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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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nehmlich Agneten, erstlich des Graf Egonis IX zu Fürstenberg und Aurach, hernach aber Graf Eberhardi zu Würtenberg Gemahlin, und Annam, des Grafen zu Kyburg Gemahlin, so entstund zwischen diesen und denen Marggrafen zu Baden als nechsten Vettern wegen der Succession grosser Streit; Doch drungen die Schwestern durch, theileten sich in des Bruders Verlassenschafft, und nahm Agnes dasjenige, so in Schwaben, Brisgau und dem Schwartzwald gelegen, Anna aber bekam dasjenige, so ihr Herr Vater oder Bruder in Burgund und Uchtland besessen, nehmlich Gebenna und Sedun in Burgund, und Freyburg in Uchtland. Ob nun das Fürstl. Hauß Baden auch noch hieran einiges Recht hat, wie der Autor des Staats von Baden ebenfalls vermeinet, mögen andere entscheiden.

Vierdtes Capitel/ Von des Hauses Baden Streitigkeit wegen der Herrschafft Röteln / Badenweiler sc.

DIese Herrschafft vermachte Luithold, oder Leopold, Herr zu Röteln und Probst zu Basel, der letzte seines Geschlechtes, Henrico VI Marggraf zu Baden-Hochberg an. 1315, oder wie andere wollen 1320 , welcher hierauff seinen Sitz, den er vorher zu Sausenberg gehabt, nach Röteln transferiret, und dadurch gemachet, daß seine Nachkommen Marggrafen von Röteln genannt worden. Der lette von dieser Linie Nahmens Phlippus, der auch Graf zu Neufchatel war, machte anno 1490 mit Marggraf Christoph von Baden, als nechsten Vetter, einen Erb-vertrag oder pactum successorium, dahin gehend, daß, in Entstehung männlicher Erben, die Hochbergische Länder, wie auch Röteln, Badenweiler, und Sausenberg, nach seinem Tode ihme heimfallen, die Grafschafft Neuf-Chatel aber, und die Praetension auff das Fürstenthum Orange seiner Tochter Johannae verbleiben solte; welchen Vertrag Käyser Maximilianus I confirmiret.

Ob nun solches alles zwar nach Philippi anno 1503 erfolgten Tode effectuiret wurde, so war doch nachdem der Johannae Gemahl Ludovicus von Orleans Hertzog zu Longueville, an den sie anno 1504 vermählet worden, damit nicht zu frieden, sondern machte auch auff die Lande Sausenberg, Badenweiler und Röteln Anspruch; vorgebend, des Philippi Vater Rudolphus VIII hätte in denen zwischen Philippo und dessen Gemahlin Maria von Savoyen anno 1476 auffgerichteten, und von Philippo anno 1482 beschwornen Ehe-Pactis, diese Herrschafften, denen aus dieser Ehe kommenden Kindern, männlich-oder weiblichen Geschlechts, als ein Praecipuum oder zum Voraus assigniret, dahero Philippus nicht Macht gehabt denselben entgegen zu handeln.

Nachdem nun hierüber vor der Reichs-Cammer zu Speyer lange Zeit Process geführet worden, so wurd die Sache endlich anno 1581 gütlich beygeleget, und also vertragen, daß der Hertzog von Longueville vor seine Praetension 250000 oder wie andere wollen 225000 Gulden, nebst der Grafschafft Neuf-Chatel und den Titul der Marggrafen von Röteln (welchen er nachmahls seinen unechten Descendenten gegeben) bekommen, die Marggrafen zu Baden aber das Land behalten . Ob nun die von Longueville durch Beybehaltung des Tituls sich und ihren Nachkommen noch einiges Recht daran reserviren wollen, gehöret nicht hieher zu untersuchen.

Fünfftes Capitel/ Von des Hauses Baden Praetension auff das Fürstenthum Neuf-Chatel.

UNter denen vielen Praetendenten so sich anno 1707 nach der Hertzogin von Nemours Tod, zu dem Fürstenthum Neufchatel angaben , waren auch die Marggrafen zu Baden.

vid. Pfanner hist. Princ. germ. c. 9. p. 291.
p. 61.
vid. Wurstis. Chron. L. 1. c. 20. p. 62. Munster. L. 3. c. 275. sub. pr. Spener in Syllog. geneal. p. 614.
Spener in hist. Insign. L. 2. c. 4. §. 9.
vid. Wurstis. d. l. c. 20. in fin. Imhoff Not. Proc. L. 4. c. 8. §. 4. Spener. d. l. p. 616. & in hist. Insign. L. 2. c. 4. §. 9. Pfanner hist. Princ. c. 9. p. 298.
vid. des Königs in Preussen Praetens. auff Neufchatel.

nehmlich Agneten, erstlich des Graf Egonis IX zu Fürstenberg und Aurach, hernach aber Graf Eberhardi zu Würtenberg Gemahlin, und Annam, des Grafen zu Kyburg Gemahlin, so entstund zwischen diesen und denen Marggrafen zu Baden als nechsten Vettern wegen der Succession grosser Streit; Doch drungen die Schwestern durch, theileten sich in des Bruders Verlassenschafft, und nahm Agnes dasjenige, so in Schwaben, Brisgau und dem Schwartzwald gelegen, Anna aber bekam dasjenige, so ihr Herr Vater oder Bruder in Burgund und Uchtland besessen, nehmlich Gebenna und Sedun in Burgund, und Freyburg in Uchtland. Ob nun das Fürstl. Hauß Baden auch noch hieran einiges Recht hat, wie der Autor des Staats von Baden ebenfalls vermeinet, mögen andere entscheiden.

Vierdtes Capitel/ Von des Hauses Baden Streitigkeit wegen der Herrschafft Röteln / Badenweiler sc.

DIese Herrschafft vermachte Luithold, oder Leopold, Herr zu Röteln und Probst zu Basel, der letzte seines Geschlechtes, Henrico VI Marggraf zu Baden-Hochberg an. 1315, oder wie andere wollen 1320 , welcher hierauff seinen Sitz, den er vorher zu Sausenberg gehabt, nach Röteln transferiret, und dadurch gemachet, daß seine Nachkommen Marggrafen von Röteln genannt worden. Der lette von dieser Linie Nahmens Phlippus, der auch Graf zu Neufchatel war, machte anno 1490 mit Marggraf Christoph von Baden, als nechsten Vetter, einen Erb-vertrag oder pactum successorium, dahin gehend, daß, in Entstehung männlicher Erben, die Hochbergische Länder, wie auch Röteln, Badenweiler, und Sausenberg, nach seinem Tode ihme heimfallen, die Grafschafft Neuf-Chatel aber, und die Praetension auff das Fürstenthum Orange seiner Tochter Johannae verbleiben solte; welchen Vertrag Käyser Maximilianus I confirmiret.

Ob nun solches alles zwar nach Philippi anno 1503 erfolgten Tode effectuiret wurde, so war doch nachdem der Johannae Gemahl Ludovicus von Orleans Hertzog zu Longueville, an den sie anno 1504 vermählet worden, damit nicht zu frieden, sondern machte auch auff die Lande Sausenberg, Badenweiler und Röteln Anspruch; vorgebend, des Philippi Vater Rudolphus VIII hätte in denen zwischen Philippo und dessen Gemahlin Maria von Savoyen anno 1476 auffgerichteten, und von Philippo anno 1482 beschwornen Ehe-Pactis, diese Herrschafften, denen aus dieser Ehe kommenden Kindern, männlich-oder weiblichen Geschlechts, als ein Praecipuum oder zum Voraus assigniret, dahero Philippus nicht Macht gehabt denselben entgegen zu handeln.

Nachdem nun hierüber vor der Reichs-Cammer zu Speyer lange Zeit Process geführet worden, so wurd die Sache endlich anno 1581 gütlich beygeleget, und also vertragen, daß der Hertzog von Longueville vor seine Praetension 250000 oder wie andere wollen 225000 Gulden, nebst der Grafschafft Neuf-Chatel und den Titul der Marggrafen von Röteln (welchen er nachmahls seinen unechten Descendenten gegeben) bekommen, die Marggrafen zu Baden aber das Land behalten . Ob nun die von Longueville durch Beybehaltung des Tituls sich und ihren Nachkommen noch einiges Recht daran reserviren wollen, gehöret nicht hieher zu untersuchen.

Fünfftes Capitel/ Von des Hauses Baden Praetension auff das Fürstenthum Neuf-Chatel.

UNter denen vielen Praetendenten so sich anno 1707 nach der Hertzogin von Nemours Tod, zu dem Fürstenthum Neufchatel angaben , waren auch die Marggrafen zu Baden.

vid. Pfanner hist. Princ. germ. c. 9. p. 291.
p. 61.
vid. Wurstis. Chron. L. 1. c. 20. p. 62. Munster. L. 3. c. 275. sub. pr. Spener in Syllog. geneal. p. 614.
Spener in hist. Insign. L. 2. c. 4. §. 9.
vid. Wurstis. d. l. c. 20. in fin. Imhoff Not. Proc. L. 4. c. 8. §. 4. Spener. d. l. p. 616. & in hist. Insign. L. 2. c. 4. §. 9. Pfanner hist. Princ. c. 9. p. 298.
vid. des Königs in Preussen Praetens. auff Neufchatel.
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        <p>Ob nun solches alles zwar nach Philippi anno 1503 erfolgten Tode effectuiret wurde, so            war doch nachdem der Johannae Gemahl Ludovicus von Orleans Hertzog zu Longueville, an den            sie anno 1504 vermählet worden, damit nicht zu frieden, sondern machte auch auff die Lande            Sausenberg, Badenweiler und Röteln Anspruch; vorgebend, des Philippi Vater Rudolphus VIII            hätte in denen zwischen Philippo und dessen Gemahlin Maria von Savoyen anno 1476            auffgerichteten, und von Philippo anno 1482 beschwornen Ehe-Pactis, diese Herrschafften,            denen aus dieser Ehe kommenden Kindern, männlich-oder weiblichen Geschlechts, als ein            Praecipuum oder zum Voraus assigniret, dahero Philippus nicht Macht gehabt denselben            entgegen zu handeln.</p>
        <p>Nachdem nun hierüber vor der Reichs-Cammer zu Speyer lange Zeit Process geführet worden,            so wurd die Sache endlich anno 1581 gütlich beygeleget, und also vertragen, daß der            Hertzog von Longueville vor seine Praetension 250000 oder wie andere wollen 225000 Gulden,            nebst der Grafschafft Neuf-Chatel und den Titul der Marggrafen von Röteln (welchen er            nachmahls seinen unechten Descendenten gegeben) bekommen, die Marggrafen zu Baden aber das            Land behalten <note place="foot">vid. Wurstis. d. l. c. 20. in fin. Imhoff Not. Proc. L.              4. c. 8. §. 4. Spener. d. l. p. 616. &amp; in hist. Insign. L. 2. c. 4. §. 9. Pfanner              hist. Princ. c. 9. p. 298.</note>. Ob nun die von Longueville durch Beybehaltung des            Tituls sich und ihren Nachkommen noch einiges Recht daran reserviren wollen, gehöret nicht            hieher zu untersuchen.</p>
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[566/0477] nehmlich Agneten, erstlich des Graf Egonis IX zu Fürstenberg und Aurach, hernach aber Graf Eberhardi zu Würtenberg Gemahlin, und Annam, des Grafen zu Kyburg Gemahlin, so entstund zwischen diesen und denen Marggrafen zu Baden als nechsten Vettern wegen der Succession grosser Streit; Doch drungen die Schwestern durch, theileten sich in des Bruders Verlassenschafft, und nahm Agnes dasjenige, so in Schwaben, Brisgau und dem Schwartzwald gelegen, Anna aber bekam dasjenige, so ihr Herr Vater oder Bruder in Burgund und Uchtland besessen, nehmlich Gebenna und Sedun in Burgund, und Freyburg in Uchtland. Ob nun das Fürstl. Hauß Baden auch noch hieran einiges Recht hat, wie der Autor des Staats von Baden ebenfalls vermeinet, mögen andere entscheiden. Vierdtes Capitel/ Von des Hauses Baden Streitigkeit wegen der Herrschafft Röteln / Badenweiler sc. DIese Herrschafft vermachte Luithold, oder Leopold, Herr zu Röteln und Probst zu Basel, der letzte seines Geschlechtes, Henrico VI Marggraf zu Baden-Hochberg an. 1315, oder wie andere wollen 1320 , welcher hierauff seinen Sitz, den er vorher zu Sausenberg gehabt, nach Röteln transferiret, und dadurch gemachet, daß seine Nachkommen Marggrafen von Röteln genannt worden. Der lette von dieser Linie Nahmens Phlippus, der auch Graf zu Neufchatel war, machte anno 1490 mit Marggraf Christoph von Baden, als nechsten Vetter, einen Erb-vertrag oder pactum successorium, dahin gehend, daß, in Entstehung männlicher Erben, die Hochbergische Länder, wie auch Röteln, Badenweiler, und Sausenberg, nach seinem Tode ihme heimfallen, die Grafschafft Neuf-Chatel aber, und die Praetension auff das Fürstenthum Orange seiner Tochter Johannae verbleiben solte; welchen Vertrag Käyser Maximilianus I confirmiret. Ob nun solches alles zwar nach Philippi anno 1503 erfolgten Tode effectuiret wurde, so war doch nachdem der Johannae Gemahl Ludovicus von Orleans Hertzog zu Longueville, an den sie anno 1504 vermählet worden, damit nicht zu frieden, sondern machte auch auff die Lande Sausenberg, Badenweiler und Röteln Anspruch; vorgebend, des Philippi Vater Rudolphus VIII hätte in denen zwischen Philippo und dessen Gemahlin Maria von Savoyen anno 1476 auffgerichteten, und von Philippo anno 1482 beschwornen Ehe-Pactis, diese Herrschafften, denen aus dieser Ehe kommenden Kindern, männlich-oder weiblichen Geschlechts, als ein Praecipuum oder zum Voraus assigniret, dahero Philippus nicht Macht gehabt denselben entgegen zu handeln. Nachdem nun hierüber vor der Reichs-Cammer zu Speyer lange Zeit Process geführet worden, so wurd die Sache endlich anno 1581 gütlich beygeleget, und also vertragen, daß der Hertzog von Longueville vor seine Praetension 250000 oder wie andere wollen 225000 Gulden, nebst der Grafschafft Neuf-Chatel und den Titul der Marggrafen von Röteln (welchen er nachmahls seinen unechten Descendenten gegeben) bekommen, die Marggrafen zu Baden aber das Land behalten . Ob nun die von Longueville durch Beybehaltung des Tituls sich und ihren Nachkommen noch einiges Recht daran reserviren wollen, gehöret nicht hieher zu untersuchen. Fünfftes Capitel/ Von des Hauses Baden Praetension auff das Fürstenthum Neuf-Chatel. UNter denen vielen Praetendenten so sich anno 1707 nach der Hertzogin von Nemours Tod, zu dem Fürstenthum Neufchatel angaben , waren auch die Marggrafen zu Baden. vid. Pfanner hist. Princ. germ. c. 9. p. 291. p. 61. vid. Wurstis. Chron. L. 1. c. 20. p. 62. Munster. L. 3. c. 275. sub. pr. Spener in Syllog. geneal. p. 614. Spener in hist. Insign. L. 2. c. 4. §. 9. vid. Wurstis. d. l. c. 20. in fin. Imhoff Not. Proc. L. 4. c. 8. §. 4. Spener. d. l. p. 616. & in hist. Insign. L. 2. c. 4. §. 9. Pfanner hist. Princ. c. 9. p. 298. vid. des Königs in Preussen Praetens. auff Neufchatel.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 566. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/477>, abgerufen am 17.09.2024.