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Seckendorff, Veit Ludwig von: Teutscher Fürsten Stat. Frankfurt (Main), 1656.

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1. Eine Erkundigung vnd Wissenschafft aller Beschaffenheit
deß Herrschafftlichen Vermögens.
2. Nutzbahre bestellung der dazu nothwendigen Diener.
3. Die Direction vber solche Diener vnd ihre Verrichtung.
4. Richtige Abhörung ihrer Rechnungen/ vnnd justification
der Einnahme vnd Außgabe.
5. Die bestellung einer oder mehr Personen bey der Cammer/
welche den Vberschuß von den Beampten vnd Rechnungsführern im
Lande einnehmen vnd wieder außgeben.

Zu dem andern Haupt-Punct nemblich der nutzlichen Außga-
be vnd Anwendung deß Landes Einkünfften/ werden nachfolgende
Stücke angeführet.

1. Wie eine richtige Nachricht/ Tabell vnd extract aller Ein-
künfften jedes mahl zu haben.
2. Wie hingegen der Stat der ordentlichen vnnd zufälligen
Außgaben gleicher Gestalt in designation zu bringen.
3. Eine ordentliche Berahtschlagung/ auß welchen Mitteln
der Einkunfften die fürfallene Außgabe zu nehmen/ vnnd woher etwan
der Mangel zu ersetzen sey.
4. Die Verordnung der Außgabe an sich selbst/ vnd wie vie-
lerley dieselbe sey/ auch durch was für Personen sie verrichtet werde.
5. Die Examination der Rechnung derer jenigen/ die solche
Cammer Außgaben verrichten.
6. Die verfertigung der Haupt Rentrechnung vnd was zu dem
Ende nöhtig.

Hiernechst werden wegen der gantzen Cammer-verfassung/ vnnd
der darinnen gewöhnlicher vnd nutzlicher Art der Berahtschlagungen
vnd Anstalten/ noch sechs merckliche Erinnerungen angehänget/ als

1. Von obsicht der Cammer-Rähte auff die Fürstl. Regalien.
2. Von Communication oder Remission wichtiger Fälle an die
Regierungs-Rähte.
3. Von den Haupt-Puncten einer nutzlichen Cammer-Ord-
nungwegen expedition der Sachen.
4. Von mündlichen verhören vnnd vorbeschieden/ auch com-
missionen
der Cammer.
5. Von
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1. Eine Erkundigung vnd Wiſſenſchafft aller Beſchaffenheit
deß Herrſchafftlichen Vermoͤgens.
2. Nutzbahre beſtellung der dazu nothwendigen Diener.
3. Die Direction vber ſolche Diener vnd ihre Verrichtung.
4. Richtige Abhoͤrung ihrer Rechnungen/ vnnd juſtification
der Einnahme vnd Außgabe.
5. Die beſtellung einer oder mehr Perſonen bey der Cammer/
welche den Vberſchuß von den Beampten vnd Rechnungsfuͤhrern im
Lande einnehmen vnd wieder außgeben.

Zu dem andern Haupt-Punct nemblich der nutzlichen Außga-
be vnd Anwendung deß Landes Einkuͤnfften/ werden nachfolgende
Stuͤcke angefuͤhret.

1. Wie eine richtige Nachricht/ Tabell vnd extract aller Ein-
kuͤnfften jedes mahl zu haben.
2. Wie hingegen der Stat der ordentlichen vnnd zufaͤlligen
Außgaben gleicher Geſtalt in deſignation zu bringen.
3. Eine ordentliche Berahtſchlagung/ auß welchen Mitteln
der Einkunfften die fuͤrfallene Außgabe zu nehmen/ vnnd woher etwan
der Mangel zu erſetzen ſey.
4. Die Verordnung der Außgabe an ſich ſelbſt/ vnd wie vie-
lerley dieſelbe ſey/ auch durch was fuͤr Perſonen ſie verrichtet werde.
5. Die Examination der Rechnung derer jenigen/ die ſolche
Cammer Außgaben verrichten.
6. Die verfertigung der Haupt Rentrechnung vnd was zu dem
Ende noͤhtig.

Hiernechſt werden wegen der gantzen Cammer-verfaſſung/ vnnd
der darinnen gewoͤhnlicher vnd nutzlicher Art der Berahtſchlagungen
vnd Anſtalten/ noch ſechs merckliche Erinnerungen angehaͤnget/ als

1. Von obſicht der Cammer-Raͤhte auff die Fuͤrſtl. Regalien.
2. Von Communication oder Remisſion wichtiger Faͤlle an die
Regierungs-Raͤhte.
3. Von den Haupt-Puncten einer nutzlichen Cammer-Ord-
nungwegen expedition der Sachen.
4. Von muͤndlichen verhoͤren vnnd vorbeſchieden/ auch com-
misſionen
der Cammer.
5. Von
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[0041] 1. Eine Erkundigung vnd Wiſſenſchafft aller Beſchaffenheit deß Herrſchafftlichen Vermoͤgens. 2. Nutzbahre beſtellung der dazu nothwendigen Diener. 3. Die Direction vber ſolche Diener vnd ihre Verrichtung. 4. Richtige Abhoͤrung ihrer Rechnungen/ vnnd juſtification der Einnahme vnd Außgabe. 5. Die beſtellung einer oder mehr Perſonen bey der Cammer/ welche den Vberſchuß von den Beampten vnd Rechnungsfuͤhrern im Lande einnehmen vnd wieder außgeben. Zu dem andern Haupt-Punct nemblich der nutzlichen Außga- be vnd Anwendung deß Landes Einkuͤnfften/ werden nachfolgende Stuͤcke angefuͤhret. 1. Wie eine richtige Nachricht/ Tabell vnd extract aller Ein- kuͤnfften jedes mahl zu haben. 2. Wie hingegen der Stat der ordentlichen vnnd zufaͤlligen Außgaben gleicher Geſtalt in deſignation zu bringen. 3. Eine ordentliche Berahtſchlagung/ auß welchen Mitteln der Einkunfften die fuͤrfallene Außgabe zu nehmen/ vnnd woher etwan der Mangel zu erſetzen ſey. 4. Die Verordnung der Außgabe an ſich ſelbſt/ vnd wie vie- lerley dieſelbe ſey/ auch durch was fuͤr Perſonen ſie verrichtet werde. 5. Die Examination der Rechnung derer jenigen/ die ſolche Cammer Außgaben verrichten. 6. Die verfertigung der Haupt Rentrechnung vnd was zu dem Ende noͤhtig. Hiernechſt werden wegen der gantzen Cammer-verfaſſung/ vnnd der darinnen gewoͤhnlicher vnd nutzlicher Art der Berahtſchlagungen vnd Anſtalten/ noch ſechs merckliche Erinnerungen angehaͤnget/ als 1. Von obſicht der Cammer-Raͤhte auff die Fuͤrſtl. Regalien. 2. Von Communication oder Remisſion wichtiger Faͤlle an die Regierungs-Raͤhte. 3. Von den Haupt-Puncten einer nutzlichen Cammer-Ord- nungwegen expedition der Sachen. 4. Von muͤndlichen verhoͤren vnnd vorbeſchieden/ auch com- misſionen der Cammer. 5. Von )( )( )( iij

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Zitationshilfe: Seckendorff, Veit Ludwig von: Teutscher Fürsten Stat. Frankfurt (Main), 1656, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/seckendorff_fuerstenstaat_1656/41>, abgerufen am 25.11.2024.