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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Ferrete, Avignon, Venaissin, und Nizza, ein Theil von Elsaß, das Walliser-Land, die Herrschafften Bresse, Beuge, und Valromey, die Baronie Gex, die Schweitzer Camtons Basel, Solothurn, Bern, und Freiburg; die Republiquen Genua, und Geneve, und die Städte Besanaeon, Vienne, Ambrun, Arles, Aix, Avignon, Tarentaise &c. Von deren einigen in nachfolgenden Capiteln ins Besondere, alhie aber von dem gantzen Königreich in genere gehandelt werden soll.

Historie. Was es mit dem recht alten Königreich Burgund, seit es von den Vandaliern eingenommen worden, biß auf Carolum M. vor Bewandnüß gehalbt, davon findet man weitläufftige Nachricht bey Schurtzfleischen in Disp. de Veteri Regno Burgund. Wie Carolus M. an. 814 starb, succedirte ihm sein Sohn Ludovicus P. aus väterlicher Verordnung in allen dessen Ländern; Dieser theilete zwar an. 817 seine Länder unter seine damahlige 3 Söhne dergestalt, daß Pipinus Aquitanien, Ludovicus Bäyern, und Lotharius als der älteste alles übrige nebst der Käyserl. Würde haben solte. Wie aber nachdem der 4te Sohn Carolus Calvus aus anderer Ehe dazu kam, und dessen Mutter demselben ein ansehnliches Theilder Länder zuzuschantzen sich bemühete, entstund eine grosse zusammen Beschwörung der 3 Gebrüdere, und vieler Grossen des Reichs, und nach etlichen Jahren gar ein Aufstand wider den Vater; Doch wurd solcher bald wieder gestillet, und nachtem Lotharius sich mit dem Vater ausgesohnet, anno 839 eine neue Theilung gemachet, welche dahin ging, daß Pipinus und Ludovicus das in voriger Theilung ihnen assignirte Aquitanien und Bäyern behalten, Lotharius aber Italien zum Voraus haben, und die übrigen väterlichen Länder mit Carolo Calvo theilen solte. Zur Scheidlinie der Länder des Lotharii und Caroli Calvi wurd die Maaß gesetzet, und Lothario die Wahl gelassen, welcher deshalb die disseitige Länder beliebte und Carolo Calvo die jenseitigen, oder West-Francken überließ. Weil aber indessen Pipinus gestorben war, und des Caroli Calvi Mutter des Pipini Kinder von ihrem väterlichen Erbtheil auszuschliessen und solches ihrem Sohne zuzuwenden suchte, es auch bey ihrem Gemahl dem alten Ludovico P. dahin brachte, daß Aquitanien Carolo Calvo huldigen muste, so entstund nach Ludovici Pii ann. 840 erfolgten[unleserliches Material] Tode unter dessen Söhnen und Enckeln grosser Krieg, Dann des Pipini Kinder foderten ihr väterliches Erbe, zu diesen schlug sich Ludovicus König in Bäyern, der mit seinem in der Theilung erhaltenen geringen Antheil nicht zu frieden war, und Lothariu, der wieder die mit Carolo Calvo getroffene Theilung auch viel einzuwenden hatte, nahm sich des Pipini Kinder gleichfals an. Weil aber das Glück Lothario nicht favorisiren wolte, muste er Friede suchen. Da dann des Pipini Kinder bald unterdrucket, und ins Kloster verwiesen wurden. Die übrigen 3 Brüder aber machten ann. 842 eine neue Theilung unter sich, in welcher einem jeden derselben ein Theil des Fränckischen Reichs zum Voraus gegeben wurde, nemlich Lothario Italien, nebst der Käyserl. Hoheit, Ludovico Bäyern, und Carolo Calvo Aquitanien; Wegen der übrigen Länder wurd eine gleiche Theilung beliebet, und Lothario die erste Wahl gelassen. Da es sich dann traff, daß Ludovicus das gantze disscitige Teutschland biß an den Rhein, und jenseit Rheines die 3 Städte Mäyntz, Worms, und Speyer bekam: Carolo Calvo wurde West-Francken oder dasjenige, was jenseit der Schelde, Maaß, Saone. und Rhone gelegen, zu eigen; was aber zwischen diesen beyden Reichen begriffen, erwehlte Lotharius zu seinem Antheil, und wurd dieses mitlere Theil, zum Unterscheid des Ost- und West-Fränckischen Reichs, das Lotharingische Reich genennet, und begriff auch Burgund in sich. Wie Lotharius ann. 855 mit Tode abgieng, wurd von seinen 3 Söhnen Ludovico, Lothario, und Carolo eine Afftertheilung vorgenommen, in welcher Ludovicus II das Käyserthum und Königreich Italien, Lotharius das eigendliche Lothringen zwischen der Maaß, Schelde, und Rhein, und Carolus Provence, nebst dem Hertzogthum Lyon, oder alles, was von der Grafschafft Burgund, der Saone und Rhone herab, biß in die Mittel-See gelegen, be-

vid. Thegan. in Vita Ludovici P. c. 21. Adelmus ad an. 818.
vid. Aimonius de rebus gestis Francorum Lib. 4. c. 109. Adelmus ad an. 822.
vid. Aimon. Lib. 6. c. 18. Adelmus ad an. 840. Nithardus de Dissensu Liberorum Ludovici P. L. 1.
Nitardus d. l.
Nitardus d. l. Lib. 4.
vid. Annal. Fuldens. & Pithaei ad ann. 851.
Nitardus d. L. 4.
v. Regino & Sigebertus in Annal. ad ann. 842. P. AEmil. in Carolo Calvo f. 82. Conring. de Fin. Imp. L. 1. c. 3. §. 3. seqq.

Ferrete, Avignon, Venaissin, und Nizza, ein Theil von Elsaß, das Walliser-Land, die Herrschafften Bresse, Beuge, und Valromey, die Baronie Gex, die Schweitzer Camtons Basel, Solothurn, Bern, und Freiburg; die Republiquen Genua, und Geneve, und die Städte Besanaeon, Vienne, Ambrun, Arles, Aix, Avignon, Tarentaise &c. Von deren einigen in nachfolgenden Capiteln ins Besondere, alhie aber von dem gantzen Königreich in genere gehandelt werden soll.

Historie. Was es mit dem recht alten Königreich Burgund, seit es von den Vandaliern eingenommen worden, biß auf Carolum M. vor Bewandnüß gehalbt, davon findet man weitläufftige Nachricht bey Schurtzfleischen in Disp. de Veteri Regno Burgund. Wie Carolus M. an. 814 starb, succedirte ihm sein Sohn Ludovicus P. aus väterlicher Verordnung in allen dessen Ländern; Dieser theilete zwar an. 817 seine Länder unter seine damahlige 3 Söhne dergestalt, daß Pipinus Aquitanien, Ludovicus Bäyern, und Lotharius als der älteste alles übrige nebst der Käyserl. Würde haben solte. Wie aber nachdem der 4te Sohn Carolus Calvus aus anderer Ehe dazu kam, und dessen Mutter demselben ein ansehnliches Theilder Länder zuzuschantzen sich bemühete, entstund eine grosse zusammen Beschwörung der 3 Gebrüdere, und vieler Grossen des Reichs, und nach etlichen Jahren gar ein Aufstand wider den Vater; Doch wurd solcher bald wieder gestillet, und nachtem Lotharius sich mit dem Vater ausgesohnet, anno 839 eine neue Theilung gemachet, welche dahin ging, daß Pipinus und Ludovicus das in voriger Theilung ihnen assignirte Aquitanien und Bäyern behalten, Lotharius aber Italien zum Voraus haben, und die übrigen väterlichen Länder mit Carolo Calvo theilen solte. Zur Scheidlinie der Länder des Lotharii und Caroli Calvi wurd die Maaß gesetzet, und Lothario die Wahl gelassen, welcher deshalb die disseitige Länder beliebte und Carolo Calvo die jenseitigen, oder West-Francken überließ. Weil aber indessen Pipinus gestorben war, und des Caroli Calvi Mutter des Pipini Kinder von ihrem väterlichen Erbtheil auszuschliessen und solches ihrem Sohne zuzuwenden suchte, es auch bey ihrem Gemahl dem alten Ludovico P. dahin brachte, daß Aquitanien Carolo Calvo huldigen muste, so entstund nach Ludovici Pii ann. 840 erfolgten[unleserliches Material] Tode unter dessen Söhnen und Enckeln grosser Krieg, Dann des Pipini Kinder foderten ihr väterliches Erbe, zu diesen schlug sich Ludovicus König in Bäyern, der mit seinem in der Theilung erhaltenen geringen Antheil nicht zu frieden war, und Lothariu, der wieder die mit Carolo Calvo getroffene Theilung auch viel einzuwenden hatte, nahm sich des Pipini Kinder gleichfals an. Weil aber das Glück Lothario nicht favorisiren wolte, muste er Friede suchen. Da dann des Pipini Kinder bald unterdrucket, und ins Kloster verwiesen wurden. Die übrigen 3 Brüder aber machten ann. 842 eine neue Theilung unter sich, in welcher einem jeden derselben ein Theil des Fränckischen Reichs zum Voraus gegeben wurde, nemlich Lothario Italien, nebst der Käyserl. Hoheit, Ludovico Bäyern, und Carolo Calvo Aquitanien; Wegen der übrigen Länder wurd eine gleiche Theilung beliebet, und Lothario die erste Wahl gelassen. Da es sich dann traff, daß Ludovicus das gantze disscitige Teutschland biß an den Rhein, und jenseit Rheines die 3 Städte Mäyntz, Worms, und Speyer bekam: Carolo Calvo wurde West-Francken oder dasjenige, was jenseit der Schelde, Maaß, Saone. und Rhone gelegen, zu eigen; was aber zwischen diesen beyden Reichen begriffen, erwehlte Lotharius zu seinem Antheil, und wurd dieses mitlere Theil, zum Unterscheid des Ost- und West-Fränckischen Reichs, das Lotharingische Reich genennet, und begriff auch Burgund in sich. Wie Lotharius ann. 855 mit Tode abgieng, wurd von seinen 3 Söhnen Ludovico, Lothario, und Carolo eine Afftertheilung vorgenommen, in welcher Ludovicus II das Käyserthum und Königreich Italien, Lotharius das eigendliche Lothringen zwischen der Maaß, Schelde, und Rhein, und Carolus Provence, nebst dem Hertzogthum Lyon, oder alles, was von der Grafschafft Burgund, der Saone und Rhone herab, biß in die Mittel-See gelegen, be-

vid. Thegan. in Vita Ludovici P. c. 21. Adelmus ad an. 818.
vid. Aimonius de rebus gestis Francorum Lib. 4. c. 109. Adelmus ad an. 822.
vid. Aimon. Lib. 6. c. 18. Adelmus ad an. 840. Nithardus de Dissensu Liberorum Ludovici P. L. 1.
Nitardus d. l.
Nitardus d. l. Lib. 4.
vid. Annal. Fuldens. & Pithaei ad ann. 851.
Nitardus d. L. 4.
v. Regino & Sigebertus in Annal. ad ann. 842. P. AEmil. in Carolo Calvo f. 82. Conring. de Fin. Imp. L. 1. c. 3. §. 3. seqq.
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Ferrete, Avignon, Venaissin, und Nizza, ein Theil            von Elsaß, das Walliser-Land, die Herrschafften Bresse, Beuge, und Valromey, die Baronie            Gex, die Schweitzer Camtons Basel, Solothurn, Bern, und Freiburg; die Republiquen Genua,            und Geneve, und die Städte Besanaeon, Vienne, Ambrun, Arles, Aix, Avignon, Tarentaise            &amp;c. Von deren einigen in nachfolgenden Capiteln ins Besondere, alhie aber von dem            gantzen Königreich in genere gehandelt werden soll.</p>
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[30/0058] Ferrete, Avignon, Venaissin, und Nizza, ein Theil von Elsaß, das Walliser-Land, die Herrschafften Bresse, Beuge, und Valromey, die Baronie Gex, die Schweitzer Camtons Basel, Solothurn, Bern, und Freiburg; die Republiquen Genua, und Geneve, und die Städte Besanaeon, Vienne, Ambrun, Arles, Aix, Avignon, Tarentaise &c. Von deren einigen in nachfolgenden Capiteln ins Besondere, alhie aber von dem gantzen Königreich in genere gehandelt werden soll. Was es mit dem recht alten Königreich Burgund, seit es von den Vandaliern eingenommen worden, biß auf Carolum M. vor Bewandnüß gehalbt, davon findet man weitläufftige Nachricht bey Schurtzfleischen in Disp. de Veteri Regno Burgund. Wie Carolus M. an. 814 starb, succedirte ihm sein Sohn Ludovicus P. aus väterlicher Verordnung in allen dessen Ländern; Dieser theilete zwar an. 817 seine Länder unter seine damahlige 3 Söhne dergestalt, daß Pipinus Aquitanien, Ludovicus Bäyern, und Lotharius als der älteste alles übrige nebst der Käyserl. Würde haben solte. Wie aber nachdem der 4te Sohn Carolus Calvus aus anderer Ehe dazu kam, und dessen Mutter demselben ein ansehnliches Theilder Länder zuzuschantzen sich bemühete, entstund eine grosse zusammen Beschwörung der 3 Gebrüdere, und vieler Grossen des Reichs, und nach etlichen Jahren gar ein Aufstand wider den Vater; Doch wurd solcher bald wieder gestillet, und nachtem Lotharius sich mit dem Vater ausgesohnet, anno 839 eine neue Theilung gemachet, welche dahin ging, daß Pipinus und Ludovicus das in voriger Theilung ihnen assignirte Aquitanien und Bäyern behalten, Lotharius aber Italien zum Voraus haben, und die übrigen väterlichen Länder mit Carolo Calvo theilen solte. Zur Scheidlinie der Länder des Lotharii und Caroli Calvi wurd die Maaß gesetzet, und Lothario die Wahl gelassen, welcher deshalb die disseitige Länder beliebte und Carolo Calvo die jenseitigen, oder West-Francken überließ. Weil aber indessen Pipinus gestorben war, und des Caroli Calvi Mutter des Pipini Kinder von ihrem väterlichen Erbtheil auszuschliessen und solches ihrem Sohne zuzuwenden suchte, es auch bey ihrem Gemahl dem alten Ludovico P. dahin brachte, daß Aquitanien Carolo Calvo huldigen muste, so entstund nach Ludovici Pii ann. 840 erfolgten_ Tode unter dessen Söhnen und Enckeln grosser Krieg, Dann des Pipini Kinder foderten ihr väterliches Erbe, zu diesen schlug sich Ludovicus König in Bäyern, der mit seinem in der Theilung erhaltenen geringen Antheil nicht zu frieden war, und Lothariu, der wieder die mit Carolo Calvo getroffene Theilung auch viel einzuwenden hatte, nahm sich des Pipini Kinder gleichfals an. Weil aber das Glück Lothario nicht favorisiren wolte, muste er Friede suchen. Da dann des Pipini Kinder bald unterdrucket, und ins Kloster verwiesen wurden. Die übrigen 3 Brüder aber machten ann. 842 eine neue Theilung unter sich, in welcher einem jeden derselben ein Theil des Fränckischen Reichs zum Voraus gegeben wurde, nemlich Lothario Italien, nebst der Käyserl. Hoheit, Ludovico Bäyern, und Carolo Calvo Aquitanien; Wegen der übrigen Länder wurd eine gleiche Theilung beliebet, und Lothario die erste Wahl gelassen. Da es sich dann traff, daß Ludovicus das gantze disscitige Teutschland biß an den Rhein, und jenseit Rheines die 3 Städte Mäyntz, Worms, und Speyer bekam: Carolo Calvo wurde West-Francken oder dasjenige, was jenseit der Schelde, Maaß, Saone. und Rhone gelegen, zu eigen; was aber zwischen diesen beyden Reichen begriffen, erwehlte Lotharius zu seinem Antheil, und wurd dieses mitlere Theil, zum Unterscheid des Ost- und West-Fränckischen Reichs, das Lotharingische Reich genennet, und begriff auch Burgund in sich. Wie Lotharius ann. 855 mit Tode abgieng, wurd von seinen 3 Söhnen Ludovico, Lothario, und Carolo eine Afftertheilung vorgenommen, in welcher Ludovicus II das Käyserthum und Königreich Italien, Lotharius das eigendliche Lothringen zwischen der Maaß, Schelde, und Rhein, und Carolus Provence, nebst dem Hertzogthum Lyon, oder alles, was von der Grafschafft Burgund, der Saone und Rhone herab, biß in die Mittel-See gelegen, be- Historie. vid. Thegan. in Vita Ludovici P. c. 21. Adelmus ad an. 818. vid. Aimonius de rebus gestis Francorum Lib. 4. c. 109. Adelmus ad an. 822. vid. Aimon. Lib. 6. c. 18. Adelmus ad an. 840. Nithardus de Dissensu Liberorum Ludovici P. L. 1. Nitardus d. l. Nitardus d. l. Lib. 4. vid. Annal. Fuldens. & Pithaei ad ann. 851. Nitardus d. L. 4. v. Regino & Sigebertus in Annal. ad ann. 842. P. AEmil. in Carolo Calvo f. 82. Conring. de Fin. Imp. L. 1. c. 3. §. 3. seqq.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/58>, abgerufen am 24.11.2024.