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Siniscalchi, Liborio: Sacramentalisches Abendmahl. Übers. v. Peter Obladen. Costanz/Ulm, 1752.

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Betrachtungen
nung- und Liebs-Geheimnus das ewige Leben
zu hoffen, weilen es ohne deme für uns das
allersicherste Unterpfand des ewigen Lebens,
und unserer glückseeligen Auferstehung, wie der
Heil. Chrysostomus redet Hom. de Resur?
Wer wurde nun ein Mißtrauen auf einen
Menschen setzen, wenn sich ein solcher selbst zum
Unterpfand gebete? Können wir dann also
ein Mißtrauen setzen an die ohnfehlbare Ver-
heissungen eines so wahrhafften GOttes; nach-
deme er sich selbst uns in diesem Allerheiligsten
Geheimnus zum Unterpfand hinterlassen? und
dieses noch um so mehr, da er sich uns selbst
nicht nur, als einen Versatz, oder Unterpfand,
sondern den völligen Besitz, und Gewaltha-
bung seiner gantzen Gottheit überreichte? Wer
einem etwas zum Pfand gibt, gestattet ihme
den Gebrauch, Herrschafft, und eingenthum-
liche Nutz-Nüssung nicht ein. Wenn also ei-
ner etwan für Entlehnung tausend Gulden ein
Edelstein verpfändet, verlangt der Schuld-
Glaubige den Versatz, oder Pfand, nicht aber
die Nutz-Anwendung. Da sich aber der Er-
löser uns selbst zum Pfand gibt, gesteht er uns
den gevollmächtigten Gebrauch, und Nutz-
Nüssung seiner selbsten ein, und den gäntzlichen
Besitz; massen wir über keine Sach einen grös-
sern Herrschaffts-Gewalt, und eigenthnmlichen
Besitz haben, als über die Speiß, so wir nüs-
sen, und welche in unsere selbst eigene Weesen-
heit durch den Nahrungs-Safft, und Krafft

verwan-

Betrachtungen
nung- und Liebs-Geheimnus das ewige Leben
zu hoffen, weilen es ohne deme für uns das
allerſicherſte Unterpfand des ewigen Lebens,
und unſerer glückſeeligen Auferſtehung, wie der
Heil. Chryſoſtomus redet Hom. de Reſur?
Wer wurde nun ein Mißtrauen auf einen
Menſchen ſetzen, wenn ſich ein ſolcher ſelbſt zum
Unterpfand gebete? Können wir dann alſo
ein Mißtrauen ſetzen an die ohnfehlbare Ver-
heiſſungen eines ſo wahrhafften GOttes; nach-
deme er ſich ſelbſt uns in dieſem Allerheiligſten
Geheimnus zum Unterpfand hinterlaſſen? und
dieſes noch um ſo mehr, da er ſich uns ſelbſt
nicht nur, als einen Verſatz, oder Unterpfand,
ſondern den völligen Beſitz, und Gewaltha-
bung ſeiner gantzen Gottheit überreichte? Wer
einem etwas zum Pfand gibt, geſtattet ihme
den Gebrauch, Herrſchafft, und eingenthum-
liche Nutz-Nüſſung nicht ein. Wenn alſo ei-
ner etwan für Entlehnung tauſend Gulden ein
Edelſtein verpfändet, verlangt der Schuld-
Glaubige den Verſatz, oder Pfand, nicht aber
die Nutz-Anwendung. Da ſich aber der Er-
löſer uns ſelbſt zum Pfand gibt, geſteht er uns
den gevollmächtigten Gebrauch, und Nutz-
Nüſſung ſeiner ſelbſten ein, und den gäntzlichen
Beſitz; maſſen wir über keine Sach einen gröſ-
ſern Herrſchaffts-Gewalt, und eigenthnmlichen
Beſitz haben, als über die Speiß, ſo wir nüſ-
ſen, und welche in unſere ſelbſt eigene Weeſen-
heit durch den Nahrungs-Safft, und Krafft

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[152/0189] Betrachtungen nung- und Liebs-Geheimnus das ewige Leben zu hoffen, weilen es ohne deme für uns das allerſicherſte Unterpfand des ewigen Lebens, und unſerer glückſeeligen Auferſtehung, wie der Heil. Chryſoſtomus redet Hom. de Reſur? Wer wurde nun ein Mißtrauen auf einen Menſchen ſetzen, wenn ſich ein ſolcher ſelbſt zum Unterpfand gebete? Können wir dann alſo ein Mißtrauen ſetzen an die ohnfehlbare Ver- heiſſungen eines ſo wahrhafften GOttes; nach- deme er ſich ſelbſt uns in dieſem Allerheiligſten Geheimnus zum Unterpfand hinterlaſſen? und dieſes noch um ſo mehr, da er ſich uns ſelbſt nicht nur, als einen Verſatz, oder Unterpfand, ſondern den völligen Beſitz, und Gewaltha- bung ſeiner gantzen Gottheit überreichte? Wer einem etwas zum Pfand gibt, geſtattet ihme den Gebrauch, Herrſchafft, und eingenthum- liche Nutz-Nüſſung nicht ein. Wenn alſo ei- ner etwan für Entlehnung tauſend Gulden ein Edelſtein verpfändet, verlangt der Schuld- Glaubige den Verſatz, oder Pfand, nicht aber die Nutz-Anwendung. Da ſich aber der Er- löſer uns ſelbſt zum Pfand gibt, geſteht er uns den gevollmächtigten Gebrauch, und Nutz- Nüſſung ſeiner ſelbſten ein, und den gäntzlichen Beſitz; maſſen wir über keine Sach einen gröſ- ſern Herrſchaffts-Gewalt, und eigenthnmlichen Beſitz haben, als über die Speiß, ſo wir nüſ- ſen, und welche in unſere ſelbſt eigene Weeſen- heit durch den Nahrungs-Safft, und Krafft verwan-

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Zitationshilfe: Siniscalchi, Liborio: Sacramentalisches Abendmahl. Übers. v. Peter Obladen. Costanz/Ulm, 1752, S. 152. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/siniscalchi_abendmahl_1752/189>, abgerufen am 22.11.2024.