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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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beschaffen wären, daß Käyser Ferdinandus II des Churfürstens Tapfferkeit und Armen vonnöthen hätte, der Churfürst davon, zu Erhebung dieser alten Erb-Rechte, zum wenigsten auff Pacta von zukünfftiger Zeit, und nach Absterben des Ertz-Hertzoglichen Hauses Oesterreich, profitiren könte. Weil aber die Sache was intricat, und noch viele bedenckliche Fragen dabey, der Churfürst auch mehr Liebe gegen das Ertz-Hauß und Treu zu dem Käyser, als Interesse im Sinn führete, so ist wenig reflexion auff die Vorschläge geleget worden, die aber seithero von gewissen Leuten wieder auffgeführet, und zur examinirung auffs Tapis gebracht worden.

Eilfftes Capitel/ Von des Hauses Sachsen Praetension auff Neapolis, Sicilien und Schwaben.

Das Fundament dieser Praetension ist aus nachfolgender genealogischen Tabel zu ersehen. [unleserliches Material]

DAm wie der letzte Hertzog zu Schwaben und Kön. zu Neapol. Conradinus von Carolo zu Anjou an. 1268 auf Rathgebung des Pabstes, zu Neapoli enthauptet wurde, lebte annoch seine Vater-Schwester Margretha, des Marggraf Alberti zu Meissen Gemahlin, welche, als nechste Verwandtin, demselben succediren sollen, weil die Successiones der Frauens-Persohnen so wohl in Neapoli und Sicilien, als in dem Hertzogthum Schwaben biß dahin nicht ungemein gewesen. Allein Carolus von Anjou blieb in Besitz von Sicilien und Neapoli, biß er von den Arragoniern depossediret worden, Schwaben aber zog Käyser Rudolphus I von Habspurg, als ein eröffnetes Reichs-Lehen ein, und belehnete anno 1282 seinen jüngern Sohn, Rudolphum damit , der Landgraf in Thüringen aber muste das Nachsehen haben; Und haben nachdem die Meißner oder itzo die Hertzoge zu Sachsen ihr Recht nicht weiter prosequiret. Zwar kam anno 1707 eine Deduction von des Hauses Sachsen Gerechtsamkeit auff Neapolis zum Vorschein, welche aber, wie man saget, nur von einem Privato, ohne des Churfürstl. Hauses Ordre oder Approbation soll auffgesetzet und divulgiret worden seyn.

Zwölfftes Capitel/ Von des Hauses Sachsen Anspruch auff das Königreich Jerusalem.

ES ist oben bey der Kön. in Spanien Praetension auff Jerusalem gemeldet worden, daß dieses Königreich von Käyser Friderico II durch die Heyrath seiner zweyten Gemahlin, Jolanda, Königs Johannis zu Jerusalem Tochter, acquiriret, und mit denen Königreichen Neapolis und Sicilien auff ewig vereiniget worden; Weil nun das Hauß Sachsen, wie aus vorhergehendem Cap. erhellet, alle des Conradini Länder, als nechste Erben praetendiret, so machet es auch auff dieses Königreich, als ein pertinens des Königreichs Sicilien, seinen Anspruch.

ita tradit Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 264.
vid. Aventin. L. Annal. Boj. f. 435. Naucler. vol. 2. Gen. 34. f. 9. 48. & 963. Collenut. hist. Neapol. L. 4. Crusius Annal. Suev. L. 12.
vid. Spener. hist. Insign. in Prolegom. p. 17. Franckenb. Europ. Herold. Part. 1. p. 263. Giovanni Germ. Princ. L. 5. p. 102. Staat von Chur-Sachsen. p. 131.
vid. Des Königs in Franckr. Praetens. auff Neapol.
vid. Crus. Annal. Suev. Part. 3. L. 2. c. 19. Chron. Austral. p. 325. Gerhard de Roo hist. Austr. L. 1. p. 23. 34. Bircken in hist. Austr. L. 1. c. 13. f. 113. seqq.
[unleserliches Material] Spener. d. l.
Teste Franckenb. im Europ. Herold. Part. 1. p. 263. & Giovann. in Germ. Princ. L. 5. c. 3. §. 13.

beschaffen wären, daß Käyser Ferdinandus II des Churfürstens Tapfferkeit und Armen vonnöthen hätte, der Churfürst davon, zu Erhebung dieser alten Erb-Rechte, zum wenigsten auff Pacta von zukünfftiger Zeit, und nach Absterben des Ertz-Hertzoglichen Hauses Oesterreich, profitiren könte. Weil aber die Sache was intricat, und noch viele bedenckliche Fragen dabey, der Churfürst auch mehr Liebe gegen das Ertz-Hauß und Treu zu dem Käyser, als Interesse im Sinn führete, so ist wenig reflexion auff die Vorschläge geleget worden, die aber seithero von gewissen Leuten wieder auffgeführet, und zur examinirung auffs Tapis gebracht worden.

Eilfftes Capitel/ Von des Hauses Sachsen Praetension auff Neapolis, Sicilien und Schwaben.

Das Fundament dieser Praetension ist aus nachfolgender genealogischen Tabel zu ersehen. [unleserliches Material]

DAm wie der letzte Hertzog zu Schwaben und Kön. zu Neapol. Conradinus von Carolo zu Anjou an. 1268 auf Rathgebung des Pabstes, zu Neapoli enthauptet wurde, lebte añoch seine Vater-Schwester Margretha, des Marggraf Alberti zu Meissen Gemahlin, welche, als nechste Verwandtin, demselben succediren sollen, weil die Successiones der Frauens-Persohnen so wohl in Neapoli und Sicilien, als in dem Hertzogthum Schwaben biß dahin nicht ungemein gewesen. Allein Carolus von Anjou blieb in Besitz von Sicilien und Neapoli, biß er von den Arragoniern depossediret worden, Schwaben aber zog Käyser Rudolphus I von Habspurg, als ein eröffnetes Reichs-Lehen ein, und belehnete anno 1282 seinen jüngern Sohn, Rudolphum damit , der Landgraf in Thüringen aber muste das Nachsehen haben; Und haben nachdem die Meißner oder itzo die Hertzoge zu Sachsen ihr Recht nicht weiter prosequiret. Zwar kam anno 1707 eine Deduction von des Hauses Sachsen Gerechtsamkeit auff Neapolis zum Vorschein, welche aber, wie man saget, nur von einem Privato, ohne des Churfürstl. Hauses Ordre oder Approbation soll auffgesetzet und divulgiret worden seyn.

Zwölfftes Capitel/ Von des Hauses Sachsen Anspruch auff das Königreich Jerusalem.

ES ist oben bey der Kön. in Spanien Praetension auff Jerusalem gemeldet worden, daß dieses Königreich von Käyser Friderico II durch die Heyrath seiner zweyten Gemahlin, Jolanda, Königs Johannis zu Jerusalem Tochter, acquiriret, und mit denen Königreichen Neapolis und Sicilien auff ewig vereiniget worden; Weil nun das Hauß Sachsen, wie aus vorhergehendem Cap. erhellet, alle des Conradini Länder, als nechste Erben praetendiret, so machet es auch auff dieses Königreich, als ein pertinens des Königreichs Sicilien, seinen Anspruch.

ita tradit Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 264.
vid. Aventin. L. Annal. Boj. f. 435. Naucler. vol. 2. Gen. 34. f. 9. 48. & 963. Collenut. hist. Neapol. L. 4. Crusius Annal. Suev. L. 12.
vid. Spener. hist. Insign. in Prolegom. p. 17. Franckenb. Europ. Herold. Part. 1. p. 263. Giovanni Germ. Princ. L. 5. p. 102. Staat von Chur-Sachsen. p. 131.
vid. Des Königs in Franckr. Praetens. auff Neapol.
vid. Crus. Annal. Suev. Part. 3. L. 2. c. 19. Chron. Austral. p. 325. Gerhard de Roo hist. Austr. L. 1. p. 23. 34. Bircken in hist. Austr. L. 1. c. 13. f. 113. seqq.
[unleserliches Material] Spener. d. l.
Teste Franckenb. im Europ. Herold. Part. 1. p. 263. & Giovann. in Germ. Princ. L. 5. c. 3. §. 13.
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        <p>Zwölfftes Capitel/ Von des Hauses Sachsen Anspruch auff das Königreich Jerusalem.</p>
        <p>ES ist oben bey der Kön. in Spanien Praetension auff Jerusalem gemeldet worden, daß            dieses Königreich von Käyser Friderico II durch die Heyrath seiner zweyten Gemahlin,            Jolanda, Königs Johannis zu Jerusalem Tochter, acquiriret, und mit denen Königreichen            Neapolis und Sicilien auff ewig vereiniget worden; Weil nun das Hauß Sachsen, wie aus            vorhergehendem Cap. erhellet, alle des Conradini Länder, als nechste Erben praetendiret,            so machet es auch auff dieses Königreich, als ein pertinens des Königreichs Sicilien,            seinen Anspruch. <note place="foot">Teste Franckenb. im Europ. Herold. Part. 1. p. 263.              &amp; Giovann. in Germ. Princ. L. 5. c. 3. §. 13.</note></p>
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[764/0675] beschaffen wären, daß Käyser Ferdinandus II des Churfürstens Tapfferkeit und Armen vonnöthen hätte, der Churfürst davon, zu Erhebung dieser alten Erb-Rechte, zum wenigsten auff Pacta von zukünfftiger Zeit, und nach Absterben des Ertz-Hertzoglichen Hauses Oesterreich, profitiren könte. Weil aber die Sache was intricat, und noch viele bedenckliche Fragen dabey, der Churfürst auch mehr Liebe gegen das Ertz-Hauß und Treu zu dem Käyser, als Interesse im Sinn führete, so ist wenig reflexion auff die Vorschläge geleget worden, die aber seithero von gewissen Leuten wieder auffgeführet, und zur examinirung auffs Tapis gebracht worden. Eilfftes Capitel/ Von des Hauses Sachsen Praetension auff Neapolis, Sicilien und Schwaben. Das Fundament dieser Praetension ist aus nachfolgender genealogischen Tabel zu ersehen. _ DAm wie der letzte Hertzog zu Schwaben und Kön. zu Neapol. Conradinus von Carolo zu Anjou an. 1268 auf Rathgebung des Pabstes, zu Neapoli enthauptet wurde, lebte añoch seine Vater-Schwester Margretha, des Marggraf Alberti zu Meissen Gemahlin, welche, als nechste Verwandtin, demselben succediren sollen, weil die Successiones der Frauens-Persohnen so wohl in Neapoli und Sicilien, als in dem Hertzogthum Schwaben biß dahin nicht ungemein gewesen. Allein Carolus von Anjou blieb in Besitz von Sicilien und Neapoli, biß er von den Arragoniern depossediret worden, Schwaben aber zog Käyser Rudolphus I von Habspurg, als ein eröffnetes Reichs-Lehen ein, und belehnete anno 1282 seinen jüngern Sohn, Rudolphum damit , der Landgraf in Thüringen aber muste das Nachsehen haben; Und haben nachdem die Meißner oder itzo die Hertzoge zu Sachsen ihr Recht nicht weiter prosequiret. Zwar kam anno 1707 eine Deduction von des Hauses Sachsen Gerechtsamkeit auff Neapolis zum Vorschein, welche aber, wie man saget, nur von einem Privato, ohne des Churfürstl. Hauses Ordre oder Approbation soll auffgesetzet und divulgiret worden seyn. Zwölfftes Capitel/ Von des Hauses Sachsen Anspruch auff das Königreich Jerusalem. ES ist oben bey der Kön. in Spanien Praetension auff Jerusalem gemeldet worden, daß dieses Königreich von Käyser Friderico II durch die Heyrath seiner zweyten Gemahlin, Jolanda, Königs Johannis zu Jerusalem Tochter, acquiriret, und mit denen Königreichen Neapolis und Sicilien auff ewig vereiniget worden; Weil nun das Hauß Sachsen, wie aus vorhergehendem Cap. erhellet, alle des Conradini Länder, als nechste Erben praetendiret, so machet es auch auff dieses Königreich, als ein pertinens des Königreichs Sicilien, seinen Anspruch. ita tradit Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 264. vid. Aventin. L. Annal. Boj. f. 435. Naucler. vol. 2. Gen. 34. f. 9. 48. & 963. Collenut. hist. Neapol. L. 4. Crusius Annal. Suev. L. 12. vid. Spener. hist. Insign. in Prolegom. p. 17. Franckenb. Europ. Herold. Part. 1. p. 263. Giovanni Germ. Princ. L. 5. p. 102. Staat von Chur-Sachsen. p. 131. vid. Des Königs in Franckr. Praetens. auff Neapol. vid. Crus. Annal. Suev. Part. 3. L. 2. c. 19. Chron. Austral. p. 325. Gerhard de Roo hist. Austr. L. 1. p. 23. 34. Bircken in hist. Austr. L. 1. c. 13. f. 113. seqq. _ Spener. d. l. Teste Franckenb. im Europ. Herold. Part. 1. p. 263. & Giovann. in Germ. Princ. L. 5. c. 3. §. 13.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 764. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/675>, abgerufen am 22.11.2024.