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Siniscalchi, Liborio: Sacramentalisches Abendmahl. Übers. v. Peter Obladen. Costanz/Ulm, 1752.

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Von dem H. Altars-Sacrament.
stens/ weilen sie eine grosse Andacht erfordert;
diese aber kommt nicht aus einem vollen Ma-
gen: Zweytens/ der Gefahr des Erbrechens,
oder eines andern Zufalls, so die Speisen
können verursachen, zu entgehen. Drittens/
weilen es die billiche Ehrenbietigkeit erfordert,
daß man der Göttlichen Seelen - Speis das
erste Ort gebe vor all andern Leibs-Speisen.
Dahero sagt der Heil. Augustinus zum Janu-
ario:
Wiewohlen der HErr bey dem Avend-
mahl denen Jüngern dieses Geheimnus ge-
reicht, da sie nicht mehr nüchtern waren/ so
gefiele es jedoch dem Heil. Geist/ und seiner
Kirch daß zu Ehren eines solchen Geheim-
nus zuvor der Leib des HErrn in den Mund
der Catholischen Christen eingehen solte, ehe
andere Speisen folgten.
Diesem stimmen
bey die weise Satzungen der ohnfehlbaren
Kirch, welche viele Kirchen - Räth bekräfftiget
haben. Also sagt die Kirchen-Versammlung
zu Maynz an dem 33. c. Wir verbieten auch
ernstlich denen Pfarrherren, und Kirchen-
Dienern/ daß sie keinem ausser der Kranck-
heit das Göttliche Abendmahl reichen/ aus-
genommen/ er seye nüchter/ und habe zuvor
gebeichtet.
Der Kirchen-Rath zu Costantz
sagt Sess. 13. Wiewohlen Christus nach dem
Abendmahl dieses Hochwürdige Geheimnus
eingesetzt/ und seinen Jüngern unter beeder
Gestalt des Brods und Weins hat gereicht,
nichts destoweniger ist das uralte Herkom-

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U

Von dem H. Altars-Sacrament.
ſtens/ weilen ſie eine groſſe Andacht erfordert;
dieſe aber kommt nicht aus einem vollen Ma-
gen: Zweytens/ der Gefahr des Erbrechens,
oder eines andern Zufalls, ſo die Speiſen
können verurſachen, zu entgehen. Drittens/
weilen es die billiche Ehrenbietigkeit erfordert,
daß man der Göttlichen Seelen – Speis das
erſte Ort gebe vor all andern Leibs-Speiſen.
Dahero ſagt der Heil. Auguſtinus zum Janu-
ario:
Wiewohlen der HErr bey dem Avend-
mahl denen Jüngern dieſes Geheimnus ge-
reicht, da ſie nicht mehr nüchtern waren/ ſo
gefiele es jedoch dem Heil. Geiſt/ und ſeiner
Kirch daß zu Ehren eines ſolchen Geheim-
nus zuvor der Leib des HErrn in den Mund
der Catholiſchen Chriſten eingehen ſolte, ehe
andere Speiſen folgten.
Dieſem ſtimmen
bey die weiſe Satzungen der ohnfehlbaren
Kirch, welche viele Kirchen – Räth bekräfftiget
haben. Alſo ſagt die Kirchen-Verſammlung
zu Maynz an dem 33. c. Wir verbieten auch
ernſtlich denen Pfarrherren, und Kirchen-
Dienern/ daß ſie keinem auſſer der Kranck-
heit das Göttliche Abendmahl reichen/ aus-
genommen/ er ſeye nüchter/ und habe zuvor
gebeichtet.
Der Kirchen-Rath zu Coſtantz
ſagt Seſſ. 13. Wiewohlen Chriſtus nach dem
Abendmahl dieſes Hochwürdige Geheimnus
eingeſetzt/ und ſeinen Jüngern unter beeder
Geſtalt des Brods und Weins hat gereicht,
nichts deſtoweniger iſt das uralte Herkom-

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[305/0342] Von dem H. Altars-Sacrament. ſtens/ weilen ſie eine groſſe Andacht erfordert; dieſe aber kommt nicht aus einem vollen Ma- gen: Zweytens/ der Gefahr des Erbrechens, oder eines andern Zufalls, ſo die Speiſen können verurſachen, zu entgehen. Drittens/ weilen es die billiche Ehrenbietigkeit erfordert, daß man der Göttlichen Seelen – Speis das erſte Ort gebe vor all andern Leibs-Speiſen. Dahero ſagt der Heil. Auguſtinus zum Janu- ario: Wiewohlen der HErr bey dem Avend- mahl denen Jüngern dieſes Geheimnus ge- reicht, da ſie nicht mehr nüchtern waren/ ſo gefiele es jedoch dem Heil. Geiſt/ und ſeiner Kirch daß zu Ehren eines ſolchen Geheim- nus zuvor der Leib des HErrn in den Mund der Catholiſchen Chriſten eingehen ſolte, ehe andere Speiſen folgten. Dieſem ſtimmen bey die weiſe Satzungen der ohnfehlbaren Kirch, welche viele Kirchen – Räth bekräfftiget haben. Alſo ſagt die Kirchen-Verſammlung zu Maynz an dem 33. c. Wir verbieten auch ernſtlich denen Pfarrherren, und Kirchen- Dienern/ daß ſie keinem auſſer der Kranck- heit das Göttliche Abendmahl reichen/ aus- genommen/ er ſeye nüchter/ und habe zuvor gebeichtet. Der Kirchen-Rath zu Coſtantz ſagt Seſſ. 13. Wiewohlen Chriſtus nach dem Abendmahl dieſes Hochwürdige Geheimnus eingeſetzt/ und ſeinen Jüngern unter beeder Geſtalt des Brods und Weins hat gereicht, nichts deſtoweniger iſt das uralte Herkom- men/ U

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Zitationshilfe: Siniscalchi, Liborio: Sacramentalisches Abendmahl. Übers. v. Peter Obladen. Costanz/Ulm, 1752, S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/siniscalchi_abendmahl_1752/342>, abgerufen am 22.11.2024.