Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Anderes Capitel, Von der Könige in Spanien Streitigkeit mit Franckreich wegen Roussilion und Perpignan. Historie. DIese Grafschafft lieget zwischen dem Pyrenaeischen Gebürge, und wird dahero von einigen zu Spanien, von andern zu Franckreich gerechnet. Dieses ist gewiß, daß sie anno 1168 nach des letzten Grafen Gerhardi Tod an König Alfonsum in Arragonien gekommen, und bey dessen Successoren auch eine Weile geblieben. Und ob König Ludovicus IX zwar praetension darauff machte, so begab er sich doch alles daran habenden Rechtes in dem mit dem Könige in Arragonien anno 1258 zu Corbeil gemachten Vergleich. Anno 1285 wurd Perpignan von denen Frantzosen occupiret, da sie dem Balearischen Könige wider Arragonien beystunden; kam aber bald wieder an Arragonien. Wie nachdem König Petrus in Arragonien wegen der vesperarum Sicularum vom Pabst in Bann gethan, und dessen Länder des Königs Philippi Audacis anderm Sohne Carolo zu geeignet wurden, dieser auch mit einer Armee dahin gieng, solche zu occupiren, wurd Perpignan abermahl von den Frantzosen eingenommen, sonsten aber wenig ausgerichtet; muste iedoch nebst andern occupirten Oertern restituiret werden, da die Arragonier des Königs Caroli in Siculien und Neapolis Sohn Carolum Claudum gefangen bekamen; bey welcher Gelegenheit zugleich alle Praetensiones, so die Frantzosen auf Arragonien zu haben vermeinten, gegen andere Praetensiones und Satisfaction aufgehoben wurden. Anno 1464 hat König Johannes in Arragonien diese Grafschafft Russilion König Ludovico XI in Franckreich vor 300000 Ducaten, und vor 300 Reuter und Fußknechte Mundirung verpfändet, oder wie andere wollen, verkauffete; Wie aber König Carolus VIII in Italien gehen wolte, und besorgte, Spanien möchte ihm eine diversion machen, suchte er sich vorhero mit König Ferdinando Catbolico in Spanien fest zu setzen, und restituirte diesem zu dem Ende, anno 1493 mit Erlaßung der Schuld, diese versetzte Graffchafft Russilion, insonderheit da Ludovicus XI in seinem Testament die Wiedereinlösung denen Spaniern freygestellet, und seinem Sohn Carolo VIII solches Pfand zurestituiren injungiret hatte; Ob nun zwar des Caroli SUccessor Ludovicus XII solche restitution zu impugniren suchte, so wurd selbe doch anno 1500 in dem zwischen ihm und Ferdinando Catholico zu Granada gemachten Frieden confirmiret, und begab sich Ludovicus alles seines Rechtes auf Russilion, Ferdinandus Catholicus hergegen renunciirte seinem auf Montpellier und andern Frantzoschen Oertern habenden Rechte. Es haben aber die nach folgende Könige in Franckreich nichts destoweniger noch immer einiges Recht daran zu haben vermeynet, und that dahero König Franciscus I anno 1542 einen besondern Zug dahin, muste aber von der Belagerung Perpignans wieder abziehen; desgleichen schickte auch Henricus IV den Mareschal Oran mit einer Armee dahin, der ebenfals wenig ausrichtete, biß endlich anno 1642 König Ludovicus XIII sich von der gantzen Grafschafft Meister machte. Die Gründe aber, womit Franckreich sein Recht an diese Grafscahfft behauptet, bestehen darinnen: vid. Mariana L. 11. hist. Hispan. c. 14. Spener hist. Insig. L. 1. c. 38. §. 14. vid. Surita Indic. Rer. Arrag. ad ann. 1258. vid. P. AEmil. in Philippo III. vid. supr. des Königs in Franckreich Praetens. auf Arragonien. Anton. Nebrissens. de Reb. Ferdinand. & Isabella. Dec. 2. L. 3. c. 2. Jean de Serres dans l' Inventaire de France p. 147. Inter quos Ferron. L. 1. p. z. Boucher in hist. Aquitan. Blondellus in praefat. Apolog. P. 1. p. 1. f. 1. a. vid. Zurita Vol. 4. Rerum Arrag. L. 17. c. 38. Vernulaeus in Apolog. Gent. Austriac. c. 9. p. 120. Jean de Serres. d. l. p. 429. Tractatus ipsi extant ap. Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 203. p. 463. Anton. Nebrissens. d. l. Dec. 2. L. 3. c. 1. seqq. Zurita d. l. vid. Memoir. & Negot. pour la Paix concernant les droits du Roy de France. p. 114. Spener d. l. vid. Jaques de Cassan. Recherches des droits du Roy de France sur les Toyaumes. L. 1. c. 8. p. 417. seqq. Memoires & Instruct. concern. les droits des Roys de France. p. 112. La Catalogne Franc. ap. Vict. Syri. Tom. 2. L. 1. p. 337. seqq. Spener. d. l.
Anderes Capitel, Von der Könige in Spanien Streitigkeit mit Franckreich wegen Roussilion und Perpignan. Historie. DIese Grafschafft lieget zwischen dem Pyrenaeischen Gebürge, und wird dahero von einigen zu Spanien, von andern zu Franckreich gerechnet. Dieses ist gewiß, daß sie anno 1168 nach des letzten Grafen Gerhardi Tod an König Alfonsum in Arragonien gekommen, und bey dessen Successoren auch eine Weile geblieben. Und ob König Ludovicus IX zwar praetension darauff machte, so begab er sich doch alles daran habenden Rechtes in dem mit dem Könige in Arragonien anno 1258 zu Corbeil gemachten Vergleich. Anno 1285 wurd Perpignan von denen Frantzosen occupiret, da sie dem Balearischen Könige wider Arragonien beystunden; kam aber bald wieder an Arragonien. Wie nachdem König Petrus in Arragonien wegen der vesperarum Sicularum vom Pabst in Bann gethan, und dessen Länder des Königs Philippi Audacis anderm Sohne Carolo zu geeignet wurden, dieser auch mit einer Armee dahin gieng, solche zu occupiren, wurd Perpignan abermahl von den Frantzosen eingenommen, sonsten aber wenig ausgerichtet; muste iedoch nebst andern occupirten Oertern restituiret werden, da die Arragonier des Königs Caroli in Siculien und Neapolis Sohn Carolum Claudum gefangen bekamen; bey welcher Gelegenheit zugleich alle Praetensiones, so die Frantzosen auf Arragonien zu haben vermeinten, gegen andere Praetensiones und Satisfaction aufgehoben wurden. Anno 1464 hat König Johannes in Arragonien diese Grafschafft Russilion König Ludovico XI in Franckreich vor 300000 Ducaten, und vor 300 Reuter und Fußknechte Mundirung verpfändet, oder wie andere wollen, verkauffete; Wie aber König Carolus VIII in Italien gehen wolte, und besorgte, Spanien möchte ihm eine diversion machen, suchte er sich vorhero mit König Ferdinando Catbolico in Spanien fest zu setzen, und restituirte diesem zu dem Ende, anno 1493 mit Erlaßung der Schuld, diese versetzte Graffchafft Russilion, insonderheit da Ludovicus XI in seinem Testament die Wiedereinlösung denen Spaniern freygestellet, und seinem Sohn Carolo VIII solches Pfand zurestituiren injungiret hatte; Ob nun zwar des Caroli SUccessor Ludovicus XII solche restitution zu impugniren suchte, so wurd selbe doch anno 1500 in dem zwischen ihm und Ferdinando Catholico zu Granada gemachten Frieden confirmiret, und begab sich Ludovicus alles seines Rechtes auf Russilion, Ferdinandus Catholicus hergegen renunciirte seinem auf Montpellier und andern Frantzoschen Oertern habenden Rechte. Es haben aber die nach folgende Könige in Franckreich nichts destoweniger noch immer einiges Recht daran zu haben vermeynet, und that dahero König Franciscus I anno 1542 einen besondern Zug dahin, muste aber von der Belagerung Perpignans wieder abziehen; desgleichen schickte auch Henricus IV den Mareschal Oran mit einer Armee dahin, der ebenfals wenig ausrichtete, biß endlich anno 1642 König Ludovicus XIII sich von der gantzen Grafschafft Meister machte. Die Gründe aber, womit Franckreich sein Recht an diese Grafscahfft behauptet, bestehen darinnen: vid. Mariana L. 11. hist. Hispan. c. 14. Spener hist. Insig. L. 1. c. 38. §. 14. vid. Surita Indic. Rer. Arrag. ad ann. 1258. vid. P. AEmil. in Philippo III. vid. supr. des Königs in Franckreich Praetens. auf Arragonien. Anton. Nebrissens. de Reb. Ferdinand. & Isabella. Dec. 2. L. 3. c. 2. Jean de Serres dans l' Inventaire de France p. 147. Inter quos Ferron. L. 1. p. z. Boucher in hist. Aquitan. Blondellus in praefat. Apolog. P. 1. p. 1. f. 1. a. vid. Zurita Vol. 4. Rerum Arrag. L. 17. c. 38. Vernulaeus in Apolog. Gent. Austriac. c. 9. p. 120. Jean de Serres. d. l. p. 429. Tractatus ipsi extant ap. Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 203. p. 463. Anton. Nebrissens. d. l. Dec. 2. L. 3. c. 1. seqq. Zurita d. l. vid. Memoir. & Negot. pour la Paix concernant les droits du Roy de France. p. 114. Spener d. l. vid. Jaques de Cassan. Recherches des droits du Roy de France sur les Toyaumes. L. 1. c. 8. p. 417. seqq. Memoires & Instruct. concern. les droits des Roys de France. p. 112. La Catalogne Franc. ap. Vict. Syri. Tom. 2. L. 1. p. 337. seqq. Spener. d. l.
<TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0355" n="326"/> <p>Anderes Capitel, Von der Könige in Spanien Streitigkeit mit Franckreich wegen Roussilion und Perpignan.</p> <p><note place="left">Historie.</note> DIese Grafschafft lieget zwischen dem Pyrenaeischen Gebürge, und wird dahero von einigen zu Spanien, von andern zu Franckreich gerechnet. Dieses ist gewiß, daß sie anno 1168 nach des letzten Grafen Gerhardi Tod an König Alfonsum in Arragonien gekommen, und bey dessen Successoren auch eine Weile geblieben. <note place="foot">vid. Mariana L. 11. hist. Hispan. c. 14. Spener hist. Insig. L. 1. c. 38. §. 14.</note> Und ob König Ludovicus IX zwar praetension darauff machte, so begab er sich doch alles daran habenden Rechtes in dem mit dem Könige in Arragonien anno 1258 zu Corbeil gemachten Vergleich. <note place="foot">vid. Surita Indic. Rer. Arrag. ad ann. 1258.</note> Anno 1285 wurd Perpignan von denen Frantzosen occupiret, da sie dem Balearischen Könige wider Arragonien beystunden; kam aber bald wieder an Arragonien. Wie nachdem König Petrus in Arragonien wegen der vesperarum Sicularum vom Pabst in Bann gethan, und dessen Länder des Königs Philippi Audacis anderm Sohne Carolo zu geeignet wurden, dieser auch mit einer Armee dahin gieng, solche zu occupiren, wurd Perpignan abermahl von den Frantzosen eingenommen, sonsten aber wenig ausgerichtet; <note place="foot">vid. P. AEmil. in Philippo III.</note> muste iedoch nebst andern occupirten Oertern restituiret werden, da die Arragonier des Königs Caroli in Siculien und Neapolis Sohn Carolum Claudum gefangen bekamen; bey welcher Gelegenheit zugleich alle Praetensiones, so die Frantzosen auf Arragonien zu haben vermeinten, gegen andere Praetensiones und Satisfaction aufgehoben wurden. <note place="foot">vid. supr. des Königs in Franckreich Praetens. auf Arragonien.</note></p> <p>Anno 1464 hat König Johannes in Arragonien diese Grafschafft Russilion König Ludovico XI in Franckreich vor 300000 Ducaten, und vor 300 Reuter und Fußknechte Mundirung verpfändet, <note place="foot">Anton. Nebrissens. de Reb. Ferdinand. & Isabella. Dec. 2. L. 3. c. 2. Jean de Serres dans l' Inventaire de France p. 147.</note> oder wie andere <note place="foot">Inter quos Ferron. L. 1. p. z. Boucher in hist. Aquitan. Blondellus in praefat. Apolog. P. 1. p. 1. f. 1. a.</note> wollen, verkauffete; Wie aber König Carolus VIII in Italien gehen wolte, und besorgte, Spanien möchte ihm eine diversion machen, suchte er sich vorhero mit König Ferdinando Catbolico in Spanien fest zu setzen, und restituirte diesem zu dem Ende, anno 1493 mit Erlaßung der Schuld, diese versetzte Graffchafft Russilion, <note place="foot">vid. Zurita Vol. 4. Rerum Arrag. L. 17. c. 38. Vernulaeus in Apolog. Gent. Austriac. c. 9. p. 120. Jean de Serres. d. l. p. 429. Tractatus ipsi extant ap. Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 203. p. 463.</note> insonderheit da Ludovicus XI in seinem Testament die Wiedereinlösung denen Spaniern freygestellet, und seinem Sohn Carolo VIII solches Pfand zurestituiren injungiret hatte; <note place="foot">Anton. Nebrissens. d. l. Dec. 2. L. 3. c. 1. seqq. Zurita d. l.</note> Ob nun zwar des Caroli SUccessor Ludovicus XII solche restitution zu impugniren suchte, so wurd selbe doch anno 1500 in dem zwischen ihm und Ferdinando Catholico zu Granada gemachten Frieden confirmiret, und begab sich Ludovicus alles seines Rechtes auf Russilion, Ferdinandus Catholicus hergegen renunciirte seinem auf Montpellier und andern Frantzoschen Oertern habenden Rechte. <note place="foot">vid. Memoir. & Negot. pour la Paix concernant les droits du Roy de France. p. 114.</note> Es haben aber die nach folgende Könige in Franckreich nichts destoweniger noch immer einiges Recht daran zu haben vermeynet, und that dahero König Franciscus I anno 1542 einen besondern Zug dahin, muste aber von der Belagerung Perpignans wieder abziehen; desgleichen schickte auch Henricus IV den Mareschal Oran mit einer Armee dahin, der ebenfals wenig ausrichtete, biß endlich anno 1642 König Ludovicus XIII sich von der gantzen Grafschafft Meister machte. <note place="foot">Spener d. l.</note></p> <p>Die Gründe aber, womit Franckreich sein Recht an diese Grafscahfft behauptet, bestehen darinnen: <note place="foot">vid. Jaques de Cassan. Recherches des droits du Roy de France sur les Toyaumes. L. 1. c. 8. p. 417. seqq. Memoires & Instruct. concern. les droits des Roys de France. p. 112. La Catalogne Franc. ap. Vict. Syri. Tom. 2. L. 1. p. 337. seqq. Spener. d. l.</note></p> </div> </body> </text> </TEI> [326/0355]
Anderes Capitel, Von der Könige in Spanien Streitigkeit mit Franckreich wegen Roussilion und Perpignan.
DIese Grafschafft lieget zwischen dem Pyrenaeischen Gebürge, und wird dahero von einigen zu Spanien, von andern zu Franckreich gerechnet. Dieses ist gewiß, daß sie anno 1168 nach des letzten Grafen Gerhardi Tod an König Alfonsum in Arragonien gekommen, und bey dessen Successoren auch eine Weile geblieben. Und ob König Ludovicus IX zwar praetension darauff machte, so begab er sich doch alles daran habenden Rechtes in dem mit dem Könige in Arragonien anno 1258 zu Corbeil gemachten Vergleich. Anno 1285 wurd Perpignan von denen Frantzosen occupiret, da sie dem Balearischen Könige wider Arragonien beystunden; kam aber bald wieder an Arragonien. Wie nachdem König Petrus in Arragonien wegen der vesperarum Sicularum vom Pabst in Bann gethan, und dessen Länder des Königs Philippi Audacis anderm Sohne Carolo zu geeignet wurden, dieser auch mit einer Armee dahin gieng, solche zu occupiren, wurd Perpignan abermahl von den Frantzosen eingenommen, sonsten aber wenig ausgerichtet; muste iedoch nebst andern occupirten Oertern restituiret werden, da die Arragonier des Königs Caroli in Siculien und Neapolis Sohn Carolum Claudum gefangen bekamen; bey welcher Gelegenheit zugleich alle Praetensiones, so die Frantzosen auf Arragonien zu haben vermeinten, gegen andere Praetensiones und Satisfaction aufgehoben wurden.
Historie. Anno 1464 hat König Johannes in Arragonien diese Grafschafft Russilion König Ludovico XI in Franckreich vor 300000 Ducaten, und vor 300 Reuter und Fußknechte Mundirung verpfändet, oder wie andere wollen, verkauffete; Wie aber König Carolus VIII in Italien gehen wolte, und besorgte, Spanien möchte ihm eine diversion machen, suchte er sich vorhero mit König Ferdinando Catbolico in Spanien fest zu setzen, und restituirte diesem zu dem Ende, anno 1493 mit Erlaßung der Schuld, diese versetzte Graffchafft Russilion, insonderheit da Ludovicus XI in seinem Testament die Wiedereinlösung denen Spaniern freygestellet, und seinem Sohn Carolo VIII solches Pfand zurestituiren injungiret hatte; Ob nun zwar des Caroli SUccessor Ludovicus XII solche restitution zu impugniren suchte, so wurd selbe doch anno 1500 in dem zwischen ihm und Ferdinando Catholico zu Granada gemachten Frieden confirmiret, und begab sich Ludovicus alles seines Rechtes auf Russilion, Ferdinandus Catholicus hergegen renunciirte seinem auf Montpellier und andern Frantzoschen Oertern habenden Rechte. Es haben aber die nach folgende Könige in Franckreich nichts destoweniger noch immer einiges Recht daran zu haben vermeynet, und that dahero König Franciscus I anno 1542 einen besondern Zug dahin, muste aber von der Belagerung Perpignans wieder abziehen; desgleichen schickte auch Henricus IV den Mareschal Oran mit einer Armee dahin, der ebenfals wenig ausrichtete, biß endlich anno 1642 König Ludovicus XIII sich von der gantzen Grafschafft Meister machte.
Die Gründe aber, womit Franckreich sein Recht an diese Grafscahfft behauptet, bestehen darinnen:
vid. Mariana L. 11. hist. Hispan. c. 14. Spener hist. Insig. L. 1. c. 38. §. 14.
vid. Surita Indic. Rer. Arrag. ad ann. 1258.
vid. P. AEmil. in Philippo III.
vid. supr. des Königs in Franckreich Praetens. auf Arragonien.
Anton. Nebrissens. de Reb. Ferdinand. & Isabella. Dec. 2. L. 3. c. 2. Jean de Serres dans l' Inventaire de France p. 147.
Inter quos Ferron. L. 1. p. z. Boucher in hist. Aquitan. Blondellus in praefat. Apolog. P. 1. p. 1. f. 1. a.
vid. Zurita Vol. 4. Rerum Arrag. L. 17. c. 38. Vernulaeus in Apolog. Gent. Austriac. c. 9. p. 120. Jean de Serres. d. l. p. 429. Tractatus ipsi extant ap. Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 203. p. 463.
Anton. Nebrissens. d. l. Dec. 2. L. 3. c. 1. seqq. Zurita d. l.
vid. Memoir. & Negot. pour la Paix concernant les droits du Roy de France. p. 114.
Spener d. l.
vid. Jaques de Cassan. Recherches des droits du Roy de France sur les Toyaumes. L. 1. c. 8. p. 417. seqq. Memoires & Instruct. concern. les droits des Roys de France. p. 112. La Catalogne Franc. ap. Vict. Syri. Tom. 2. L. 1. p. 337. seqq. Spener. d. l.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |