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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Possessoren solte gemachet haben, finde zwar nicht; doch hat der gewesene Churfürst in Bayern durch die That zur genüge erwiesen, was er im Schilde führe, und würde er nicht manquiret haben, diese praetension wieder hervor zu suchen, wann ihme sein Vorhaben geglücket hätte.

Anderes Capitel/ Von des Hauses Bayern Praetension auff die Stadt Regenspurg/ und von andern mit derselben habenden Streitigkeiten.

Historie. ES ist diese Stadt vor diesem der Könige, und hernach der Hertzoge zu Bayern Hoff-Stadt gewesen, und nennet sie Otto Frisingensis dahero Norici Ducatus Metropolim & Ducum Bojoaricorum sedem. Als aber, wie im vorhergehenden Cap. gemeldet, Heinrich der Löwe, Hertzog in Bayern und Sachsen, vom Käyser Friderico I in die Reichs-Acht erklähret wurde, ward auch die Stadt Regenspurg von der Hertzoge Bothmäßigkeit befreyet, und dem Reiche unmittelbahr zugewendet; Bayern aber Ottoni Grafen zu Wittelspach (dessen Vorfahren vordem Hertzoge in Bayern gewesen) conferiret.

In solchem Stande blieb es biß anno 1486 die Stadt in so grosse Schulden gerieth, daß ihre Einkünffte nicht einmahl zu Entrichtung der jährlichen Zinsen zureicheten, dahero Hertzog Albrecht der Weise Gelegenheit bekam, die Vorstadt am Hofe genannt, welche dem Rath von seinen Vorfahren versetzet war wieder einzulösen. Weil er nun den Einwohnern der Vorstadt große Privilegia und Freyheiten ertheilte, und die Nahrung der Stadt dadurch ziemlich abnahm, so wurden die Bürger, sonderlich auff Zureden des von Bayern gewonnenen Cämmerers (der Schuch-Steiner genandt) leichtlich bewogen, dem Hertzoge zu huldigne, und ihme zu vergönnen, ein Schloß in der Stadt zu bauen . Es war hiemit aber Käyser Fridericus III. das Reich, und sonderlich der Bischoff zu Regenspurg gar nicht zu frieden, und wurd die Stadt also von Bayern wieder eximiret ; Doch hat sich gedachter Albertus seines Anspruchs nie völlig begeben, und vermeinen die Bayern auch noch itzo einiges Recht daran zu haben, und zwar aus folgenden Gründen:

Bayersche Gründe. I. Daß die Stadt ehemahlen zu Bayeren gehöret, dessen municipal-Stadt gewesen, vom Käyser Friderico I aber ohne Recht eximiret worden.

II. Daß denen Grafen zu Wittelspach und dessen Nachkommen, Bayern, als ihr alt-väterliches Erbe, gantz, so wie es ihre Vorfahren besessen, nicht aber zerstücket gehöret.

III. Daß die Stadt durch die letzte Huldigung der Hertzoge zu Bayern Gerechtigkeit selbst erkandt, und dadurch bezeuget, daß sie lieber unter denen Hertzogen, als unter dem Reiche immediate, leben wolle.

Wogegen aber von der Stadt eingewendet wird:

Derer Beantwortung. Ad I. Die Käyser hätten vor diesem freye Macht gehabt municipal Städte zu eximiren, und mit Freyheit zu beschencken, wie an denen annoch verhandenen Reichs-Städten zu ersehen.

Ad II. Der Grafen zu Wittelspach Vorfahren hätten das Hertzogthum Bayern nicht erblich besessen, und wären dieselbe nachdem in die 200 Jahr davon ausgeschlossen gewesen, biß endlich Käyser Fridericus I solches als ein neues Lehen Ottoni Grafen zu Wittelspach conferiret, dahero dessen Nachkommen ein mehrers nicht praetendiren könten, als was Käyser Fridericus concediren, und in den Lehen-Brieff setzen wollen.

Ad III. Das Recht, so den Hertzogen zu Bayern durch die angeführte Huldigung zuwachsen können, sey durch die nachfolgende Vergleiche wieder auffgehoben.

Erfolg und itziger Zustand. Die Stadt ist seit dem zwar in geruhigem Besitz ihrer Freyheit geblieben, doch fürch-

L. 2. de gest. frid. I. c. 28. ad ann. 1155.
Lehman. in der Speirisch. Chron. L. 4. c. 4. p. m. 286. Hund. in Metrop. Salisb. sub Episc. Ratisbon. Chunone II. Reusner de Urb. Imp. Part. 2. c. 1. Knipschild de Civit. Imp. L. 3. c. 43. n 5. Zeiler in Topograph. Bavar. f. 82.
vid. das vorhergehende Cap.
vid. late Bircken hist. Austriac. L. 5. c. 33. f. 956.
Bircken d. l. c. 40. f. 1056. add. Autor des Staats von Bayern. p. 32. Der Vergleich/ so anno 1492 zwischen Käyser Maximiliano I und Hertzog Alberto in Bayern wegen Regenspurg getroffen worden/ ist zu finden bey Goldast. T. 1. Der Reichs-Händel. f. 31. & Bircken. d. l. welcher letztere auch den zwischen dem Hertzoge und der Stadt gemachten Vergleich daselbst exhibiret.
vid. Giovanni German. Princeps. L. 3. c. 1. §. 20.
vid. Giovanni d. l. L. 3. c. 3. §. 3.

Possessoren solte gemachet haben, finde zwar nicht; doch hat der gewesene Churfürst in Bayern durch die That zur genüge erwiesen, was er im Schilde führe, und würde er nicht manquiret haben, diese praetension wieder hervor zu suchen, wann ihme sein Vorhaben geglücket hätte.

Anderes Capitel/ Von des Hauses Bayern Praetension auff die Stadt Regenspurg/ und von andern mit derselben habenden Streitigkeiten.

Historie. ES ist diese Stadt vor diesem der Könige, und hernach der Hertzoge zu Bayern Hoff-Stadt gewesen, und nennet sie Otto Frisingensis dahero Norici Ducatus Metropolim & Ducum Bojoaricorum sedem. Als aber, wie im vorhergehenden Cap. gemeldet, Heinrich der Löwe, Hertzog in Bayern und Sachsen, vom Käyser Friderico I in die Reichs-Acht erklähret wurde, ward auch die Stadt Regenspurg von der Hertzoge Bothmäßigkeit befreyet, und dem Reiche unmittelbahr zugewendet; Bayern aber Ottoni Grafen zu Wittelspach (dessen Vorfahren vordem Hertzoge in Bayern gewesen) conferiret.

In solchem Stande blieb es biß anno 1486 die Stadt in so grosse Schulden gerieth, daß ihre Einkünffte nicht einmahl zu Entrichtung der jährlichen Zinsen zureicheten, dahero Hertzog Albrecht der Weise Gelegenheit bekam, die Vorstadt am Hofe genannt, welche dem Rath von seinen Vorfahren versetzet war wieder einzulösen. Weil er nun den Einwohnern der Vorstadt große Privilegia und Freyheiten ertheilte, und die Nahrung der Stadt dadurch ziemlich abnahm, so wurden die Bürger, sonderlich auff Zureden des von Bayern gewonnenen Cämmerers (der Schuch-Steiner genandt) leichtlich bewogen, dem Hertzoge zu huldigne, und ihme zu vergönnen, ein Schloß in der Stadt zu bauen . Es war hiemit aber Käyser Fridericus III. das Reich, und sonderlich der Bischoff zu Regenspurg gar nicht zu frieden, und wurd die Stadt also von Bayern wieder eximiret ; Doch hat sich gedachter Albertus seines Anspruchs nie völlig begeben, und vermeinen die Bayern auch noch itzo einiges Recht daran zu haben, und zwar aus folgenden Gründen:

Bayersche Gründe. I. Daß die Stadt ehemahlen zu Bayeren gehöret, dessen municipal-Stadt gewesen, vom Käyser Friderico I aber ohne Recht eximiret worden.

II. Daß denen Grafen zu Wittelspach und dessen Nachkommen, Bayern, als ihr alt-väterliches Erbe, gantz, so wie es ihre Vorfahren besessen, nicht aber zerstücket gehöret.

III. Daß die Stadt durch die letzte Huldigung der Hertzoge zu Bayern Gerechtigkeit selbst erkandt, und dadurch bezeuget, daß sie lieber unter denen Hertzogen, als unter dem Reiche immediate, leben wolle.

Wogegen aber von der Stadt eingewendet wird:

Derer Beantwortung. Ad I. Die Käyser hätten vor diesem freye Macht gehabt municipal Städte zu eximiren, und mit Freyheit zu beschencken, wie an denen annoch verhandenen Reichs-Städten zu ersehen.

Ad II. Der Grafen zu Wittelspach Vorfahren hätten das Hertzogthum Bayern nicht erblich besessen, und wären dieselbe nachdem in die 200 Jahr davon ausgeschlossen gewesen, biß endlich Käyser Fridericus I solches als ein neues Lehen Ottoni Grafen zu Wittelspach conferiret, dahero dessen Nachkommen ein mehrers nicht praetendiren könten, als was Käyser Fridericus concediren, und in den Lehen-Brieff setzen wollen.

Ad III. Das Recht, so den Hertzogen zu Bayern durch die angeführte Huldigung zuwachsen können, sey durch die nachfolgende Vergleiche wieder auffgehoben.

Erfolg und itziger Zustand. Die Stadt ist seit dem zwar in geruhigem Besitz ihrer Freyheit geblieben, doch fürch-

L. 2. de gest. frid. I. c. 28. ad ann. 1155.
Lehman. in der Speirisch. Chron. L. 4. c. 4. p. m. 286. Hund. in Metrop. Salisb. sub Episc. Ratisbon. Chunone II. Reusner de Urb. Imp. Part. 2. c. 1. Knipschild de Civit. Imp. L. 3. c. 43. n 5. Zeiler in Topograph. Bavar. f. 82.
vid. das vorhergehende Cap.
vid. late Bircken hist. Austriac. L. 5. c. 33. f. 956.
Bircken d. l. c. 40. f. 1056. add. Autor des Staats von Bayern. p. 32. Der Vergleich/ so anno 1492 zwischen Käyser Maximiliano I und Hertzog Alberto in Bayern wegen Regenspurg getroffen worden/ ist zu finden bey Goldast. T. 1. Der Reichs-Händel. f. 31. & Bircken. d. l. welcher letztere auch den zwischen dem Hertzoge und der Stadt gemachten Vergleich daselbst exhibiret.
vid. Giovanni German. Princeps. L. 3. c. 1. §. 20.
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Possessoren solte gemachet haben, finde zwar nicht; doch hat der gewesene Churfürst in            Bayern durch die That zur genüge erwiesen, was er im Schilde führe, und würde er nicht            manquiret haben, diese praetension wieder hervor zu suchen, wann ihme sein Vorhaben            geglücket hätte.</p>
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        <p>In solchem Stande blieb es biß anno 1486 die Stadt in so grosse Schulden gerieth, daß            ihre Einkünffte nicht einmahl zu Entrichtung der jährlichen Zinsen zureicheten, dahero            Hertzog Albrecht der Weise Gelegenheit bekam, die Vorstadt am Hofe genannt, welche dem            Rath von seinen Vorfahren versetzet war wieder einzulösen. Weil er nun den Einwohnern der            Vorstadt große Privilegia und Freyheiten ertheilte, und die Nahrung der Stadt dadurch            ziemlich abnahm, so wurden die Bürger, sonderlich auff Zureden des von Bayern gewonnenen            Cämmerers (der Schuch-Steiner genandt) leichtlich bewogen, dem Hertzoge zu huldigne, und            ihme zu vergönnen, ein Schloß in der Stadt zu bauen <note place="foot">vid. late Bircken              hist. Austriac. L. 5. c. 33. f. 956.</note>. Es war hiemit aber Käyser Fridericus III.            das Reich, und sonderlich der Bischoff zu Regenspurg gar nicht zu frieden, und wurd die            Stadt also von Bayern wieder eximiret <note place="foot">Bircken d. l. c. 40. f. 1056.              add. Autor des Staats von Bayern. p. 32. Der Vergleich/ so anno 1492 zwischen Käyser              Maximiliano I und Hertzog Alberto in Bayern wegen Regenspurg getroffen worden/ ist zu              finden bey Goldast. T. 1. Der Reichs-Händel. f. 31. &amp; Bircken. d. l. welcher              letztere auch den zwischen dem Hertzoge und der Stadt gemachten Vergleich daselbst              exhibiret.</note>; Doch hat sich gedachter Albertus seines Anspruchs nie völlig begeben,            und vermeinen die Bayern auch noch itzo einiges Recht daran zu haben, und zwar aus            folgenden Gründen: <note place="foot">vid. Giovanni German. Princeps. L. 3. c. 1. §.              20.</note></p>
        <p><note place="right">Bayersche Gründe.</note> I. Daß die Stadt ehemahlen zu Bayeren            gehöret, dessen municipal-Stadt gewesen, vom Käyser Friderico I aber ohne Recht eximiret            worden.</p>
        <p>II. Daß denen Grafen zu Wittelspach und dessen Nachkommen, Bayern, als ihr            alt-väterliches Erbe, gantz, so wie es ihre Vorfahren besessen, nicht aber zerstücket            gehöret.</p>
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        <p><note place="right">Derer Beantwortung.</note> Ad I. Die Käyser hätten vor diesem freye            Macht gehabt municipal Städte zu eximiren, und mit Freyheit zu beschencken, wie an denen            annoch verhandenen Reichs-Städten zu ersehen.</p>
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[570/0481] Possessoren solte gemachet haben, finde zwar nicht; doch hat der gewesene Churfürst in Bayern durch die That zur genüge erwiesen, was er im Schilde führe, und würde er nicht manquiret haben, diese praetension wieder hervor zu suchen, wann ihme sein Vorhaben geglücket hätte. Anderes Capitel/ Von des Hauses Bayern Praetension auff die Stadt Regenspurg/ und von andern mit derselben habenden Streitigkeiten. ES ist diese Stadt vor diesem der Könige, und hernach der Hertzoge zu Bayern Hoff-Stadt gewesen, und nennet sie Otto Frisingensis dahero Norici Ducatus Metropolim & Ducum Bojoaricorum sedem. Als aber, wie im vorhergehenden Cap. gemeldet, Heinrich der Löwe, Hertzog in Bayern und Sachsen, vom Käyser Friderico I in die Reichs-Acht erklähret wurde, ward auch die Stadt Regenspurg von der Hertzoge Bothmäßigkeit befreyet, und dem Reiche unmittelbahr zugewendet; Bayern aber Ottoni Grafen zu Wittelspach (dessen Vorfahren vordem Hertzoge in Bayern gewesen) conferiret. Historie. In solchem Stande blieb es biß anno 1486 die Stadt in so grosse Schulden gerieth, daß ihre Einkünffte nicht einmahl zu Entrichtung der jährlichen Zinsen zureicheten, dahero Hertzog Albrecht der Weise Gelegenheit bekam, die Vorstadt am Hofe genannt, welche dem Rath von seinen Vorfahren versetzet war wieder einzulösen. Weil er nun den Einwohnern der Vorstadt große Privilegia und Freyheiten ertheilte, und die Nahrung der Stadt dadurch ziemlich abnahm, so wurden die Bürger, sonderlich auff Zureden des von Bayern gewonnenen Cämmerers (der Schuch-Steiner genandt) leichtlich bewogen, dem Hertzoge zu huldigne, und ihme zu vergönnen, ein Schloß in der Stadt zu bauen . Es war hiemit aber Käyser Fridericus III. das Reich, und sonderlich der Bischoff zu Regenspurg gar nicht zu frieden, und wurd die Stadt also von Bayern wieder eximiret ; Doch hat sich gedachter Albertus seines Anspruchs nie völlig begeben, und vermeinen die Bayern auch noch itzo einiges Recht daran zu haben, und zwar aus folgenden Gründen: I. Daß die Stadt ehemahlen zu Bayeren gehöret, dessen municipal-Stadt gewesen, vom Käyser Friderico I aber ohne Recht eximiret worden. Bayersche Gründe. II. Daß denen Grafen zu Wittelspach und dessen Nachkommen, Bayern, als ihr alt-väterliches Erbe, gantz, so wie es ihre Vorfahren besessen, nicht aber zerstücket gehöret. III. Daß die Stadt durch die letzte Huldigung der Hertzoge zu Bayern Gerechtigkeit selbst erkandt, und dadurch bezeuget, daß sie lieber unter denen Hertzogen, als unter dem Reiche immediate, leben wolle. Wogegen aber von der Stadt eingewendet wird: Ad I. Die Käyser hätten vor diesem freye Macht gehabt municipal Städte zu eximiren, und mit Freyheit zu beschencken, wie an denen annoch verhandenen Reichs-Städten zu ersehen. Derer Beantwortung. Ad II. Der Grafen zu Wittelspach Vorfahren hätten das Hertzogthum Bayern nicht erblich besessen, und wären dieselbe nachdem in die 200 Jahr davon ausgeschlossen gewesen, biß endlich Käyser Fridericus I solches als ein neues Lehen Ottoni Grafen zu Wittelspach conferiret, dahero dessen Nachkommen ein mehrers nicht praetendiren könten, als was Käyser Fridericus concediren, und in den Lehen-Brieff setzen wollen. Ad III. Das Recht, so den Hertzogen zu Bayern durch die angeführte Huldigung zuwachsen können, sey durch die nachfolgende Vergleiche wieder auffgehoben. Die Stadt ist seit dem zwar in geruhigem Besitz ihrer Freyheit geblieben, doch fürch- Erfolg und itziger Zustand. L. 2. de gest. frid. I. c. 28. ad ann. 1155. Lehman. in der Speirisch. Chron. L. 4. c. 4. p. m. 286. Hund. in Metrop. Salisb. sub Episc. Ratisbon. Chunone II. Reusner de Urb. Imp. Part. 2. c. 1. Knipschild de Civit. Imp. L. 3. c. 43. n 5. Zeiler in Topograph. Bavar. f. 82. vid. das vorhergehende Cap. vid. late Bircken hist. Austriac. L. 5. c. 33. f. 956. Bircken d. l. c. 40. f. 1056. add. Autor des Staats von Bayern. p. 32. Der Vergleich/ so anno 1492 zwischen Käyser Maximiliano I und Hertzog Alberto in Bayern wegen Regenspurg getroffen worden/ ist zu finden bey Goldast. T. 1. Der Reichs-Händel. f. 31. & Bircken. d. l. welcher letztere auch den zwischen dem Hertzoge und der Stadt gemachten Vergleich daselbst exhibiret. vid. Giovanni German. Princeps. L. 3. c. 1. §. 20. vid. Giovanni d. l. L. 3. c. 3. §. 3.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 570. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/481>, abgerufen am 17.09.2024.