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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Legato, verrichtet werden solte; wogegen der König den Päbstlichen Stuhl jährlich einige Untzen Gold zu lieffern versprochen.

III. Daß der Pabst König Petrum III in Arragonien, wegen der angestelleten Sicilianischen Vesper in Bann gethan, ihn aller seiner Länder verlustig erklähret, und Carolum Valesium, Königs Philippi III in Franckreich Sohn, damit belehnet.

IV. Daß Petri Sohn König Jacobus, selber erkant, Carolus Valesius hätte durch die Päbstliche Belehnung ein Recht auff Arragonien bekommen, indem er bey dem mit Carolo gemachten Vergleich, so starck darauff gedrungen, daß sich derselbe seines Anspruches begeben, welches unnöthig gewesen wäre, dafern er dem Päbstlichen Stuhl keine Herrschafft über Arragonien zugestanden.

V. Daß nach völlig getroffenem Vergleich zwischen den Arragoniern und Frantzosen, und Versöhnung mit dem Pabst, dieser die an Philippum Valesium gethane donation anno 1291 rescindiret, und daß Alfonsus aus Arragonien dagegen versprochen der Kirchen jährlich 30 Untzen Goldes zu zahlen, und den restirenden Zins auch abzutragen.

VI. Daß Petrus IV durch einen nach Rom geschickten Gesandten dem Pabst anno 1353 an Eydes statt versichern lassen, er wolle dem Päbstlichen Stuhl unterworffen und gehorsam seyn.

VII. Daß, wie nach Königs Martini in Arragonien Tod sich viele praetendenten zur Crone angegeben, Pabst Benedictus XIII seine Autorität interponiret, und gemachet hätte, daß die Sache Schiedesrichtern zu untersuchen committiret worden, derer laudum, so vor Ferdinandum Infant von Castilien ausgefallen, der Pabst confirmiret hätte.

Wowider aber vor Arragonien von andern eingewendet wird:

Derer Beantwortung. Ad II. Petrum II habe Pabst Innocentius III nicht als dominus directus, sondern als ein Bischoff gekröhnet; was aber den von Petro versprochenen jährlichen Censum betreffe, damit wären die Unterthanen nicht zu frieden gewesen, und die Arragonischen Reichs-Stände, ohne derer Consens der König dergleichen nicht thun könen, hätten nicht darein gewilliget; ' Dahero es auch gekommen, daß solche Zins-Zahlung nicht lange gewähret; Dann wie Petri Sohn Jacobus I sich kröhnen lassen wollen, hätte der Pabst solches nicht ehe zugeben wollen, als biß er den von seinem Vater versprochenen Censum abgetragen, welches Jacobus aber nicht thun wollen, und sey lieber ungekröhnet biß an sein Ende geblieben; Petrus III König in Arragonien hätte vor empfangener Crone obtestiret, daß er solche nicht empfienge unter der Condition der Kirche stipendiarius oder unterworffen zu seyn, weilen das von seinen Vorfahren introducirte von den Ständen improbiret worden; wie er dahero auch Pabst Martino II wegen Erhebung zur Päbstlichen Würde gratuliren, und demselben zugleich sein Recht auf Sicilien vorstellen lassen, dieser aber dem Gesandten unter andern zu Antwort gegeben, es solte König Petrus vorhero die der Kirchen schuldige Pensiones, die sein Großvater Petrus und dessen Nachkommen als wahre Unterthanen und Vasallen jährlich zu zahlen versprochen, abtragen, und ehe keine Gefälligkeit sich von ihme vermuthen, hätte sich Petrus wenig daran gekehret, sondern in der Zurüstung auf Sicilien immer continuiret.

Ad III. Was König Petro III von dem Pabste wiederfahren, sey de facto geschehen, gleich wie sich die Päbste zum öfftern einiger Gewalt über die Könige, und derer Länder angemasset.

Ad IV. König Jacobus hätte die renunciation von Carolo Valesio um mehrer Sicherheit willen verlanget, nicht aber, daß er demselben einiges Recht wegen der Päbstlichen Investitur zugestanden.

Ad V. Was Alfonsus versprochen sey ebenfals ohne consens der Stände geschehen, und finde man auch nicht, daß solcher Census abgetragen worden.

Ad VI. VII. Was hierwieder eingewendet wird habe nicht gelesen.

vid. Blanca rer. Arrag. in R. Petro p. 650. Diploma extat ap. Baron. Tom. 11. Annal.
vid. Surit. d. l. ad ann. 1283. 1284.
vid. Mariana L. 14. c. 11. Surita ad ann. 1288.
vid. Surita d. l. ad ann. 1291. & 1295. Mariana d. L. 14. c. 17.
vid. Hier. Blanc. Comment. rer. Arrag. in quarto Interregno. Surita ad ann. 1395. Mariana L. 20. c. 2. 3. 4. Zypaei Hyatus Cassani obstrict. L. 1. c. 4. p. 18.
vid. Anton. Marcelli d. l. Spener d. l.
vid. Mariana L. 11. hist. hisp. c. 22.
Mariana L. 13. c. 22.
vid. Surit. ad ann. 1276. Blanc. in R. Petro III.
vid. Angelo Consta. Hist. di Napoli L. 12.

Legato, verrichtet werden solte; wogegen der König den Päbstlichen Stuhl jährlich einige Untzen Gold zu lieffern versprochen.

III. Daß der Pabst König Petrum III in Arragonien, wegen der angestelleten Sicilianischen Vesper in Bann gethan, ihn aller seiner Länder verlustig erklähret, und Carolum Valesium, Königs Philippi III in Franckreich Sohn, damit belehnet.

IV. Daß Petri Sohn König Jacobus, selber erkant, Carolus Valesius hätte durch die Päbstliche Belehnung ein Recht auff Arragonien bekommen, indem er bey dem mit Carolo gemachten Vergleich, so starck darauff gedrungen, daß sich derselbe seines Anspruches begeben, welches unnöthig gewesen wäre, dafern er dem Päbstlichen Stuhl keine Herrschafft über Arragonien zugestanden.

V. Daß nach völlig getroffenem Vergleich zwischen den Arragoniern und Frantzosen, und Versöhnung mit dem Pabst, dieser die an Philippum Valesium gethane donation anno 1291 rescindiret, und daß Alfonsus aus Arragonien dagegen versprochen der Kirchen jährlich 30 Untzen Goldes zu zahlen, und den restirenden Zins auch abzutragen.

VI. Daß Petrus IV durch einen nach Rom geschickten Gesandten dem Pabst anno 1353 an Eydes statt versichern lassen, er wolle dem Päbstlichen Stuhl unterworffen und gehorsam seyn.

VII. Daß, wie nach Königs Martini in Arragonien Tod sich viele praetendenten zur Crone angegeben, Pabst Benedictus XIII seine Autorität interponiret, und gemachet hätte, daß die Sache Schiedesrichtern zu untersuchen committiret worden, derer laudum, so vor Ferdinandum Infant von Castilien ausgefallen, der Pabst confirmiret hätte.

Wowider aber vor Arragonien von andern eingewendet wird:

Derer Beantwortung. Ad II. Petrum II habe Pabst Innocentius III nicht als dominus directus, sondern als ein Bischoff gekröhnet; was aber den von Petro versprochenen jährlichen Censum betreffe, damit wären die Unterthanen nicht zu frieden gewesen, und die Arragonischen Reichs-Stände, ohne derer Consens der König dergleichen nicht thun könen, hätten nicht darein gewilliget; ' Dahero es auch gekommen, daß solche Zins-Zahlung nicht lange gewähret; Dann wie Petri Sohn Jacobus I sich kröhnen lassen wollen, hätte der Pabst solches nicht ehe zugeben wollen, als biß er den von seinem Vater versprochenen Censum abgetragen, welches Jacobus aber nicht thun wollen, und sey lieber ungekröhnet biß an sein Ende geblieben; Petrus III König in Arragonien hätte vor empfangener Crone obtestiret, daß er solche nicht empfienge unter der Condition der Kirche stipendiarius oder unterworffen zu seyn, weilen das von seinen Vorfahren introducirte von den Ständen improbiret worden; wie er dahero auch Pabst Martino II wegen Erhebung zur Päbstlichen Würde gratuliren, und demselben zugleich sein Recht auf Sicilien vorstellen lassen, dieser aber dem Gesandten unter andern zu Antwort gegeben, es solte König Petrus vorhero die der Kirchen schuldige Pensiones, die sein Großvater Petrus und dessen Nachkommen als wahre Unterthanen und Vasallen jährlich zu zahlen versprochen, abtragen, und ehe keine Gefälligkeit sich von ihme vermuthen, hätte sich Petrus wenig daran gekehret, sondern in der Zurüstung auf Sicilien immer continuiret.

Ad III. Was König Petro III von dem Pabste wiederfahren, sey de facto geschehen, gleich wie sich die Päbste zum öfftern einiger Gewalt über die Könige, und derer Länder angemasset.

Ad IV. König Jacobus hätte die renunciation von Carolo Valesio um mehrer Sicherheit willen verlanget, nicht aber, daß er demselben einiges Recht wegen der Päbstlichen Investitur zugestanden.

Ad V. Was Alfonsus versprochen sey ebenfals ohne consens der Stände geschehen, und finde man auch nicht, daß solcher Census abgetragen worden.

Ad VI. VII. Was hierwieder eingewendet wird habe nicht gelesen.

vid. Blanca rer. Arrag. in R. Petro p. 650. Diploma extat ap. Baron. Tom. 11. Annal.
vid. Surit. d. l. ad ann. 1283. 1284.
vid. Mariana L. 14. c. 11. Surita ad ann. 1288.
vid. Surita d. l. ad ann. 1291. & 1295. Mariana d. L. 14. c. 17.
vid. Hier. Blanc. Comment. rer. Arrag. in quarto Interregno. Surita ad ann. 1395. Mariana L. 20. c. 2. 3. 4. Zypaei Hyatus Cassani obstrict. L. 1. c. 4. p. 18.
vid. Anton. Marcelli d. l. Spener d. l.
vid. Mariana L. 11. hist. hisp. c. 22.
Mariana L. 13. c. 22.
vid. Surit. ad ann. 1276. Blanc. in R. Petro III.
vid. Angelo Consta. Hist. di Napoli L. 12.
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Legato, verrichtet werden solte; wogegen der            König den Päbstlichen Stuhl jährlich einige Untzen Gold zu lieffern versprochen.<note place="foot">vid. Blanca rer. Arrag. in R. Petro p. 650. Diploma extat ap. Baron. Tom.              11. Annal.</note></p>
        <p>III. Daß der Pabst König Petrum III in Arragonien, wegen der angestelleten Sicilianischen            Vesper in Bann gethan, ihn aller seiner Länder verlustig erklähret, und Carolum Valesium,            Königs Philippi III in Franckreich Sohn, damit belehnet. <note place="foot">vid. Surit. d.              l. ad ann. 1283. 1284.</note></p>
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        <p><note place="left">Derer Beantwortung.</note> Ad II. Petrum II habe Pabst Innocentius III            nicht als dominus directus, sondern als ein Bischoff gekröhnet; was aber den von Petro            versprochenen jährlichen Censum betreffe, damit wären die Unterthanen nicht zu frieden            gewesen, und die Arragonischen Reichs-Stände, ohne derer Consens der König dergleichen            nicht thun könen, hätten nicht darein gewilliget; '<note place="foot">vid. Mariana L. 11.              hist. hisp. c. 22.</note> Dahero es auch gekommen, daß solche Zins-Zahlung nicht lange            gewähret; Dann wie Petri Sohn Jacobus I sich kröhnen lassen wollen, hätte der Pabst            solches nicht ehe zugeben wollen, als biß er den von seinem Vater versprochenen Censum            abgetragen, welches Jacobus aber nicht thun wollen, und sey lieber ungekröhnet biß an sein            Ende geblieben; <note place="foot">Mariana L. 13. c. 22.</note> Petrus III König in            Arragonien hätte vor empfangener Crone obtestiret, daß er solche nicht empfienge unter der            Condition der Kirche stipendiarius oder unterworffen zu seyn, weilen das von seinen            Vorfahren introducirte von den Ständen improbiret worden; <note place="foot">vid. Surit.              ad ann. 1276. Blanc. in R. Petro III.</note> wie er dahero auch Pabst Martino II wegen            Erhebung zur Päbstlichen Würde gratuliren, und demselben zugleich sein Recht auf Sicilien            vorstellen lassen, dieser aber dem Gesandten unter andern zu Antwort gegeben, es solte            König Petrus vorhero die der Kirchen schuldige Pensiones, die sein Großvater Petrus und            dessen Nachkommen als wahre Unterthanen und Vasallen jährlich zu zahlen versprochen,            abtragen, und ehe keine Gefälligkeit sich von ihme vermuthen, <note place="foot">vid.              Angelo Consta. Hist. di Napoli L. 12.</note> hätte sich Petrus wenig daran gekehret,            sondern in der Zurüstung auf Sicilien immer continuiret.</p>
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[338/0367] Legato, verrichtet werden solte; wogegen der König den Päbstlichen Stuhl jährlich einige Untzen Gold zu lieffern versprochen. III. Daß der Pabst König Petrum III in Arragonien, wegen der angestelleten Sicilianischen Vesper in Bann gethan, ihn aller seiner Länder verlustig erklähret, und Carolum Valesium, Königs Philippi III in Franckreich Sohn, damit belehnet. IV. Daß Petri Sohn König Jacobus, selber erkant, Carolus Valesius hätte durch die Päbstliche Belehnung ein Recht auff Arragonien bekommen, indem er bey dem mit Carolo gemachten Vergleich, so starck darauff gedrungen, daß sich derselbe seines Anspruches begeben, welches unnöthig gewesen wäre, dafern er dem Päbstlichen Stuhl keine Herrschafft über Arragonien zugestanden. V. Daß nach völlig getroffenem Vergleich zwischen den Arragoniern und Frantzosen, und Versöhnung mit dem Pabst, dieser die an Philippum Valesium gethane donation anno 1291 rescindiret, und daß Alfonsus aus Arragonien dagegen versprochen der Kirchen jährlich 30 Untzen Goldes zu zahlen, und den restirenden Zins auch abzutragen. VI. Daß Petrus IV durch einen nach Rom geschickten Gesandten dem Pabst anno 1353 an Eydes statt versichern lassen, er wolle dem Päbstlichen Stuhl unterworffen und gehorsam seyn. VII. Daß, wie nach Königs Martini in Arragonien Tod sich viele praetendenten zur Crone angegeben, Pabst Benedictus XIII seine Autorität interponiret, und gemachet hätte, daß die Sache Schiedesrichtern zu untersuchen committiret worden, derer laudum, so vor Ferdinandum Infant von Castilien ausgefallen, der Pabst confirmiret hätte. Wowider aber vor Arragonien von andern eingewendet wird: Ad II. Petrum II habe Pabst Innocentius III nicht als dominus directus, sondern als ein Bischoff gekröhnet; was aber den von Petro versprochenen jährlichen Censum betreffe, damit wären die Unterthanen nicht zu frieden gewesen, und die Arragonischen Reichs-Stände, ohne derer Consens der König dergleichen nicht thun könen, hätten nicht darein gewilliget; ' Dahero es auch gekommen, daß solche Zins-Zahlung nicht lange gewähret; Dann wie Petri Sohn Jacobus I sich kröhnen lassen wollen, hätte der Pabst solches nicht ehe zugeben wollen, als biß er den von seinem Vater versprochenen Censum abgetragen, welches Jacobus aber nicht thun wollen, und sey lieber ungekröhnet biß an sein Ende geblieben; Petrus III König in Arragonien hätte vor empfangener Crone obtestiret, daß er solche nicht empfienge unter der Condition der Kirche stipendiarius oder unterworffen zu seyn, weilen das von seinen Vorfahren introducirte von den Ständen improbiret worden; wie er dahero auch Pabst Martino II wegen Erhebung zur Päbstlichen Würde gratuliren, und demselben zugleich sein Recht auf Sicilien vorstellen lassen, dieser aber dem Gesandten unter andern zu Antwort gegeben, es solte König Petrus vorhero die der Kirchen schuldige Pensiones, die sein Großvater Petrus und dessen Nachkommen als wahre Unterthanen und Vasallen jährlich zu zahlen versprochen, abtragen, und ehe keine Gefälligkeit sich von ihme vermuthen, hätte sich Petrus wenig daran gekehret, sondern in der Zurüstung auf Sicilien immer continuiret. Derer Beantwortung. Ad III. Was König Petro III von dem Pabste wiederfahren, sey de facto geschehen, gleich wie sich die Päbste zum öfftern einiger Gewalt über die Könige, und derer Länder angemasset. Ad IV. König Jacobus hätte die renunciation von Carolo Valesio um mehrer Sicherheit willen verlanget, nicht aber, daß er demselben einiges Recht wegen der Päbstlichen Investitur zugestanden. Ad V. Was Alfonsus versprochen sey ebenfals ohne consens der Stände geschehen, und finde man auch nicht, daß solcher Census abgetragen worden. Ad VI. VII. Was hierwieder eingewendet wird habe nicht gelesen. vid. Blanca rer. Arrag. in R. Petro p. 650. Diploma extat ap. Baron. Tom. 11. Annal. vid. Surit. d. l. ad ann. 1283. 1284. vid. Mariana L. 14. c. 11. Surita ad ann. 1288. vid. Surita d. l. ad ann. 1291. & 1295. Mariana d. L. 14. c. 17. vid. Hier. Blanc. Comment. rer. Arrag. in quarto Interregno. Surita ad ann. 1395. Mariana L. 20. c. 2. 3. 4. Zypaei Hyatus Cassani obstrict. L. 1. c. 4. p. 18. vid. Anton. Marcelli d. l. Spener d. l. vid. Mariana L. 11. hist. hisp. c. 22. Mariana L. 13. c. 22. vid. Surit. ad ann. 1276. Blanc. in R. Petro III. vid. Angelo Consta. Hist. di Napoli L. 12.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 338. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/367>, abgerufen am 22.11.2024.