Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Henricus II. Hertzog in Braband. [unleserliches Material] HEnricus II. mit dem Zunahmen der Großmüthige, Hertzog in Brabant, hatte 2 Söhne Henricum III. oder den Sanfftmüthigen, der ihm in Brabant succedirte, und Henricum das Kind, der seiner Mutter wegen Hessen, wiewohl nicht ohne Contradiction der Marggrafen zu Meißen , erhielte. Wie nun anno 1355 die Brabantische männliche Linie mit Johanne III abgieng, hätten die Landgrafen zu Hessen als nechste Vettern succediren sollen. Weilen die Hertzoge zu Brabant aber vom Käyser Philippo Alberto, Henrico VII, und Carolo IV, ein Privilegium erhalten, darinnen nach Abgang des Mannes-Stammes auch die Frauens-Persohnen zur Succession habilitiret worden; als nahm des letzten Hertzogs Johannis III älteste Tochter, Johanna, so dazumahl zum andern mahl mit Wenceslao, Hertzog zu Luxenburg, vermählet war, dessen Verlassenschafft zu sich, welcher, da sie ohne Leibes-Erben verstarb, ihrer anderen Schwester Margarethae Enckel, Antonius, Hertzog zu Burgund succedirete. Nach Abgang der Burgundischen Familie aber ist Brabant, nebst denen andern Niederländischen Provincien, durch Heyrath an das Ertz-Hertzogliche Hauß Oesterreich gelanget. Ob nun die Landgrafen zu Hessen noch einiges Recht an Brabant haben, wie einige wollen, mögen andere entscheiden. Anderes Capitel/ Von des Hauses Hessen Gerechtigkeit auff die Chur-Sächsische und Brandenburgische Lande. HIerauff hat das Fürstliche Hauß Hessen einiges Recht, vermöge der zwischen denen 3 Häusern Sachsen, Brandenburg und Hessen, auffgerichteten Erb-Verbrüderung, davon bereits oben bey des Königs in Preussen Praetensionen einige Meldung geschehen, und unten, bey des Hauses Sachsen Praetension auff Hessen, ferner gehandelt werden wird. Sectionis XIII. Subsectio I. Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Landgräflichen Hauses Hessen-Cassel. Von der Streitigkeit, so dieses Fürstl. Haußwegen Ritberg hat, davon wird unten bey der Praetension der Fürsten zu Lichtenstein auff Ritberg Meldung geschehen. Erstes Capitel/ Von der Landgrafen zu Hessen-Cassel Praetension auff Tecklenburg und Rheda. IN dem zwischen denen Grafen zu Solms und denen Grafen zu Bentheim-Tecklenburg obhandenen Process wegen Tecklenburg und Rheda, gab sich auch der Landgraf zu Hessen-Cassel interveniendo an, und praetendirte einiges Recht auf diese Grafschafften vid. Speneri Syllog. geneal. p. 652. Pfanner. hist. Princ. c. 1. p. 40. & c. 8. p. 263. vid. Speneri Syllog. geneal. p. 652. Pfanner. hist. Princ. c. 1. p. 40. & c. 8. p. 263. vid. infr. der Grafen zu Bentheim Praetension auff Tecklenburg und Rheda.
Henricus II. Hertzog in Braband. [unleserliches Material] HEnricus II. mit dem Zunahmen der Großmüthige, Hertzog in Brabant, hatte 2 Söhne Henricum III. oder den Sanfftmüthigen, der ihm in Brabant succedirte, und Henricum das Kind, der seiner Mutter wegen Hessen, wiewohl nicht ohne Contradiction der Marggrafen zu Meißen , erhielte. Wie nun anno 1355 die Brabantische männliche Linie mit Johanne III abgieng, hätten die Landgrafen zu Hessen als nechste Vettern succediren sollen. Weilen die Hertzoge zu Brabant aber vom Käyser Philippo Alberto, Henrico VII, und Carolo IV, ein Privilegium erhalten, darinnen nach Abgang des Mannes-Stammes auch die Frauens-Persohnen zur Succession habilitiret worden; als nahm des letzten Hertzogs Johannis III älteste Tochter, Johanna, so dazumahl zum andern mahl mit Wenceslao, Hertzog zu Luxenburg, vermählet war, dessen Verlassenschafft zu sich, welcher, da sie ohne Leibes-Erben verstarb, ihrer anderen Schwester Margarethae Enckel, Antonius, Hertzog zu Burgund succedirete. Nach Abgang der Burgundischen Familie aber ist Brabant, nebst denen andern Niederländischen Provincien, durch Heyrath an das Ertz-Hertzogliche Hauß Oesterreich gelanget. Ob nun die Landgrafen zu Hessen noch einiges Recht an Brabant haben, wie einige wollen, mögen andere entscheiden. Anderes Capitel/ Von des Hauses Hessen Gerechtigkeit auff die Chur-Sächsische und Brandenburgische Lande. HIerauff hat das Fürstliche Hauß Hessen einiges Recht, vermöge der zwischen denen 3 Häusern Sachsen, Brandenburg und Hessen, auffgerichteten Erb-Verbrüderung, davon bereits oben bey des Königs in Preussen Praetensionen einige Meldung geschehen, und unten, bey des Hauses Sachsen Praetension auff Hessen, ferner gehandelt werden wird. Sectionis XIII. Subsectio I. Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Landgräflichen Hauses Hessen-Cassel. Von der Streitigkeit, so dieses Fürstl. Haußwegen Ritberg hat, davon wird unten bey der Praetension der Fürsten zu Lichtenstein auff Ritberg Meldung geschehen. Erstes Capitel/ Von der Landgrafen zu Hessen-Cassel Praetension auff Tecklenburg und Rheda. IN dem zwischen denen Grafen zu Solms und denen Grafen zu Bentheim-Tecklenburg obhandenen Process wegen Tecklenburg und Rheda, gab sich auch der Landgraf zu Hessen-Cassel interveniendo an, und praetendirte einiges Recht auf diese Grafschafften vid. Speneri Syllog. geneal. p. 652. Pfanner. hist. Princ. c. 1. p. 40. & c. 8. p. 263. vid. Speneri Syllog. geneal. p. 652. Pfanner. hist. Princ. c. 1. p. 40. & c. 8. p. 263. vid. infr. der Grafen zu Bentheim Praetension auff Tecklenburg und Rheda.
<TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0537" n="626"/> <p>Henricus II. Hertzog in Braband. <gap reason="illegible"/></p> <p>HEnricus II. mit dem Zunahmen der Großmüthige, Hertzog in Brabant, hatte 2 Söhne Henricum III. oder den Sanfftmüthigen, der ihm in Brabant succedirte, und Henricum das Kind, der seiner Mutter wegen Hessen, wiewohl nicht ohne Contradiction der Marggrafen zu Meißen <note place="foot">vid. Speneri Syllog. geneal. p. 652. Pfanner. hist. Princ. c. 1. p. 40. & c. 8. p. 263.</note>, erhielte. Wie nun anno 1355 die Brabantische männliche Linie mit Johanne III abgieng, hätten die Landgrafen zu Hessen als nechste Vettern succediren sollen. Weilen die Hertzoge zu Brabant aber vom Käyser Philippo Alberto, Henrico VII, und Carolo IV, ein Privilegium erhalten, darinnen nach Abgang des Mannes-Stammes auch die Frauens-Persohnen zur Succession habilitiret worden; als nahm des letzten Hertzogs Johannis III älteste Tochter, Johanna, so dazumahl zum andern mahl mit Wenceslao, Hertzog zu Luxenburg, vermählet war, dessen Verlassenschafft zu sich, welcher, da sie ohne Leibes-Erben verstarb, ihrer anderen Schwester Margarethae Enckel, Antonius, Hertzog zu Burgund succedirete. Nach Abgang der Burgundischen Familie aber ist Brabant, nebst denen andern Niederländischen Provincien, durch Heyrath an das Ertz-Hertzogliche Hauß Oesterreich gelanget. <note place="foot">vid. Speneri Syllog. geneal. p. 652. Pfanner. hist. Princ. c. 1. p. 40. & c. 8. p. 263.</note> Ob nun die Landgrafen zu Hessen noch einiges Recht an Brabant haben, wie einige wollen, mögen andere entscheiden.</p> <p>Anderes Capitel/ Von des Hauses Hessen Gerechtigkeit auff die Chur-Sächsische und Brandenburgische Lande.</p> <p>HIerauff hat das Fürstliche Hauß Hessen einiges Recht, vermöge der zwischen denen 3 Häusern Sachsen, Brandenburg und Hessen, auffgerichteten Erb-Verbrüderung, davon bereits oben bey des Königs in Preussen Praetensionen einige Meldung geschehen, und unten, bey des Hauses Sachsen Praetension auff Hessen, ferner gehandelt werden wird.</p> <p>Sectionis XIII. Subsectio I. Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Landgräflichen Hauses Hessen-Cassel.</p> <p>Von der Streitigkeit, so dieses Fürstl. Haußwegen Ritberg hat, davon wird unten bey der Praetension der Fürsten zu Lichtenstein auff Ritberg Meldung geschehen.</p> <p>Erstes Capitel/ Von der Landgrafen zu Hessen-Cassel Praetension auff Tecklenburg und Rheda.</p> <p>IN dem zwischen denen Grafen zu Solms und denen Grafen zu Bentheim-Tecklenburg obhandenen Process wegen Tecklenburg und Rheda, <note place="foot">vid. infr. der Grafen zu Bentheim Praetension auff Tecklenburg und Rheda.</note> gab sich auch der Landgraf zu Hessen-Cassel interveniendo an, und praetendirte einiges Recht auf diese Grafschafften </p> </div> </body> </text> </TEI> [626/0537]
Henricus II. Hertzog in Braband. _
HEnricus II. mit dem Zunahmen der Großmüthige, Hertzog in Brabant, hatte 2 Söhne Henricum III. oder den Sanfftmüthigen, der ihm in Brabant succedirte, und Henricum das Kind, der seiner Mutter wegen Hessen, wiewohl nicht ohne Contradiction der Marggrafen zu Meißen , erhielte. Wie nun anno 1355 die Brabantische männliche Linie mit Johanne III abgieng, hätten die Landgrafen zu Hessen als nechste Vettern succediren sollen. Weilen die Hertzoge zu Brabant aber vom Käyser Philippo Alberto, Henrico VII, und Carolo IV, ein Privilegium erhalten, darinnen nach Abgang des Mannes-Stammes auch die Frauens-Persohnen zur Succession habilitiret worden; als nahm des letzten Hertzogs Johannis III älteste Tochter, Johanna, so dazumahl zum andern mahl mit Wenceslao, Hertzog zu Luxenburg, vermählet war, dessen Verlassenschafft zu sich, welcher, da sie ohne Leibes-Erben verstarb, ihrer anderen Schwester Margarethae Enckel, Antonius, Hertzog zu Burgund succedirete. Nach Abgang der Burgundischen Familie aber ist Brabant, nebst denen andern Niederländischen Provincien, durch Heyrath an das Ertz-Hertzogliche Hauß Oesterreich gelanget. Ob nun die Landgrafen zu Hessen noch einiges Recht an Brabant haben, wie einige wollen, mögen andere entscheiden.
Anderes Capitel/ Von des Hauses Hessen Gerechtigkeit auff die Chur-Sächsische und Brandenburgische Lande.
HIerauff hat das Fürstliche Hauß Hessen einiges Recht, vermöge der zwischen denen 3 Häusern Sachsen, Brandenburg und Hessen, auffgerichteten Erb-Verbrüderung, davon bereits oben bey des Königs in Preussen Praetensionen einige Meldung geschehen, und unten, bey des Hauses Sachsen Praetension auff Hessen, ferner gehandelt werden wird.
Sectionis XIII. Subsectio I. Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Landgräflichen Hauses Hessen-Cassel.
Von der Streitigkeit, so dieses Fürstl. Haußwegen Ritberg hat, davon wird unten bey der Praetension der Fürsten zu Lichtenstein auff Ritberg Meldung geschehen.
Erstes Capitel/ Von der Landgrafen zu Hessen-Cassel Praetension auff Tecklenburg und Rheda.
IN dem zwischen denen Grafen zu Solms und denen Grafen zu Bentheim-Tecklenburg obhandenen Process wegen Tecklenburg und Rheda, gab sich auch der Landgraf zu Hessen-Cassel interveniendo an, und praetendirte einiges Recht auf diese Grafschafften
vid. Speneri Syllog. geneal. p. 652. Pfanner. hist. Princ. c. 1. p. 40. & c. 8. p. 263.
vid. Speneri Syllog. geneal. p. 652. Pfanner. hist. Princ. c. 1. p. 40. & c. 8. p. 263.
vid. infr. der Grafen zu Bentheim Praetension auff Tecklenburg und Rheda.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |