u die constante Geschwindigkeit, mit welcher das Kabel in verticaler Lage im Wasser fällt,
v die Fallgeschwindigkeit, wenn die Lage des Kabels hori- rizontal ist,
w das Gewicht der Längeneinheit des Kabels im Wasser,
h die Tiefe des Meeres,
l die Länge des geradlinig im Wasser suspendirten Kabels,
p die Reibungs- oder Bremskraft, mit welcher das Kabel auf dem Schiffe zurückgehalten wird,
s den Ueberschuss der auslaufenden Kabellänge über den gleichzeitigen Fortschritt des Schiffes oder das, was die englische Terminologie slack nennt.
Es sei A'B' die Lage, in welche das Kabel A B nach der Zeiteinheit gelangt ist. Ein Punkt a des Kabels gelange in der
[Abbildung]
Fig. 48.
Zeiteinheit nach d. Die Bewegung a d werde in die beiden Be- wegungen a b und a c zerlegt. Es müssen sich dann in beiden Richtungen alle Kräfte aufheben, damit die vorhandene Ge- schwindigkeit unverändert bleibt. Der Coefficient der Gleitrei- bung werde vorläufig mit r, derjenige der Reibung mit Massen- verdrängung mit q bezeichnet. Die Bedingung des Gleichge- wichts der Kräfte in den beiden Richtungen a b und a c giebt dann die Gleichungen:
c die Schiffsgeschwindigkeit,
u die constante Geschwindigkeit, mit welcher das Kabel in verticaler Lage im Wasser fällt,
v die Fallgeschwindigkeit, wenn die Lage des Kabels hori- rizontal ist,
w das Gewicht der Längeneinheit des Kabels im Wasser,
h die Tiefe des Meeres,
l die Länge des geradlinig im Wasser suspendirten Kabels,
p die Reibungs- oder Bremskraft, mit welcher das Kabel auf dem Schiffe zurückgehalten wird,
s den Ueberschuss der auslaufenden Kabellänge über den gleichzeitigen Fortschritt des Schiffes oder das, was die englische Terminologie slack nennt.
Es sei A'B' die Lage, in welche das Kabel A B nach der Zeiteinheit gelangt ist. Ein Punkt a des Kabels gelange in der
[Abbildung]
Fig. 48.
Zeiteinheit nach d. Die Bewegung a d werde in die beiden Be- wegungen a b und a c zerlegt. Es müssen sich dann in beiden Richtungen alle Kräfte aufheben, damit die vorhandene Ge- schwindigkeit unverändert bleibt. Der Coefficient der Gleitrei- bung werde vorläufig mit r, derjenige der Reibung mit Massen- verdrängung mit q bezeichnet. Die Bedingung des Gleichge- wichts der Kräfte in den beiden Richtungen a b und a c giebt dann die Gleichungen:
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0356"n="338"/><list><item><hirendition="#i">c</hi> die Schiffsgeschwindigkeit,</item><lb/><item><hirendition="#i">u</hi> die constante Geschwindigkeit, mit welcher das Kabel in<lb/>
verticaler Lage im Wasser fällt,</item><lb/><item><hirendition="#i">v</hi> die Fallgeschwindigkeit, wenn die Lage des Kabels hori-<lb/>
rizontal ist,</item><lb/><item><hirendition="#i">w</hi> das Gewicht der Längeneinheit des Kabels im Wasser,</item><lb/><item><hirendition="#i">h</hi> die Tiefe des Meeres,</item><lb/><item><hirendition="#i">l</hi> die Länge des geradlinig im Wasser suspendirten Kabels,</item><lb/><item><hirendition="#i">p</hi> die Reibungs- oder Bremskraft, mit welcher das Kabel auf<lb/>
dem Schiffe zurückgehalten wird,</item><lb/><item><hirendition="#i">s</hi> den Ueberschuss der auslaufenden Kabellänge über den<lb/>
gleichzeitigen Fortschritt des Schiffes oder das, was die<lb/>
englische Terminologie slack nennt.</item></list><lb/><p>Es sei <hirendition="#i">A'B'</hi> die Lage, in welche das Kabel <hirendition="#i">A B</hi> nach der<lb/>
Zeiteinheit gelangt ist. Ein Punkt <hirendition="#i">a</hi> des Kabels gelange in der<lb/><figure><head>Fig. 48.</head></figure><lb/>
Zeiteinheit nach <hirendition="#i">d.</hi> Die Bewegung <hirendition="#i">a d</hi> werde in die beiden Be-<lb/>
wegungen <hirendition="#i">a b</hi> und <hirendition="#i">a c</hi> zerlegt. Es müssen sich dann in beiden<lb/>
Richtungen alle Kräfte aufheben, damit die vorhandene Ge-<lb/>
schwindigkeit unverändert bleibt. Der Coefficient der Gleitrei-<lb/>
bung werde vorläufig mit <hirendition="#i">r</hi>, derjenige der Reibung mit Massen-<lb/>
verdrängung mit <hirendition="#i">q</hi> bezeichnet. Die Bedingung des Gleichge-<lb/>
wichts der Kräfte in den beiden Richtungen <hirendition="#i">a b</hi> und <hirendition="#i">a c</hi> giebt<lb/>
dann die Gleichungen:<lb/></p></div></body></text></TEI>
[338/0356]
c die Schiffsgeschwindigkeit,
u die constante Geschwindigkeit, mit welcher das Kabel in
verticaler Lage im Wasser fällt,
v die Fallgeschwindigkeit, wenn die Lage des Kabels hori-
rizontal ist,
w das Gewicht der Längeneinheit des Kabels im Wasser,
h die Tiefe des Meeres,
l die Länge des geradlinig im Wasser suspendirten Kabels,
p die Reibungs- oder Bremskraft, mit welcher das Kabel auf
dem Schiffe zurückgehalten wird,
s den Ueberschuss der auslaufenden Kabellänge über den
gleichzeitigen Fortschritt des Schiffes oder das, was die
englische Terminologie slack nennt.
Es sei A'B' die Lage, in welche das Kabel A B nach der
Zeiteinheit gelangt ist. Ein Punkt a des Kabels gelange in der
[Abbildung Fig. 48.]
Zeiteinheit nach d. Die Bewegung a d werde in die beiden Be-
wegungen a b und a c zerlegt. Es müssen sich dann in beiden
Richtungen alle Kräfte aufheben, damit die vorhandene Ge-
schwindigkeit unverändert bleibt. Der Coefficient der Gleitrei-
bung werde vorläufig mit r, derjenige der Reibung mit Massen-
verdrängung mit q bezeichnet. Die Bedingung des Gleichge-
wichts der Kräfte in den beiden Richtungen a b und a c giebt
dann die Gleichungen:
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Siemens, Werner von: Gesammelte Abhandlungen und Vorträge. Berlin, 1881, S. 338. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/siemens_abhandlungen_1881/356>, abgerufen am 25.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.