Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.nige melden, König Pipinus hätte das Hertzogthum Francken, [so ihme der letzte Hertzog Hetam vermachet] dem H. Bernhardo, einem Engeländer, und ersten Bischoffe zu Würtzburg vor ihn und seine Nachkommen geschencket, und ihme nur die Ober-Herrschafft nebst etwas wenigs von dem Hertzogthum vorbehalten, und dahero sagen sie, komme es, daß man zu Zeiten des Carolingischen Geschlechts von keinen Hertzogen, sondern nur von Grafen zu Francken etwas finde, die Bischöffe aber hätten sich Hertzoge zu Francken geschrieben. Ob solche Schenckung aber von dem gantzen Hertzogthum, und nicht vielmehr nur von einem Theil desselben, so weit nehmlich der Würtzburgische District sich erstrecket, anzunehmen, daran könte mit Knichenio nicht unbillig gezweiffelt werden, sintemahlen vieler Hertzoge zu Francken zu Zeiten Käysers Conradi I, Conradi II, Henrici III, IV & V. in den Historien Meldung geschiehet. Andere geben vor, die Bischöffe zu Würtzburg führten diesen Titel wegen der Grafschafft Rotenburg, als derer Possessores sich, nach des Ottonis de S. Blusii Bericht, Hertzoge zu Francken geschrieben; Dann Käyser Henricus V hätte die Stadt Rotenburg nebst der herumgelegenen Grafschafft, nach der Hertzoge zu Francken Abgang, seiner Schwester Sohn Conrado conferiret, derne es aber Käyser Lotharius wieder genommen, und dem Bischoffe zu Würtzburg gegeben; Ob nun Conradus zwar nach des Käysers Tod solche Grafschafft recuperiret, und auf seinen Sohn Fridericum transferiret, so sey sie doch, da dieser anno 1168 ohne Kinder verstorben, dem Stifft Würtzburg von Käyser Friderico I restituiret worden, dahero der damahlige Bischoff Godofredus aus der Familie der Baronen zu Limburg, sich einen Hertzog zu Francken geschrieben. Dem sey aber wie ihm wolle, so ist gewiß, daß worgedachter Bischoff Godofredus sich zu erst einen Hertzog zu Francken genennet; ob solches aber wegen der Grafschafft Rotenburg, oder wie andere wollen, dahero geschehen, weil Pabst Pius II, wie er die Teutsche und andere Fürsten, um sich wider den Türcken zu vereinigen, nach Mantua convociret, dem Marggrafen Albrecht zu Brandenburg, der Teutsche Achilles beygenannt, solchen Titul wegen seiner in Francken gelegenen Herrschafften gegeben, solches lasse man an seinen Ort gestellet seyn, und melde nur, daß nicht allein das Hauß Brandenburg dem Bischoffe damahls gleich widersprochen; sondern daß auch hiernechst Mayntz, Sachsen, und Bamberg, wegen der ansehnlichen Stücke, die sie in Francken besitzen, dem Bischoffe zu Würtzburg solchen Titul streitig gemachet. Sonderlich aber sind anno 1521 auf dem Reichs-Tage zu Wormbs, dieses Tituls halber, pro-& reprotestationes geschehen; dann, wie Bischoff Conrad damahls von Käyser Carolo V die Belehnung und zwar auch über das Hertzogth. Francken suchte, und nunmehro empfangen solte, so erinnerten ihn die Churfürsten, und Fürsten zu Mayntz, Sachsen, Brandenburg, und Bamberg desselben Tags vormittage auf dem Rathhause zu Wormbs, daß Sie Ihm keines Hertzogthums in Francken gestünden, und solten sich Se. Gn. deshalb enthalten solches zu empfahen, sonsten sie öffentlich dawider protestiren würden, angesehen sie Chur- und Fürsten im Hertzogthum zu Francken treffliche Fürstenthum, Land und Gebieth hätten, darinnen oder darüber sie Sr. Gn. dem Bischoffe zu Würtzburg, oder dessen Stifft, keines Hertzogthumbs, Obrigkeit, Herrlichkeit, oder Gebieth gestünden. sc. Weil gemeldeter Bischoff Conrad aber auf seinem Inter quos Joh. Trithemius. L. 1. Annal. Franc. f. 27. Charron en histoire universelle. c. 112. p. 761. Brusch. de Episc. German. sub Episc. Würzburg. Speidel verb. Würtzburg. Imhoff. Not. Proc. L. 3. c. 4. §. 3. In Op. Politic. L. 2. Part. 3. Sect. 2. th. 8. p. 317. lit. B. vid. Knichen d. l. p. 316. lit. C. Franckenberg im Europ Herold. part. 1. p. 342. vid. Zeiler Topograph. Franc. f. 46. Bucelin. in German. s. cr. Part 1. sub Epist. Würtzb. add. Urspergens. Chron. ad ann. 1116. In Append. ad Frising c. 1. & 10. vid. Scriptores modo citati, quibus add. Spener hist. Insign. L. 1. c. 64. §. 3. Limnae. Tom. IV. Addit. ad L. 3. J. P. c. 3. p. 325. vid. Knichen de Sublim. territ. jure c. 4. n. 255. Limnae. d. l. 10. Knichen. d. l. vid. Acta in Sachen Würtzburg contra Brandenb. p. 637. Limn. d. l.
nige melden, König Pipinus hätte das Hertzogthum Francken, [so ihme der letzte Hertzog Hetam vermachet] dem H. Bernhardo, einem Engeländer, und ersten Bischoffe zu Würtzburg vor ihn und seine Nachkommen geschencket, und ihme nur die Ober-Herrschafft nebst etwas wenigs von dem Hertzogthum vorbehalten, und dahero sagen sie, komme es, daß man zu Zeiten des Carolingischen Geschlechts von keinen Hertzogen, sondern nur von Grafen zu Francken etwas finde, die Bischöffe aber hätten sich Hertzoge zu Francken geschrieben. Ob solche Schenckung aber von dem gantzen Hertzogthum, und nicht vielmehr nur von einem Theil desselben, so weit nehmlich der Würtzburgische District sich erstrecket, anzunehmen, daran könte mit Knichenio nicht unbillig gezweiffelt werden, sintemahlen vieler Hertzoge zu Francken zu Zeiten Käysers Conradi I, Conradi II, Henrici III, IV & V. in den Historien Meldung geschiehet. Andere geben vor, die Bischöffe zu Würtzburg führten diesen Titel wegen der Grafschafft Rotenburg, als derer Possessores sich, nach des Ottonis de S. Blusii Bericht, Hertzoge zu Francken geschrieben; Dann Käyser Henricus V hätte die Stadt Rotenburg nebst der herumgelegenen Grafschafft, nach der Hertzoge zu Francken Abgang, seiner Schwester Sohn Conrado conferiret, derne es aber Käyser Lotharius wieder genommen, und dem Bischoffe zu Würtzburg gegeben; Ob nun Conradus zwar nach des Käysers Tod solche Grafschafft recuperiret, und auf seinen Sohn Fridericum transferiret, so sey sie doch, da dieser anno 1168 ohne Kinder verstorben, dem Stifft Würtzburg von Käyser Friderico I restituiret worden, dahero der damahlige Bischoff Godofredus aus der Familie der Baronen zu Limburg, sich einen Hertzog zu Francken geschrieben. Dem sey aber wie ihm wolle, so ist gewiß, daß worgedachter Bischoff Godofredus sich zu erst einen Hertzog zu Francken genennet; ob solches aber wegen der Grafschafft Rotenburg, oder wie andere wollen, dahero geschehen, weil Pabst Pius II, wie er die Teutsche und andere Fürsten, um sich wider den Türcken zu vereinigen, nach Mantua convociret, dem Marggrafen Albrecht zu Brandenburg, der Teutsche Achilles beygenannt, solchen Titul wegen seiner in Francken gelegenen Herrschafften gegeben, solches lasse man an seinen Ort gestellet seyn, und melde nur, daß nicht allein das Hauß Brandenburg dem Bischoffe damahls gleich widersprochen; sondern daß auch hiernechst Mayntz, Sachsen, und Bamberg, wegen der ansehnlichen Stücke, die sie in Francken besitzen, dem Bischoffe zu Würtzburg solchen Titul streitig gemachet. Sonderlich aber sind anno 1521 auf dem Reichs-Tage zu Wormbs, dieses Tituls halber, pro-& reprotestationes geschehen; dann, wie Bischoff Conrad damahls von Käyser Carolo V die Belehnung und zwar auch über das Hertzogth. Francken suchte, und nunmehro empfangen solte, so erinnerten ihn die Churfürsten, und Fürsten zu Mayntz, Sachsen, Brandenburg, und Bamberg desselben Tags vormittage auf dem Rathhause zu Wormbs, daß Sie Ihm keines Hertzogthums in Francken gestünden, und solten sich Se. Gn. deshalb enthalten solches zu empfahen, sonsten sie öffentlich dawider protestiren würden, angesehen sie Chur- und Fürsten im Hertzogthum zu Francken treffliche Fürstenthum, Land und Gebieth hätten, darinnen oder darüber sie Sr. Gn. dem Bischoffe zu Würtzburg, oder dessen Stifft, keines Hertzogthumbs, Obrigkeit, Herrlichkeit, oder Gebieth gestünden. sc. Weil gemeldeter Bischoff Conrad aber auf seinem Inter quos Joh. Trithemius. L. 1. Annal. Franc. f. 27. Charron en histoire universelle. c. 112. p. 761. Brusch. de Episc. German. sub Episc. Würzburg. Speidel verb. Würtzburg. Imhoff. Not. Proc. L. 3. c. 4. §. 3. In Op. Politic. L. 2. Part. 3. Sect. 2. th. 8. p. 317. lit. B. vid. Knichen d. l. p. 316. lit. C. Franckenberg im Europ Herold. part. 1. p. 342. vid. Zeiler Topograph. Franc. f. 46. Bucelin. in German. s. cr. Part 1. sub Epist. Würtzb. add. Urspergens. Chron. ad ann. 1116. In Append. ad Frising c. 1. & 10. vid. Scriptores modo citati, quibus add. Spener hist. Insign. L. 1. c. 64. §. 3. Limnae. Tom. IV. Addit. ad L. 3. J. P. c. 3. p. 325. vid. Knichen de Sublim. territ. jure c. 4. n. 255. Limnae. d. l. 10. Knichen. d. l. vid. Acta in Sachen Würtzburg contra Brandenb. p. 637. Limn. d. l.
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nige melden, König Pipinus hätte das Hertzogthum Francken, [so ihme der letzte Hertzog Hetam vermachet] dem H. Bernhardo, einem Engeländer, und ersten Bischoffe zu Würtzburg vor ihn und seine Nachkommen geschencket, und ihme nur die Ober-Herrschafft nebst etwas wenigs von dem Hertzogthum vorbehalten, und dahero sagen sie, komme es, daß man zu Zeiten des Carolingischen Geschlechts von keinen Hertzogen, sondern nur von Grafen zu Francken etwas finde, die Bischöffe aber hätten sich Hertzoge zu Francken geschrieben. Ob solche Schenckung aber von dem gantzen Hertzogthum, und nicht vielmehr nur von einem Theil desselben, so weit nehmlich der Würtzburgische District sich erstrecket, anzunehmen, daran könte mit Knichenio nicht unbillig gezweiffelt werden, sintemahlen vieler Hertzoge zu Francken zu Zeiten Käysers Conradi I, Conradi II, Henrici III, IV & V. in den Historien Meldung geschiehet.
Andere geben vor, die Bischöffe zu Würtzburg führten diesen Titel wegen der Grafschafft Rotenburg, als derer Possessores sich, nach des Ottonis de S. Blusii Bericht, Hertzoge zu Francken geschrieben; Dann Käyser Henricus V hätte die Stadt Rotenburg nebst der herumgelegenen Grafschafft, nach der Hertzoge zu Francken Abgang, seiner Schwester Sohn Conrado conferiret, derne es aber Käyser Lotharius wieder genommen, und dem Bischoffe zu Würtzburg gegeben; Ob nun Conradus zwar nach des Käysers Tod solche Grafschafft recuperiret, und auf seinen Sohn Fridericum transferiret, so sey sie doch, da dieser anno 1168 ohne Kinder verstorben, dem Stifft Würtzburg von Käyser Friderico I restituiret worden, dahero der damahlige Bischoff Godofredus aus der Familie der Baronen zu Limburg, sich einen Hertzog zu Francken geschrieben.
Dem sey aber wie ihm wolle, so ist gewiß, daß worgedachter Bischoff Godofredus sich zu erst einen Hertzog zu Francken genennet; ob solches aber wegen der Grafschafft Rotenburg, oder wie andere wollen, dahero geschehen, weil Pabst Pius II, wie er die Teutsche und andere Fürsten, um sich wider den Türcken zu vereinigen, nach Mantua convociret, dem Marggrafen Albrecht zu Brandenburg, der Teutsche Achilles beygenannt, solchen Titul wegen seiner in Francken gelegenen Herrschafften gegeben, solches lasse man an seinen Ort gestellet seyn, und melde nur, daß nicht allein das Hauß Brandenburg dem Bischoffe damahls gleich widersprochen; sondern daß auch hiernechst Mayntz, Sachsen, und Bamberg, wegen der ansehnlichen Stücke, die sie in Francken besitzen, dem Bischoffe zu Würtzburg solchen Titul streitig gemachet.
Sonderlich aber sind anno 1521 auf dem Reichs-Tage zu Wormbs, dieses Tituls halber, pro-& reprotestationes geschehen; dann, wie Bischoff Conrad damahls von Käyser Carolo V die Belehnung und zwar auch über das Hertzogth. Francken suchte, und nunmehro empfangen solte, so erinnerten ihn die Churfürsten, und Fürsten zu Mayntz, Sachsen, Brandenburg, und Bamberg desselben Tags vormittage auf dem Rathhause zu Wormbs, daß Sie Ihm keines Hertzogthums in Francken gestünden, und solten sich Se. Gn. deshalb enthalten solches zu empfahen, sonsten sie öffentlich dawider protestiren würden, angesehen sie Chur- und Fürsten im Hertzogthum zu Francken treffliche Fürstenthum, Land und Gebieth hätten, darinnen oder darüber sie Sr. Gn. dem Bischoffe zu Würtzburg, oder dessen Stifft, keines Hertzogthumbs, Obrigkeit, Herrlichkeit, oder Gebieth gestünden. sc. Weil gemeldeter Bischoff Conrad aber auf seinem
Inter quos Joh. Trithemius. L. 1. Annal. Franc. f. 27. Charron en histoire universelle. c. 112. p. 761. Brusch. de Episc. German. sub Episc. Würzburg. Speidel verb. Würtzburg. Imhoff. Not. Proc. L. 3. c. 4. §. 3.
In Op. Politic. L. 2. Part. 3. Sect. 2. th. 8. p. 317. lit. B.
vid. Knichen d. l. p. 316. lit. C. Franckenberg im Europ Herold. part. 1. p. 342.
vid. Zeiler Topograph. Franc. f. 46. Bucelin. in German. s. cr. Part 1. sub Epist. Würtzb. add. Urspergens. Chron. ad ann. 1116.
In Append. ad Frising c. 1. & 10.
vid. Scriptores modo citati, quibus add. Spener hist. Insign. L. 1. c. 64. §. 3. Limnae. Tom. IV. Addit. ad L. 3. J. P. c. 3. p. 325.
vid. Knichen de Sublim. territ. jure c. 4. n. 255. Limnae. d. l. 10.
Knichen. d. l.
vid. Acta in Sachen Würtzburg contra Brandenb. p. 637. Limn. d. l.
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