Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite

Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Streitigk. wegen der Grafschafft Wertheim und Breuberg.

WIe anno 1556 der letzte Graf zu Wertheim, Michael, mit Tod abging, und dessen eintzige Tochter ihme bald folgete, so brachte dessen Schwieger-Vater Graf Ludwig zu Stolberg, (der bey Käyser Carolo V, Ferdinando und Maximiliano II geheimbter Rath gewesen, und ein grosses vermochte) die Wertheimische Reichs-Böhmische- und Würtzburgische Lehen an sich, vor sich und seine Töchter; und ob die Reichs- und Würtzburgische Lehen zwar nur vor die 2 älteste Töchter acquiriret wurden, so hat jedoch hernach die dritte, Nahmens Anna, des Graf Ludwigs zu Löwenstein Gemahlin, per transactionem auch auff die Würtzburgische Lehen ein Recht erhalten. Als nun die 2 ältesten, Catharina, des Graf Philippi zu Eberstein Gemahlin, und Elisabeth, erstlich des Graf Theodorici zu Manderscheid, und hernach des Graf Wilhelmi zu Crichingen Gemahlin, ohne Kinder versturben, so kam alles Recht auff die jüngste, obgedachte Annam, dero Gemahl Graf Ludwig zu Löwenstein jedoch viele Streitigkeiten deshalben gehabt, indem nicht allein die Grafen zu Crichingen praetension darauff machten, sondern auch der Bischoff Julius zu Würtzburg, viele dem Stifft gehörige, und bey der Grafschafft bißhero gewesene Stücke, sonderlich Breuberg, denen mit Graf Ludovico zu Stolberg gemachten Pactis zuwider, als eröffnete Lehen einzog, darüber es anno 1607 gar zu einem Kriege kam, und wurden viele Schrifften deshalb gewechselt. Ob nachdem aber alle Streitigkeiten völlig beygeleget worden, ist mir nicht bewust.

Anderes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Streitigkeit unter sich/ wegen der halben Grafschafft Breuberg/ und anderer in den Niederlanden gelegenen Güter.

WIe Graf Ludwig zu Löwenstein verstarb, verordnete er, daß seine noch lebende 4 Söhne seine Herrschafften gleich unter sich theilen solten, welches diese auch anno 1611 thaten, und darüber einen Interims-Recess auffrichteten; und nahmen die beyde älteste, nehmlich Graf Christoph Ludwig und Graf Ludwig, die Grafschafft Löwenstein, weil der Hertzog zu Würtenberg, als Lehens-Herr, die beyde jüngere damit nicht belehnen wolte; die 2 jüngere aber, nehmlich Graf Wolffgang Ernst und Johann Theodoricus bekamen die Helffte von Breuberg, und derer in den vereinigten Niederlanden gelegenen Graf- und Herrschafften; die andere Helffte von diesen Gütern blieb per modum ususfructus bey ihrer Mutter Schwester, der verwitbeten Gräfin zu Crichingen, und die Grafschafft Wertheim wurd ungetheilt gelassen. Wie nun die verwitbete Gräfin zu Crichingen anno 1612 verstarb, die Niederländische Graf- und Herrschafften also wieder zusammen kamen, und der beyden jüngern Grafen portion dadurch sehr vermehret wurde, so verlangten die andern Grafen eine Gleichheit, auff welche sie noch mehr drungen, da anno 1618 denen jüngern Grafen die Belehnung der Grafschafft Löwenstein per sententiam abgeschlagen worden, diese aber dennoch nach ihres Vettern Graf Georg Ludwigs, und Graf Joh. Casimirs Tod, die von ihnen hinterlassene, und zu der Grafschafft Löwenstein gehörige Herrschafften, Scharffeneck, und Habizheim, nebst der Kellerey Wildeck an sich rissen, und ihnen zueigneten; welcher Streit auch noch nicht beygeleget seyn soll, und sollen wegen der gemeinschafftlichen Grafschafft Wertheim noch immer mehr Irrungen dazu kommen.

vid. Stemma Leostenianum s. Genealog. Comit. de Löwenstein. Spener hist. Insign. L. 1. c. 56. §. 2. Franckenberg Europ. Herold. Part. 1. p. 773.
Spener. d. l.
Sprenger in Ellychiis. p. 1884. seqq.
vid. Thuan. L. 138. hist.
vid. Acta Wertheimiana. an. 1618. fol. impress.
teste Imhoff in Notit. Proc. L. 8. c. 6. §. 4. qui etiam modo relata habet.
Imhoff d. l. §. 13.

Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Streitigk. wegen der Grafschafft Wertheim und Breuberg.

WIe anno 1556 der letzte Graf zu Wertheim, Michael, mit Tod abging, und dessen eintzige Tochter ihme bald folgete, so brachte dessen Schwieger-Vater Graf Ludwig zu Stolberg, (der bey Käyser Carolo V, Ferdinando und Maximiliano II geheimbter Rath gewesen, und ein grosses vermochte) die Wertheimische Reichs-Böhmische- und Würtzburgische Lehen an sich, vor sich und seine Töchter; und ob die Reichs- und Würtzburgische Lehen zwar nur vor die 2 älteste Töchter acquiriret wurden, so hat jedoch hernach die dritte, Nahmens Anna, des Graf Ludwigs zu Löwenstein Gemahlin, per transactionem auch auff die Würtzburgische Lehen ein Recht erhalten. Als nun die 2 ältesten, Catharina, des Graf Philippi zu Eberstein Gemahlin, und Elisabeth, erstlich des Graf Theodorici zu Manderscheid, und hernach des Graf Wilhelmi zu Crichingen Gemahlin, ohne Kinder versturben, so kam alles Recht auff die jüngste, obgedachte Annam, dero Gemahl Graf Ludwig zu Löwenstein jedoch viele Streitigkeiten deshalben gehabt, indem nicht allein die Grafen zu Crichingen praetension darauff machten, sondern auch der Bischoff Julius zu Würtzburg, viele dem Stifft gehörige, und bey der Grafschafft bißhero gewesene Stücke, sonderlich Breuberg, denen mit Graf Ludovico zu Stolberg gemachten Pactis zuwider, als eröffnete Lehen einzog, darüber es anno 1607 gar zu einem Kriege kam, und wurden viele Schrifften deshalb gewechselt. Ob nachdem aber alle Streitigkeiten völlig beygeleget worden, ist mir nicht bewust.

Anderes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Streitigkeit unter sich/ wegen der halben Grafschafft Breuberg/ und anderer in den Niederlanden gelegenen Güter.

WIe Graf Ludwig zu Löwenstein verstarb, verordnete er, daß seine noch lebende 4 Söhne seine Herrschafften gleich unter sich theilen solten, welches diese auch anno 1611 thaten, und darüber einen Interims-Recess auffrichteten; uñ nahmẽ die beyde älteste, nehmlich Graf Christoph Ludwig und Graf Ludwig, die Grafschafft Löwenstein, weil der Hertzog zu Würtenberg, als Lehens-Herr, die beyde jüngere damit nicht belehnen wolte; die 2 jüngere aber, nehmlich Graf Wolffgang Ernst und Johann Theodoricus bekamen die Helffte von Breuberg, und derer in den vereinigten Niederlanden gelegenen Graf- und Herrschafften; die andere Helffte von diesen Gütern blieb per modum ususfructus bey ihrer Mutter Schwester, der verwitbeten Gräfin zu Crichingen, und die Grafschafft Wertheim wurd ungetheilt gelassen. Wie nun die verwitbete Gräfin zu Crichingen anno 1612 verstarb, die Niederländische Graf- und Herrschafften also wieder zusammen kamen, und der beyden jüngern Grafen portion dadurch sehr vermehret wurde, so verlangten die andern Grafen eine Gleichheit, auff welche sie noch mehr drungen, da anno 1618 denen jüngern Grafen die Belehnung der Grafschafft Löwenstein per sententiam abgeschlagen worden, diese aber dennoch nach ihres Vettern Graf Georg Ludwigs, und Graf Joh. Casimirs Tod, die von ihnen hinterlassene, und zu der Grafschafft Löwenstein gehörige Herrschafften, Scharffeneck, und Habizheim, nebst der Kellerey Wildeck an sich rissen, und ihnen zueigneten; welcher Streit auch noch nicht beygeleget seyn soll, und sollen wegen der gemeinschafftlichen Grafschafft Wertheim noch immer mehr Irrungen dazu kommen.

vid. Stemma Leostenianum s. Genealog. Comit. de Löwenstein. Spener hist. Insign. L. 1. c. 56. §. 2. Franckenberg Europ. Herold. Part. 1. p. 773.
Spener. d. l.
Sprenger in Ellychiis. p. 1884. seqq.
vid. Thuan. L. 138. hist.
vid. Acta Wertheimiana. an. 1618. fol. impress.
teste Imhoff in Notit. Proc. L. 8. c. 6. §. 4. qui etiam modo relata habet.
Imhoff d. l. §. 13.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0770" n="859"/>
        <p>Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Streitigk. wegen der Grafschafft Wertheim            und Breuberg.</p>
        <p>WIe anno 1556 der letzte Graf zu Wertheim, Michael, mit Tod abging, und dessen eintzige            Tochter ihme bald folgete, so brachte dessen Schwieger-Vater Graf Ludwig zu Stolberg, (der            bey Käyser Carolo V, Ferdinando und Maximiliano II geheimbter Rath gewesen, und ein            grosses vermochte) die Wertheimische Reichs-Böhmische- und Würtzburgische Lehen an sich,            vor sich und seine Töchter; und ob die Reichs- und Würtzburgische Lehen zwar nur vor die 2            älteste Töchter acquiriret wurden, so hat jedoch hernach die dritte, Nahmens Anna, des            Graf Ludwigs zu Löwenstein Gemahlin, per transactionem auch auff die Würtzburgische Lehen            ein Recht erhalten. Als nun die 2 ältesten, Catharina, des Graf Philippi zu Eberstein            Gemahlin, und Elisabeth, erstlich des Graf Theodorici zu Manderscheid, und hernach des            Graf Wilhelmi zu Crichingen Gemahlin, ohne Kinder versturben, so kam alles Recht auff die            jüngste, obgedachte Annam, <note place="foot">vid. Stemma Leostenianum s. Genealog. Comit.              de Löwenstein. Spener hist. Insign. L. 1. c. 56. §. 2. Franckenberg Europ. Herold. Part.              1. p. 773.</note> dero Gemahl Graf Ludwig zu Löwenstein jedoch viele Streitigkeiten            deshalben gehabt, indem nicht allein die Grafen zu Crichingen praetension darauff machten,              <note place="foot">Spener. d. l.</note> sondern auch der Bischoff Julius zu Würtzburg,            viele dem Stifft gehörige, und bey der Grafschafft bißhero gewesene Stücke, sonderlich            Breuberg, denen mit Graf Ludovico zu Stolberg gemachten Pactis zuwider, als eröffnete            Lehen einzog, <note place="foot">Sprenger in Ellychiis. p. 1884. seqq.</note> darüber es            anno 1607 gar zu einem Kriege kam, <note place="foot">vid. Thuan. L. 138. hist.</note> und            wurden viele Schrifften deshalb gewechselt. <note place="foot">vid. Acta Wertheimiana. an.              1618. fol. impress.</note> Ob nachdem aber alle Streitigkeiten völlig beygeleget worden,            ist mir nicht bewust.</p>
        <p>Anderes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Streitigkeit unter sich/ wegen der halben            Grafschafft Breuberg/ und anderer in den Niederlanden gelegenen Güter.</p>
        <p>WIe Graf Ludwig zu Löwenstein verstarb, verordnete er, daß seine noch lebende 4 Söhne            seine Herrschafften gleich unter sich theilen solten, welches diese auch anno 1611 thaten,            und darüber einen Interims-Recess auffrichteten; un&#x0303; nahme&#x0303; die beyde            älteste, nehmlich Graf Christoph Ludwig und Graf Ludwig, die Grafschafft Löwenstein, weil            der Hertzog zu Würtenberg, als Lehens-Herr, die beyde jüngere damit nicht belehnen wolte;            die 2 jüngere aber, nehmlich Graf Wolffgang Ernst und Johann Theodoricus bekamen die            Helffte von Breuberg, und derer in den vereinigten Niederlanden gelegenen Graf- und            Herrschafften; die andere Helffte von diesen Gütern blieb per modum ususfructus bey ihrer            Mutter Schwester, der verwitbeten Gräfin zu Crichingen, und die Grafschafft Wertheim wurd            ungetheilt gelassen. Wie nun die verwitbete Gräfin zu Crichingen anno 1612 verstarb, die            Niederländische Graf- und Herrschafften also wieder zusammen kamen, und der beyden jüngern            Grafen portion dadurch sehr vermehret wurde, so verlangten die andern Grafen eine            Gleichheit, auff welche sie noch mehr drungen, da anno 1618 denen jüngern Grafen die            Belehnung der Grafschafft Löwenstein per sententiam abgeschlagen worden, diese aber            dennoch nach ihres Vettern Graf Georg Ludwigs, und Graf Joh. Casimirs Tod, die von ihnen            hinterlassene, und zu der Grafschafft Löwenstein gehörige Herrschafften, Scharffeneck, und            Habizheim, nebst der Kellerey Wildeck an sich rissen, und ihnen zueigneten; welcher Streit            auch noch nicht beygeleget seyn soll, <note place="foot">teste Imhoff in Notit. Proc. L.              8. c. 6. §. 4. qui etiam modo relata habet.</note> und sollen wegen der            gemeinschafftlichen Grafschafft Wertheim noch immer mehr Irrungen dazu kommen. <note place="foot">Imhoff d. l. §. 13.</note></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[859/0770] Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Streitigk. wegen der Grafschafft Wertheim und Breuberg. WIe anno 1556 der letzte Graf zu Wertheim, Michael, mit Tod abging, und dessen eintzige Tochter ihme bald folgete, so brachte dessen Schwieger-Vater Graf Ludwig zu Stolberg, (der bey Käyser Carolo V, Ferdinando und Maximiliano II geheimbter Rath gewesen, und ein grosses vermochte) die Wertheimische Reichs-Böhmische- und Würtzburgische Lehen an sich, vor sich und seine Töchter; und ob die Reichs- und Würtzburgische Lehen zwar nur vor die 2 älteste Töchter acquiriret wurden, so hat jedoch hernach die dritte, Nahmens Anna, des Graf Ludwigs zu Löwenstein Gemahlin, per transactionem auch auff die Würtzburgische Lehen ein Recht erhalten. Als nun die 2 ältesten, Catharina, des Graf Philippi zu Eberstein Gemahlin, und Elisabeth, erstlich des Graf Theodorici zu Manderscheid, und hernach des Graf Wilhelmi zu Crichingen Gemahlin, ohne Kinder versturben, so kam alles Recht auff die jüngste, obgedachte Annam, dero Gemahl Graf Ludwig zu Löwenstein jedoch viele Streitigkeiten deshalben gehabt, indem nicht allein die Grafen zu Crichingen praetension darauff machten, sondern auch der Bischoff Julius zu Würtzburg, viele dem Stifft gehörige, und bey der Grafschafft bißhero gewesene Stücke, sonderlich Breuberg, denen mit Graf Ludovico zu Stolberg gemachten Pactis zuwider, als eröffnete Lehen einzog, darüber es anno 1607 gar zu einem Kriege kam, und wurden viele Schrifften deshalb gewechselt. Ob nachdem aber alle Streitigkeiten völlig beygeleget worden, ist mir nicht bewust. Anderes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Streitigkeit unter sich/ wegen der halben Grafschafft Breuberg/ und anderer in den Niederlanden gelegenen Güter. WIe Graf Ludwig zu Löwenstein verstarb, verordnete er, daß seine noch lebende 4 Söhne seine Herrschafften gleich unter sich theilen solten, welches diese auch anno 1611 thaten, und darüber einen Interims-Recess auffrichteten; uñ nahmẽ die beyde älteste, nehmlich Graf Christoph Ludwig und Graf Ludwig, die Grafschafft Löwenstein, weil der Hertzog zu Würtenberg, als Lehens-Herr, die beyde jüngere damit nicht belehnen wolte; die 2 jüngere aber, nehmlich Graf Wolffgang Ernst und Johann Theodoricus bekamen die Helffte von Breuberg, und derer in den vereinigten Niederlanden gelegenen Graf- und Herrschafften; die andere Helffte von diesen Gütern blieb per modum ususfructus bey ihrer Mutter Schwester, der verwitbeten Gräfin zu Crichingen, und die Grafschafft Wertheim wurd ungetheilt gelassen. Wie nun die verwitbete Gräfin zu Crichingen anno 1612 verstarb, die Niederländische Graf- und Herrschafften also wieder zusammen kamen, und der beyden jüngern Grafen portion dadurch sehr vermehret wurde, so verlangten die andern Grafen eine Gleichheit, auff welche sie noch mehr drungen, da anno 1618 denen jüngern Grafen die Belehnung der Grafschafft Löwenstein per sententiam abgeschlagen worden, diese aber dennoch nach ihres Vettern Graf Georg Ludwigs, und Graf Joh. Casimirs Tod, die von ihnen hinterlassene, und zu der Grafschafft Löwenstein gehörige Herrschafften, Scharffeneck, und Habizheim, nebst der Kellerey Wildeck an sich rissen, und ihnen zueigneten; welcher Streit auch noch nicht beygeleget seyn soll, und sollen wegen der gemeinschafftlichen Grafschafft Wertheim noch immer mehr Irrungen dazu kommen. vid. Stemma Leostenianum s. Genealog. Comit. de Löwenstein. Spener hist. Insign. L. 1. c. 56. §. 2. Franckenberg Europ. Herold. Part. 1. p. 773. Spener. d. l. Sprenger in Ellychiis. p. 1884. seqq. vid. Thuan. L. 138. hist. vid. Acta Wertheimiana. an. 1618. fol. impress. teste Imhoff in Notit. Proc. L. 8. c. 6. §. 4. qui etiam modo relata habet. Imhoff d. l. §. 13.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/770
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 859. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/770>, abgerufen am 16.07.2024.