Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Vierdtes Capitel, Von der Könige in Spanien Praetension auf Provence. ES ist oben bey der Könige in Franckreich Praetension auf Sicilien und Neapolis gemeldet worden, daß die Johanna II Königin zu Neapolis und Gräfin zu Provence König Alfonsum in Arragonien anno 1420 adoptiret, welche Adoption sie zwar anno 1423 revociret, und Ludovico III von Anjou übertragen, anno 1433 aber selbe, nach annullirung des Ludovici seiner, wiederholet hätte; Und dieses ist das fundament, worauff sich diese Spanische praetension fundiret, und womit Käyser Carolus V seinen Zug nach Provence bescheinigte. Wowider aber Frantzösischer Seiten eingewendet wird; die Johanna hätte des Alfonsi adoption wegen Undanckbarkeit revociret, und Ludovicum III Grafen von Anjou adoptiret, und wann solches auch gleich nicht geschehen wäre, so sey doch Provence unter solcher Adoption nicht mit begriffen gewesen, dann sie nichts mehr daran gehabt hätte, welches unter andern auch daraus abzunehmen, daß er die Johannam zur Executrice seines Testaments, darinnen er wegen Provence disponiret, verordnet sc. Fünfftes Capitel, Von der Könige in Spanien Praetension auf Engeland. Wie sich anno 1554 König Philippus II in Spanien mit der Königin Maria in Engeland vermählete, wurd in benen Ehe-pacten unter andern abgeredet, daß, wer von ihnen beyden den andern überleben würde, des Verstorbenen Königreiche und Länder erben solte; weil die Maria nun 5 Jahre darauff, nehmlich anno 1559 verstarb, praetendirte dieser vermöge obgedachter Ehe-pacten die Succession, wurd aber von der Mariae Schwester, der Königin Elisabeth, und denen Engeländern abgewiesen. Anno 1588 erhielte König Philippus noch ein neues Recht auf Engeland, indem Pabst Sixtus V die Königin Elisabeth excommunicirte, und das Königreich, wegen des dem Päbstlichen Stuhl zustehenden Rechtes auf Engeland, demselben schenckete; Ob nun Philippus zwar noch in selbem Jahre mit einer mächtigen Schiffs-Flotte auf Engeland loß gieng, so gewann er doch dadurch nichts, sondern muste hören, daß der gröste Theil seiner so genanten unüberwindlichen Flotte von Wind und Wetter, und der Rest von der Englischen Flotte, geschlagen worden. Sechstes Capitel, Von der Könige in Spanien Praetension auf die Insul Corsica. WIe diese Insul noch von den Saracenen besessen wurde, gab Pabst Johannes XIX solche den Genuesern und Pisanern, mit Bedingung solche den Saracenen wieder abzunehmen, welches auch um das Jahr 1015 geschahe. Nach der Zeit, vid. la Reponse de l' Empereur Charle V. a l' Apologie contre le traite de Madrit. quae extat ap. Sandoval en la Vie du dit Empereur p. 772. ex quo id refert. Du Puy des droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 391. vid. supr. Frantzösische Praetens. auf Sicil. und Neap. in Resp. 3. ad Argum. Hispan. vid. Du Puy. d. l. Ita tradit Autor des Interests des Princes p. 72. vid. infr. des Päbstl. Stuhls Praetens. auf Engeland. vid. Thuan. L. 89. hist. Bullam ipsam Pontificis recitat Meteran. in der Niederländ. Hist. Part. I. L. 13. p. 617. seqq. Sigon. de Regn. Ital. L. 8. ad. ann. 1015. Sed Baronius id refert. ad ann. 1132. vid. XII. Annal. ad ann. 1132. §. 2.
Vierdtes Capitel, Von der Könige in Spanien Praetension auf Provence. ES ist oben bey der Könige in Franckreich Praetension auf Sicilien und Neapolis gemeldet worden, daß die Johanna II Königin zu Neapolis und Gräfin zu Provence König Alfonsum in Arragonien anno 1420 adoptiret, welche Adoption sie zwar anno 1423 revociret, und Ludovico III von Anjou übertragen, anno 1433 aber selbe, nach annullirung des Ludovici seiner, wiederholet hätte; Und dieses ist das fundament, worauff sich diese Spanische praetension fundiret, und womit Käyser Carolus V seinen Zug nach Provence bescheinigte. Wowider aber Frantzösischer Seiten eingewendet wird; die Johanna hätte des Alfonsi adoption wegen Undanckbarkeit revociret, und Ludovicum III Grafen von Anjou adoptiret, und wann solches auch gleich nicht geschehen wäre, so sey doch Provence unter solcher Adoption nicht mit begriffen gewesen, dann sie nichts mehr daran gehabt hätte, welches unter andern auch daraus abzunehmen, daß er die Johannam zur Executrice seines Testaments, darinnen er wegen Provence disponiret, verordnet sc. Fünfftes Capitel, Von der Könige in Spanien Praetension auf Engeland. Wie sich anno 1554 König Philippus II in Spanien mit der Königin Maria in Engeland vermählete, wurd in benen Ehe-pacten unter andern abgeredet, daß, wer von ihnen beyden den andern überleben würde, des Verstorbenen Königreiche und Länder erben solte; weil die Maria nun 5 Jahre darauff, nehmlich anno 1559 verstarb, praetendirte dieser vermöge obgedachter Ehe-pacten die Succession, wurd aber von der Mariae Schwester, der Königin Elisabeth, und denen Engeländern abgewiesen. Anno 1588 erhielte König Philippus noch ein neues Recht auf Engeland, indem Pabst Sixtus V die Königin Elisabeth excommunicirte, und das Königreich, wegen des dem Päbstlichen Stuhl zustehenden Rechtes auf Engeland, demselben schenckete; Ob nun Philippus zwar noch in selbem Jahre mit einer mächtigen Schiffs-Flotte auf Engeland loß gieng, so gewann er doch dadurch nichts, sondern muste hören, daß der gröste Theil seiner so genanten unüberwindlichen Flotte von Wind und Wetter, und der Rest von der Englischen Flotte, geschlagen worden. Sechstes Capitel, Von der Könige in Spanien Praetension auf die Insul Corsica. WIe diese Insul noch von den Saracenen besessen wurde, gab Pabst Johannes XIX solche den Genuesern und Pisanern, mit Bedingung solche den Saracenen wieder abzunehmen, welches auch um das Jahr 1015 geschahe. Nach der Zeit, vid. la Reponse de l' Empereur Charle V. a l' Apologie contre le traité de Madrit. quae extat ap. Sandoval en la Vie du dit Empereur p. 772. ex quo id refert. Du Puy des droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 391. vid. supr. Frantzösische Praetens. auf Sicil. und Neap. in Resp. 3. ad Argum. Hispan. vid. Du Puy. d. l. Ita tradit Autor des Interests des Princes p. 72. vid. infr. des Päbstl. Stuhls Praetens. auf Engeland. vid. Thuan. L. 89. hist. Bullam ipsam Pontificis recitat Meteran. in der Niederländ. Hist. Part. I. L. 13. p. 617. seqq. Sigon. de Regn. Ital. L. 8. ad. ann. 1015. Sed Baronius id refert. ad ann. 1132. vid. XII. Annal. ad ann. 1132. §. 2.
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Vierdtes Capitel, Von der Könige in Spanien Praetension auf Provence.
ES ist oben bey der Könige in Franckreich Praetension auf Sicilien und Neapolis gemeldet worden, daß die Johanna II Königin zu Neapolis und Gräfin zu Provence König Alfonsum in Arragonien anno 1420 adoptiret, welche Adoption sie zwar anno 1423 revociret, und Ludovico III von Anjou übertragen, anno 1433 aber selbe, nach annullirung des Ludovici seiner, wiederholet hätte; Und dieses ist das fundament, worauff sich diese Spanische praetension fundiret, und womit Käyser Carolus V seinen Zug nach Provence bescheinigte. Wowider aber Frantzösischer Seiten eingewendet wird; die Johanna hätte des Alfonsi adoption wegen Undanckbarkeit revociret, und Ludovicum III Grafen von Anjou adoptiret, und wann solches auch gleich nicht geschehen wäre, so sey doch Provence unter solcher Adoption nicht mit begriffen gewesen, dann sie nichts mehr daran gehabt hätte, welches unter andern auch daraus abzunehmen, daß er die Johannam zur Executrice seines Testaments, darinnen er wegen Provence disponiret, verordnet sc.
Fünfftes Capitel, Von der Könige in Spanien Praetension auf Engeland.
Wie sich anno 1554 König Philippus II in Spanien mit der Königin Maria in Engeland vermählete, wurd in benen Ehe-pacten unter andern abgeredet, daß, wer von ihnen beyden den andern überleben würde, des Verstorbenen Königreiche und Länder erben solte; weil die Maria nun 5 Jahre darauff, nehmlich anno 1559 verstarb, praetendirte dieser vermöge obgedachter Ehe-pacten die Succession, wurd aber von der Mariae Schwester, der Königin Elisabeth, und denen Engeländern abgewiesen. Anno 1588 erhielte König Philippus noch ein neues Recht auf Engeland, indem Pabst Sixtus V die Königin Elisabeth excommunicirte, und das Königreich, wegen des dem Päbstlichen Stuhl zustehenden Rechtes auf Engeland, demselben schenckete; Ob nun Philippus zwar noch in selbem Jahre mit einer mächtigen Schiffs-Flotte auf Engeland loß gieng, so gewann er doch dadurch nichts, sondern muste hören, daß der gröste Theil seiner so genanten unüberwindlichen Flotte von Wind und Wetter, und der Rest von der Englischen Flotte, geschlagen worden.
Sechstes Capitel, Von der Könige in Spanien Praetension auf die Insul Corsica.
WIe diese Insul noch von den Saracenen besessen wurde, gab Pabst Johannes XIX solche den Genuesern und Pisanern, mit Bedingung solche den Saracenen wieder abzunehmen, welches auch um das Jahr 1015 geschahe. Nach der Zeit,
vid. la Reponse de l' Empereur Charle V. a l' Apologie contre le traité de Madrit. quae extat ap. Sandoval en la Vie du dit Empereur p. 772. ex quo id refert. Du Puy des droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 391.
vid. supr. Frantzösische Praetens. auf Sicil. und Neap. in Resp. 3. ad Argum. Hispan.
vid. Du Puy. d. l.
Ita tradit Autor des Interests des Princes p. 72.
vid. infr. des Päbstl. Stuhls Praetens. auf Engeland.
vid. Thuan. L. 89. hist. Bullam ipsam Pontificis recitat Meteran. in der Niederländ. Hist. Part. I. L. 13. p. 617. seqq.
Sigon. de Regn. Ital. L. 8. ad. ann. 1015. Sed Baronius id refert. ad ann. 1132. vid. XII. Annal. ad ann. 1132. §. 2.
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