Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite

Erstes Capitel/ Von des Johanniter-Ordens Praetension auf dasjenige/ so er vor diesen in Orient besessen/ wie auch auf die Insuln Rhodis, Nicaria, Episcopia, Jolli, Limonia, Sirana und Lango.

WEil dieser Orden in Orient seinen Anfang genommen/ so waren anfänglich auch fast alle ihre Güter daselbst gelegen/ als welche die Ordens-Ritter theils durch Geschencke der Könige zu Jerusalem oder anderer bekommen/ theils auch denen Ungläubigen abgenommen hatten. Diese Güter defendirten sie auch gantz wohl/ so lange die Europäische Potentaten einige Züge in das Gelobte Land thaten; wie diese aber im XIII Seculo unter einander in viele Kriege geriethen/ so kann die Last der Orientalischen Kriege alleine auf die beyden Ritter-Orden der Johanniter und Tempel-Herren an/ welche aber in die Länge denen Saracenen nicht widerstehen konten/ so daß ein Ort nach dem andern verlohren gieng; Dann anno 1265 bemächtigte sich der Sultan Melecdaer der Stadt Caesarien/ und der Schlösser Asur, Azoto und Safer; an. 1285 nam ihnen der Sultan Melecmeser die Städte Tripoli, Sidon, Baruti, und Tyro; und blieb dem Orden damahls nichts mehr übrig/ als Acri, welches aber auch anno 1291 von dem Sultan Melecseraf belägert / und den 18 May eingenommen wurde; weil sich nun der Christen Herrschafft in Orient hiemit endigte/ so wandte sich der Orden nach der Insul Cypern, und war auf neue Mittel bedacht / den Ungläubigen Abbruch zu thun.

Der Groß-Meister Falco de Villaret rüstete demnach eine ansehnliche Flotte aus/ und nahm damit anno 1309 denen Saracenen die Insul Rhodis, nebst 5 nahe angelegene Insuln Nicaria, Episcopia, Jolli, Limonia, und Sirana, wie auch die Insul Lango hinweg/ und hat der Orden solche Oerter bey 213 Jahr behauptet; Dann ob die Insul Rhodis zwar anno 1312/ und anno 1480 von den Saracenen mit grosser Macht angefallen worden/ so haben diese doch allemahl unverrichteter Sache wieder abziehen müssen; wie die Türcken aber anno 1522 zum dritten mahl davor kamen/ muste sich die Stadt und Insul/ nach einer 6 Monathlichen Belagerung [welche den Türcken auf 90000 Mann soll gekoster haben] den 25 Dec. endlich/ iedoch auf einen honorablen Accord, übergeben/ und reterirten sich die Ritter von da nach Italien / da sie vom Käyser Garolo V die Insul Maltha erhielten.

Und solcher gestalt hat der Orden zwar eine rechtmäßige praetension auf solche abgenommene Güter/ daß er aber wieder dazu gelangen werde/ stehet mehr zu wünschen als zu hoffen.

Anderes Capitel/ Von des Johanniter-Ordens Praetension auf die in denen vereinigten Nieder-Landen gelegene Güter.

ES hat dieser Orden in den Provintzien Vtrecht, Geldern, Groeningen/ Frießland/ und sonsten unterschiedliche ansehnliche Güter/ Häuser/ und Commenthuren gehabt/ die aber von den Staaten bey der Reformation und dem Krieges-Wesen nach gerade eingezogen worden / weil die Ordens-Glieder nur von dem Pabste und dem Käyser dependiren/ die Holländer aber keine besondere Republ. in ihrer Republique leiden wolten. Ob nun der Orden zwar öffters die restitution urgiret/ und Wahraf Seiffert von Merode im Nahmen des Ordens auch eine besondere Schrifft deshalb

vid. Bechmanni Anmerckung von dem Ritterlichen Johanniter Orden. c. 2. §. 2. seqq.
Bechmann. d. l. §. 6.
vid. Bechmann. d. l. §. 7. Megiser von dem dreyfachen Ritterstand. part. 2. c. 2.
vid. Voet Polit. Eccles. Part. 2. L. 4. Tr. 4. c. 7. f. 1103. 1104. ubi reductionem eorum bonorum late approbat.

Erstes Capitel/ Von des Johanniter-Ordens Praetension auf dasjenige/ so er vor diesen in Orient besessen/ wie auch auf die Insuln Rhodis, Nicaria, Episcopia, Jolli, Limonia, Sirana und Lango.

WEil dieser Orden in Orient seinen Anfang genommen/ so waren anfänglich auch fast alle ihre Güter daselbst gelegen/ als welche die Ordens-Ritter theils durch Geschencke der Könige zu Jerusalem oder anderer bekommen/ theils auch denen Ungläubigen abgenommen hatten. Diese Güter defendirten sie auch gantz wohl/ so lange die Europäische Potentaten einige Züge in das Gelobte Land thaten; wie diese aber im XIII Seculo unter einander in viele Kriege geriethen/ so kann die Last der Orientalischen Kriege alleine auf die beyden Ritter-Orden der Johanniter und Tempel-Herren an/ welche aber in die Länge denen Saracenen nicht widerstehen konten/ so daß ein Ort nach dem andern verlohren gieng; Dann anno 1265 bemächtigte sich der Sultan Melecdaer der Stadt Caesarien/ und der Schlösser Asur, Azoto und Safer; an. 1285 nam ihnen der Sultan Melecmeser die Städte Tripoli, Sidon, Baruti, und Tyro; und blieb dem Orden damahls nichts mehr übrig/ als Acri, welches aber auch anno 1291 von dem Sultan Melecseraf belägert / und den 18 May eingenommen wurde; weil sich nun der Christen Herrschafft in Orient hiemit endigte/ so wandte sich der Orden nach der Insul Cypern, und war auf neue Mittel bedacht / den Ungläubigen Abbruch zu thun.

Der Groß-Meister Falco de Villaret rüstete demnach eine ansehnliche Flotte aus/ und nahm damit anno 1309 denen Saracenen die Insul Rhodis, nebst 5 nahe angelegene Insuln Nicaria, Episcopia, Jolli, Limonia, und Sirana, wie auch die Insul Lango hinweg/ und hat der Orden solche Oerter bey 213 Jahr behauptet; Dann ob die Insul Rhodis zwar anno 1312/ und anno 1480 von den Saracenen mit grosser Macht angefallen worden/ so haben diese doch allemahl unverrichteter Sache wieder abziehen müssen; wie die Türcken aber anno 1522 zum dritten mahl davor kamen/ muste sich die Stadt und Insul/ nach einer 6 Monathlichen Belagerung [welche den Türcken auf 90000 Mann soll gekoster haben] den 25 Dec. endlich/ iedoch auf einen honorablen Accord, übergeben/ und reterirten sich die Ritter von da nach Italien / da sie vom Käyser Garolo V die Insul Maltha erhielten.

Und solcher gestalt hat der Orden zwar eine rechtmäßige praetension auf solche abgenommene Güter/ daß er aber wieder dazu gelangen werde/ stehet mehr zu wünschen als zu hoffen.

Anderes Capitel/ Von des Johanniter-Ordens Praetension auf die in denen vereinigten Nieder-Landen gelegene Güter.

ES hat dieser Orden in den Provintzien Vtrecht, Geldern, Groeningen/ Frießland/ und sonsten unterschiedliche ansehnliche Güter/ Häuser/ und Commenthuren gehabt/ die aber von den Staaten bey der Reformation und dem Krieges-Wesen nach gerade eingezogen worden / weil die Ordens-Glieder nur von dem Pabste und dem Käyser dependiren/ die Holländer aber keine besondere Republ. in ihrer Republique leiden wolten. Ob nun der Orden zwar öffters die restitution urgiret/ und Wahraf Seiffert von Merode im Nahmen des Ordens auch eine besondere Schrifft deshalb

vid. Bechmanni Anmerckung von dem Ritterlichen Johanniter Orden. c. 2. §. 2. seqq.
Bechmann. d. l. §. 6.
vid. Bechmann. d. l. §. 7. Megiser von dem dreyfachen Ritterstand. part. 2. c. 2.
vid. Voët Polit. Eccles. Part. 2. L. 4. Tr. 4. c. 7. f. 1103. 1104. ubi reductionem eorum bonorum late approbat.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0415" n="386"/>
        <p>Erstes Capitel/ Von des Johanniter-Ordens Praetension auf dasjenige/ so er vor diesen            in Orient besessen/ wie auch auf die Insuln Rhodis, Nicaria, Episcopia, Jolli, Limonia,            Sirana und Lango.</p>
        <p>WEil dieser Orden in Orient seinen Anfang genommen/ so waren anfänglich auch fast alle            ihre Güter daselbst gelegen/ als welche die Ordens-Ritter theils durch Geschencke der            Könige zu Jerusalem oder anderer bekommen/ theils auch denen Ungläubigen abgenommen            hatten. <note place="foot">vid. Bechmanni Anmerckung von dem Ritterlichen Johanniter              Orden. c. 2. §. 2. seqq.</note> Diese Güter defendirten sie auch gantz wohl/ so lange            die Europäische Potentaten einige Züge in das Gelobte Land thaten; wie diese aber im XIII            Seculo unter einander in viele Kriege geriethen/ so kann die Last der Orientalischen            Kriege alleine auf die beyden Ritter-Orden der Johanniter und Tempel-Herren an/ welche            aber in die Länge denen Saracenen nicht widerstehen konten/ so daß ein Ort nach dem            andern verlohren gieng; Dann anno 1265 bemächtigte sich der Sultan Melecdaer der Stadt            Caesarien/ und der Schlösser Asur, Azoto und Safer; an. 1285 nam ihnen der Sultan            Melecmeser die Städte Tripoli, Sidon, Baruti, und Tyro; und blieb dem Orden damahls nichts            mehr übrig/ als Acri, welches aber auch anno 1291 von dem Sultan Melecseraf belägert /            und den 18 May eingenommen wurde; weil sich nun der Christen Herrschafft in Orient hiemit            endigte/ so wandte sich der Orden nach der Insul Cypern, und war auf neue Mittel bedacht           / den Ungläubigen Abbruch zu thun. <note place="foot">Bechmann. d. l. §. 6.</note></p>
        <p>Der Groß-Meister Falco de Villaret rüstete demnach eine ansehnliche Flotte aus/ und nahm            damit anno 1309 denen Saracenen die Insul Rhodis, nebst 5 nahe angelegene Insuln Nicaria,            Episcopia, Jolli, Limonia, und Sirana, wie auch die Insul Lango hinweg/ und hat der Orden            solche Oerter bey 213 Jahr behauptet; Dann ob die Insul Rhodis zwar anno 1312/ und anno            1480 von den Saracenen mit grosser Macht angefallen worden/ so haben diese doch allemahl            unverrichteter Sache wieder abziehen müssen; wie die Türcken aber anno 1522 zum dritten            mahl davor kamen/ muste sich die Stadt und Insul/ nach einer 6 Monathlichen Belagerung            [welche den Türcken auf 90000 Mann soll gekoster haben] den 25 Dec. endlich/ iedoch auf            einen honorablen Accord, übergeben/ und reterirten sich die Ritter von da nach Italien /            da sie vom Käyser Garolo V die Insul Maltha erhielten. <note place="foot">vid. Bechmann.              d. l. §. 7. Megiser von dem dreyfachen Ritterstand. part. 2. c. 2.</note></p>
        <p>Und solcher gestalt hat der Orden zwar eine rechtmäßige praetension auf solche            abgenommene Güter/ daß er aber wieder dazu gelangen werde/ stehet mehr zu wünschen als            zu hoffen.</p>
        <p>Anderes Capitel/ Von des Johanniter-Ordens Praetension auf die in denen vereinigten            Nieder-Landen gelegene Güter.</p>
        <p>ES hat dieser Orden in den Provintzien Vtrecht, Geldern, Groeningen/ Frießland/ und            sonsten unterschiedliche ansehnliche Güter/ Häuser/ und Commenthuren gehabt/ die aber            von den Staaten bey der Reformation und dem Krieges-Wesen nach gerade eingezogen worden /            weil die Ordens-Glieder nur von dem Pabste und dem Käyser dependiren/ die Holländer aber            keine besondere Republ. in ihrer Republique leiden wolten. <note place="foot">vid. Voët              Polit. Eccles. Part. 2. L. 4. Tr. 4. c. 7. f. 1103. 1104. ubi reductionem eorum bonorum              late approbat.</note> Ob nun der Orden zwar öffters die restitution urgiret/ und Wahraf            Seiffert von Merode im Nahmen des Ordens auch eine besondere Schrifft deshalb
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[386/0415] Erstes Capitel/ Von des Johanniter-Ordens Praetension auf dasjenige/ so er vor diesen in Orient besessen/ wie auch auf die Insuln Rhodis, Nicaria, Episcopia, Jolli, Limonia, Sirana und Lango. WEil dieser Orden in Orient seinen Anfang genommen/ so waren anfänglich auch fast alle ihre Güter daselbst gelegen/ als welche die Ordens-Ritter theils durch Geschencke der Könige zu Jerusalem oder anderer bekommen/ theils auch denen Ungläubigen abgenommen hatten. Diese Güter defendirten sie auch gantz wohl/ so lange die Europäische Potentaten einige Züge in das Gelobte Land thaten; wie diese aber im XIII Seculo unter einander in viele Kriege geriethen/ so kann die Last der Orientalischen Kriege alleine auf die beyden Ritter-Orden der Johanniter und Tempel-Herren an/ welche aber in die Länge denen Saracenen nicht widerstehen konten/ so daß ein Ort nach dem andern verlohren gieng; Dann anno 1265 bemächtigte sich der Sultan Melecdaer der Stadt Caesarien/ und der Schlösser Asur, Azoto und Safer; an. 1285 nam ihnen der Sultan Melecmeser die Städte Tripoli, Sidon, Baruti, und Tyro; und blieb dem Orden damahls nichts mehr übrig/ als Acri, welches aber auch anno 1291 von dem Sultan Melecseraf belägert / und den 18 May eingenommen wurde; weil sich nun der Christen Herrschafft in Orient hiemit endigte/ so wandte sich der Orden nach der Insul Cypern, und war auf neue Mittel bedacht / den Ungläubigen Abbruch zu thun. Der Groß-Meister Falco de Villaret rüstete demnach eine ansehnliche Flotte aus/ und nahm damit anno 1309 denen Saracenen die Insul Rhodis, nebst 5 nahe angelegene Insuln Nicaria, Episcopia, Jolli, Limonia, und Sirana, wie auch die Insul Lango hinweg/ und hat der Orden solche Oerter bey 213 Jahr behauptet; Dann ob die Insul Rhodis zwar anno 1312/ und anno 1480 von den Saracenen mit grosser Macht angefallen worden/ so haben diese doch allemahl unverrichteter Sache wieder abziehen müssen; wie die Türcken aber anno 1522 zum dritten mahl davor kamen/ muste sich die Stadt und Insul/ nach einer 6 Monathlichen Belagerung [welche den Türcken auf 90000 Mann soll gekoster haben] den 25 Dec. endlich/ iedoch auf einen honorablen Accord, übergeben/ und reterirten sich die Ritter von da nach Italien / da sie vom Käyser Garolo V die Insul Maltha erhielten. Und solcher gestalt hat der Orden zwar eine rechtmäßige praetension auf solche abgenommene Güter/ daß er aber wieder dazu gelangen werde/ stehet mehr zu wünschen als zu hoffen. Anderes Capitel/ Von des Johanniter-Ordens Praetension auf die in denen vereinigten Nieder-Landen gelegene Güter. ES hat dieser Orden in den Provintzien Vtrecht, Geldern, Groeningen/ Frießland/ und sonsten unterschiedliche ansehnliche Güter/ Häuser/ und Commenthuren gehabt/ die aber von den Staaten bey der Reformation und dem Krieges-Wesen nach gerade eingezogen worden / weil die Ordens-Glieder nur von dem Pabste und dem Käyser dependiren/ die Holländer aber keine besondere Republ. in ihrer Republique leiden wolten. Ob nun der Orden zwar öffters die restitution urgiret/ und Wahraf Seiffert von Merode im Nahmen des Ordens auch eine besondere Schrifft deshalb vid. Bechmanni Anmerckung von dem Ritterlichen Johanniter Orden. c. 2. §. 2. seqq. Bechmann. d. l. §. 6. vid. Bechmann. d. l. §. 7. Megiser von dem dreyfachen Ritterstand. part. 2. c. 2. vid. Voët Polit. Eccles. Part. 2. L. 4. Tr. 4. c. 7. f. 1103. 1104. ubi reductionem eorum bonorum late approbat.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/415
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 386. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/415>, abgerufen am 14.08.2024.