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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Mayntz proponiret ; und den 20 Nov. an die Königin in Engeland, und die General-Staaten, wegen des, was bey künfftigem Frieden wegen der Reichs-Stände Interesse zu observiren, geschrieben worden, zu ersehen, allwo dieses Hertzogthum expresse inter restituenda gebracht worden.

Drey und zwantzigstes Capitel/ Von des Reichs Praetension auf das Fürstenthum

Sedan.

Historie. DIeses Fürstenthum hat noch biß zu Käysers Caroli V Zeiten zu dem Röm. Reich gehöret; wie dieser aber Roberto Fürsten zu Sedan das Hertzogthum Bouillon, von welchem er sich schrieb, und weshalb er mit dem Stifft Lüttich in Streit war, nicht zusprechen wolte, so kündigte dieser Robertus Käyser Carolo V, bald im Anfang seiner Regierung, einen Krieg an, und damit er desto mehr Schutz und Hülffe wider den Käyser haben möchte, so hat er sich von dem Teutschen Reiche ab, und unter Francisci I Königs in Franckreich Schutz begeben/ welches nachdem eine Ursache mit derer zwischen Carolo V und Francisco I geführten Kriege gewesen. Dieses Fürstenthum aber ist seit der Zeit unter Frantzösischer Botmäßigkeit geblieben, und der Cron Franckreich endlich gar incorporiret worden; Dann wie in dem vorigen Seculo der Hertzog zu Bullion und Sedan, Fridericus Mauritius, mit dem Grafen von Soissons wider König Ludovicum XIII in Franckreich und den Cardinal Richelieu einer conspiration beschuldiget, und deshalb gefangen gesetzet worden, wurd jener genöthiget vor ein gewisses Stück Geld, und seine Erlassung, sein Fürstenthum Sedan dem Könige pleno jure ann. 1642 zu cediren, der es solchergestalt mit der Crone verknüpffte. Weil aber der Hertzog nachdem mit solchem Contract übel zu frieden war, so suchte der Cardinal Mazarin mit conferirung unterschiedlicher Lehen und andern Gütern von etwa 50000 Cronen Intraden für die abgetretene Festung Sedan, und 600000 Livres für die daselbst hinterlassene Geschütze, Munition, und Waffen, ihn zu besänfftigen; es war aber der Hertzog auch noch hiemit nicht zu frieden, gieng malcontent aus dem Königreich nach Italien . Endlich hat ihn der König ann. 1651 andere Oerter, nemlich das Hertzogthum Albret, und die Grafschafften Arvern und Ebervic (Eburvicii) davor gegeben. Ob aber das Reich nach obgedachter eigenmächtigen Entziehung sein Recht an dieses Fürstenthum verlohren, daran zweiffelt Pacific. a Lapide im angeführten Orte, cum id, quod ab initio vitiosum, tractu temporis convalescere non valeat. Wie denn auch das Reich solches bey künfftigem Frieden wieder zu haben verlanget, wie aus dem was anno 1709 den 20 Aug. auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg proponiret , und den 20 Nov. an die Königin von Engeland und die General-Staaten von dem Reichs-Convent geschrieben worden, zu ersehen.

Vier und zwantzigstes Capitel/ Von des Reichs Praetension auf Champagne.

Historie. VErmöge derer unter denen Fränckischen Königen getroffenen Theilungen hat Champagne zwar nicht zu dem Lothringischen, sondern dem West-Fränckischen Reiche gehöret; Wie aber um das Jahr 1036 Odo Graf in Champagne viele Streiffereyen in Lothringen that, Tul belagerte, und viele Festungen occupirte, so gieng Käyser Henricus III mit einer Armee dahin, und ließ des Odonis Länder 3 gantzer Tage plün-

vid. Fabri Staats-Cantzeley Part. XIV. c. 8. p. 821.
vid. Faber. d. l. p. 833. & 842.
vid. de hac Controversia infr. des Bischoffs zu Lüttig praetens. auf Bouillon.
Zeiler. in Itin. germ. Part. 1. c. 10. p. 237. Pacificus a Lapide ad Monzamban. Disc. 2. p. 44. Chytrae. Tom. 1. Chron. p. 582.
Pacif. a Lapid. d. l. Ludolff. in der Schaubühne der Welt Tom. 2. ad ann. 1642. c. 5. §. 55.
Ludolff. d. l. ad ann. 1644. c. 5. §. 77.
Spener. in Hist. Insign. Lib. 1. c. 93. §. 7.
vid. Fabri Staats-Cantzeley Part. XIV. c. 8. p. 823.
vid. Faber. d. l. p. 833. & 839.
Conring. de Finib. c. 26. §. 4.
ita tradit Albericus ad ann. 1036.

Mayntz proponiret ; und den 20 Nov. an die Königin in Engeland, und die General-Staaten, wegen des, was bey künfftigem Frieden wegen der Reichs-Stände Interesse zu observiren, geschrieben worden, zu ersehen, allwo dieses Hertzogthum expresse inter restituenda gebracht worden.

Drey und zwantzigstes Capitel/ Von des Reichs Praetension auf das Fürstenthum

Sedan.

Historie. DIeses Fürstenthum hat noch biß zu Käysers Caroli V Zeiten zu dem Röm. Reich gehöret; wie dieser aber Roberto Fürsten zu Sedan das Hertzogthum Bouillon, von welchem er sich schrieb, und weshalb er mit dem Stifft Lüttich in Streit war, nicht zusprechen wolte, so kündigte dieser Robertus Käyser Carolo V, bald im Anfang seiner Regierung, einen Krieg an, und damit er desto mehr Schutz und Hülffe wider den Käyser haben möchte, so hat er sich von dem Teutschen Reiche ab, und unter Francisci I Königs in Franckreich Schutz begeben/ welches nachdem eine Ursache mit derer zwischen Carolo V und Francisco I geführten Kriege gewesen. Dieses Fürstenthum aber ist seit der Zeit unter Frantzösischer Botmäßigkeit geblieben, und der Cron Franckreich endlich gar incorporiret worden; Dann wie in dem vorigen Seculo der Hertzog zu Bullion und Sedan, Fridericus Mauritius, mit dem Grafen von Soissons wider König Ludovicum XIII in Franckreich und den Cardinal Richelieu einer conspiration beschuldiget, und deshalb gefangen gesetzet worden, wurd jener genöthiget vor ein gewisses Stück Geld, und seine Erlassung, sein Fürstenthum Sedan dem Könige pleno jure ann. 1642 zu cediren, der es solchergestalt mit der Crone verknüpffte. Weil aber der Hertzog nachdem mit solchem Contract übel zu frieden war, so suchte der Cardinal Mazarin mit conferirung unterschiedlicher Lehen und andern Gütern von etwa 50000 Cronen Intraden für die abgetretene Festung Sedan, und 600000 Livres für die daselbst hinterlassene Geschütze, Munition, und Waffen, ihn zu besänfftigen; es war aber der Hertzog auch noch hiemit nicht zu frieden, gieng malcontent aus dem Königreich nach Italien . Endlich hat ihn der König ann. 1651 andere Oerter, nemlich das Hertzogthum Albret, und die Grafschafften Arvern und Ebervic (Eburvicii) davor gegeben. Ob aber das Reich nach obgedachter eigenmächtigen Entziehung sein Recht an dieses Fürstenthum verlohren, daran zweiffelt Pacific. a Lapide im angeführten Orte, cum id, quod ab initio vitiosum, tractu temporis convalescere non valeat. Wie denn auch das Reich solches bey künfftigem Frieden wieder zu haben verlanget, wie aus dem was anno 1709 den 20 Aug. auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg proponiret , und den 20 Nov. an die Königin von Engeland und die General-Staaten von dem Reichs-Convent geschrieben worden, zu ersehen.

Vier und zwantzigstes Capitel/ Von des Reichs Praetension auf Champagne.

Historie. VErmöge derer unter denen Fränckischen Königen getroffenen Theilungen hat Champagne zwar nicht zu dem Lothringischen, sondern dem West-Fränckischen Reiche gehöret; Wie aber um das Jahr 1036 Odo Graf in Champagne viele Streiffereyen in Lothringen that, Tul belagerte, und viele Festungen occupirte, so gieng Käyser Henricus III mit einer Armee dahin, und ließ des Odonis Länder 3 gantzer Tage plün-

vid. Fabri Staats-Cantzeley Part. XIV. c. 8. p. 821.
vid. Faber. d. l. p. 833. & 842.
vid. de hac Controversia infr. des Bischoffs zu Lüttig praetens. auf Bouillon.
Zeiler. in Itin. germ. Part. 1. c. 10. p. 237. Pacificus a Lapide ad Monzamban. Disc. 2. p. 44. Chytrae. Tom. 1. Chron. p. 582.
Pacif. a Lapid. d. l. Ludolff. in der Schaubühne der Welt Tom. 2. ad ann. 1642. c. 5. §. 55.
Ludolff. d. l. ad ann. 1644. c. 5. §. 77.
Spener. in Hist. Insign. Lib. 1. c. 93. §. 7.
vid. Fabri Staats-Cantzeley Part. XIV. c. 8. p. 823.
vid. Faber. d. l. p. 833. & 839.
Conring. de Finib. c. 26. §. 4.
ita tradit Albericus ad ann. 1036.
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Mayntz proponiret              <note place="foot">vid. Fabri Staats-Cantzeley Part. XIV. c. 8. p. 821.</note>; und den            20 Nov. an die Königin in Engeland, und die General-Staaten, wegen des, was bey künfftigem            Frieden wegen der Reichs-Stände Interesse zu observiren, geschrieben worden, <note place="foot">vid. Faber. d. l. p. 833. &amp; 842.</note> zu ersehen, allwo dieses            Hertzogthum expresse inter restituenda gebracht worden.</p>
        <p>Drey und zwantzigstes Capitel/ Von des Reichs Praetension auf das Fürstenthum</p>
        <p>Sedan.</p>
        <p><note place="left">Historie.</note> DIeses Fürstenthum hat noch biß zu Käysers Caroli V            Zeiten zu dem Röm. Reich gehöret; wie dieser aber Roberto Fürsten zu Sedan das Hertzogthum            Bouillon, von welchem er sich schrieb, und weshalb er mit dem Stifft Lüttich in Streit            war, <note place="foot">vid. de hac Controversia infr. des Bischoffs zu Lüttig praetens.              auf Bouillon.</note> nicht zusprechen wolte, so kündigte dieser Robertus Käyser Carolo            V, bald im Anfang seiner Regierung, einen Krieg an, und damit er desto mehr Schutz und            Hülffe wider den Käyser haben möchte, so hat er sich von dem Teutschen Reiche ab, und            unter Francisci I Königs in Franckreich Schutz begeben/ welches nachdem eine Ursache mit            derer zwischen Carolo V und Francisco I geführten Kriege gewesen. <note place="foot">Zeiler. in Itin. germ. Part. 1. c. 10. p. 237. Pacificus a Lapide ad Monzamban. Disc.              2. p. 44. Chytrae. Tom. 1. Chron. p. 582.</note> Dieses Fürstenthum aber ist seit der            Zeit unter Frantzösischer Botmäßigkeit geblieben, und der Cron Franckreich endlich gar            incorporiret worden; Dann wie in dem vorigen Seculo der Hertzog zu Bullion und Sedan,            Fridericus Mauritius, mit dem Grafen von Soissons wider König Ludovicum XIII in            Franckreich und den Cardinal Richelieu einer conspiration beschuldiget, und deshalb            gefangen gesetzet worden, wurd jener genöthiget vor ein gewisses Stück Geld, und seine            Erlassung, sein Fürstenthum Sedan dem Könige pleno jure ann. 1642 zu cediren, der es            solchergestalt mit der Crone verknüpffte. <note place="foot">Pacif. a Lapid. d. l.              Ludolff. in der Schaubühne der Welt Tom. 2. ad ann. 1642. c. 5. §. 55.</note> Weil aber            der Hertzog nachdem mit solchem Contract übel zu frieden war, so suchte der Cardinal            Mazarin mit conferirung unterschiedlicher Lehen und andern Gütern von etwa 50000 Cronen            Intraden für die abgetretene Festung Sedan, und 600000 Livres für die daselbst            hinterlassene Geschütze, Munition, und Waffen, ihn zu besänfftigen; es war aber der            Hertzog auch noch hiemit nicht zu frieden, gieng malcontent aus dem Königreich nach            Italien <note place="foot">Ludolff. d. l. ad ann. 1644. c. 5. §. 77.</note>. Endlich hat            ihn der König ann. 1651 andere Oerter, nemlich das Hertzogthum Albret, und die            Grafschafften Arvern und Ebervic (Eburvicii) davor gegeben. <note place="foot">Spener. in              Hist. Insign. Lib. 1. c. 93. §. 7.</note> Ob aber das Reich nach obgedachter            eigenmächtigen Entziehung sein Recht an dieses Fürstenthum verlohren, daran zweiffelt            Pacific. a Lapide im angeführten Orte, cum id, quod ab initio vitiosum, tractu temporis            convalescere non valeat. Wie denn auch das Reich solches bey künfftigem Frieden wieder zu            haben verlanget, wie aus dem was anno 1709 den 20 Aug. auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg            proponiret <note place="foot">vid. Fabri Staats-Cantzeley Part. XIV. c. 8. p. 823.</note>,            und den 20 Nov. an die Königin von Engeland und die General-Staaten von dem Reichs-Convent            geschrieben worden, <note place="foot">vid. Faber. d. l. p. 833. &amp; 839.</note> zu            ersehen.</p>
        <p>Vier und zwantzigstes Capitel/ Von des Reichs Praetension auf Champagne.</p>
        <p><note place="left">Historie.</note> VErmöge derer unter denen Fränckischen Königen            getroffenen Theilungen hat Champagne zwar nicht zu dem Lothringischen, sondern dem            West-Fränckischen Reiche gehöret; <note place="foot">Conring. de Finib. c. 26. §.              4.</note> Wie aber um das Jahr 1036 Odo Graf in Champagne viele Streiffereyen in            Lothringen that, Tul belagerte, und viele Festungen occupirte, <note place="foot">ita              tradit Albericus ad ann. 1036.</note> so gieng Käyser Henricus III mit einer Armee            dahin, und ließ des Odonis Länder 3 gantzer Tage plün-
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[50/0078] Mayntz proponiret ; und den 20 Nov. an die Königin in Engeland, und die General-Staaten, wegen des, was bey künfftigem Frieden wegen der Reichs-Stände Interesse zu observiren, geschrieben worden, zu ersehen, allwo dieses Hertzogthum expresse inter restituenda gebracht worden. Drey und zwantzigstes Capitel/ Von des Reichs Praetension auf das Fürstenthum Sedan. DIeses Fürstenthum hat noch biß zu Käysers Caroli V Zeiten zu dem Röm. Reich gehöret; wie dieser aber Roberto Fürsten zu Sedan das Hertzogthum Bouillon, von welchem er sich schrieb, und weshalb er mit dem Stifft Lüttich in Streit war, nicht zusprechen wolte, so kündigte dieser Robertus Käyser Carolo V, bald im Anfang seiner Regierung, einen Krieg an, und damit er desto mehr Schutz und Hülffe wider den Käyser haben möchte, so hat er sich von dem Teutschen Reiche ab, und unter Francisci I Königs in Franckreich Schutz begeben/ welches nachdem eine Ursache mit derer zwischen Carolo V und Francisco I geführten Kriege gewesen. Dieses Fürstenthum aber ist seit der Zeit unter Frantzösischer Botmäßigkeit geblieben, und der Cron Franckreich endlich gar incorporiret worden; Dann wie in dem vorigen Seculo der Hertzog zu Bullion und Sedan, Fridericus Mauritius, mit dem Grafen von Soissons wider König Ludovicum XIII in Franckreich und den Cardinal Richelieu einer conspiration beschuldiget, und deshalb gefangen gesetzet worden, wurd jener genöthiget vor ein gewisses Stück Geld, und seine Erlassung, sein Fürstenthum Sedan dem Könige pleno jure ann. 1642 zu cediren, der es solchergestalt mit der Crone verknüpffte. Weil aber der Hertzog nachdem mit solchem Contract übel zu frieden war, so suchte der Cardinal Mazarin mit conferirung unterschiedlicher Lehen und andern Gütern von etwa 50000 Cronen Intraden für die abgetretene Festung Sedan, und 600000 Livres für die daselbst hinterlassene Geschütze, Munition, und Waffen, ihn zu besänfftigen; es war aber der Hertzog auch noch hiemit nicht zu frieden, gieng malcontent aus dem Königreich nach Italien . Endlich hat ihn der König ann. 1651 andere Oerter, nemlich das Hertzogthum Albret, und die Grafschafften Arvern und Ebervic (Eburvicii) davor gegeben. Ob aber das Reich nach obgedachter eigenmächtigen Entziehung sein Recht an dieses Fürstenthum verlohren, daran zweiffelt Pacific. a Lapide im angeführten Orte, cum id, quod ab initio vitiosum, tractu temporis convalescere non valeat. Wie denn auch das Reich solches bey künfftigem Frieden wieder zu haben verlanget, wie aus dem was anno 1709 den 20 Aug. auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg proponiret , und den 20 Nov. an die Königin von Engeland und die General-Staaten von dem Reichs-Convent geschrieben worden, zu ersehen. Historie. Vier und zwantzigstes Capitel/ Von des Reichs Praetension auf Champagne. VErmöge derer unter denen Fränckischen Königen getroffenen Theilungen hat Champagne zwar nicht zu dem Lothringischen, sondern dem West-Fränckischen Reiche gehöret; Wie aber um das Jahr 1036 Odo Graf in Champagne viele Streiffereyen in Lothringen that, Tul belagerte, und viele Festungen occupirte, so gieng Käyser Henricus III mit einer Armee dahin, und ließ des Odonis Länder 3 gantzer Tage plün- Historie. vid. Fabri Staats-Cantzeley Part. XIV. c. 8. p. 821. vid. Faber. d. l. p. 833. & 842. vid. de hac Controversia infr. des Bischoffs zu Lüttig praetens. auf Bouillon. Zeiler. in Itin. germ. Part. 1. c. 10. p. 237. Pacificus a Lapide ad Monzamban. Disc. 2. p. 44. Chytrae. Tom. 1. Chron. p. 582. Pacif. a Lapid. d. l. Ludolff. in der Schaubühne der Welt Tom. 2. ad ann. 1642. c. 5. §. 55. Ludolff. d. l. ad ann. 1644. c. 5. §. 77. Spener. in Hist. Insign. Lib. 1. c. 93. §. 7. vid. Fabri Staats-Cantzeley Part. XIV. c. 8. p. 823. vid. Faber. d. l. p. 833. & 839. Conring. de Finib. c. 26. §. 4. ita tradit Albericus ad ann. 1036.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/78>, abgerufen am 24.11.2024.