch bey denen Griechen im
Schwang gehe.

Denen Glaubens – Neulingen ware nicht
nur allein verbotten der Genuß des heiligen
Abendmahls, ſondern ſie durfften es ſogar
nicht einmal anſehen. Dahero ware ihnen
nur erlaubt, bis zur Opfferung bey der Meß
zu ſeyn; wenn es aber zur Wandlung gienge,
muſten ſie aus der Kirch gehen. Der Heil.
Auguſtinus Tract. 11. in Joan. ſagt: Der Leib
Chriſti wird denen Glaubens-Neulingen ver-
borgen; weilen ſich der HErr ihnen noch nicht
anvertraut. Man gabe ihnen aber darvor
ein geweyhtes Brod; dardurch in ihnen ein
deſto hefftigers Verlangen nach dem Göttli-
chen Geheimnus zu erwecken. Dieſer Ge-
brauch, ein geweyhtes Brod zu eſſen, iſt auch
bey ſchon getaufften Chriſten im Schwang ge-
gangen. Dahero befahle der Römiſche Pabſt
Pius, der Dritte dieſes Nahmens, Tomo 1.
Concil.
daß der Prieſter ein ſaubers Geſchirr
haben ſolle, in welchem einige Stücklein ge-
weyhtes Brod ſeyn ſollen; damit jene, ſo an
denen Sonn – oder Feyertägen nicht ſpeiſen
wollen, mit dieſem Brod den Seegen empfang-
ten; und dieſer Gebrauch iſt annoch heut zu
Tag bey denen Griechen.

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[330/0367] Unterricht der heiligen Communion nicht ſaugten, noch ihnen andere Speiſen gebeten. Durandus ſetzt hinzu, daß dieſer löbliche Kirchen-Gebrauch heut zu Tag noch bey denen Griechen im Schwang gehe. Denen Glaubens – Neulingen ware nicht nur allein verbotten der Genuß des heiligen Abendmahls, ſondern ſie durfften es ſogar nicht einmal anſehen. Dahero ware ihnen nur erlaubt, bis zur Opfferung bey der Meß zu ſeyn; wenn es aber zur Wandlung gienge, muſten ſie aus der Kirch gehen. Der Heil. Auguſtinus Tract. 11. in Joan. ſagt: Der Leib Chriſti wird denen Glaubens-Neulingen ver- borgen; weilen ſich der HErr ihnen noch nicht anvertraut. Man gabe ihnen aber darvor ein geweyhtes Brod; dardurch in ihnen ein deſto hefftigers Verlangen nach dem Göttli- chen Geheimnus zu erwecken. Dieſer Ge- brauch, ein geweyhtes Brod zu eſſen, iſt auch bey ſchon getaufften Chriſten im Schwang ge- gangen. Dahero befahle der Römiſche Pabſt Pius, der Dritte dieſes Nahmens, Tomo 1. Concil. daß der Prieſter ein ſaubers Geſchirr haben ſolle, in welchem einige Stücklein ge- weyhtes Brod ſeyn ſollen; damit jene, ſo an denen Sonn – oder Feyertägen nicht ſpeiſen wollen, mit dieſem Brod den Seegen empfang- ten; und dieſer Gebrauch iſt annoch heut zu Tag bey denen Griechen. Zur

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Zitationshilfe: Siniscalchi, Liborio: Sacramentalisches Abendmahl. Übers. v. Peter Obladen. Costanz/Ulm, 1752, S. 330. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/siniscalchi_abendmahl_1752/367>, abgerufen am 24.11.2024.