ders zu leichtem und doch warmen Unterfutter unter Deck- betten und Frauenzimmerpelz.
14) Mustella Zibellina. (Soboll. mong. Bul- loga). Die beßten Zobel kommen von den Jakutzkischen und Bargusinischen Gebirgen; auch die Kamtschatkischen sind nicht übel: und da dessen Felle besonders jetzt sehr theuer sind, so wird ihm aufs häufigste nachgestellt.
Ehedem thaten sich gewisse Gesellschaften von rußi- schen Wildschützen zusammen, aus ihren eigenen Mitteln wählten sie den ältesten und erfahrensten zum Befehls- haber, und gaben ihm das Recht seine untergebenen Ka- meraden zu strasen oder zu belohnen. Alle Morgen beym Frühstück mußten sie ihm ihre Träume erzählen und zu- folge diesen theilte er seine Leute entweder zur Jagd oder zur Wache in der Simowie ab. Wer wider seine Be- sehle handelte, wurde bestraft mit Stockprügeln, diejeni- gen die das Gegentheil thaten, belohnt. Jetzt existiren dergleichen Gesellschaften nicht mehr, sondern ein jeder jagt wie er will und wenn Gesellschaften zusammentre- ten, so machen sie einen Vergleich unter sich, wo ein je- des Mitglied Gewinnst und Verlust theilt. Jch zwei- fele übrigens sehr ob jemals von der rußischen Regie- rung Leute auf den Zobelfang hieher zur Strafe sind ver- schickt worden, wie das ausländische Mährchen lautet; dieses würde nicht Strafe sondern Belohnung seyn. --
Jndessen, um die Art den Zobel zu fangen zu be- schreiben so wird er heutiges Tages größtentheils durch Jacuten, Tungusen, Mongolen und Buräten betrieben, die im Winter mit dazu abgerichteten Hunden der Spur
des
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aus Sibirien.
ders zu leichtem und doch warmen Unterfutter unter Deck- betten und Frauenzimmerpelz.
14) Muſtella Zibellina. (Soboll. mong. Bul- logà). Die beßten Zobel kommen von den Jakutzkiſchen und Barguſiniſchen Gebirgen; auch die Kamtſchatkiſchen ſind nicht uͤbel: und da deſſen Felle beſonders jetzt ſehr theuer ſind, ſo wird ihm aufs haͤufigſte nachgeſtellt.
Ehedem thaten ſich gewiſſe Geſellſchaften von rußi- ſchen Wildſchuͤtzen zuſammen, aus ihren eigenen Mitteln waͤhlten ſie den aͤlteſten und erfahrenſten zum Befehls- haber, und gaben ihm das Recht ſeine untergebenen Ka- meraden zu ſtraſen oder zu belohnen. Alle Morgen beym Fruͤhſtuͤck mußten ſie ihm ihre Traͤume erzaͤhlen und zu- folge dieſen theilte er ſeine Leute entweder zur Jagd oder zur Wache in der Simowie ab. Wer wider ſeine Be- ſehle handelte, wurde beſtraft mit Stockpruͤgeln, diejeni- gen die das Gegentheil thaten, belohnt. Jetzt exiſtiren dergleichen Geſellſchaften nicht mehr, ſondern ein jeder jagt wie er will und wenn Geſellſchaften zuſammentre- ten, ſo machen ſie einen Vergleich unter ſich, wo ein je- des Mitglied Gewinnſt und Verluſt theilt. Jch zwei- fele uͤbrigens ſehr ob jemals von der rußiſchen Regie- rung Leute auf den Zobelfang hieher zur Strafe ſind ver- ſchickt worden, wie das auslaͤndiſche Maͤhrchen lautet; dieſes wuͤrde nicht Strafe ſondern Belohnung ſeyn. —
Jndeſſen, um die Art den Zobel zu fangen zu be- ſchreiben ſo wird er heutiges Tages groͤßtentheils durch Jacuten, Tunguſen, Mongolen und Buraͤten betrieben, die im Winter mit dazu abgerichteten Hunden der Spur
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aus Sibirien.
ders zu leichtem und doch warmen Unterfutter unter Deck-
betten und Frauenzimmerpelz.
14) Muſtella Zibellina. (Soboll. mong. Bul-
logà). Die beßten Zobel kommen von den Jakutzkiſchen
und Barguſiniſchen Gebirgen; auch die Kamtſchatkiſchen
ſind nicht uͤbel: und da deſſen Felle beſonders jetzt ſehr
theuer ſind, ſo wird ihm aufs haͤufigſte nachgeſtellt.
Ehedem thaten ſich gewiſſe Geſellſchaften von rußi-
ſchen Wildſchuͤtzen zuſammen, aus ihren eigenen Mitteln
waͤhlten ſie den aͤlteſten und erfahrenſten zum Befehls-
haber, und gaben ihm das Recht ſeine untergebenen Ka-
meraden zu ſtraſen oder zu belohnen. Alle Morgen beym
Fruͤhſtuͤck mußten ſie ihm ihre Traͤume erzaͤhlen und zu-
folge dieſen theilte er ſeine Leute entweder zur Jagd oder
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ſehle handelte, wurde beſtraft mit Stockpruͤgeln, diejeni-
gen die das Gegentheil thaten, belohnt. Jetzt exiſtiren
dergleichen Geſellſchaften nicht mehr, ſondern ein jeder
jagt wie er will und wenn Geſellſchaften zuſammentre-
ten, ſo machen ſie einen Vergleich unter ſich, wo ein je-
des Mitglied Gewinnſt und Verluſt theilt. Jch zwei-
fele uͤbrigens ſehr ob jemals von der rußiſchen Regie-
rung Leute auf den Zobelfang hieher zur Strafe ſind ver-
ſchickt worden, wie das auslaͤndiſche Maͤhrchen lautet;
dieſes wuͤrde nicht Strafe ſondern Belohnung ſeyn. —
Jndeſſen, um die Art den Zobel zu fangen zu be-
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Sievers, Johann August Carl: Briefe aus Sibirien. St. Petersburg, 1796, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/siever_briefe_1796/75>, abgerufen am 26.07.2024.
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