Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite
Drey und zwantzigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Teutschen Ritter-Ordens.

Erstes Capitel/ Von des Teutschen Ritter-Orden Preussen.

WAs es mit Preussen ehemahlen vor Bewandnüs gehabt, wie es auff den Teutschen Ritter-Orden, und von diesem zu Theil an Marggraf Albertum zu Brandenburg, den letzten Groß-Meister in Preussen, gekommen, davon ist oben bey des Reichs Praetension auf Preussen meldung geschehen; Welcher gestalt es aber anno 1618 nach des letzten Hertzogs Alberti Friderici in Preussen Tod, durch eine gantz neue Belehnung, an das Chur-Hauß Brandenburg gekommen, davon ist unten bey der Marggarafen zu Brandenb. Bareuth und Culmbach Praetens. Nachricht zu finden, und wird hie also Kürtze halber übergangen.

Ob nun der Orden zwar anfänglich vermeynte, daß ihme hierunter zu nahe geschehe, sich deshalb bey Käyser Carolo V sehr beschwerte, und noch anno 1548 auf damahligem Reichs-Tage eine Protestation übergab; So hat er sich doch nachdem über 100 Jahr nicht weiter gemeldet, und sich weder bey dem Religions-noch Pragischen-noch Westpfählischen Frieden angegeben, sondern vielmehr geschehen laßen, daß die Protestanten im Bestitz derer in ihrer Gewalt gehabten Commenthureyen verbleiben möchten. Wie aber an. 1653 auf damahligem Reichs-Tage der Marggräffliche Brandenburg-Culmbachische Gesandte bey Benennung seines Principalis unter andern den Titul eines Hertzogs in Preussen gebrauchte, ließ der damahlige Hoch-Meister Leopold Wilhelm Ertz-Hertzog zu Oesterreich durch seine Abgesandten dawider protestiren, und die Reichs-Stände ermahnen, daß sie bedacht seyn möchten, wie Preussen wieder zu Röm. Reich und Teutschen Hoch-Meisterthum gebracht werden könte. Welche Protestation der Orden mit Ubergebung der alten gravaminum auf dem ietzigen Reichs-Tage zu Regenspurg wiederholet, wie Se. Königl. Maj. in Preussen ihme anno 1701 die Königliche Crone, als ein Souverainer Herr von Preussen, auffetzete.

Die Gründe aber womit der Teutsche Orden sein Recht auf Preussen zu behaupten suchet, bestehen hauptsächlich darinnen:

Des Ordens Gründe. I. Daß Hertzog Conrad zu Masovien den Ordens-Rittern gantz Preussen geschencket, wann sie es bezwingen würden; welche donation Käyser Fridericus II anno 1226, Henricus VII anno 1311, und nachdem noch andere Käyser confirmiret hätten.

II. Daß die Ordens-Ritter Preussen bezwungen, und zum Christl. Glauben gebracht, solches auch über 200 Jahr besesen, biß sie endlich anno 1466 durch den Thornschen Frieden von Pohlen wären gezwungen worden, solches als ein Lehen von Pohlen zu erkennen.

III. Daß der Thornsche Friede den Orden nicht verbinde, weil er aus Furcht eines grössern Unheils ohne Wissen und Willen ihrer Obern, nehmlich des Päbstlichen Stuhls, der Käyserl. Maj. und des Röm. Reichs eingegangen worden.

IV. Daß der zwischen König Sigmund in Pohlen und Marggraf Albrecht zu Brandenburg dem letzten Ordens-Meister anno 1525 aufgerichtete Vergleich, Krafft dessen der Creutz-Orden in Preussen aufgehoben,

vid. Goldasti Reichs-Handlungen.
vid. Instr. Pac. Osnab. Artic. V. §. 25.
vid. Pfanner hist. Comit. L. 4. §. 33.
vid. scriptum cui tit. Preußischer Abfall, impress. 1627. & aliud sub tit. Gravamen des Teutschen Ritter-Ordens über die Königl. Würde von Preussen add. Goldasti Reichs-Handlung. p. 149. seqq. Sleidan. L. 20. Comment. in Pr. Thuan. L. 5. hist. p. Limnae. Tom. IV. Addit. ad L. 5. c. p. 777.
Drey und zwantzigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Teutschen Ritter-Ordens.

Erstes Capitel/ Von des Teutschen Ritter-Orden Preussen.

WAs es mit Preussen ehemahlen vor Bewandnüs gehabt, wie es auff den Teutschen Ritter-Orden, und von diesem zu Theil an Marggraf Albertum zu Brandenburg, den letzten Groß-Meister in Preussen, gekommen, davon ist oben bey des Reichs Praetension auf Preussen meldung geschehen; Welcher gestalt es aber anno 1618 nach des letzten Hertzogs Alberti Friderici in Preussen Tod, durch eine gantz neue Belehnung, an das Chur-Hauß Brandenburg gekommen, davon ist unten bey der Marggarafen zu Brandenb. Bareuth und Culmbach Praetens. Nachricht zu finden, und wird hie also Kürtze halber übergangen.

Ob nun der Orden zwar anfänglich vermeynte, daß ihme hierunter zu nahe geschehe, sich deshalb bey Käyser Carolo V sehr beschwerte, und noch anno 1548 auf damahligem Reichs-Tage eine Protestation übergab; So hat er sich doch nachdem über 100 Jahr nicht weiter gemeldet, und sich weder bey dem Religions-noch Pragischen-noch Westpfählischen Frieden angegeben, sondern vielmehr geschehen laßen, daß die Protestanten im Bestitz derer in ihrer Gewalt gehabten Commenthureyen verbleiben möchten. Wie aber an. 1653 auf damahligem Reichs-Tage der Marggräffliche Brandenburg-Culmbachische Gesandte bey Benennung seines Principalis unter andern den Titul eines Hertzogs in Preussen gebrauchte, ließ der damahlige Hoch-Meister Leopold Wilhelm Ertz-Hertzog zu Oesterreich durch seine Abgesandten dawider protestiren, und die Reichs-Stände ermahnen, daß sie bedacht seyn möchten, wie Preussen wieder zu Röm. Reich und Teutschen Hoch-Meisterthum gebracht werden könte. Welche Protestation der Orden mit Ubergebung der alten gravaminum auf dem ietzigen Reichs-Tage zu Regenspurg wiederholet, wie Se. Königl. Maj. in Preussen ihme anno 1701 die Königliche Crone, als ein Souverainer Herr von Preussen, auffetzete.

Die Gründe aber womit der Teutsche Orden sein Recht auf Preussen zu behaupten suchet, bestehen hauptsächlich darinnen:

Des Ordens Gründe. I. Daß Hertzog Conrad zu Masovien den Ordens-Rittern gantz Preussen geschencket, wann sie es bezwingen würden; welche donation Käyser Fridericus II anno 1226, Henricus VII anno 1311, und nachdem noch andere Käyser confirmiret hätten.

II. Daß die Ordens-Ritter Preussen bezwungen, und zum Christl. Glauben gebracht, solches auch über 200 Jahr besesen, biß sie endlich anno 1466 durch den Thornschen Frieden von Pohlen wären gezwungen worden, solches als ein Lehen von Pohlen zu erkennen.

III. Daß der Thornsche Friede den Orden nicht verbinde, weil er aus Furcht eines grössern Unheils ohne Wissen und Willen ihrer Obern, nehmlich des Päbstlichen Stuhls, der Käyserl. Maj. und des Röm. Reichs eingegangen worden.

IV. Daß der zwischen König Sigmund in Pohlen und Marggraf Albrecht zu Brandenburg dem letzten Ordens-Meister anno 1525 aufgerichtete Vergleich, Krafft dessen der Creutz-Orden in Preussen aufgehoben,

vid. Goldasti Reichs-Handlungen.
vid. Instr. Pac. Osnab. Artic. V. §. 25.
vid. Pfanner hist. Comit. L. 4. §. 33.
vid. scriptum cui tit. Preußischer Abfall, impress. 1627. & aliud sub tit. Gravamen des Teutschen Ritter-Ordens über die Königl. Würde von Preussen add. Goldasti Reichs-Handlung. p. 149. seqq. Sleidan. L. 20. Comment. in Pr. Thuan. L. 5. hist. p. Limnae. Tom. IV. Addit. ad L. 5. c. p. 777.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0452" n="423"/>
        <head>Drey und zwantzigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Teutschen            Ritter-Ordens.</head>
        <p>Erstes Capitel/ Von des Teutschen Ritter-Orden Preussen.</p>
        <p>WAs es mit Preussen ehemahlen vor Bewandnüs gehabt, wie es auff den Teutschen            Ritter-Orden, und von diesem zu Theil an Marggraf Albertum zu Brandenburg, den letzten            Groß-Meister in Preussen, gekommen, davon ist oben bey des Reichs Praetension auf Preussen            meldung geschehen; Welcher gestalt es aber anno 1618 nach des letzten Hertzogs Alberti            Friderici in Preussen Tod, durch eine gantz neue Belehnung, an das Chur-Hauß Brandenburg            gekommen, davon ist unten bey der Marggarafen zu Brandenb. Bareuth und Culmbach Praetens.            Nachricht zu finden, und wird hie also Kürtze halber übergangen.</p>
        <p>Ob nun der Orden zwar anfänglich vermeynte, daß ihme hierunter zu nahe geschehe, sich            deshalb bey Käyser Carolo V sehr beschwerte, und noch anno 1548 auf damahligem Reichs-Tage            eine Protestation übergab; <note place="foot">vid. Goldasti Reichs-Handlungen.</note> So            hat er sich doch nachdem über 100 Jahr nicht weiter gemeldet, und sich weder bey dem            Religions-noch Pragischen-noch Westpfählischen Frieden angegeben, sondern vielmehr            geschehen laßen, daß die Protestanten im Bestitz derer in ihrer Gewalt gehabten            Commenthureyen verbleiben möchten. <note place="foot">vid. Instr. Pac. Osnab. Artic. V. §.              25.</note> Wie aber an. 1653 auf damahligem Reichs-Tage der Marggräffliche            Brandenburg-Culmbachische Gesandte bey Benennung seines Principalis unter andern den Titul            eines Hertzogs in Preussen gebrauchte, ließ der damahlige Hoch-Meister Leopold Wilhelm            Ertz-Hertzog zu Oesterreich durch seine Abgesandten dawider protestiren, und die            Reichs-Stände ermahnen, daß sie bedacht seyn möchten, wie Preussen wieder zu Röm. Reich            und Teutschen Hoch-Meisterthum gebracht werden könte. <note place="foot">vid. Pfanner              hist. Comit. L. 4. §. 33.</note> Welche Protestation der Orden mit Ubergebung der alten            gravaminum auf dem ietzigen Reichs-Tage zu Regenspurg wiederholet, wie Se. Königl. Maj. in            Preussen ihme anno 1701 die Königliche Crone, als ein Souverainer Herr von Preussen,            auffetzete.</p>
        <p>Die Gründe aber womit der Teutsche Orden sein Recht auf Preussen zu behaupten suchet,            bestehen hauptsächlich darinnen: <note place="foot">vid. scriptum cui tit. Preußischer              Abfall, impress. 1627. &amp; aliud sub tit. Gravamen des Teutschen Ritter-Ordens über              die Königl. Würde von Preussen add. Goldasti Reichs-Handlung. p. 149. seqq. Sleidan. L.              20. Comment. in Pr. Thuan. L. 5. hist. p. Limnae. Tom. IV. Addit. ad L. 5. c. p.              777.</note></p>
        <p><note place="right">Des Ordens Gründe.</note> I. Daß Hertzog Conrad zu Masovien den            Ordens-Rittern gantz Preussen geschencket, wann sie es bezwingen würden; welche donation            Käyser Fridericus II anno 1226, Henricus VII anno 1311, und nachdem noch andere Käyser            confirmiret hätten.</p>
        <p>II. Daß die Ordens-Ritter Preussen bezwungen, und zum Christl. Glauben gebracht, solches            auch über 200 Jahr besesen, biß sie endlich anno 1466 durch den Thornschen Frieden von            Pohlen wären gezwungen worden, solches als ein Lehen von Pohlen zu erkennen.</p>
        <p>III. Daß der Thornsche Friede den Orden nicht verbinde, weil er aus Furcht eines grössern            Unheils ohne Wissen und Willen ihrer Obern, nehmlich des Päbstlichen Stuhls, der Käyserl.            Maj. und des Röm. Reichs eingegangen worden.</p>
        <p>IV. Daß der zwischen König Sigmund in Pohlen und Marggraf Albrecht zu Brandenburg dem            letzten Ordens-Meister anno 1525 aufgerichtete Vergleich, Krafft dessen der Creutz-Orden            in Preussen aufgehoben,
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[423/0452] Drey und zwantzigste Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten des Teutschen Ritter-Ordens. Erstes Capitel/ Von des Teutschen Ritter-Orden Preussen. WAs es mit Preussen ehemahlen vor Bewandnüs gehabt, wie es auff den Teutschen Ritter-Orden, und von diesem zu Theil an Marggraf Albertum zu Brandenburg, den letzten Groß-Meister in Preussen, gekommen, davon ist oben bey des Reichs Praetension auf Preussen meldung geschehen; Welcher gestalt es aber anno 1618 nach des letzten Hertzogs Alberti Friderici in Preussen Tod, durch eine gantz neue Belehnung, an das Chur-Hauß Brandenburg gekommen, davon ist unten bey der Marggarafen zu Brandenb. Bareuth und Culmbach Praetens. Nachricht zu finden, und wird hie also Kürtze halber übergangen. Ob nun der Orden zwar anfänglich vermeynte, daß ihme hierunter zu nahe geschehe, sich deshalb bey Käyser Carolo V sehr beschwerte, und noch anno 1548 auf damahligem Reichs-Tage eine Protestation übergab; So hat er sich doch nachdem über 100 Jahr nicht weiter gemeldet, und sich weder bey dem Religions-noch Pragischen-noch Westpfählischen Frieden angegeben, sondern vielmehr geschehen laßen, daß die Protestanten im Bestitz derer in ihrer Gewalt gehabten Commenthureyen verbleiben möchten. Wie aber an. 1653 auf damahligem Reichs-Tage der Marggräffliche Brandenburg-Culmbachische Gesandte bey Benennung seines Principalis unter andern den Titul eines Hertzogs in Preussen gebrauchte, ließ der damahlige Hoch-Meister Leopold Wilhelm Ertz-Hertzog zu Oesterreich durch seine Abgesandten dawider protestiren, und die Reichs-Stände ermahnen, daß sie bedacht seyn möchten, wie Preussen wieder zu Röm. Reich und Teutschen Hoch-Meisterthum gebracht werden könte. Welche Protestation der Orden mit Ubergebung der alten gravaminum auf dem ietzigen Reichs-Tage zu Regenspurg wiederholet, wie Se. Königl. Maj. in Preussen ihme anno 1701 die Königliche Crone, als ein Souverainer Herr von Preussen, auffetzete. Die Gründe aber womit der Teutsche Orden sein Recht auf Preussen zu behaupten suchet, bestehen hauptsächlich darinnen: I. Daß Hertzog Conrad zu Masovien den Ordens-Rittern gantz Preussen geschencket, wann sie es bezwingen würden; welche donation Käyser Fridericus II anno 1226, Henricus VII anno 1311, und nachdem noch andere Käyser confirmiret hätten. Des Ordens Gründe. II. Daß die Ordens-Ritter Preussen bezwungen, und zum Christl. Glauben gebracht, solches auch über 200 Jahr besesen, biß sie endlich anno 1466 durch den Thornschen Frieden von Pohlen wären gezwungen worden, solches als ein Lehen von Pohlen zu erkennen. III. Daß der Thornsche Friede den Orden nicht verbinde, weil er aus Furcht eines grössern Unheils ohne Wissen und Willen ihrer Obern, nehmlich des Päbstlichen Stuhls, der Käyserl. Maj. und des Röm. Reichs eingegangen worden. IV. Daß der zwischen König Sigmund in Pohlen und Marggraf Albrecht zu Brandenburg dem letzten Ordens-Meister anno 1525 aufgerichtete Vergleich, Krafft dessen der Creutz-Orden in Preussen aufgehoben, vid. Goldasti Reichs-Handlungen. vid. Instr. Pac. Osnab. Artic. V. §. 25. vid. Pfanner hist. Comit. L. 4. §. 33. vid. scriptum cui tit. Preußischer Abfall, impress. 1627. & aliud sub tit. Gravamen des Teutschen Ritter-Ordens über die Königl. Würde von Preussen add. Goldasti Reichs-Handlung. p. 149. seqq. Sleidan. L. 20. Comment. in Pr. Thuan. L. 5. hist. p. Limnae. Tom. IV. Addit. ad L. 5. c. p. 777.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/452
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 423. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/452>, abgerufen am 14.08.2024.