hat, so hoffen wir, dass Seyfert so viel Verstand und Herz haben wird, um einen Gegenstand von so hoher Wichtigkeit nicht hartnäckig von sich zu weisen, weil er mit Recht für die Verheerungen, welche dadurch unter den, seiner Pflege anver- trauten Wöchnerinnen entstehen würden, verantwortlich ge- macht werden müsste.
De mortuis nihil, nisi bene; kann sich nur auf die mora- lischen Eigenschaften des Verstorbenen beziehen.
Die wissenschaftliche Thätigkeit des Verstorbenen ist dem Urtheile der folgenden Generationen so gut unterworfen, als selbe dem Urtheile der Zeitgenossen unterworfen war. Es würde traurig mit der Wahrheit stehen, wenn der Irrthum durch den Tod desjenigen, welcher den Irrthum gelehrt, zur Wahrheit gestempelt würde.
Dies vorausgeschickt, wollen wir zur Beurtheilung Kiwisch's übergehen.
Kiwisch v. Rotterau*) bespricht Skoda's Vortrag in der Academie der Wissenschaften zu Wien über meine Ansicht über die Entstehung und Verhütung des Kindbettfiebers, und erklärt, mit Skoda's Anschauungsweise nicht einverstanden zu sein, welcher von einer neuen Entdeckung spreche; die Be- hauptung, dass das Puerperalfieber aus Infection zersetzter, animalischer Stoffe, und namentlich auch durch Leichengift hervorgerufen werde, ist eine seit vielen Jahren und von vielen Seiten aufgestellte und lebhaft vertheidigte, und es wäre diese Ansicht schon lange durchgedrungen, wenn es den betreffenden Aerzten gelungen wäre, für dieselbe schlagendere Beweise zu liefern. Für Dr. Semmelweis erübrigte demnach nur die Auf- gabe für die Wiener Gebaranstalt den Beweis zu liefern, dass in derselben die Veranlassung zur Heftigkeit der Krankheit zunächst aus der Uebertragung von deletaeren, animalen Stoffen auf die gebärenden Wöchnerinnen hervorgehe. Dass
*) Zeitschrift der k. k. Gesellschaft der Aerzte zu Wien. 6. Jahrgang, 1. Band, Seite 300.
hat, so hoffen wir, dass Seyfert so viel Verstand und Herz haben wird, um einen Gegenstand von so hoher Wichtigkeit nicht hartnäckig von sich zu weisen, weil er mit Recht für die Verheerungen, welche dadurch unter den, seiner Pflege anver- trauten Wöchnerinnen entstehen würden, verantwortlich ge- macht werden müsste.
De mortuis nihil, nisi bene; kann sich nur auf die mora- lischen Eigenschaften des Verstorbenen beziehen.
Die wissenschaftliche Thätigkeit des Verstorbenen ist dem Urtheile der folgenden Generationen so gut unterworfen, als selbe dem Urtheile der Zeitgenossen unterworfen war. Es würde traurig mit der Wahrheit stehen, wenn der Irrthum durch den Tod desjenigen, welcher den Irrthum gelehrt, zur Wahrheit gestempelt würde.
Dies vorausgeschickt, wollen wir zur Beurtheilung Kiwisch’s übergehen.
Kiwisch v. Rotterau*) bespricht Skoda’s Vortrag in der Academie der Wissenschaften zu Wien über meine Ansicht über die Entstehung und Verhütung des Kindbettfiebers, und erklärt, mit Skoda’s Anschauungsweise nicht einverstanden zu sein, welcher von einer neuen Entdeckung spreche; die Be- hauptung, dass das Puerperalfieber aus Infection zersetzter, animalischer Stoffe, und namentlich auch durch Leichengift hervorgerufen werde, ist eine seit vielen Jahren und von vielen Seiten aufgestellte und lebhaft vertheidigte, und es wäre diese Ansicht schon lange durchgedrungen, wenn es den betreffenden Aerzten gelungen wäre, für dieselbe schlagendere Beweise zu liefern. Für Dr. Semmelweis erübrigte demnach nur die Auf- gabe für die Wiener Gebaranstalt den Beweis zu liefern, dass in derselben die Veranlassung zur Heftigkeit der Krankheit zunächst aus der Uebertragung von deletaeren, animalen Stoffen auf die gebärenden Wöchnerinnen hervorgehe. Dass
*) Zeitschrift der k. k. Gesellschaft der Aerzte zu Wien. 6. Jahrgang, 1. Band, Seite 300.
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hat, so hoffen wir, dass Seyfert so viel Verstand und Herz
haben wird, um einen Gegenstand von so hoher Wichtigkeit
nicht hartnäckig von sich zu weisen, weil er mit Recht für die
Verheerungen, welche dadurch unter den, seiner Pflege anver-
trauten Wöchnerinnen entstehen würden, verantwortlich ge-
macht werden müsste.
De mortuis nihil, nisi bene; kann sich nur auf die mora-
lischen Eigenschaften des Verstorbenen beziehen.
Die wissenschaftliche Thätigkeit des Verstorbenen ist
dem Urtheile der folgenden Generationen so gut unterworfen,
als selbe dem Urtheile der Zeitgenossen unterworfen war. Es
würde traurig mit der Wahrheit stehen, wenn der Irrthum
durch den Tod desjenigen, welcher den Irrthum gelehrt, zur
Wahrheit gestempelt würde.
Dies vorausgeschickt, wollen wir zur Beurtheilung
Kiwisch’s übergehen.
Kiwisch v. Rotterau *) bespricht Skoda’s Vortrag in der
Academie der Wissenschaften zu Wien über meine Ansicht
über die Entstehung und Verhütung des Kindbettfiebers, und
erklärt, mit Skoda’s Anschauungsweise nicht einverstanden zu
sein, welcher von einer neuen Entdeckung spreche; die Be-
hauptung, dass das Puerperalfieber aus Infection zersetzter,
animalischer Stoffe, und namentlich auch durch Leichengift
hervorgerufen werde, ist eine seit vielen Jahren und von vielen
Seiten aufgestellte und lebhaft vertheidigte, und es wäre diese
Ansicht schon lange durchgedrungen, wenn es den betreffenden
Aerzten gelungen wäre, für dieselbe schlagendere Beweise zu
liefern. Für Dr. Semmelweis erübrigte demnach nur die Auf-
gabe für die Wiener Gebaranstalt den Beweis zu liefern, dass
in derselben die Veranlassung zur Heftigkeit der Krankheit
zunächst aus der Uebertragung von deletaeren, animalen
Stoffen auf die gebärenden Wöchnerinnen hervorgehe. Dass
*) Zeitschrift der k. k. Gesellschaft der Aerzte zu Wien. 6. Jahrgang,
1. Band, Seite 300.
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Semmelweis, Ignaz Philipp: Die Ätiologie, der Begriff und die Prophylaxe des Kindbettfiebers. Pest u. a., 1861, S. 429. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/semmelweis_kindbettfieber_1861/441>, abgerufen am 24.11.2024.
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