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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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rechtmäßige männliche Erben substituirte; und darauff auch noch im selben Jahre verstarb. Der jüngste, nehmlich Fridrich Heinrich, auf welchen nunmehro die gantze Erbschafft von Nassau-Chalon-Orange gekommen war, hatte zwar Kinder, machte aber dennoch anno 1640 den 30 Jan. im Haag, mit concession der Herren Staaten von Holland, ein Testament, und disponirte darinnen wegen künfftiger Succession also: In Ermangelung unsers Sohnes Wilhelms und seiner rechtmäßigen Erben, oder Erbnehmen, wie oben gedacht, zu welcher Zeit sie auch mit Tode abgehen könten, setzen und substituiren wir, Krafft der Concession, so wir haben, in allen Graden substituiren zu können, in allen unsern Gütern, so wohl Lehen als Erb-eigen, Mobilien, und Immobilien, Renten, Ansprüchen, und Forderungen, ohne eintzige exception und reservation, unsere besagte älteste Tochter Louysam, und in Ermangelung derer, wie auch nach ihr, ihre rechtmäßige Kinder, und Nachkommen. In Ermangelung unsrer besagten Tochter Louyse, und ihren rechtmäßigen Erben, und Erbnehmen, wie oben gedacht, zu welcher Zeit es auch geschehen könne, daß keine mehr verhanden, setzen wir ein und substituiren ebener maßen in allen unsern Gütern, Renten, Ansprüchen, und Vermögen, ohne einige exception, die älteteste von unsern andern Töchtern, und in Ermangelung derer, alle derselben rechtmäßige Erben, und Erbnehmen. Und also ferner successive, biß auf die letzte, und praeferiren, instituiren, und substituiren allezeit die ältesten, und die Söhne vor die Töchter von Linie zu Linie, von Grad zu Grad, sc.

Dieser letzte Printz Fridrich Heinrich starb darauff anno 1647, und hinterließ einen Sohn, Nahmens Wilhelm, der ihm succedirte, und 4 Töchter, davon die älteste, Louysa, an Churfürst Fridrich Wilhelm zu Brandenburg vermählet ward, und demselben die itzige Königliche Maj. zu Preussen Fridericum gebohren; Wilhelmus aber starb anno 1650, und hinterließ seine Gemahlin schwanger, die 8 Tage nach seinem Tode einen Sohn Wilhelm Heinrich zur Welt brachte, deme die Englische Cron aufgesetzet wurde, und um dessen Verlaßenschafft itzo gestritten wird. Dieser machte wenig Jahr vor seinem Ende, wegen Ermangelung der Leibes-Erben, ebenfals ein Testament, und setzte darinnen seine Hoheit den Printz Frisum von Nassau, Gouverneur, und General-Capitain von Frießland und Gröningen, zum Universal-Erben ein aller seiner so wohl Lehen, als Allodial-Güter und benennete die Staaten von Holland zu Executoren dieses seines letzten Willens.

Als nun Ihr. Königl. Maj. in Engeland anno 1702 mit Tode abgiengen, und sein Testament eröffnet wurde, vermeynte Printz Friso sich gleich in Possession zu setzen, allein es widersetzte sich demselben nicht allein Printz Wilhelm Hyacintus von Nassau-Siegen, der die Succession, vermöge obangeführten Testament des Printzen Philippi Wilhelmi zu Nassau-Orange, und aus andern Ursachen praetendirte, sondern auch Ihr. Königl. Maj. in Preussen wegen des von Printz Renato von Chalon-Orange aufgerichteten perpetuirlichen Fideicommisses &c. und ließen Ihr. Kön. Maj. in Preussen einige Oerter gleich in possession nehmen, thaten den Herren Staaten iedoch durch ein Schreiben vom 14 Mäy zu wissen, daß sie zwar nicht willens Ihro Königl. Maj. in Engeland Testament umzustossen, hofften aber iedoch auch nicht, daß man solches weiter, als auf dessen eigene Güter, so er pleno jure besessen, und darüber er zu disponiren Macht gehabt hätte, auch vermuthlich nur disponiren wollen, extendiren würde sc. worüber nachdem noch weiterer disput entstanden; alle 3 Theile aber legten ihre Gerechtsamkeit der Welt durch öffentliche Schrifften vor Augen.

Die Abstammung der hohen Praetendenten, ist zu mehrer Ereluterung aus folgender Genealogischen Tabell zu sehen.

Hactenus relata desumpta sunt maxima ex parte ex Scripto, cui Tit. Summarischer Beweiß des unwidersprechlichen Rechtens Sr. Königl. Maj. in Preussen auf die Succession seines Herren Groß-Vaters des Printzen Fridrich Heinrich von Oranien. &c. 1702 4to.

rechtmäßige männliche Erben substituirte; und darauff auch noch im selben Jahre verstarb. Der jüngste, nehmlich Fridrich Heinrich, auf welchen nunmehro die gantze Erbschafft von Nassau-Chalon-Orange gekommen war, hatte zwar Kinder, machte aber dennoch anno 1640 den 30 Jan. im Haag, mit concession der Herren Staaten von Holland, ein Testament, und disponirte darinnen wegen künfftiger Succession also: In Ermangelung unsers Sohnes Wilhelms und seiner rechtmäßigen Erben, oder Erbnehmen, wie oben gedacht, zu welcher Zeit sie auch mit Tode abgehen könten, setzen und substituiren wir, Krafft der Concession, so wir haben, in allen Graden substituiren zu können, in allen unsern Gütern, so wohl Lehen als Erb-eigen, Mobilien, und Immobilien, Renten, Ansprüchen, und Forderungen, ohne eintzige exception und reservation, unsere besagte älteste Tochter Louysam, und in Ermangelung derer, wie auch nach ihr, ihre rechtmäßige Kinder, und Nachkommen. In Ermangelung unsrer besagten Tochter Louyse, und ihren rechtmäßigen Erben, und Erbnehmen, wie oben gedacht, zu welcher Zeit es auch geschehen könne, daß keine mehr verhanden, setzen wir ein und substituiren ebener maßen in allen unsern Gütern, Renten, Ansprüchen, und Vermögen, ohne einige exception, die älteteste von unsern andern Töchtern, und in Ermangelung derer, alle derselben rechtmäßige Erben, und Erbnehmen. Und also ferner successive, biß auf die letzte, und praeferiren, instituiren, und substituiren allezeit die ältesten, und die Söhne vor die Töchter von Linie zu Linie, von Grad zu Grad, sc.

Dieser letzte Printz Fridrich Heinrich starb darauff anno 1647, und hinterließ einen Sohn, Nahmens Wilhelm, der ihm succedirte, und 4 Töchter, davon die älteste, Louysa, an Churfürst Fridrich Wilhelm zu Brandenburg vermählet ward, und demselben die itzige Königliche Maj. zu Preussen Fridericum gebohren; Wilhelmus aber starb anno 1650, und hinterließ seine Gemahlin schwanger, die 8 Tage nach seinem Tode einen Sohn Wilhelm Heinrich zur Welt brachte, deme die Englische Cron aufgesetzet wurde, und um dessen Verlaßenschafft itzo gestritten wird. Dieser machte wenig Jahr vor seinem Ende, wegen Ermangelung der Leibes-Erben, ebenfals ein Testament, und setzte darinnen seine Hoheit den Printz Frisum von Nassau, Gouverneur, und General-Capitain von Frießland und Gröningen, zum Universal-Erben ein aller seiner so wohl Lehen, als Allodial-Güter und benennete die Staaten von Holland zu Executoren dieses seines letzten Willens.

Als nun Ihr. Königl. Maj. in Engeland anno 1702 mit Tode abgiengen, und sein Testament eröffnet wurde, vermeynte Printz Friso sich gleich in Possession zu setzen, allein es widersetzte sich demselben nicht allein Printz Wilhelm Hyacintus von Nassau-Siegen, der die Succession, vermöge obangeführten Testament des Printzen Philippi Wilhelmi zu Nassau-Orange, und aus andern Ursachen praetendirte, sondern auch Ihr. Königl. Maj. in Preussen wegen des von Printz Renato von Chalon-Orange aufgerichteten perpetuirlichen Fideicommisses &c. und ließen Ihr. Kön. Maj. in Preussen einige Oerter gleich in possession nehmen, thaten den Herren Staaten iedoch durch ein Schreiben vom 14 Mäy zu wissen, daß sie zwar nicht willens Ihro Königl. Maj. in Engeland Testament umzustossen, hofften aber iedoch auch nicht, daß man solches weiter, als auf dessen eigene Güter, so er pleno jure besessen, und darüber er zu disponiren Macht gehabt hätte, auch vermuthlich nur disponiren wollen, extendiren würde sc. worüber nachdem noch weiterer disput entstanden; alle 3 Theile aber legten ihre Gerechtsamkeit der Welt durch öffentliche Schrifften vor Augen.

Die Abstammung der hohen Praetendenten, ist zu mehrer Ereluterung aus folgender Genealogischen Tabell zu sehen.

Hactenus relata desumpta sunt maxima ex parte ex Scripto, cui Tit. Summarischer Beweiß des unwidersprechlichen Rechtens Sr. Königl. Maj. in Preussen auf die Succession seines Herren Groß-Vaters des Printzen Fridrich Heinrich von Oranien. &c. 1702 4to.
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rechtmäßige männliche Erben substituirte; und darauff auch noch im selben Jahre            verstarb. Der jüngste, nehmlich Fridrich Heinrich, auf welchen nunmehro die gantze            Erbschafft von Nassau-Chalon-Orange gekommen war, hatte zwar Kinder, machte aber dennoch            anno 1640 den 30 Jan. im Haag, mit concession der Herren Staaten von Holland, ein            Testament, und disponirte darinnen wegen künfftiger Succession also: In Ermangelung unsers            Sohnes Wilhelms und seiner rechtmäßigen Erben, oder Erbnehmen, wie oben gedacht, zu            welcher Zeit sie auch mit Tode abgehen könten, setzen und substituiren wir, Krafft der            Concession, so wir haben, in allen Graden substituiren zu können, in allen unsern Gütern,            so wohl Lehen als Erb-eigen, Mobilien, und Immobilien, Renten, Ansprüchen, und            Forderungen, ohne eintzige exception und reservation, unsere besagte älteste Tochter            Louysam, und in Ermangelung derer, wie auch nach ihr, ihre rechtmäßige Kinder, und            Nachkommen. In Ermangelung unsrer besagten Tochter Louyse, und ihren rechtmäßigen Erben,            und Erbnehmen, wie oben gedacht, zu welcher Zeit es auch geschehen könne, daß keine mehr            verhanden, setzen wir ein und substituiren ebener maßen in allen unsern Gütern, Renten,            Ansprüchen, und Vermögen, ohne einige exception, die älteteste von unsern andern Töchtern,            und in Ermangelung derer, alle derselben rechtmäßige Erben, und Erbnehmen. Und also ferner            successive, biß auf die letzte, und praeferiren, instituiren, und substituiren allezeit            die ältesten, und die Söhne vor die Töchter von Linie zu Linie, von Grad zu Grad, sc.</p>
        <p>Dieser letzte Printz Fridrich Heinrich starb darauff anno 1647, und hinterließ einen            Sohn, Nahmens Wilhelm, der ihm succedirte, und 4 Töchter, davon die älteste, Louysa, an            Churfürst Fridrich Wilhelm zu Brandenburg vermählet ward, und demselben die itzige            Königliche Maj. zu Preussen Fridericum gebohren; Wilhelmus aber starb anno 1650, und            hinterließ seine Gemahlin schwanger, die 8 Tage nach seinem Tode einen Sohn Wilhelm            Heinrich zur Welt brachte, deme die Englische Cron aufgesetzet wurde, und um dessen            Verlaßenschafft itzo gestritten wird. Dieser machte wenig Jahr vor seinem Ende, wegen            Ermangelung der Leibes-Erben, ebenfals ein Testament, und setzte darinnen seine Hoheit den            Printz Frisum von Nassau, Gouverneur, und General-Capitain von Frießland und Gröningen,            zum Universal-Erben ein aller seiner so wohl Lehen, als Allodial-Güter und benennete die            Staaten von Holland zu Executoren dieses seines letzten Willens.</p>
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[236/0264] rechtmäßige männliche Erben substituirte; und darauff auch noch im selben Jahre verstarb. Der jüngste, nehmlich Fridrich Heinrich, auf welchen nunmehro die gantze Erbschafft von Nassau-Chalon-Orange gekommen war, hatte zwar Kinder, machte aber dennoch anno 1640 den 30 Jan. im Haag, mit concession der Herren Staaten von Holland, ein Testament, und disponirte darinnen wegen künfftiger Succession also: In Ermangelung unsers Sohnes Wilhelms und seiner rechtmäßigen Erben, oder Erbnehmen, wie oben gedacht, zu welcher Zeit sie auch mit Tode abgehen könten, setzen und substituiren wir, Krafft der Concession, so wir haben, in allen Graden substituiren zu können, in allen unsern Gütern, so wohl Lehen als Erb-eigen, Mobilien, und Immobilien, Renten, Ansprüchen, und Forderungen, ohne eintzige exception und reservation, unsere besagte älteste Tochter Louysam, und in Ermangelung derer, wie auch nach ihr, ihre rechtmäßige Kinder, und Nachkommen. In Ermangelung unsrer besagten Tochter Louyse, und ihren rechtmäßigen Erben, und Erbnehmen, wie oben gedacht, zu welcher Zeit es auch geschehen könne, daß keine mehr verhanden, setzen wir ein und substituiren ebener maßen in allen unsern Gütern, Renten, Ansprüchen, und Vermögen, ohne einige exception, die älteteste von unsern andern Töchtern, und in Ermangelung derer, alle derselben rechtmäßige Erben, und Erbnehmen. Und also ferner successive, biß auf die letzte, und praeferiren, instituiren, und substituiren allezeit die ältesten, und die Söhne vor die Töchter von Linie zu Linie, von Grad zu Grad, sc. Dieser letzte Printz Fridrich Heinrich starb darauff anno 1647, und hinterließ einen Sohn, Nahmens Wilhelm, der ihm succedirte, und 4 Töchter, davon die älteste, Louysa, an Churfürst Fridrich Wilhelm zu Brandenburg vermählet ward, und demselben die itzige Königliche Maj. zu Preussen Fridericum gebohren; Wilhelmus aber starb anno 1650, und hinterließ seine Gemahlin schwanger, die 8 Tage nach seinem Tode einen Sohn Wilhelm Heinrich zur Welt brachte, deme die Englische Cron aufgesetzet wurde, und um dessen Verlaßenschafft itzo gestritten wird. Dieser machte wenig Jahr vor seinem Ende, wegen Ermangelung der Leibes-Erben, ebenfals ein Testament, und setzte darinnen seine Hoheit den Printz Frisum von Nassau, Gouverneur, und General-Capitain von Frießland und Gröningen, zum Universal-Erben ein aller seiner so wohl Lehen, als Allodial-Güter und benennete die Staaten von Holland zu Executoren dieses seines letzten Willens. Als nun Ihr. Königl. Maj. in Engeland anno 1702 mit Tode abgiengen, und sein Testament eröffnet wurde, vermeynte Printz Friso sich gleich in Possession zu setzen, allein es widersetzte sich demselben nicht allein Printz Wilhelm Hyacintus von Nassau-Siegen, der die Succession, vermöge obangeführten Testament des Printzen Philippi Wilhelmi zu Nassau-Orange, und aus andern Ursachen praetendirte, sondern auch Ihr. Königl. Maj. in Preussen wegen des von Printz Renato von Chalon-Orange aufgerichteten perpetuirlichen Fideicommisses &c. und ließen Ihr. Kön. Maj. in Preussen einige Oerter gleich in possession nehmen, thaten den Herren Staaten iedoch durch ein Schreiben vom 14 Mäy zu wissen, daß sie zwar nicht willens Ihro Königl. Maj. in Engeland Testament umzustossen, hofften aber iedoch auch nicht, daß man solches weiter, als auf dessen eigene Güter, so er pleno jure besessen, und darüber er zu disponiren Macht gehabt hätte, auch vermuthlich nur disponiren wollen, extendiren würde sc. worüber nachdem noch weiterer disput entstanden; alle 3 Theile aber legten ihre Gerechtsamkeit der Welt durch öffentliche Schrifften vor Augen. Die Abstammung der hohen Praetendenten, ist zu mehrer Ereluterung aus folgender Genealogischen Tabell zu sehen. Hactenus relata desumpta sunt maxima ex parte ex Scripto, cui Tit. Summarischer Beweiß des unwidersprechlichen Rechtens Sr. Königl. Maj. in Preussen auf die Succession seines Herren Groß-Vaters des Printzen Fridrich Heinrich von Oranien. &c. 1702 4to.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 236. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/264>, abgerufen am 28.11.2024.