Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite

übergeben , und kam solcher gestalt diese Grafschafft mit dem Stifft Halberstadt an das Durchl. Chur-Hauß Brandenburg. Das Hauß Anhalt that hiewieder zwar auff dem Reichs-Tage viele Remonstrationes, und hielte zuletzt nicht sowohl umb die bißhero gesuchte Restitution, als nur umb ein AEquivalent an , in welchem Gesuch es auch von Sr. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg selbst secundiret wurde , hat aber weiter nichts erhalten können, als daß Anno 1683 den 24 Maji durch ein allgemeines Reichs-Conclusum beliebet worden, daß das Hauß Anhalt an die Mitbelehnschafft der Grafschafft Ascanien auffgenommen werden, und 24 Jahr von allen Reichs- und Creyß-Oneribus befreyet seyn solte, jedoch so, daß weder dem Reich noch einigem andern Reichs-Stande daraus einiges Praejudiz zuwüchse ; und dahero führet das Hauß, Anhalt auch noch beständig das Wapen und den Titul der Grafen von Ascanien.

Anderes Capitel/ Von des Hauses Anhalt Praetension auff die Marck Brandenburg.

Hiervon ist nachfolgeude Genealogische Tabel zu mercken.

Albrecht Churfürst zu Brandenburg.[unleserliches Material]

ALbrecht der Bäringer genannt, Graf zu Ascanien, Ballenstäd, und Berenburg, wurd umb das Jahr 1152, nach Abgang der alten Marggrafen zu Brandenburg, wegen seiner dem Käyser Lothario und Conrado III treu geleisteten Dienste, von diesem mit der Chur und Marck Brandenburg belehnet, und hinterließ unter andern 2 Söhne, die sich in 2 Linien theileten/ der älteste davon Otto propagirte aber Bernhardus die Anhaltische und nach dm Chur-Sächsische. Wie nun die Chur-Brandenburgische Linie mit Johanne IV Anno 1322 abgieng, praetendirten zwar Rudolphus Churfürst in Sachsen, und Albrecht der jüngere Fürst zu Anhalt, als nechste Agnati und Vettern, die Succession, allein Käyser Ludovicus IV gieng diese vorbey, zog die Chur und die Marck Brandenburg, als ein heimgefallenes Lehen, ein, und belehnte damit seinen Sohn Ludovicum den ältern, oder Bavarum. Die wahre Ursache solcher Exclusion der Agnaten aber soll, nach Brotuffii Bericht, gewesen seyn, weil Churfürst Rudolphus in Sachsen seine Stimme bey der Käyserlichen Wahl nicht Ludovico, sondern Friderico gegeben, und weder gedachter Rudolphus, noch die andern Fürsten von Anhalt, die Belehnung von Ihme empfangen wollen. Rudolphus und die andern Fürsten aus Anhalt beklagten sich hierüber zwar bey dem Pabst, und suchten mit Gewalt die Marck Brandenburg unter sich zu bringen, es war aber alles vergebens.

Ludovicus Bavarus trat nachdem die Marck Brandenburg seinem Bruder Ludwig dem Römer ab, mit Vorbehalt der Chur- und Ertz-Cämmerer Würde, die aber nach Ludovici Bavari Tode auch auff diesen kam; Ludovico dem Römer succedirte darinnen sein Bruder Otto, der solche seinem Schwäher Käyser Carolo IV vor 200000 Ungarische Ducaten verkauffte. Nun hatte gedachter Käyser zwar vor solchem Kauff Rudolpho Hertzog in Sachsen nebst Alberto und Woldemaro Fürsten zu Anhalt Lehen-Brie-

vid. Instr. Pac. Osnab. Art. XI. pr.
vid. Fritsch. ad Instr. Pac. Westphal. p. 683. seqq. Londorp. Tom. XI. Act. Publ. L. 12. c. 189. n. 7. p. 585.
vid. Chur-Brandenburgisches Recommendation-Schreiben de anno 1679. den 11. Dec. quod exhibet Germanus Sincerus in seinen curiosen Hoff- und Staats-Schreiben. p. 407.
quod extat ap. Londorp. d. l. n. 37. p. 597.
add. Imhoff in Notit. Proc. L. 4. c. 11. §. 6. Franckenberg im Europ. Herold d. l. Autor des Staats von Anhalt p. 80.
vid. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 16. & 31.
vid. Brotuffii Chron-Anhalt. L. 2. c. 1. p. 28. b.
in d. Chron. Anhalt. L. 3. c. 1. p. 54. b. 55. a.

übergeben , und kam solcher gestalt diese Grafschafft mit dem Stifft Halberstadt an das Durchl. Chur-Hauß Brandenburg. Das Hauß Anhalt that hiewieder zwar auff dem Reichs-Tage viele Remonstrationes, und hielte zuletzt nicht sowohl umb die bißhero gesuchte Restitution, als nur umb ein AEquivalent an , in welchem Gesuch es auch von Sr. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg selbst secundiret wurde , hat aber weiter nichts erhalten können, als daß Anno 1683 den 24 Maji durch ein allgemeines Reichs-Conclusum beliebet worden, daß das Hauß Anhalt an die Mitbelehnschafft der Grafschafft Ascanien auffgenommen werden, und 24 Jahr von allen Reichs- und Creyß-Oneribus befreyet seyn solte, jedoch so, daß weder dem Reich noch einigem andern Reichs-Stande daraus einiges Praejudiz zuwüchse ; und dahero führet das Hauß, Anhalt auch noch beständig das Wapen und den Titul der Grafen von Ascanien.

Anderes Capitel/ Von des Hauses Anhalt Praetension auff die Marck Brandenburg.

Hiervon ist nachfolgeude Genealogische Tabel zu mercken.

Albrecht Churfürst zu Brandenburg.[unleserliches Material]

ALbrecht der Bäringer genannt, Graf zu Ascanien, Ballenstäd, und Berenburg, wurd umb das Jahr 1152, nach Abgang der alten Marggrafen zu Brandenburg, wegen seiner dem Käyser Lothario und Conrado III treu geleisteten Dienste, von diesem mit der Chur und Marck Brandenburg belehnet, und hinterließ unter andern 2 Söhne, die sich in 2 Linien theileten/ der älteste davon Otto propagirte aber Bernhardus die Anhaltische und nach dm Chur-Sächsische. Wie nun die Chur-Brandenburgische Linie mit Johanne IV Anno 1322 abgieng, praetendirten zwar Rudolphus Churfürst in Sachsen, und Albrecht der jüngere Fürst zu Anhalt, als nechste Agnati und Vettern, die Succession, allein Käyser Ludovicus IV gieng diese vorbey, zog die Chur und die Marck Brandenburg, als ein heimgefallenes Lehen, ein, und belehnte damit seinen Sohn Ludovicum den ältern, oder Bavarum. Die wahre Ursache solcher Exclusion der Agnaten aber soll, nach Brotuffii Bericht, gewesen seyn, weil Churfürst Rudolphus in Sachsen seine Stimme bey der Käyserlichen Wahl nicht Ludovico, sondern Friderico gegeben, und weder gedachter Rudolphus, noch die andern Fürsten von Anhalt, die Belehnung von Ihme empfangen wollen. Rudolphus und die andern Fürsten aus Anhalt beklagten sich hierüber zwar bey dem Pabst, und suchten mit Gewalt die Marck Brandenburg unter sich zu bringen, es war aber alles vergebens.

Ludovicus Bavarus trat nachdem die Marck Brandenburg seinem Bruder Ludwig dem Römer ab, mit Vorbehalt der Chur- und Ertz-Cämmerer Würde, die aber nach Ludovici Bavari Tode auch auff diesen kam; Ludovico dem Römer succedirte darinnen sein Bruder Otto, der solche seinem Schwäher Käyser Carolo IV vor 200000 Ungarische Ducaten verkauffte. Nun hatte gedachter Käyser zwar vor solchem Kauff Rudolpho Hertzog in Sachsen nebst Alberto und Woldemaro Fürsten zu Anhalt Lehen-Brie-

vid. Instr. Pac. Osnab. Art. XI. pr.
vid. Fritsch. ad Instr. Pac. Westphal. p. 683. seqq. Londorp. Tom. XI. Act. Publ. L. 12. c. 189. n. 7. p. 585.
vid. Chur-Brandenburgisches Recommendation-Schreiben de anno 1679. den 11. Dec. quod exhibet Germanus Sincerus in seinen curiosen Hoff- und Staats-Schreiben. p. 407.
quod extat ap. Londorp. d. l. n. 37. p. 597.
add. Imhoff in Notit. Proc. L. 4. c. 11. §. 6. Franckenberg im Europ. Herold d. l. Autor des Staats von Anhalt p. 80.
vid. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 16. & 31.
vid. Brotuffii Chron-Anhalt. L. 2. c. 1. p. 28. b.
in d. Chron. Anhalt. L. 3. c. 1. p. 54. b. 55. a.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0468" n="557"/>
übergeben <note place="foot">vid. Instr.              Pac. Osnab. Art. XI. pr.</note>, und kam solcher gestalt diese Grafschafft mit dem            Stifft Halberstadt an das Durchl. Chur-Hauß Brandenburg. Das Hauß Anhalt that hiewieder            zwar auff dem Reichs-Tage viele Remonstrationes, und hielte zuletzt nicht sowohl umb die            bißhero gesuchte Restitution, als nur umb ein AEquivalent an <note place="foot">vid.              Fritsch. ad Instr. Pac. Westphal. p. 683. seqq. Londorp. Tom. XI. Act. Publ. L. 12. c.              189. n. 7. p. 585.</note>, in welchem Gesuch es auch von Sr. Churfürstl. Durchl. zu            Brandenburg selbst secundiret wurde <note place="foot">vid. Chur-Brandenburgisches              Recommendation-Schreiben de anno 1679. den 11. Dec. quod exhibet Germanus Sincerus in              seinen curiosen Hoff- und Staats-Schreiben. p. 407.</note>, hat aber weiter nichts            erhalten können, als daß Anno 1683 den 24 Maji durch ein allgemeines Reichs-Conclusum              <note place="foot">quod extat ap. Londorp. d. l. n. 37. p. 597.</note> beliebet worden,            daß das Hauß Anhalt an die Mitbelehnschafft der Grafschafft Ascanien auffgenommen werden,            und 24 Jahr von allen Reichs- und Creyß-Oneribus befreyet seyn solte, jedoch so, daß weder            dem Reich noch einigem andern Reichs-Stande daraus einiges Praejudiz zuwüchse <note place="foot">add. Imhoff in Notit. Proc. L. 4. c. 11. §. 6. Franckenberg im Europ.              Herold d. l. Autor des Staats von Anhalt p. 80.</note>; und dahero führet das Hauß,            Anhalt auch noch beständig das Wapen und den Titul der Grafen von Ascanien. <note place="foot">vid. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 16. &amp; 31.</note></p>
        <p>Anderes Capitel/ Von des Hauses Anhalt Praetension auff die Marck Brandenburg.</p>
        <p>Hiervon ist nachfolgeude Genealogische Tabel zu mercken.</p>
        <p>Albrecht Churfürst zu Brandenburg.<gap reason="illegible"/></p>
        <p>ALbrecht der Bäringer genannt, Graf zu Ascanien, Ballenstäd, und Berenburg, wurd umb das            Jahr 1152, nach Abgang der alten Marggrafen zu Brandenburg, wegen seiner dem Käyser            Lothario und Conrado III treu geleisteten Dienste, von diesem mit der Chur und Marck            Brandenburg belehnet, <note place="foot">vid. Brotuffii Chron-Anhalt. L. 2. c. 1. p. 28.              b.</note> und hinterließ unter andern 2 Söhne, die sich in 2 Linien theileten/ der            älteste davon Otto propagirte aber Bernhardus die Anhaltische und nach dm Chur-Sächsische.            Wie nun die Chur-Brandenburgische Linie mit Johanne IV Anno 1322 abgieng, praetendirten            zwar Rudolphus Churfürst in Sachsen, und Albrecht der jüngere Fürst zu Anhalt, als nechste            Agnati und Vettern, die Succession, allein Käyser Ludovicus IV gieng diese vorbey, zog die            Chur und die Marck Brandenburg, als ein heimgefallenes Lehen, ein, und belehnte damit            seinen Sohn Ludovicum den ältern, oder Bavarum. Die wahre Ursache solcher Exclusion der            Agnaten aber soll, nach Brotuffii <note place="foot">in d. Chron. Anhalt. L. 3. c. 1. p.              54. b. 55. a.</note> Bericht, gewesen seyn, weil Churfürst Rudolphus in Sachsen seine            Stimme bey der Käyserlichen Wahl nicht Ludovico, sondern Friderico gegeben, und weder            gedachter Rudolphus, noch die andern Fürsten von Anhalt, die Belehnung von Ihme empfangen            wollen. Rudolphus und die andern Fürsten aus Anhalt beklagten sich hierüber zwar bey dem            Pabst, und suchten mit Gewalt die Marck Brandenburg unter sich zu bringen, es war aber            alles vergebens.</p>
        <p>Ludovicus Bavarus trat nachdem die Marck Brandenburg seinem Bruder Ludwig dem Römer ab,            mit Vorbehalt der Chur- und Ertz-Cämmerer Würde, die aber nach Ludovici Bavari Tode auch            auff diesen kam; Ludovico dem Römer succedirte darinnen sein Bruder Otto, der solche            seinem Schwäher Käyser Carolo IV vor 200000 Ungarische Ducaten verkauffte. Nun hatte            gedachter Käyser zwar vor solchem Kauff Rudolpho Hertzog in Sachsen nebst Alberto und            Woldemaro Fürsten zu Anhalt Lehen-Brie-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[557/0468] übergeben , und kam solcher gestalt diese Grafschafft mit dem Stifft Halberstadt an das Durchl. Chur-Hauß Brandenburg. Das Hauß Anhalt that hiewieder zwar auff dem Reichs-Tage viele Remonstrationes, und hielte zuletzt nicht sowohl umb die bißhero gesuchte Restitution, als nur umb ein AEquivalent an , in welchem Gesuch es auch von Sr. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg selbst secundiret wurde , hat aber weiter nichts erhalten können, als daß Anno 1683 den 24 Maji durch ein allgemeines Reichs-Conclusum beliebet worden, daß das Hauß Anhalt an die Mitbelehnschafft der Grafschafft Ascanien auffgenommen werden, und 24 Jahr von allen Reichs- und Creyß-Oneribus befreyet seyn solte, jedoch so, daß weder dem Reich noch einigem andern Reichs-Stande daraus einiges Praejudiz zuwüchse ; und dahero führet das Hauß, Anhalt auch noch beständig das Wapen und den Titul der Grafen von Ascanien. Anderes Capitel/ Von des Hauses Anhalt Praetension auff die Marck Brandenburg. Hiervon ist nachfolgeude Genealogische Tabel zu mercken. Albrecht Churfürst zu Brandenburg._ ALbrecht der Bäringer genannt, Graf zu Ascanien, Ballenstäd, und Berenburg, wurd umb das Jahr 1152, nach Abgang der alten Marggrafen zu Brandenburg, wegen seiner dem Käyser Lothario und Conrado III treu geleisteten Dienste, von diesem mit der Chur und Marck Brandenburg belehnet, und hinterließ unter andern 2 Söhne, die sich in 2 Linien theileten/ der älteste davon Otto propagirte aber Bernhardus die Anhaltische und nach dm Chur-Sächsische. Wie nun die Chur-Brandenburgische Linie mit Johanne IV Anno 1322 abgieng, praetendirten zwar Rudolphus Churfürst in Sachsen, und Albrecht der jüngere Fürst zu Anhalt, als nechste Agnati und Vettern, die Succession, allein Käyser Ludovicus IV gieng diese vorbey, zog die Chur und die Marck Brandenburg, als ein heimgefallenes Lehen, ein, und belehnte damit seinen Sohn Ludovicum den ältern, oder Bavarum. Die wahre Ursache solcher Exclusion der Agnaten aber soll, nach Brotuffii Bericht, gewesen seyn, weil Churfürst Rudolphus in Sachsen seine Stimme bey der Käyserlichen Wahl nicht Ludovico, sondern Friderico gegeben, und weder gedachter Rudolphus, noch die andern Fürsten von Anhalt, die Belehnung von Ihme empfangen wollen. Rudolphus und die andern Fürsten aus Anhalt beklagten sich hierüber zwar bey dem Pabst, und suchten mit Gewalt die Marck Brandenburg unter sich zu bringen, es war aber alles vergebens. Ludovicus Bavarus trat nachdem die Marck Brandenburg seinem Bruder Ludwig dem Römer ab, mit Vorbehalt der Chur- und Ertz-Cämmerer Würde, die aber nach Ludovici Bavari Tode auch auff diesen kam; Ludovico dem Römer succedirte darinnen sein Bruder Otto, der solche seinem Schwäher Käyser Carolo IV vor 200000 Ungarische Ducaten verkauffte. Nun hatte gedachter Käyser zwar vor solchem Kauff Rudolpho Hertzog in Sachsen nebst Alberto und Woldemaro Fürsten zu Anhalt Lehen-Brie- vid. Instr. Pac. Osnab. Art. XI. pr. vid. Fritsch. ad Instr. Pac. Westphal. p. 683. seqq. Londorp. Tom. XI. Act. Publ. L. 12. c. 189. n. 7. p. 585. vid. Chur-Brandenburgisches Recommendation-Schreiben de anno 1679. den 11. Dec. quod exhibet Germanus Sincerus in seinen curiosen Hoff- und Staats-Schreiben. p. 407. quod extat ap. Londorp. d. l. n. 37. p. 597. add. Imhoff in Notit. Proc. L. 4. c. 11. §. 6. Franckenberg im Europ. Herold d. l. Autor des Staats von Anhalt p. 80. vid. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 5. §. 16. & 31. vid. Brotuffii Chron-Anhalt. L. 2. c. 1. p. 28. b. in d. Chron. Anhalt. L. 3. c. 1. p. 54. b. 55. a.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/468
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 557. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/468>, abgerufen am 01.10.2024.