Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.kommen 99. dahin hat auch sonst die Stadt Donavverd gehöret 571 L. Ladenburg ist sonst von Chur-Pfaltz u. dem Stifft Wormbs gemeinschafftl. besessen worden 430 Lahr, diese Herrschafft haben die Marggrafen zu Baden juren retentionis so lange zu geniessen, biß Nassau- Saarbrück das Capital abgetragen 694. 695 Landau Stadt, ehe sie an Franckreich kommen, ward von dem Bischoffe zu Speyer praetendirt 419 Landstuhl, dieses Städtgens halber giebt es differentien zwischen Lothringen und Nassau-Saarbrück, wobey Pflatz interveniret 693 Lappland/ wie dieserhalben die Könige in Schweden und Dännemarck gestritten und sich verglichen haben 119. ein Stück daran wird von Polen an Moscau cediret, welches die Moscowiter noch itzo praetendiren 333. 334 Lauenburg praetendirte sonst auf Chur-Sachsen 559. macht eine Erb-Verbrüderung mit Churf. Joh. Georg. II. in Sachsen 560. 761. darauf macht das Hauß Anhalt Praetension 560. 595. ingleichen die Marggrafen zu Baden 567. wird sequestriret, u. sodann von Lüneburg in Possession genommen 560. 568. 594. 614. 762. darauf praetendiret auch Mecklenburg, vermöge einer Erb-Verbrüderung 664. in demselben werden 8 Aemter von Holstein-Gottorff praetendiret 641. sein Recht daran überläßt Chur-Sachsen an Lüneburg gegen eine Summa Geldes, reservirt sich aber die Mit-Belehenschafft sc. 762 Lauffen, wegen dieser Stadt wird Nürnberg von Pflatz in Anspruch genommen 705 Laußnitz Marggrafschafft, sonst zu Böhmen gehörig, wie sie an Sachen gekommen 112. darauf will der König in Preussen doppelt Recht haben 295. ob das Hauß Oesterreich noch ein Recht darauf habe 112 Leon Königreich in Spanien/ sonst Oviedo genannt, dessen Regierung hat sich offters verändert 182. aus was Gründen Franckreich darauf praetendire 184 Leuchtenberg Marggrafschafft, darauf haben die Hertzoge zu Mecklenburg eine Expectantz gehabt 664. ist dem Fürsten zu Lamberg verliehen worden 665 Leuth Herrschafft, hierüber maßten sich die General-Staaten die Superiorität an 58. ob das H. Röm. Reich drauf praetendiren könne 58 Lichtenberg Grafschafft, auf derselben Helffte praetendiren die Grafen zu Leiningen gegen die Grafen von Hanau, die im Besitz sind 849 Lieffland/ von den Creutz-Herren bezwungen 69. kömmt theils an Schweden, theils an Polen 69. muß denen Schweden gantz überlassen werden 224. 334. die Praetension darauf sucht König Augustus in Polen wieder herfür 224. ob das Röm. Reich noch drauf praetendiren könne 69. mit was für Ansprüchen die Moscowiter ihre Einfälle in Lieffland zu bescheinigen suchen 334. auch machen die Creutz-Herren noch itzo Anspruch drauf 425 Liegnitz in Schlesien, darauf macht ehemahls Chur-Brandenburg vermöge einer Erb-Verbrüderung praetension 296 Limburg Hertzogthum, darauf praetendiret Mantua 661. auch scheinet Nassau-Siegen darauf Anspruch zu haben 682 Limpurg Grafschafft in Francken, darauf hat Chur-Brandenburg ob bene merita eine Expectantz erhalten 274 Lindau Stadt, ist wegen der immedietät und 4. Dörffer mit der Aebtißin daselbst streitig 825 Lingen wird ein Geldrisches Lehen 838. kömmt durch Heyrath auf Printz Wilhelm von Uranien 839. wird nach Königs Wilhelmi III. in Engelland Tode von Nassau-Dietz praetendiret 686. solche hat der König in Preussen in Besitz 686. dem auch die Grafen zu Bentheim ihr Recht davon cediret haben 839. seines Anspruchs darauf soll sich das Stifft Münster begeben haben 412 Lintz, Chur-Cöllnische Praetension darauf 375 Lipstadt wird von dem Ertz-Bischoff zu Cölln praetendiret 372. 373 Lockenitz muß eventualiter der Cron Schweden mit huldigen 319 Lockum Kloster in Mindischen, wird von Braunschweig-Lüneburg dem Stifft weggenommen 276. 279. darbey ist auch Chur-Brandenburg interessiret 275 Löwenstein Grafschfft, wird von den Hertzogen zu Würtenberg praetendiret 803. 858 Lohra Herrschafft, daran haben die Häußer Stolberg und Schwartzburg Anspruch 888 Longobarden, wie es bey deren Herrschafft in Italien aus gesehen 1. werden von den Francken überwunden 2 Lothringen, Königreich, sonst Austrasien, bekommt diesen Nahmen von König Lothario 159 wird zertheilt 159. der Praetension darauf will sich unter gewisser Condition begeben 163. itziges Hertzogthum, soll vor diesem dem Cöllnischen Dioecess einverleibet gewesen seyn 374. kömmt Testaments-Weise an die Cron Franckreich, und wird derselben incorporiret 165. 166. wird dem rechtmäßigen Besitzer unter Conditionen restituiret 166. dessen Hertzoge werden von Franckr. zu Printzen des Geblüts aufgenommen 655 Lucca, Republique, will ihre Freyheit von Käyser Rudolpho erkauffet haben 28. hat den Nahmen Reichs-Getreue behalten 29. wird von den Hertzogen zu Florentz praetendiret 620. hat mit Modena Streitigkeiten 670 Lübeck, wenn zu einer Stadt und Reichs-Stadt worden, und woher sie von Dännemarck praetendiret werde 136. hat Streitigkeit mit Dännemarck wegen der Jurisdiction über den Trave-Strom 138. 826. hat mit Mecklenburg öfftere demelees, und pfleget jährlich nacher Schwerin ein Faß Wein zu schicken 666. 826. Lübeckisch Bischoffthum siehe Eutin. Lübeckische Dörffer, wem über dieselben die Ober-Herrschafft zustehe 137. 138 Lüneburg siehe Braunschweig. Lützelstein Grafschafft, darauf praetediret
kommen 99. dahin hat auch sonst die Stadt Donavverd gehöret 571 L. Ladenburg ist sonst von Chur-Pfaltz u. dem Stifft Wormbs gemeinschafftl. besessen worden 430 Lahr, diese Herrschafft haben die Marggrafen zu Baden juren retentionis so lange zu geniessen, biß Nassau- Saarbrück das Capital abgetragen 694. 695 Landau Stadt, ehe sie an Franckreich kom̃en, ward von dem Bischoffe zu Speyer praetendirt 419 Landstuhl, dieses Städtgens halber giebt es differentien zwischen Lothringen und Nassau-Saarbrück, wobey Pflatz interveniret 693 Lappland/ wie dieserhalben die Könige in Schweden und Dännemarck gestritten und sich verglichen haben 119. ein Stück daran wird von Polen an Moscau cediret, welches die Moscowiter noch itzo praetendiren 333. 334 Lauenburg praetendirte sonst auf Chur-Sachsen 559. macht eine Erb-Verbrüderung mit Churf. Joh. Georg. II. in Sachsen 560. 761. darauf macht das Hauß Anhalt Praetension 560. 595. ingleichen die Marggrafen zu Baden 567. wird sequestriret, u. sodann von Lüneburg in Possession genommen 560. 568. 594. 614. 762. darauf praetendiret auch Mecklenburg, vermöge einer Erb-Verbrüderung 664. in demselben werden 8 Aemter von Holstein-Gottorff praetendiret 641. sein Recht daran überläßt Chur-Sachsen an Lüneburg gegen eine Summa Geldes, reservirt sich aber die Mit-Belehenschafft sc. 762 Lauffen, wegen dieser Stadt wird Nürnberg von Pflatz in Anspruch genommen 705 Laußnitz Marggrafschafft, sonst zu Böhmen gehörig, wie sie an Sachen gekommen 112. darauf will der König in Preussen doppelt Recht haben 295. ob das Hauß Oesterreich noch ein Recht darauf habe 112 Leon Königreich in Spanien/ sonst Oviedo genannt, dessen Regierung hat sich offters verändert 182. aus was Gründen Franckreich darauf praetendire 184 Leuchtenberg Marggrafschafft, darauf haben die Hertzoge zu Mecklenburg eine Expectantz gehabt 664. ist dem Fürsten zu Lamberg verliehen worden 665 Leuth Herrschafft, hierüber maßten sich die General-Staaten die Superiorität an 58. ob das H. Röm. Reich drauf praetendiren könne 58 Lichtenberg Grafschafft, auf derselben Helffte praetendiren die Grafen zu Leiningen gegen die Grafen von Hanau, die im Besitz sind 849 Lieffland/ von den Creutz-Herren bezwungen 69. kömmt theils an Schweden, theils an Polen 69. muß denen Schweden gantz überlassen werden 224. 334. die Praetension darauf sucht König Augustus in Polen wieder herfür 224. ob das Röm. Reich noch drauf praetendiren könne 69. mit was für Ansprüchen die Moscowiter ihre Einfälle in Lieffland zu bescheinigen suchen 334. auch machen die Creutz-Herren noch itzo Anspruch drauf 425 Liegnitz in Schlesien, darauf macht ehemahls Chur-Brandenburg vermöge einer Erb-Verbrüderung praetension 296 Limburg Hertzogthum, darauf praetendiret Mantua 661. auch scheinet Nassau-Siegen darauf Anspruch zu haben 682 Limpurg Grafschafft in Francken, darauf hat Chur-Brandenburg ob bene merita eine Expectantz erhalten 274 Lindau Stadt, ist wegen der immedietät und 4. Dörffer mit der Aebtißin daselbst streitig 825 Lingen wird ein Geldrisches Lehen 838. kömmt durch Heyrath auf Printz Wilhelm von Uranien 839. wird nach Königs Wilhelmi III. in Engelland Tode von Nassau-Dietz praetendiret 686. solche hat der König in Preussen in Besitz 686. dem auch die Grafen zu Bentheim ihr Recht davon cediret haben 839. seines Anspruchs darauf soll sich das Stifft Münster begeben haben 412 Lintz, Chur-Cöllnische Praetension darauf 375 Lipstadt wird von dem Ertz-Bischoff zu Cölln praetendiret 372. 373 Lockenitz muß eventualiter der Cron Schweden mit huldigen 319 Lockum Kloster in Mindischen, wird von Braunschweig-Lüneburg dem Stifft weggenommen 276. 279. darbey ist auch Chur-Brandenburg interessiret 275 Löwenstein Grafschfft, wird von den Hertzogen zu Würtenberg praetendiret 803. 858 Lohra Herrschafft, daran haben die Häußer Stolberg und Schwartzburg Anspruch 888 Longobarden, wie es bey deren Herrschafft in Italien aus gesehen 1. werden von den Francken überwunden 2 Lothringen, Königreich, sonst Austrasien, bekommt diesen Nahmen von König Lothario 159 wird zertheilt 159. der Praetension darauf will sich unter gewisser Condition begeben 163. itziges Hertzogthum, soll vor diesem dem Cöllnischen Dioecess einverleibet gewesen seyn 374. kömmt Testaments-Weise an die Cron Franckreich, und wird derselben incorporiret 165. 166. wird dem rechtmäßigen Besitzer unter Conditionen restituiret 166. dessen Hertzoge werden von Franckr. zu Printzen des Geblüts aufgenom̃en 655 Lucca, Republique, will ihre Freyheit von Käyser Rudolpho erkauffet haben 28. hat den Nahmen Reichs-Getreue behalten 29. wird von den Hertzogen zu Florentz praetendiret 620. hat mit Modena Streitigkeiten 670 Lübeck, wenn zu einer Stadt und Reichs-Stadt worden, und woher sie von Dännemarck praetendiret werde 136. hat Streitigkeit mit Dännemarck wegen der Jurisdiction über den Trave-Strom 138. 826. hat mit Mecklenburg öfftere demelées, und pfleget jährlich nacher Schwerin ein Faß Wein zu schicken 666. 826. Lübeckisch Bischoffthum siehe Eutin. Lübeckische Dörffer, wem über dieselben die Ober-Herrschafft zustehe 137. 138 Lüneburg siehe Braunschweig. Lützelstein Grafschafft, darauf praetediret
<TEI> <text> <back> <div> <list> <item><pb facs="#f0814"/> kommen 99. dahin hat auch sonst die Stadt Donavverd gehöret 571</item> </list> <list> <head>L.</head> <item>Ladenburg ist sonst von Chur-Pfaltz u. dem Stifft Wormbs gemeinschafftl. besessen worden 430</item> <item>Lahr, diese Herrschafft haben die Marggrafen zu Baden juren retentionis so lange zu geniessen, biß Nassau- Saarbrück das Capital abgetragen 694. 695</item> <item>Landau Stadt, ehe sie an Franckreich kom̃en, ward von dem Bischoffe zu Speyer praetendirt 419</item> <item>Landstuhl, dieses Städtgens halber giebt es differentien zwischen Lothringen und Nassau-Saarbrück, wobey Pflatz interveniret 693</item> <item>Lappland/ wie dieserhalben die Könige in Schweden und Dännemarck gestritten und sich verglichen haben 119. ein Stück daran wird von Polen an Moscau cediret, welches die Moscowiter noch itzo praetendiren 333. 334</item> <item>Lauenburg praetendirte sonst auf Chur-Sachsen 559. macht eine Erb-Verbrüderung mit Churf. Joh. Georg. II. in Sachsen 560. 761. darauf macht das Hauß Anhalt Praetension 560. 595. ingleichen die Marggrafen zu Baden 567. wird sequestriret, u. sodann von Lüneburg in Possession genommen 560. 568. 594. 614. 762. darauf praetendiret auch Mecklenburg, vermöge einer Erb-Verbrüderung 664. in demselben werden 8 Aemter von Holstein-Gottorff praetendiret 641. sein Recht daran überläßt Chur-Sachsen an Lüneburg gegen eine Summa Geldes, reservirt sich aber die Mit-Belehenschafft sc. 762</item> <item>Lauffen, wegen dieser Stadt wird Nürnberg von Pflatz in Anspruch genommen 705</item> <item>Laußnitz Marggrafschafft, sonst zu Böhmen gehörig, wie sie an Sachen gekommen 112. darauf will der König in Preussen doppelt Recht haben 295. ob das Hauß Oesterreich noch ein Recht darauf habe 112</item> <item>Leon Königreich in Spanien/ sonst Oviedo genannt, dessen Regierung hat sich offters verändert 182. aus was Gründen Franckreich darauf praetendire 184</item> <item>Leuchtenberg Marggrafschafft, darauf haben die Hertzoge zu Mecklenburg eine Expectantz gehabt 664. ist dem Fürsten zu Lamberg verliehen worden 665</item> <item>Leuth Herrschafft, hierüber maßten sich die General-Staaten die Superiorität an 58. ob das H. Röm. Reich drauf praetendiren könne 58</item> <item>Lichtenberg Grafschafft, auf derselben Helffte praetendiren die Grafen zu Leiningen gegen die Grafen von Hanau, die im Besitz sind 849</item> <item>Lieffland/ von den Creutz-Herren bezwungen 69. kömmt theils an Schweden, theils an Polen 69. muß denen Schweden gantz überlassen werden 224. 334. die Praetension darauf sucht König Augustus in Polen wieder herfür 224. ob das Röm. Reich noch drauf praetendiren könne 69. mit was für Ansprüchen die Moscowiter ihre Einfälle in Lieffland zu bescheinigen suchen 334. auch machen die Creutz-Herren noch itzo Anspruch drauf 425</item> <item>Liegnitz in Schlesien, darauf macht ehemahls Chur-Brandenburg vermöge einer Erb-Verbrüderung praetension 296</item> <item>Limburg Hertzogthum, darauf praetendiret Mantua 661. auch scheinet Nassau-Siegen darauf Anspruch zu haben 682</item> <item>Limpurg Grafschafft in Francken, darauf hat Chur-Brandenburg ob bene merita eine Expectantz erhalten 274</item> <item>Lindau Stadt, ist wegen der immedietät und 4. Dörffer mit der Aebtißin daselbst streitig 825</item> <item>Lingen wird ein Geldrisches Lehen 838. kömmt durch Heyrath auf Printz Wilhelm von Uranien 839. wird nach Königs Wilhelmi III. in Engelland Tode von Nassau-Dietz praetendiret 686. solche hat der König in Preussen in Besitz 686. dem auch die Grafen zu Bentheim ihr Recht davon cediret haben 839. seines Anspruchs darauf soll sich das Stifft Münster begeben haben 412</item> <item>Lintz, Chur-Cöllnische Praetension darauf 375</item> <item>Lipstadt wird von dem Ertz-Bischoff zu Cölln praetendiret 372. 373</item> <item>Lockenitz muß eventualiter der Cron Schweden mit huldigen 319</item> <item>Lockum Kloster in Mindischen, wird von Braunschweig-Lüneburg dem Stifft weggenommen 276. 279. darbey ist auch Chur-Brandenburg interessiret 275</item> <item>Löwenstein Grafschfft, wird von den Hertzogen zu Würtenberg praetendiret 803. 858</item> <item>Lohra Herrschafft, daran haben die Häußer Stolberg und Schwartzburg Anspruch 888</item> <item>Longobarden, wie es bey deren Herrschafft in Italien aus gesehen 1. werden von den Francken überwunden 2</item> <item>Lothringen, Königreich, sonst Austrasien, bekommt diesen Nahmen von König Lothario 159 wird zertheilt 159. der Praetension darauf will sich unter gewisser Condition begeben 163. itziges Hertzogthum, soll vor diesem dem Cöllnischen Dioecess einverleibet gewesen seyn 374. kömmt Testaments-Weise an die Cron Franckreich, und wird derselben incorporiret 165. 166. wird dem rechtmäßigen Besitzer unter Conditionen restituiret 166. dessen Hertzoge werden von Franckr. zu Printzen des Geblüts aufgenom̃en 655</item> <item>Lucca, Republique, will ihre Freyheit von Käyser Rudolpho erkauffet haben 28. hat den Nahmen Reichs-Getreue behalten 29. wird von den Hertzogen zu Florentz praetendiret 620. hat mit Modena Streitigkeiten 670</item> <item>Lübeck, wenn zu einer Stadt und Reichs-Stadt worden, und woher sie von Dännemarck praetendiret werde 136. hat Streitigkeit mit Dännemarck wegen der Jurisdiction über den Trave-Strom 138. 826. hat mit Mecklenburg öfftere demelées, und pfleget jährlich nacher Schwerin ein Faß Wein zu schicken 666. 826.</item> <item>Lübeckisch Bischoffthum siehe Eutin.</item> <item>Lübeckische Dörffer, wem über dieselben die Ober-Herrschafft zustehe 137. 138</item> <item>Lüneburg siehe Braunschweig.</item> <item>Lützelstein Grafschafft, darauf praetediret </item> </list> </div> </back> </text> </TEI> [0814]
kommen 99. dahin hat auch sonst die Stadt Donavverd gehöret 571
L. Ladenburg ist sonst von Chur-Pfaltz u. dem Stifft Wormbs gemeinschafftl. besessen worden 430
Lahr, diese Herrschafft haben die Marggrafen zu Baden juren retentionis so lange zu geniessen, biß Nassau- Saarbrück das Capital abgetragen 694. 695
Landau Stadt, ehe sie an Franckreich kom̃en, ward von dem Bischoffe zu Speyer praetendirt 419
Landstuhl, dieses Städtgens halber giebt es differentien zwischen Lothringen und Nassau-Saarbrück, wobey Pflatz interveniret 693
Lappland/ wie dieserhalben die Könige in Schweden und Dännemarck gestritten und sich verglichen haben 119. ein Stück daran wird von Polen an Moscau cediret, welches die Moscowiter noch itzo praetendiren 333. 334
Lauenburg praetendirte sonst auf Chur-Sachsen 559. macht eine Erb-Verbrüderung mit Churf. Joh. Georg. II. in Sachsen 560. 761. darauf macht das Hauß Anhalt Praetension 560. 595. ingleichen die Marggrafen zu Baden 567. wird sequestriret, u. sodann von Lüneburg in Possession genommen 560. 568. 594. 614. 762. darauf praetendiret auch Mecklenburg, vermöge einer Erb-Verbrüderung 664. in demselben werden 8 Aemter von Holstein-Gottorff praetendiret 641. sein Recht daran überläßt Chur-Sachsen an Lüneburg gegen eine Summa Geldes, reservirt sich aber die Mit-Belehenschafft sc. 762
Lauffen, wegen dieser Stadt wird Nürnberg von Pflatz in Anspruch genommen 705
Laußnitz Marggrafschafft, sonst zu Böhmen gehörig, wie sie an Sachen gekommen 112. darauf will der König in Preussen doppelt Recht haben 295. ob das Hauß Oesterreich noch ein Recht darauf habe 112
Leon Königreich in Spanien/ sonst Oviedo genannt, dessen Regierung hat sich offters verändert 182. aus was Gründen Franckreich darauf praetendire 184
Leuchtenberg Marggrafschafft, darauf haben die Hertzoge zu Mecklenburg eine Expectantz gehabt 664. ist dem Fürsten zu Lamberg verliehen worden 665
Leuth Herrschafft, hierüber maßten sich die General-Staaten die Superiorität an 58. ob das H. Röm. Reich drauf praetendiren könne 58
Lichtenberg Grafschafft, auf derselben Helffte praetendiren die Grafen zu Leiningen gegen die Grafen von Hanau, die im Besitz sind 849
Lieffland/ von den Creutz-Herren bezwungen 69. kömmt theils an Schweden, theils an Polen 69. muß denen Schweden gantz überlassen werden 224. 334. die Praetension darauf sucht König Augustus in Polen wieder herfür 224. ob das Röm. Reich noch drauf praetendiren könne 69. mit was für Ansprüchen die Moscowiter ihre Einfälle in Lieffland zu bescheinigen suchen 334. auch machen die Creutz-Herren noch itzo Anspruch drauf 425
Liegnitz in Schlesien, darauf macht ehemahls Chur-Brandenburg vermöge einer Erb-Verbrüderung praetension 296
Limburg Hertzogthum, darauf praetendiret Mantua 661. auch scheinet Nassau-Siegen darauf Anspruch zu haben 682
Limpurg Grafschafft in Francken, darauf hat Chur-Brandenburg ob bene merita eine Expectantz erhalten 274
Lindau Stadt, ist wegen der immedietät und 4. Dörffer mit der Aebtißin daselbst streitig 825
Lingen wird ein Geldrisches Lehen 838. kömmt durch Heyrath auf Printz Wilhelm von Uranien 839. wird nach Königs Wilhelmi III. in Engelland Tode von Nassau-Dietz praetendiret 686. solche hat der König in Preussen in Besitz 686. dem auch die Grafen zu Bentheim ihr Recht davon cediret haben 839. seines Anspruchs darauf soll sich das Stifft Münster begeben haben 412
Lintz, Chur-Cöllnische Praetension darauf 375
Lipstadt wird von dem Ertz-Bischoff zu Cölln praetendiret 372. 373
Lockenitz muß eventualiter der Cron Schweden mit huldigen 319
Lockum Kloster in Mindischen, wird von Braunschweig-Lüneburg dem Stifft weggenommen 276. 279. darbey ist auch Chur-Brandenburg interessiret 275
Löwenstein Grafschfft, wird von den Hertzogen zu Würtenberg praetendiret 803. 858
Lohra Herrschafft, daran haben die Häußer Stolberg und Schwartzburg Anspruch 888
Longobarden, wie es bey deren Herrschafft in Italien aus gesehen 1. werden von den Francken überwunden 2
Lothringen, Königreich, sonst Austrasien, bekommt diesen Nahmen von König Lothario 159 wird zertheilt 159. der Praetension darauf will sich unter gewisser Condition begeben 163. itziges Hertzogthum, soll vor diesem dem Cöllnischen Dioecess einverleibet gewesen seyn 374. kömmt Testaments-Weise an die Cron Franckreich, und wird derselben incorporiret 165. 166. wird dem rechtmäßigen Besitzer unter Conditionen restituiret 166. dessen Hertzoge werden von Franckr. zu Printzen des Geblüts aufgenom̃en 655
Lucca, Republique, will ihre Freyheit von Käyser Rudolpho erkauffet haben 28. hat den Nahmen Reichs-Getreue behalten 29. wird von den Hertzogen zu Florentz praetendiret 620. hat mit Modena Streitigkeiten 670
Lübeck, wenn zu einer Stadt und Reichs-Stadt worden, und woher sie von Dännemarck praetendiret werde 136. hat Streitigkeit mit Dännemarck wegen der Jurisdiction über den Trave-Strom 138. 826. hat mit Mecklenburg öfftere demelées, und pfleget jährlich nacher Schwerin ein Faß Wein zu schicken 666. 826.
Lübeckisch Bischoffthum siehe Eutin.
Lübeckische Dörffer, wem über dieselben die Ober-Herrschafft zustehe 137. 138
Lüneburg siehe Braunschweig.
Lützelstein Grafschafft, darauf praetediret
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |