Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Vierzehendes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff das Königreich Cypern. Historie. WIe König Johannes III in Cypern anno 1458 mit Tode abging, waren von seinen Angehörigen im Leben (1) eine Schwester Nahmens Anna, welche an Hertzog Ludwig II zu Savoyen vermählet war, und denselben unter andern Kindern Ludwig III gebohren, (2) eine Tochter Charlotta, die nach ihres vorigen Gemahls Johannis von Portugal Hertzogs zu Conimbrien Tod, sich mit vorgedachtem Ludovico III aus Savoyen, ihrem Vater Schwester Sohn anno 1458 vermählet hatte, und (3) ein unehelicher Sohn Jacob. Weil nun die Tochter die nechste Erbin war, so wurd dieselbe zu Nicosia den 1 Sept. zur Königin gekrönet, und ihrem Gemahl Ludovico bey der Rückkehr anno 1459 ebenfalls die Crone aufgesetzet. Nachdem diese das Reich biß anno 1562 in Ruhe besessen, und umb solche Zeit beyde nach Piemont und Savoyen verreiseten, warff sich indessen obgemeldeter Jacobus, des vorigen Königs unechter Sohn, zum Könige in Cypern auf, und bemächtigte sich solches Reichs mit Hülffe des Egyptischen Sultans, und der Venetianer, vor welche Hülffe er dieser ihre adoptirte Tochter Catharinam Cornaram, als eine Tochter von S. Marco, sich antrauen ließ, jenem aber versprach er einen jährlichen Tribut von 50000 Rthr. Wie dieser Jacobus aber anno 1473 verstarb, und sein mit der Catharina Cornara gezeugter Sohn ihm anno 1475 in der Ewigkeit folgete, übergab die Königin Catharina Cornara dieses Königreich denen Venetianern, welche es auch in Besitz nahmen, und die Investitur darüber von dem AEgyptischen Sultan erhielten. Ob nun zwar vorgedachte Charlotta sowohl wieder des Jacobi und der Venetianer Unternehmen, als auch wieder die von der Catharina Cornara geschehene Cession protestirte, so erhielte sie doch nichts, sondern die Venetianer blieben im Besitz; dahero sie nicht allein schon anno 1462 mit ihrem Gemahl und ihrer Vater Schwester, Anna, ihres Gemahls Mutter einen Erb-Vertrag auffrichtete, dahin gehend, daß falls sie vor ihrem Gemahl unbeerbt verstürbe, dieser Ihr im Reich succediren solte, im Fall sie aber beyde ohne Kinder verstürben/ solte das Königreich auff offtgedachte Annam, und ihre übrige Nachkommen, fallen; sondern adoptirte auch anno 1485 nach ihres Gemahls Tode, dessen Brudern Sohn, Hertzog Carl II zu Savoyen, und schenckte dem, und dessen Nachkommen, all ihr an dem Königreich Cypern habendes Recht, und starb anno 1487 zu Rom gleichsam im Exilio . Carolus aber nahm darauff anno 1488 den Titul von Cypern an, schrieb an den Babylonischen Sultan, und offerirte sich zu gleichem Tribut, als sich Jacobus verbindlich gemachet hatte, erhielte aber nichts, und transmittirte also diese Praetension auf seinen Sohn Carolum Johannem Amadaeum, von welchem solche weiter auff seine Vettern kommen. Und ob dieselbe, sonderlich aber Hertzog Carl III, zwar öfftere Anregung deshalb bey den Venetianern gethan, so hat solches doch wenig gefruchtet, sondern es wurd diesem anno 1530 zur Antwort gegeben: Coeli Coelorum Domino, terram autem dedit filiis hominum . Endlich haben sich die Türcken anno 1570 dieses Königreichs bemächtiget, und dadurch zwar der zwischen den Venetianern und Savoyern darüber schwebenden Jalousie, nicht aber der Hertzoge zu Savoyen Praetension, ein Ende gemachet. Die Gründe aber, so die Hertzoge zu Savoyen zu Behauptung dieser ihrer Praetension anführen, sind folgende: Savoysche Gründt. I. Daß die Hertzoge zu Savoyen des Königs Johannis II nechste Erben gewesen, sowohl in Ansehung dessen Tochter Charlottae, so an Hertzog Ludwig III zu Savoyen vermählt gewesen, als auch in Ansehung dessen Schwester Annae, des Hertzogs Ludwigs II zu Savoyen Gemahlin, als welche eine Stamm-Mutter aller itzt lebenden Hertzoge zu Savoyen. II. Daß des Königs Johannis Tochter, Charlotta, nebst ihrem Ehegemahl Ludo- vid. Steph. Lusignan. Chronograph. & Annal. Cypri. Ranchin. Tom. 2. de la Description de l' Europe. p. 429. Georg Leti in l' Italia regnante Part. 1. p. 371. Spener hist. Insign. L. 1. c. 83. §. 3. vid. Maurocen. hist. Venet. L. 9. Justinian. hist. Venet. L. 9. Thuan. L. 47. hist. Instrumentum donationis extat ap. Lelbnitzium in Cod. Dipl. Part. 1. n. 198. p. 450. vid. Lusignan. d. l. Ranchin. d. l. Leti d. l. Spener d. l. Autor des Interest des Princes. p. 150. vid. Spener. d. l. vid. Amelot. de la Houssaie en l' Histoire du Gouvernement de Venise. p. 165.
Vierzehendes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff das Königreich Cypern. Historie. WIe König Johannes III in Cypern anno 1458 mit Tode abging, waren von seinen Angehörigen im Leben (1) eine Schwester Nahmens Anna, welche an Hertzog Ludwig II zu Savoyen vermählet war, und denselben unter andern Kindern Ludwig III gebohren, (2) eine Tochter Charlotta, die nach ihres vorigen Gemahls Johannis von Portugal Hertzogs zu Conimbrien Tod, sich mit vorgedachtem Ludovico III aus Savoyen, ihrem Vater Schwester Sohn anno 1458 vermählet hatte, und (3) ein unehelicher Sohn Jacob. Weil nun die Tochter die nechste Erbin war, so wurd dieselbe zu Nicosia den 1 Sept. zur Königin gekrönet, und ihrem Gemahl Ludovico bey der Rückkehr anno 1459 ebenfalls die Crone aufgesetzet. Nachdem diese das Reich biß anno 1562 in Ruhe besessen, und umb solche Zeit beyde nach Piemont und Savoyen verreiseten, warff sich indessen obgemeldeter Jacobus, des vorigen Königs unechter Sohn, zum Könige in Cypern auf, und bemächtigte sich solches Reichs mit Hülffe des Egyptischen Sultans, und der Venetianer, vor welche Hülffe er dieser ihre adoptirte Tochter Catharinam Cornaram, als eine Tochter von S. Marco, sich antrauen ließ, jenem aber versprach er einen jährlichen Tribut von 50000 Rthr. Wie dieser Jacobus aber anno 1473 verstarb, und sein mit der Catharina Cornara gezeugter Sohn ihm anno 1475 in der Ewigkeit folgete, übergab die Königin Catharina Cornara dieses Königreich denen Venetianern, welche es auch in Besitz nahmen, und die Investitur darüber von dem AEgyptischen Sultan erhielten. Ob nun zwar vorgedachte Charlotta sowohl wieder des Jacobi und der Venetianer Unternehmen, als auch wieder die von der Catharina Cornara geschehene Cession protestirte, so erhielte sie doch nichts, sondern die Venetianer blieben im Besitz; dahero sie nicht allein schon anno 1462 mit ihrem Gemahl und ihrer Vater Schwester, Anna, ihres Gemahls Mutter einen Erb-Vertrag auffrichtete, dahin gehend, daß falls sie vor ihrem Gemahl unbeerbt verstürbe, dieser Ihr im Reich succediren solte, im Fall sie aber beyde ohne Kinder verstürben/ solte das Königreich auff offtgedachte Annam, und ihre übrige Nachkommen, fallen; sondern adoptirte auch anno 1485 nach ihres Gemahls Tode, dessen Brudern Sohn, Hertzog Carl II zu Savoyen, und schenckte dem, und dessen Nachkommen, all ihr an dem Königreich Cypern habendes Recht, und starb anno 1487 zu Rom gleichsam im Exilio . Carolus aber nahm darauff anno 1488 den Titul von Cypern an, schrieb an den Babylonischen Sultan, und offerirte sich zu gleichem Tribut, als sich Jacobus verbindlich gemachet hatte, erhielte aber nichts, und transmittirte also diese Praetension auf seinen Sohn Carolum Johannem Amadaeum, von welchem solche weiter auff seine Vettern kommen. Und ob dieselbe, sonderlich aber Hertzog Carl III, zwar öfftere Anregung deshalb bey den Venetianern gethan, so hat solches doch wenig gefruchtet, sondern es wurd diesem anno 1530 zur Antwort gegeben: Coeli Coelorum Domino, terram autem dedit filiis hominum . Endlich haben sich die Türcken anno 1570 dieses Königreichs bemächtiget, und dadurch zwar der zwischen den Venetianern und Savoyern darüber schwebenden Jalousie, nicht aber der Hertzoge zu Savoyen Praetension, ein Ende gemachet. Die Gründe aber, so die Hertzoge zu Savoyen zu Behauptung dieser ihrer Praetension anführen, sind folgende: Savoysche Gründt. I. Daß die Hertzoge zu Savoyen des Königs Johannis II nechste Erben gewesen, sowohl in Ansehung dessen Tochter Charlottae, so an Hertzog Ludwig III zu Savoyen vermählt gewesen, als auch in Ansehung dessen Schwester Annae, des Hertzogs Ludwigs II zu Savoyen Gemahlin, als welche eine Stam̃-Mutter aller itzt lebenden Hertzoge zu Savoyen. II. Daß des Königs Johannis Tochter, Charlotta, nebst ihrem Ehegemahl Ludo- vid. Steph. Lusignan. Chronograph. & Annal. Cypri. Ranchin. Tom. 2. de la Description de l' Europe. p. 429. Georg Leti in l' Italia regnante Part. 1. p. 371. Spener hist. Insign. L. 1. c. 83. §. 3. vid. Maurocen. hist. Venet. L. 9. Justinian. hist. Venet. L. 9. Thuan. L. 47. hist. Instrumentum donationis extat ap. Lelbnitzium in Cod. Dipl. Part. 1. n. 198. p. 450. vid. Lusignan. d. l. Ranchin. d. l. Leti d. l. Spener d. l. Autor des Interest des Princes. p. 150. vid. Spener. d. l. vid. Amelot. de la Houssaie en l' Histoire du Gouvernement de Venise. p. 165.
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Vierzehendes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff das Königreich Cypern.
WIe König Johannes III in Cypern anno 1458 mit Tode abging, waren von seinen Angehörigen im Leben (1) eine Schwester Nahmens Anna, welche an Hertzog Ludwig II zu Savoyen vermählet war, und denselben unter andern Kindern Ludwig III gebohren, (2) eine Tochter Charlotta, die nach ihres vorigen Gemahls Johannis von Portugal Hertzogs zu Conimbrien Tod, sich mit vorgedachtem Ludovico III aus Savoyen, ihrem Vater Schwester Sohn anno 1458 vermählet hatte, und (3) ein unehelicher Sohn Jacob. Weil nun die Tochter die nechste Erbin war, so wurd dieselbe zu Nicosia den 1 Sept. zur Königin gekrönet, und ihrem Gemahl Ludovico bey der Rückkehr anno 1459 ebenfalls die Crone aufgesetzet. Nachdem diese das Reich biß anno 1562 in Ruhe besessen, und umb solche Zeit beyde nach Piemont und Savoyen verreiseten, warff sich indessen obgemeldeter Jacobus, des vorigen Königs unechter Sohn, zum Könige in Cypern auf, und bemächtigte sich solches Reichs mit Hülffe des Egyptischen Sultans, und der Venetianer, vor welche Hülffe er dieser ihre adoptirte Tochter Catharinam Cornaram, als eine Tochter von S. Marco, sich antrauen ließ, jenem aber versprach er einen jährlichen Tribut von 50000 Rthr.
Historie. Wie dieser Jacobus aber anno 1473 verstarb, und sein mit der Catharina Cornara gezeugter Sohn ihm anno 1475 in der Ewigkeit folgete, übergab die Königin Catharina Cornara dieses Königreich denen Venetianern, welche es auch in Besitz nahmen, und die Investitur darüber von dem AEgyptischen Sultan erhielten.
Ob nun zwar vorgedachte Charlotta sowohl wieder des Jacobi und der Venetianer Unternehmen, als auch wieder die von der Catharina Cornara geschehene Cession protestirte, so erhielte sie doch nichts, sondern die Venetianer blieben im Besitz; dahero sie nicht allein schon anno 1462 mit ihrem Gemahl und ihrer Vater Schwester, Anna, ihres Gemahls Mutter einen Erb-Vertrag auffrichtete, dahin gehend, daß falls sie vor ihrem Gemahl unbeerbt verstürbe, dieser Ihr im Reich succediren solte, im Fall sie aber beyde ohne Kinder verstürben/ solte das Königreich auff offtgedachte Annam, und ihre übrige Nachkommen, fallen; sondern adoptirte auch anno 1485 nach ihres Gemahls Tode, dessen Brudern Sohn, Hertzog Carl II zu Savoyen, und schenckte dem, und dessen Nachkommen, all ihr an dem Königreich Cypern habendes Recht, und starb anno 1487 zu Rom gleichsam im Exilio . Carolus aber nahm darauff anno 1488 den Titul von Cypern an, schrieb an den Babylonischen Sultan, und offerirte sich zu gleichem Tribut, als sich Jacobus verbindlich gemachet hatte, erhielte aber nichts, und transmittirte also diese Praetension auf seinen Sohn Carolum Johannem Amadaeum, von welchem solche weiter auff seine Vettern kommen. Und ob dieselbe, sonderlich aber Hertzog Carl III, zwar öfftere Anregung deshalb bey den Venetianern gethan, so hat solches doch wenig gefruchtet, sondern es wurd diesem anno 1530 zur Antwort gegeben: Coeli Coelorum Domino, terram autem dedit filiis hominum . Endlich haben sich die Türcken anno 1570 dieses Königreichs bemächtiget, und dadurch zwar der zwischen den Venetianern und Savoyern darüber schwebenden Jalousie, nicht aber der Hertzoge zu Savoyen Praetension, ein Ende gemachet.
Die Gründe aber, so die Hertzoge zu Savoyen zu Behauptung dieser ihrer Praetension anführen, sind folgende:
I. Daß die Hertzoge zu Savoyen des Königs Johannis II nechste Erben gewesen, sowohl in Ansehung dessen Tochter Charlottae, so an Hertzog Ludwig III zu Savoyen vermählt gewesen, als auch in Ansehung dessen Schwester Annae, des Hertzogs Ludwigs II zu Savoyen Gemahlin, als welche eine Stam̃-Mutter aller itzt lebenden Hertzoge zu Savoyen.
Savoysche Gründt. II. Daß des Königs Johannis Tochter, Charlotta, nebst ihrem Ehegemahl Ludo-
vid. Steph. Lusignan. Chronograph. & Annal. Cypri. Ranchin. Tom. 2. de la Description de l' Europe. p. 429. Georg Leti in l' Italia regnante Part. 1. p. 371. Spener hist. Insign. L. 1. c. 83. §. 3.
vid. Maurocen. hist. Venet. L. 9. Justinian. hist. Venet. L. 9. Thuan. L. 47. hist.
Instrumentum donationis extat ap. Lelbnitzium in Cod. Dipl. Part. 1. n. 198. p. 450.
vid. Lusignan. d. l. Ranchin. d. l. Leti d. l. Spener d. l. Autor des Interest des Princes. p. 150.
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vid. Amelot. de la Houssaie en l' Histoire du Gouvernement de Venise. p. 165.
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