Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.GIerauff sollen die Hertzoge zu Mantua Praetension gamachet haben, als Hertzoge zu Montferrat. Weil nehmlich Reinierius dasselbe mit seiner Gemahlin, Maria, Käysers Manuelis Commeni zu Constantinopel Tochter, anno 1180 erheyrathet, und auff seinen ältern Bruder, Bonifacium, vererbet, dessen Sohn Demetrius aber von Theodoro Angelo, durch Gewalt der Waffen, depossediret worden. Itzo ist dieses Königreich aber in Türckischen Händen. Siebendes Capitel, Von der Hertzoge von Mantua Praetension auff die Republique Genua. UNter denen mannigfaltigen Herren, so diese Republique ihr erwehlet, ist auch gewesen Theodorus Paleologus II Marggraf zu Montferrat, deme sie sich anno 1409 freywillig ergeben, nach dem sie mit denen Frantzosen eine Sicilianische Vesper gespielet. Es hat dieses Regiment aber nicht über 4 Jahre gewähret; dann weil der Marggraf der Genueser entweder so viel nicht achtete, oder ihnen nicht trauete, daß er allemahl selbst in ihrer Stadt zugegen wäre, oder auch wohl in der Genueser Augen zu schwach schiene, daß er sie beschützen könte, sagten sie ihme anno 1413 den Gehorsam wieder auff. Indessen haben die Hertzoge zu Mantua, als Successores der Marggrafen zu Montferrat, auff Genua noch immer einiges Recht zu haben vermeynet. Zwantzigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Hertzoglichen Hauses Mecklenburg. Von der Streitigkeit/ so dieses Fürstl. Hauß mit der Cron Schweden/ wegen des Warnemunder Zolles hat/ ist bereits oben bey den Praetens. der Könige in Schweden Meldung geschehen. Erstes Capitel, Von der Hertzoge zu Mecklenburg Praetension auff das Hertzogthum Sachsen-Lauenburg. Unter denen vielen Praetendenten, welche sich nach des letzten Hertzogs zu Sachsen-Lauenburg, Julii Francisci, an. 1689 erfolgten Tode angegeben, war auch das Fürstl. Hauß Mecklenburg, sich gründend auff eine Erb-Verbrüderung, welche anno 1431 zwischen Hertzog Bernhardo zu Sachsen und Lauenburg, und seiner Schwester Catharinae, Kindern, Henrich und Johansen, Hertzogen zu Mecklenburg, auffgerichtet, anno 1518 zwischen Hertzog Magno in Sachsen, und Hertzog Henrich und Albrecht zu Mecklenburg erneuret, und von dem Käyserl. Hofe nie gemißbilliget worden; welcher gestalt sich aber der Hertzog zu Lüneburg-Zell in possession gesetzet, und sich dainnen bishero mainteniret, ist bereits oben, bey den Praetens. des Hauses Anhalt und Braunschweig gemeldet worden. Anderes Capitel, Von der Hertzoge zu Mecklenburg Praetension auff die Landgrafschafft Leuchtenberg. DIese Praetension fundiret sich auff eine Expectantz, welche Käyser Maximilianus I anno 1502 Hertzog Henrico I zu Mecklenburg ertheilet, wann der damahls lebende Landgraf zu Leuchtenberg, Johannes, ohne eheliche männliche Leibes-Erben abgehen würde; Ita tradit Autor des Staats von Mantua. p. 51. vid. Histoire de Genes Tom. 1. L. 6. p. 325. Hist. de Genes L. 7. p. 333. Autor des Staats von Mantua. p. 52. Imhoff in Notit. Proc. L. 4. c. 10. §. 13. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 514. Autor des Staats von Sachsen-Lanenburg. p. 30.
GIerauff sollen die Hertzoge zu Mantua Praetension gamachet haben, als Hertzoge zu Montferrat. Weil nehmlich Reinierius dasselbe mit seiner Gemahlin, Maria, Käysers Manuelis Commeni zu Constantinopel Tochter, anno 1180 erheyrathet, und auff seinen ältern Bruder, Bonifacium, vererbet, dessen Sohn Demetrius aber von Theodoro Angelo, durch Gewalt der Waffen, depossediret worden. Itzo ist dieses Königreich aber in Türckischen Händen. Siebendes Capitel, Von der Hertzoge von Mantua Praetension auff die Republique Genua. UNter denen mannigfaltigen Herren, so diese Republique ihr erwehlet, ist auch gewesen Theodorus Paleologus II Marggraf zu Montferrat, deme sie sich anno 1409 freywillig ergeben, nach dem sie mit denen Frantzosen eine Sicilianische Vesper gespielet. Es hat dieses Regiment aber nicht über 4 Jahre gewähret; dann weil der Marggraf der Genueser entweder so viel nicht achtete, oder ihnen nicht trauete, daß er allemahl selbst in ihrer Stadt zugegen wäre, oder auch wohl in der Genueser Augen zu schwach schiene, daß er sie beschützen könte, sagten sie ihme anno 1413 den Gehorsam wieder auff. Indessen haben die Hertzoge zu Mantua, als Successores der Marggrafen zu Montferrat, auff Genua noch immer einiges Recht zu haben vermeynet. Zwantzigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Hertzoglichen Hauses Mecklenburg. Von der Streitigkeit/ so dieses Fürstl. Hauß mit der Cron Schweden/ wegen des Warnemunder Zolles hat/ ist bereits oben bey den Praetens. der Könige in Schweden Meldung geschehen. Erstes Capitel, Von der Hertzoge zu Mecklenburg Praetension auff das Hertzogthum Sachsen-Lauenburg. Unter denen vielen Praetendenten, welche sich nach des letzten Hertzogs zu Sachsen-Lauenburg, Julii Francisci, an. 1689 erfolgten Tode angegeben, war auch das Fürstl. Hauß Mecklenburg, sich gründend auff eine Erb-Verbrüderung, welche anno 1431 zwischen Hertzog Bernhardo zu Sachsen und Lauenburg, und seiner Schwester Catharinae, Kindern, Henrich und Johansen, Hertzogen zu Mecklenburg, auffgerichtet, anno 1518 zwischen Hertzog Magno in Sachsen, und Hertzog Henrich und Albrecht zu Mecklenburg erneuret, und von dem Käyserl. Hofe nie gemißbilliget worden; welcher gestalt sich aber der Hertzog zu Lüneburg-Zell in possession gesetzet, und sich dainnen bishero mainteniret, ist bereits oben, bey den Praetens. des Hauses Anhalt und Braunschweig gemeldet worden. Anderes Capitel, Von der Hertzoge zu Mecklenburg Praetension auff die Landgrafschafft Leuchtenberg. DIese Praetension fundiret sich auff eine Expectantz, welche Käyser Maximilianus I anno 1502 Hertzog Henrico I zu Mecklenburg ertheilet, wann der damahls lebende Landgraf zu Leuchtenberg, Johannes, ohne eheliche mäñliche Leibes-Erben abgehen würde; Ita tradit Autor des Staats von Mantua. p. 51. vid. Histoire de Genes Tom. 1. L. 6. p. 325. Hist. de Genes L. 7. p. 333. Autor des Staats von Mantua. p. 52. Imhoff in Notit. Proc. L. 4. c. 10. §. 13. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 514. Autor des Staats von Sachsen-Lanenburg. p. 30.
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GIerauff sollen die Hertzoge zu Mantua Praetension gamachet haben, als Hertzoge zu Montferrat. Weil nehmlich Reinierius dasselbe mit seiner Gemahlin, Maria, Käysers Manuelis Commeni zu Constantinopel Tochter, anno 1180 erheyrathet, und auff seinen ältern Bruder, Bonifacium, vererbet, dessen Sohn Demetrius aber von Theodoro Angelo, durch Gewalt der Waffen, depossediret worden. Itzo ist dieses Königreich aber in Türckischen Händen.
Siebendes Capitel, Von der Hertzoge von Mantua Praetension auff die Republique Genua.
UNter denen mannigfaltigen Herren, so diese Republique ihr erwehlet, ist auch gewesen Theodorus Paleologus II Marggraf zu Montferrat, deme sie sich anno 1409 freywillig ergeben, nach dem sie mit denen Frantzosen eine Sicilianische Vesper gespielet. Es hat dieses Regiment aber nicht über 4 Jahre gewähret; dann weil der Marggraf der Genueser entweder so viel nicht achtete, oder ihnen nicht trauete, daß er allemahl selbst in ihrer Stadt zugegen wäre, oder auch wohl in der Genueser Augen zu schwach schiene, daß er sie beschützen könte, sagten sie ihme anno 1413 den Gehorsam wieder auff. Indessen haben die Hertzoge zu Mantua, als Successores der Marggrafen zu Montferrat, auff Genua noch immer einiges Recht zu haben vermeynet.
Zwantzigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Hertzoglichen Hauses Mecklenburg. Von der Streitigkeit/ so dieses Fürstl. Hauß mit der Cron Schweden/ wegen des Warnemunder Zolles hat/ ist bereits oben bey den Praetens. der Könige in Schweden Meldung geschehen.
Erstes Capitel, Von der Hertzoge zu Mecklenburg Praetension auff das Hertzogthum Sachsen-Lauenburg.
Unter denen vielen Praetendenten, welche sich nach des letzten Hertzogs zu Sachsen-Lauenburg, Julii Francisci, an. 1689 erfolgten Tode angegeben, war auch das Fürstl. Hauß Mecklenburg, sich gründend auff eine Erb-Verbrüderung, welche anno 1431 zwischen Hertzog Bernhardo zu Sachsen und Lauenburg, und seiner Schwester Catharinae, Kindern, Henrich und Johansen, Hertzogen zu Mecklenburg, auffgerichtet, anno 1518 zwischen Hertzog Magno in Sachsen, und Hertzog Henrich und Albrecht zu Mecklenburg erneuret, und von dem Käyserl. Hofe nie gemißbilliget worden; welcher gestalt sich aber der Hertzog zu Lüneburg-Zell in possession gesetzet, und sich dainnen bishero mainteniret, ist bereits oben, bey den Praetens. des Hauses Anhalt und Braunschweig gemeldet worden.
Anderes Capitel, Von der Hertzoge zu Mecklenburg Praetension auff die Landgrafschafft Leuchtenberg.
DIese Praetension fundiret sich auff eine Expectantz, welche Käyser Maximilianus I anno 1502 Hertzog Henrico I zu Mecklenburg ertheilet, wann der damahls lebende Landgraf zu Leuchtenberg, Johannes, ohne eheliche mäñliche Leibes-Erben abgehen würde;
Ita tradit Autor des Staats von Mantua. p. 51.
vid. Histoire de Genes Tom. 1. L. 6. p. 325.
Hist. de Genes L. 7. p. 333.
Autor des Staats von Mantua. p. 52.
Imhoff in Notit. Proc. L. 4. c. 10. §. 13. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 514. Autor des Staats von Sachsen-Lanenburg. p. 30.
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