selbe an der Exploration der Gebärenden, und den operativen Geburten häufig bethätigt ist, haben wir doch nie zur Ver- dächtigung dieser Sectionen den geringsten Anlass gefunden. Chlorwaschungen sind hier im Laufe der Jahre nur in äusserst seltenen Ausnahmsfällen, wo man es mit sehr fauligen und übelriechenden Präparaten zu thun hatte, angewendet worden.
Indem ich Ihnen, mein verehrtester Herr College, nach- stehende Blätter zuschicke, werden Sie es nicht vergessen, dass der Inhalt ein vor zehn Jahren geschriebener Journal- artikel ist, der also nur die wissenschaftliche Frage, in keiner Beziehung aber die Persönlichkeit vor Augen gehabt hat. Sie werden es ferner gütigst bedenken, dass der Autor Däne ist, und daher auf schonende Beurtheilung und mögliche Berich- tigung des Styles wohl rechnen darf, wenn diese Blätter ver- öffentlicht werden sollten, was ich Ihnen gerne gestatte, wenn nur meine Bemerkungen, meine Erfahrungen vorangeschickt wer- den, insoferne sie der Veröffentlichung überhaupt werth sind.
Königl. Gebäranstalt in Kopenhagen, 31/5 1858.
"-- Zu diesem Briefe habe ich Folgendes hinzuzufügen: Chlor- waschungen sind allerdings überflüssig, wenn man die Hände rein erhält. Sectionen von Kindesleichen sind desshalb minder gefährlich, weil selbe nach eingetretenem Tode früher gemacht werden als bei Erwachsenen, es hat sich daher bei Kindes- leichen noch nicht der gehörige Grad der Fäulniss eingestellt.
Hospitals-Mittheilungen, 1. Band 1848, pag. 204--211.
"I. Mit aller Achtung und Anerkennung des verdienstlichen Strebens, das sich in den Untersuchungen des Dr. Semmelweis kundgibt, glaube ich die durch dieselben bei mir hervorge- rufenen Betrachtungen und Zweifel um so weniger zurück- halten zu dürfen, als ich mich durch den mir zugestellten Brief zur Mittheilung desselben aufgefordert fühle.
Vor allem mag es zu bedauern sein, dass weder die Beobachtungen selbst, noch die darauf gegründete Ansicht mit der Klarheit und Präcision hervortreten, die in einer so wich- tigen ätiologischen Angelegenheit zu wünschen wäre. Denn
selbe an der Exploration der Gebärenden, und den operativen Geburten häufig bethätigt ist, haben wir doch nie zur Ver- dächtigung dieser Sectionen den geringsten Anlass gefunden. Chlorwaschungen sind hier im Laufe der Jahre nur in äusserst seltenen Ausnahmsfällen, wo man es mit sehr fauligen und übelriechenden Präparaten zu thun hatte, angewendet worden.
Indem ich Ihnen, mein verehrtester Herr College, nach- stehende Blätter zuschicke, werden Sie es nicht vergessen, dass der Inhalt ein vor zehn Jahren geschriebener Journal- artikel ist, der also nur die wissenschaftliche Frage, in keiner Beziehung aber die Persönlichkeit vor Augen gehabt hat. Sie werden es ferner gütigst bedenken, dass der Autor Däne ist, und daher auf schonende Beurtheilung und mögliche Berich- tigung des Styles wohl rechnen darf, wenn diese Blätter ver- öffentlicht werden sollten, was ich Ihnen gerne gestatte, wenn nur meine Bemerkungen, meine Erfahrungen vorangeschickt wer- den, insoferne sie der Veröffentlichung überhaupt werth sind.
Königl. Gebäranstalt in Kopenhagen, 31/5 1858.
»— Zu diesem Briefe habe ich Folgendes hinzuzufügen: Chlor- waschungen sind allerdings überflüssig, wenn man die Hände rein erhält. Sectionen von Kindesleichen sind desshalb minder gefährlich, weil selbe nach eingetretenem Tode früher gemacht werden als bei Erwachsenen, es hat sich daher bei Kindes- leichen noch nicht der gehörige Grad der Fäulniss eingestellt.
Hospitals-Mittheilungen, 1. Band 1848, pag. 204—211.
»I. Mit aller Achtung und Anerkennung des verdienstlichen Strebens, das sich in den Untersuchungen des Dr. Semmelweis kundgibt, glaube ich die durch dieselben bei mir hervorge- rufenen Betrachtungen und Zweifel um so weniger zurück- halten zu dürfen, als ich mich durch den mir zugestellten Brief zur Mittheilung desselben aufgefordert fühle.
Vor allem mag es zu bedauern sein, dass weder die Beobachtungen selbst, noch die darauf gegründete Ansicht mit der Klarheit und Präcision hervortreten, die in einer so wich- tigen ätiologischen Angelegenheit zu wünschen wäre. Denn
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selbe an der Exploration der Gebärenden, und den operativen
Geburten häufig bethätigt ist, haben wir doch nie zur Ver-
dächtigung dieser Sectionen den geringsten Anlass gefunden.
Chlorwaschungen sind hier im Laufe der Jahre nur in äusserst
seltenen Ausnahmsfällen, wo man es mit sehr fauligen und
übelriechenden Präparaten zu thun hatte, angewendet worden.
Indem ich Ihnen, mein verehrtester Herr College, nach-
stehende Blätter zuschicke, werden Sie es nicht vergessen,
dass der Inhalt ein vor zehn Jahren geschriebener Journal-
artikel ist, der also nur die wissenschaftliche Frage, in keiner
Beziehung aber die Persönlichkeit vor Augen gehabt hat. Sie
werden es ferner gütigst bedenken, dass der Autor Däne ist,
und daher auf schonende Beurtheilung und mögliche Berich-
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öffentlicht werden sollten, was ich Ihnen gerne gestatte, wenn nur
meine Bemerkungen, meine Erfahrungen vorangeschickt wer-
den, insoferne sie der Veröffentlichung überhaupt werth sind.
Königl. Gebäranstalt in Kopenhagen, 31/5 1858.
»— Zu diesem Briefe habe ich Folgendes hinzuzufügen: Chlor-
waschungen sind allerdings überflüssig, wenn man die Hände
rein erhält. Sectionen von Kindesleichen sind desshalb minder
gefährlich, weil selbe nach eingetretenem Tode früher gemacht
werden als bei Erwachsenen, es hat sich daher bei Kindes-
leichen noch nicht der gehörige Grad der Fäulniss eingestellt.
Hospitals-Mittheilungen, 1. Band 1848, pag. 204—211.
»I. Mit aller Achtung und Anerkennung des verdienstlichen
Strebens, das sich in den Untersuchungen des Dr. Semmelweis
kundgibt, glaube ich die durch dieselben bei mir hervorge-
rufenen Betrachtungen und Zweifel um so weniger zurück-
halten zu dürfen, als ich mich durch den mir zugestellten
Brief zur Mittheilung desselben aufgefordert fühle.
Vor allem mag es zu bedauern sein, dass weder die
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Semmelweis, Ignaz Philipp: Die Ätiologie, der Begriff und die Prophylaxe des Kindbettfiebers. Pest u. a., 1861, S. 293. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/semmelweis_kindbettfieber_1861/305>, abgerufen am 25.11.2024.
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