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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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nicht von Alberto geerbet, sondern Churfürst Joachimus I[unleserliches Material] hätte solches erst 40 Jahre hernach durch eine gantz neue Belehnung von der Cron Pohlen erhalten, da es das Ansehen gehabt, daß des Alberti Nachkommen abgehen würden; Und hätte gedachte Crone hiernechst Churfürst Fridrich Wilhelm auch gar die Souverainite, wegen viel geleisteter Dienste, abgetreten.

Ad. V. Die investiturae abusivae, dergleichen diejenige wäre, welche die Hoch-Meister bißhero von denen Käysern wegen Preussen erhalten, könten keinem einiges Recht geben, noch einem andern sein Recht nehmen, juxt. Rosenthal de feud. c. 6. Concl. 3. p. 224. Es würde auch unter solcher Investitur allemahl die Clausula salutaris: In quantum de jure, verstanden.

Generaliter aber wird dem Orden opponiret, daß, wann er auch noch einiges Recht an Preussen gehabt hätte, er sich desselben doch tacite begeben hätte, indem er sich in 100 und mehr Jahren bey keinem Frieden-Schluß deshalb gemeldet, und sein Recht also praescribiren lassen. sc.

Der Erfolg. Den Erfolg betreffend, so ist von Ihr. Käyserl. Maj. und den Ständen des Reichs auf des Ordens Protestationes nie reflectiret worden, vielmehr haben dieselbe die von Ihr. Königl. Maj. in Preussen vorgenommene Crönung approbiret, und dazu gratuliret.

Anderes Capitel, Von des Teutschen Ritter-Ordens Praetension auf Lieffland.

WElcher gestalt Lieffland an die Creutz-Herren gekommen, und wieder verlohren gangen, ist in des Reichs Praetension auf Lieffland weitläufftig angeführet worden, und alhie zu wiederholen also unnöthig; Weilen der Orden nun das Lieffländische auf gleiche Weise, wie Preussen, verlohren, so machet er auf dasselbe auch aus gleichen Ursachen annoch Anspruch; und übergab dahero anno 1653 der damahlige Ordens-Meister Leopold Wilhelm Ertz-Hertzog zu Oesterreich auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg ein Memorial, worinnen er die Stände des Reichs um Hülffe und Rath ersuchte, Preussen und Lieffland zu recuperiren; Welches nicht so wohl geschehen in Hoffnung etwas zu erhalten, alsvielmehr zu erkennen zu geben, daß sich der Orden seines Anspruches noch nicht begeben.

Drittes Capitel/ Von des Teutschen Ordens Praetension auf die Güter und Commenthureyen / so der Pabst in Italien eingezogen.

WEil die Ordens-Ritter, nachdem sie überal große Güte zusammen gebracht, von dem Endzweck ihrer ersten Stifftung gantz verfielen, und ein wildes Leben zu führen anfiengen, so glaubten die Päbste, es könten die Güter, welche die Teutsche Herren in Italien besässen, besser angewendet werden, fuhren deshalb zu, ließen eine Commenthurey nach der andern aussterben, und nicht mehr besetzen; biß sie endlich alle an sich gezogen, und selbe andern Ordens-München zugetheilet haben.

Ob nun zwar der Orden schon vor 200 Jahren sich deshalb auf dem Reichs-Tage zu Nürrenberg beschweret, und vorgestellet, daß der Pabst dem Orden solche Güter entzogen, etlichen Cardinälen, die weder Teutsch noch des Ordens gewesen, conferiret, die Teutsche Orden-Häuser zu

[unleserliches Material] Franckenberg im Europ. Herold. part. 2. p. 472.
Uti tradit Pfanner in hist. Comit. L. 5. §. 53.
vid. Goldast. Tom. 1. Constit. Imp. p. 479. Flazius in Catalogo testium Veritatis. p. 567. VVolfius. Tom. 2. Memorab. Cent. 16. p. 218. Bangertus in Not. ad Helmold. p. 376.

nicht von Alberto geerbet, sondern Churfürst Joachimus I[unleserliches Material] hätte solches erst 40 Jahre hernach durch eine gantz neue Belehnung von der Cron Pohlen erhalten, da es das Ansehen gehabt, daß des Alberti Nachkommen abgehen würden; Und hätte gedachte Crone hiernechst Churfürst Fridrich Wilhelm auch gar die Souverainité, wegen viel geleisteter Dienste, abgetreten.

Ad. V. Die investiturae abusivae, dergleichen diejenige wäre, welche die Hoch-Meister bißhero von denen Käysern wegen Preussen erhalten, könten keinem einiges Recht geben, noch einem andern sein Recht nehmen, juxt. Rosenthal de feud. c. 6. Concl. 3. p. 224. Es würde auch unter solcher Investitur allemahl die Clausula salutaris: In quantum de jure, verstanden.

Generaliter aber wird dem Orden opponiret, daß, wann er auch noch einiges Recht an Preussen gehabt hätte, er sich desselben doch tacite begeben hätte, indem er sich in 100 und mehr Jahren bey keinem Frieden-Schluß deshalb gemeldet, und sein Recht also praescribiren lassen. sc.

Der Erfolg. Den Erfolg betreffend, so ist von Ihr. Käyserl. Maj. und den Ständen des Reichs auf des Ordens Protestationes nie reflectiret worden, vielmehr haben dieselbe die von Ihr. Königl. Maj. in Preussen vorgenommene Crönung approbiret, und dazu gratuliret.

Anderes Capitel, Von des Teutschen Ritter-Ordens Praetension auf Lieffland.

WElcher gestalt Lieffland an die Creutz-Herren gekommen, und wieder verlohren gangen, ist in des Reichs Praetension auf Lieffland weitläufftig angeführet worden, und alhie zu wiederholen also unnöthig; Weilen der Orden nun das Lieffländische auf gleiche Weise, wie Preussen, verlohren, so machet er auf dasselbe auch aus gleichen Ursachen annoch Anspruch; und übergab dahero anno 1653 der damahlige Ordens-Meister Leopold Wilhelm Ertz-Hertzog zu Oesterreich auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg ein Memorial, worinnen er die Stände des Reichs um Hülffe und Rath ersuchte, Preussen und Lieffland zu recuperiren; Welches nicht so wohl geschehen in Hoffnung etwas zu erhalten, alsvielmehr zu erkennen zu geben, daß sich der Orden seines Anspruches noch nicht begeben.

Drittes Capitel/ Von des Teutschen Ordens Praetension auf die Güter und Commenthureyen / so der Pabst in Italien eingezogen.

WEil die Ordens-Ritter, nachdem sie überal große Güte zusammen gebracht, von dem Endzweck ihrer ersten Stifftung gantz verfielen, und ein wildes Leben zu führen anfiengen, so glaubten die Päbste, es könten die Güter, welche die Teutsche Herren in Italien besässen, besser angewendet werden, fuhren deshalb zu, ließen eine Commenthurey nach der andern aussterben, und nicht mehr besetzen; biß sie endlich alle an sich gezogen, und selbe andern Ordens-München zugetheilet haben.

Ob nun zwar der Orden schon vor 200 Jahren sich deshalb auf dem Reichs-Tage zu Nürrenberg beschweret, und vorgestellet, daß der Pabst dem Orden solche Güter entzogen, etlichen Cardinälen, die weder Teutsch noch des Ordens gewesen, conferiret, die Teutsche Orden-Häuser zu

[unleserliches Material] Franckenberg im Europ. Herold. part. 2. p. 472.
Uti tradit Pfanner in hist. Comit. L. 5. §. 53.
vid. Goldast. Tom. 1. Constit. Imp. p. 479. Flazius in Catalogo testium Veritatis. p. 567. VVolfius. Tom. 2. Memorab. Cent. 16. p. 218. Bangertus in Not. ad Helmold. p. 376.
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        <p>WEil die Ordens-Ritter, nachdem sie überal große Güte zusammen gebracht, von dem Endzweck            ihrer ersten Stifftung gantz verfielen, und ein wildes Leben zu führen anfiengen, so            glaubten die Päbste, es könten die Güter, welche die Teutsche Herren in Italien besässen,            besser angewendet werden, fuhren deshalb zu, ließen eine Commenthurey nach der andern            aussterben, und nicht mehr besetzen; biß sie endlich alle an sich gezogen, und selbe            andern Ordens-München zugetheilet haben. <note place="foot">vid. Goldast. Tom. 1. Constit.              Imp. p. 479. Flazius in Catalogo testium Veritatis. p. 567. VVolfius. Tom. 2. Memorab.              Cent. 16. p. 218. Bangertus in Not. ad Helmold. p. 376.</note></p>
        <p>Ob nun zwar der Orden schon vor 200 Jahren sich deshalb auf dem Reichs-Tage zu Nürrenberg            beschweret, und vorgestellet, daß der Pabst dem Orden solche Güter entzogen, etlichen            Cardinälen, die weder Teutsch noch des Ordens gewesen, conferiret, die Teutsche            Orden-Häuser zu
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[425/0454] nicht von Alberto geerbet, sondern Churfürst Joachimus I_ hätte solches erst 40 Jahre hernach durch eine gantz neue Belehnung von der Cron Pohlen erhalten, da es das Ansehen gehabt, daß des Alberti Nachkommen abgehen würden; Und hätte gedachte Crone hiernechst Churfürst Fridrich Wilhelm auch gar die Souverainité, wegen viel geleisteter Dienste, abgetreten. Ad. V. Die investiturae abusivae, dergleichen diejenige wäre, welche die Hoch-Meister bißhero von denen Käysern wegen Preussen erhalten, könten keinem einiges Recht geben, noch einem andern sein Recht nehmen, juxt. Rosenthal de feud. c. 6. Concl. 3. p. 224. Es würde auch unter solcher Investitur allemahl die Clausula salutaris: In quantum de jure, verstanden. Generaliter aber wird dem Orden opponiret, daß, wann er auch noch einiges Recht an Preussen gehabt hätte, er sich desselben doch tacite begeben hätte, indem er sich in 100 und mehr Jahren bey keinem Frieden-Schluß deshalb gemeldet, und sein Recht also praescribiren lassen. sc. Den Erfolg betreffend, so ist von Ihr. Käyserl. Maj. und den Ständen des Reichs auf des Ordens Protestationes nie reflectiret worden, vielmehr haben dieselbe die von Ihr. Königl. Maj. in Preussen vorgenommene Crönung approbiret, und dazu gratuliret. Der Erfolg. Anderes Capitel, Von des Teutschen Ritter-Ordens Praetension auf Lieffland. WElcher gestalt Lieffland an die Creutz-Herren gekommen, und wieder verlohren gangen, ist in des Reichs Praetension auf Lieffland weitläufftig angeführet worden, und alhie zu wiederholen also unnöthig; Weilen der Orden nun das Lieffländische auf gleiche Weise, wie Preussen, verlohren, so machet er auf dasselbe auch aus gleichen Ursachen annoch Anspruch; und übergab dahero anno 1653 der damahlige Ordens-Meister Leopold Wilhelm Ertz-Hertzog zu Oesterreich auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg ein Memorial, worinnen er die Stände des Reichs um Hülffe und Rath ersuchte, Preussen und Lieffland zu recuperiren; Welches nicht so wohl geschehen in Hoffnung etwas zu erhalten, alsvielmehr zu erkennen zu geben, daß sich der Orden seines Anspruches noch nicht begeben. Drittes Capitel/ Von des Teutschen Ordens Praetension auf die Güter und Commenthureyen / so der Pabst in Italien eingezogen. WEil die Ordens-Ritter, nachdem sie überal große Güte zusammen gebracht, von dem Endzweck ihrer ersten Stifftung gantz verfielen, und ein wildes Leben zu führen anfiengen, so glaubten die Päbste, es könten die Güter, welche die Teutsche Herren in Italien besässen, besser angewendet werden, fuhren deshalb zu, ließen eine Commenthurey nach der andern aussterben, und nicht mehr besetzen; biß sie endlich alle an sich gezogen, und selbe andern Ordens-München zugetheilet haben. Ob nun zwar der Orden schon vor 200 Jahren sich deshalb auf dem Reichs-Tage zu Nürrenberg beschweret, und vorgestellet, daß der Pabst dem Orden solche Güter entzogen, etlichen Cardinälen, die weder Teutsch noch des Ordens gewesen, conferiret, die Teutsche Orden-Häuser zu _ Franckenberg im Europ. Herold. part. 2. p. 472. Uti tradit Pfanner in hist. Comit. L. 5. §. 53. vid. Goldast. Tom. 1. Constit. Imp. p. 479. Flazius in Catalogo testium Veritatis. p. 567. VVolfius. Tom. 2. Memorab. Cent. 16. p. 218. Bangertus in Not. ad Helmold. p. 376.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 425. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/454>, abgerufen am 22.11.2024.