Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite

Käyser Friderico IV und Marggraf Albrechten zu Brandenburg gezwungen solche das folgende Jahr dem Reiche wieder zu restituiren.

Bey solcher immedietät blieb nachdem die Stadt unbeeinträchtiget biß anno 1607, da sie dieselbe, und zwar auff folgende Weise, verlohr: Es lebte umb dieselbe Zeit der Magistrat und die Bürgerschafft, so meistens der Evangelischen Religion zugethan war, mit dem Abt des Klosters zum H. Creutz in Uneinigkeit, welche sich anno 1605, wegen einer wider vorige Manier vorgenommenen Procession, noch mehr vermehrete; Dann seit der Reformation waren die Processiones nur durch die nahe an dem Kloster gelegene Strasse, und zwar ohne Gefang und Klang, mit zusammen gewickelter Fahne so lange biß sie ausser dem Stadt Gebiethe gekommen, geschehen; der Abt aber wolte dieselbe durch die gantze Stadt mit Music und fliegender Fahne vornehmen; Wie nun der Magistrat den Abt erinnerte, er möchte von solchem Vorhaben abstehen, damit ihme von dem gemeinem Volck, so dergleichen Processiones nicht gewohnet, kein tort wiederführe, so gab vieser zur Antwort; er könte von seiner vorigen Gewonheit nichts nachlassen, sondern würde sich der alten Freyheit bedienen, brachte auch den 24 Oct. eine itation ad videndum se declarari in poenam fractae pacis religiosae, cum annexo Mandato S. C. de non offendendo bey der Reichs-Cammer zu Speier wider die Stadt heraus, die er aber 4 Monathe supprimirte, und nicht eher als den 18/28[unleserliches Material] Febr. 1606 2 Stunden vorhero, da eben eines Catholischen Bürgers Sohn mit Catholischen, und seit der Reformation in der Stadt ungewöhnlichen Ceremonien, zur Erden bestätiget werden solte, dem Rath insinuirte; Ob nun der Rath zwar dem Abt eine Protestation dagegen zuschickte, und denselben ersuchen ließ, währenden processes nichts neues vorzunehmen, der Citation auch exceptionem sub-& obreptionis opponirte, so wurd solche Leichen-Ceremonie nichts desto weniger von dem Abt fortgesetzet, und stellete dieser über dem den 15/25[unleserliches Material] April 1606 wider des Magistrats abermahlige Abmahnung eine solenne Procession durch die gantze Stadt an, darüber aber in der Stadt ein grosser Tumult entstund, so daß bey Zurückkunfft der Procession der gemeine Pöbel die Fahn zerriß, die Musicanten nicht allein prügelte, sondern bey zunehmenden Tumult einige auch gar verwundete und tödtete, und hatte der Abt selst grosse Mühe mit den Seinigen sich in das Kloster zu salviren.

Der Abt klagte hierauff bey Käyser Rudolpho II und dem Käyserl. Reich-Hoff-Rath, und brachte es dahin, daß Hertzog Maximiliano in Bayern, der solche Gelegenheit längst gewünschet, nicht allein die Inquisition, sondern auch, da die Bayersche Gesandten von dem noch wütenden Pöbel verspottet, und die Stadt den 3 Aug. 1607 in den Bann gethan wurde, die Execution des Bannes auffgetragen ward. Es excusirte sich aber der Magistrat wegen des von dem Pöbel erregten Tumults bey Ihr. Käyserl. Maj. und erboth sich den Schaden zu ersetzen, nach den Autoribus zu forschen, und solche auszulieffern, die Catholicken auch hinführo in ihren Processionen und Gottesdienst nicht weiter zu beunruhigen, welche offerte die Bayersche delegati auch anfänglich annahmen, und schiene die Sache also beygeleget zu seyn. Es kamen aber die Bayern nachdem bald mit mehrern Conditonen hervor, welche die Stadt unterschreiben solte, denen immer mehrere folgeten; und ob sich die Bürger auch endlich zu allen erklährten, und nur bathen, die Bayersche Herren Delegati möchten ihnen den Inhalt der Käyserl. Commissorialien sehen lassen, und daß ihnen, nach geleisteterparition, ihr Recht ordentlicher Weise auszuführen, vorbehalten werden möchte: so muste doch dieses Ursache genung seyn den 3/12[unleserliches Material] Nov. den Baun zu publiciren, der Stadt Delegatos geschlossen nach München zu führen, und die Stadt, nachdem sie vorhero auffgefordert, den 1/13[unleserliches Material] Dec. einzuschliessen. Es defendirte sich diese zwar eine Zeitlang, muste sich aber bey entstandener Unruhe in der Stadt mit dem Beding ergeben, daß die Bürger nicht geplündert, noch derer Häuser angezündet, die gefangene Delegirte hergegen loßgelassen, und das freye Exercitium der Augspurgischen Confession denen Einwohnern gelassen werden solte. Welchen Versprechen aber die Bayern so wenig nachgekommen, daß sie vielmehr, so bald sie in die Stadt gekommen, viele Häuser- und die grosse Kirche denen Jesuitern einger äumet; Und damit auch Hertzog Maximilian zeugete, daß alles, so in der Stadt vorgenommen wurde, nicht so wohl vermöge Käyserl. Executions-Befehl, sondern in seinem Nahmen geschehe, so befahl er Bayersche Maaß und Gewicht einzuführen, und zum Gedächtnüs des vor 200 Jahren verlohrnen, itzo aber wieder erhaltenen Besitzes der Stadt,

vid. Bircken d. l. & ex eo Knichen in Op. Polit. L. 2. Part. 3. Sect. 4. c. 2. p. 581.
quae extat in Londorp: Contin. Tom. I. L. 1. c. 63.
quam exhibet Continuator Londorpii d. l. c. 64.

Käyser Friderico IV und Marggraf Albrechten zu Brandenburg gezwungen solche das folgende Jahr dem Reiche wieder zu restituiren.

Bey solcher immedietät blieb nachdem die Stadt unbeeinträchtiget biß anno 1607, da sie dieselbe, und zwar auff folgende Weise, verlohr: Es lebte umb dieselbe Zeit der Magistrat und die Bürgerschafft, so meistens der Evangelischen Religion zugethan war, mit dem Abt des Klosters zum H. Creutz in Uneinigkeit, welche sich anno 1605, wegen einer wider vorige Manier vorgenommenen Procession, noch mehr vermehrete; Dann seit der Reformation waren die Processiones nur durch die nahe an dem Kloster gelegene Strasse, und zwar ohne Gefang und Klang, mit zusammen gewickelter Fahne so lange biß sie ausser dem Stadt Gebiethe gekommen, geschehen; der Abt aber wolte dieselbe durch die gantze Stadt mit Music und fliegender Fahne vornehmen; Wie nun der Magistrat den Abt erinnerte, er möchte von solchem Vorhaben abstehen, damit ihme von dem gemeinem Volck, so dergleichen Processiones nicht gewohnet, kein tort wiederführe, so gab vieser zur Antwort; er könte von seiner vorigen Gewonheit nichts nachlassen, sondern würde sich der alten Freyheit bedienen, brachte auch den 24 Oct. eine itation ad videndum se declarari in poenam fractae pacis religiosae, cum annexo Mandato S. C. de non offendendo bey der Reichs-Cammer zu Speier wider die Stadt heraus, die er aber 4 Monathe supprimirte, und nicht eher als den 18/28[unleserliches Material] Febr. 1606 2 Stunden vorhero, da eben eines Catholischen Bürgers Sohn mit Catholischen, und seit der Reformation in der Stadt ungewöhnlichen Ceremonien, zur Erden bestätiget werden solte, dem Rath insinuirte; Ob nun der Rath zwar dem Abt eine Protestation dagegen zuschickte, und denselben ersuchen ließ, währenden processes nichts neues vorzunehmen, der Citation auch exceptionem sub-& obreptionis opponirte, so wurd solche Leichen-Ceremonie nichts desto weniger von dem Abt fortgesetzet, und stellete dieser über dem den 15/25[unleserliches Material] April 1606 wider des Magistrats abermahlige Abmahnung eine solenne Procession durch die gantze Stadt an, darüber aber in der Stadt ein grosser Tumult entstund, so daß bey Zurückkunfft der Procession der gemeine Pöbel die Fahn zerriß, die Musicanten nicht allein prügelte, sondern bey zunehmenden Tumult einige auch gar verwundete und tödtete, und hatte der Abt selst grosse Mühe mit den Seinigen sich in das Kloster zu salviren.

Der Abt klagte hierauff bey Käyser Rudolpho II und dem Käyserl. Reich-Hoff-Rath, und brachte es dahin, daß Hertzog Maximiliano in Bayern, der solche Gelegenheit längst gewünschet, nicht allein die Inquisition, sondern auch, da die Bayersche Gesandten von dem noch wütenden Pöbel verspottet, und die Stadt den 3 Aug. 1607 in den Bann gethan wurde, die Execution des Bannes auffgetragen ward. Es excusirte sich aber der Magistrat wegen des von dem Pöbel erregten Tumults bey Ihr. Käyserl. Maj. und erboth sich den Schaden zu ersetzen, nach den Autoribus zu forschen, und solche auszulieffern, die Catholicken auch hinführo in ihren Processionen und Gottesdienst nicht weiter zu beunruhigen, welche offerte die Bayersche delegati auch anfänglich annahmen, und schiene die Sache also beygeleget zu seyn. Es kamen aber die Bayern nachdem bald mit mehrern Conditonen hervor, welche die Stadt unterschreiben solte, denen immer mehrere folgeten; und ob sich die Bürger auch endlich zu allen erklährten, und nur bathen, die Bayersche Herren Delegati möchten ihnen den Inhalt der Käyserl. Commissorialien sehen lassen, uñ daß ihnen, nach geleisteterparition, ihr Recht ordentlicher Weise auszuführen, vorbehalten werden möchte: so muste doch dieses Ursache genung seyn den 3/12[unleserliches Material] Nov. den Baun zu publiciren, der Stadt Delegatos geschlossen nach München zu führen, und die Stadt, nachdem sie vorhero auffgefordert, den 1/13[unleserliches Material] Dec. einzuschliessen. Es defendirte sich diese zwar eine Zeitlang, muste sich aber bey entstandener Unruhe in der Stadt mit dem Beding ergeben, daß die Bürger nicht geplündert, noch derer Häuser angezündet, die gefangene Delegirte hergegen loßgelassen, und das freye Exercitium der Augspurgischen Confession denen Einwohnern gelassen werden solte. Welchen Versprechen aber die Bayern so wenig nachgekommen, daß sie vielmehr, so bald sie in die Stadt gekommen, viele Häuser- und die grosse Kirche denen Jesuitern einger äumet; Und damit auch Hertzog Maximilian zeugete, daß alles, so in der Stadt vorgenommen wurde, nicht so wohl vermöge Käyserl. Executions-Befehl, sondern in seinem Nahmen geschehe, so befahl er Bayersche Maaß und Gewicht einzuführen, und zum Gedächtnüs des vor 200 Jahren verlohrnen, itzo aber wieder erhaltenen Besitzes der Stadt,

vid. Bircken d. l. & ex eo Knichen in Op. Polit. L. 2. Part. 3. Sect. 4. c. 2. p. 581.
quae extat in Londorp: Contin. Tom. I. L. 1. c. 63.
quam exhibet Continuator Londorpii d. l. c. 64.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0483" n="572"/>
Käyser Friderico IV und Marggraf            Albrechten zu Brandenburg gezwungen solche das folgende Jahr dem Reiche wieder zu            restituiren. <note place="foot">vid. Bircken d. l. &amp; ex eo Knichen in Op. Polit. L. 2.              Part. 3. Sect. 4. c. 2. p. 581.</note></p>
        <p>Bey solcher immedietät blieb nachdem die Stadt unbeeinträchtiget biß anno 1607, da sie            dieselbe, und zwar auff folgende Weise, verlohr: Es lebte umb dieselbe Zeit der Magistrat            und die Bürgerschafft, so meistens der Evangelischen Religion zugethan war, mit dem Abt            des Klosters zum H. Creutz in Uneinigkeit, welche sich anno 1605, wegen einer wider vorige            Manier vorgenommenen Procession, noch mehr vermehrete; Dann seit der Reformation waren die            Processiones nur durch die nahe an dem Kloster gelegene Strasse, und zwar ohne Gefang und            Klang, mit zusammen gewickelter Fahne so lange biß sie ausser dem Stadt Gebiethe gekommen,            geschehen; der Abt aber wolte dieselbe durch die gantze Stadt mit Music und fliegender            Fahne vornehmen; Wie nun der Magistrat den Abt erinnerte, er möchte von solchem Vorhaben            abstehen, damit ihme von dem gemeinem Volck, so dergleichen Processiones nicht gewohnet,            kein tort wiederführe, so gab vieser zur Antwort; er könte von seiner vorigen Gewonheit            nichts nachlassen, sondern würde sich der alten Freyheit bedienen, brachte auch den 24            Oct. eine itation ad videndum se declarari in poenam fractae pacis religiosae, cum annexo            Mandato S. C. de non offendendo <note place="foot">quae extat in Londorp: Contin. Tom. I.              L. 1. c. 63.</note> bey der Reichs-Cammer zu Speier wider die Stadt heraus, die er aber            4 Monathe supprimirte, und nicht eher als den 18/28<gap reason="illegible"/> Febr. 1606 2 Stunden vorhero, da            eben eines Catholischen Bürgers Sohn mit Catholischen, und seit der Reformation in der            Stadt ungewöhnlichen Ceremonien, zur Erden bestätiget werden solte, dem Rath insinuirte;            Ob nun der Rath zwar dem Abt eine Protestation <note place="foot">quam exhibet Continuator              Londorpii d. l. c. 64.</note> dagegen zuschickte, und denselben ersuchen ließ, währenden            processes nichts neues vorzunehmen, der Citation auch exceptionem sub-&amp; obreptionis            opponirte, so wurd solche Leichen-Ceremonie nichts desto weniger von dem Abt fortgesetzet,            und stellete dieser über dem den 15/25<gap reason="illegible"/> April 1606 wider des Magistrats abermahlige            Abmahnung eine solenne Procession durch die gantze Stadt an, darüber aber in der Stadt ein            grosser Tumult entstund, so daß bey Zurückkunfft der Procession der gemeine Pöbel die Fahn            zerriß, die Musicanten nicht allein prügelte, sondern bey zunehmenden Tumult einige auch            gar verwundete und tödtete, und hatte der Abt selst grosse Mühe mit den Seinigen sich in            das Kloster zu salviren.</p>
        <p>Der Abt klagte hierauff bey Käyser Rudolpho II und dem Käyserl. Reich-Hoff-Rath, und            brachte es dahin, daß Hertzog Maximiliano in Bayern, der solche Gelegenheit längst            gewünschet, nicht allein die Inquisition, sondern auch, da die Bayersche Gesandten von dem            noch wütenden Pöbel verspottet, und die Stadt den 3 Aug. 1607 in den Bann gethan wurde,            die Execution des Bannes auffgetragen ward. Es excusirte sich aber der Magistrat wegen des            von dem Pöbel erregten Tumults bey Ihr. Käyserl. Maj. und erboth sich den Schaden zu            ersetzen, nach den Autoribus zu forschen, und solche auszulieffern, die Catholicken auch            hinführo in ihren Processionen und Gottesdienst nicht weiter zu beunruhigen, welche            offerte die Bayersche delegati auch anfänglich annahmen, und schiene die Sache also            beygeleget zu seyn. Es kamen aber die Bayern nachdem bald mit mehrern Conditonen hervor,            welche die Stadt unterschreiben solte, denen immer mehrere folgeten; und ob sich die            Bürger auch endlich zu allen erklährten, und nur bathen, die Bayersche Herren Delegati            möchten ihnen den Inhalt der Käyserl. Commissorialien sehen lassen, un&#x0303; daß ihnen,            nach geleisteterparition, ihr Recht ordentlicher Weise auszuführen, vorbehalten werden            möchte: so muste doch dieses Ursache genung seyn den 3/12<gap reason="illegible"/> Nov. den Baun zu publiciren,            der Stadt Delegatos geschlossen nach München zu führen, und die Stadt, nachdem sie vorhero            auffgefordert, den 1/13<gap reason="illegible"/> Dec. einzuschliessen. Es defendirte sich diese zwar eine            Zeitlang, muste sich aber bey entstandener Unruhe in der Stadt mit dem Beding ergeben, daß            die Bürger nicht geplündert, noch derer Häuser angezündet, die gefangene Delegirte            hergegen loßgelassen, und das freye Exercitium der Augspurgischen Confession denen            Einwohnern gelassen werden solte. Welchen Versprechen aber die Bayern so wenig            nachgekommen, daß sie vielmehr, so bald sie in die Stadt gekommen, viele Häuser- und die            grosse Kirche denen Jesuitern einger äumet; Und damit auch Hertzog Maximilian zeugete, daß            alles, so in der Stadt vorgenommen wurde, nicht so wohl vermöge Käyserl.            Executions-Befehl, sondern in seinem Nahmen geschehe, so befahl er Bayersche Maaß und            Gewicht einzuführen, und zum Gedächtnüs des vor 200 Jahren verlohrnen, itzo aber wieder            erhaltenen Besitzes der Stadt,
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[572/0483] Käyser Friderico IV und Marggraf Albrechten zu Brandenburg gezwungen solche das folgende Jahr dem Reiche wieder zu restituiren. Bey solcher immedietät blieb nachdem die Stadt unbeeinträchtiget biß anno 1607, da sie dieselbe, und zwar auff folgende Weise, verlohr: Es lebte umb dieselbe Zeit der Magistrat und die Bürgerschafft, so meistens der Evangelischen Religion zugethan war, mit dem Abt des Klosters zum H. Creutz in Uneinigkeit, welche sich anno 1605, wegen einer wider vorige Manier vorgenommenen Procession, noch mehr vermehrete; Dann seit der Reformation waren die Processiones nur durch die nahe an dem Kloster gelegene Strasse, und zwar ohne Gefang und Klang, mit zusammen gewickelter Fahne so lange biß sie ausser dem Stadt Gebiethe gekommen, geschehen; der Abt aber wolte dieselbe durch die gantze Stadt mit Music und fliegender Fahne vornehmen; Wie nun der Magistrat den Abt erinnerte, er möchte von solchem Vorhaben abstehen, damit ihme von dem gemeinem Volck, so dergleichen Processiones nicht gewohnet, kein tort wiederführe, so gab vieser zur Antwort; er könte von seiner vorigen Gewonheit nichts nachlassen, sondern würde sich der alten Freyheit bedienen, brachte auch den 24 Oct. eine itation ad videndum se declarari in poenam fractae pacis religiosae, cum annexo Mandato S. C. de non offendendo bey der Reichs-Cammer zu Speier wider die Stadt heraus, die er aber 4 Monathe supprimirte, und nicht eher als den 18/28_ Febr. 1606 2 Stunden vorhero, da eben eines Catholischen Bürgers Sohn mit Catholischen, und seit der Reformation in der Stadt ungewöhnlichen Ceremonien, zur Erden bestätiget werden solte, dem Rath insinuirte; Ob nun der Rath zwar dem Abt eine Protestation dagegen zuschickte, und denselben ersuchen ließ, währenden processes nichts neues vorzunehmen, der Citation auch exceptionem sub-& obreptionis opponirte, so wurd solche Leichen-Ceremonie nichts desto weniger von dem Abt fortgesetzet, und stellete dieser über dem den 15/25_ April 1606 wider des Magistrats abermahlige Abmahnung eine solenne Procession durch die gantze Stadt an, darüber aber in der Stadt ein grosser Tumult entstund, so daß bey Zurückkunfft der Procession der gemeine Pöbel die Fahn zerriß, die Musicanten nicht allein prügelte, sondern bey zunehmenden Tumult einige auch gar verwundete und tödtete, und hatte der Abt selst grosse Mühe mit den Seinigen sich in das Kloster zu salviren. Der Abt klagte hierauff bey Käyser Rudolpho II und dem Käyserl. Reich-Hoff-Rath, und brachte es dahin, daß Hertzog Maximiliano in Bayern, der solche Gelegenheit längst gewünschet, nicht allein die Inquisition, sondern auch, da die Bayersche Gesandten von dem noch wütenden Pöbel verspottet, und die Stadt den 3 Aug. 1607 in den Bann gethan wurde, die Execution des Bannes auffgetragen ward. Es excusirte sich aber der Magistrat wegen des von dem Pöbel erregten Tumults bey Ihr. Käyserl. Maj. und erboth sich den Schaden zu ersetzen, nach den Autoribus zu forschen, und solche auszulieffern, die Catholicken auch hinführo in ihren Processionen und Gottesdienst nicht weiter zu beunruhigen, welche offerte die Bayersche delegati auch anfänglich annahmen, und schiene die Sache also beygeleget zu seyn. Es kamen aber die Bayern nachdem bald mit mehrern Conditonen hervor, welche die Stadt unterschreiben solte, denen immer mehrere folgeten; und ob sich die Bürger auch endlich zu allen erklährten, und nur bathen, die Bayersche Herren Delegati möchten ihnen den Inhalt der Käyserl. Commissorialien sehen lassen, uñ daß ihnen, nach geleisteterparition, ihr Recht ordentlicher Weise auszuführen, vorbehalten werden möchte: so muste doch dieses Ursache genung seyn den 3/12_ Nov. den Baun zu publiciren, der Stadt Delegatos geschlossen nach München zu führen, und die Stadt, nachdem sie vorhero auffgefordert, den 1/13_ Dec. einzuschliessen. Es defendirte sich diese zwar eine Zeitlang, muste sich aber bey entstandener Unruhe in der Stadt mit dem Beding ergeben, daß die Bürger nicht geplündert, noch derer Häuser angezündet, die gefangene Delegirte hergegen loßgelassen, und das freye Exercitium der Augspurgischen Confession denen Einwohnern gelassen werden solte. Welchen Versprechen aber die Bayern so wenig nachgekommen, daß sie vielmehr, so bald sie in die Stadt gekommen, viele Häuser- und die grosse Kirche denen Jesuitern einger äumet; Und damit auch Hertzog Maximilian zeugete, daß alles, so in der Stadt vorgenommen wurde, nicht so wohl vermöge Käyserl. Executions-Befehl, sondern in seinem Nahmen geschehe, so befahl er Bayersche Maaß und Gewicht einzuführen, und zum Gedächtnüs des vor 200 Jahren verlohrnen, itzo aber wieder erhaltenen Besitzes der Stadt, vid. Bircken d. l. & ex eo Knichen in Op. Polit. L. 2. Part. 3. Sect. 4. c. 2. p. 581. quae extat in Londorp: Contin. Tom. I. L. 1. c. 63. quam exhibet Continuator Londorpii d. l. c. 64.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/483
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 572. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/483>, abgerufen am 25.11.2024.