Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Smolensko, allein König Uladislaus in Pohlen kam den Belagerten zu Hülff, und schlug die Moscovviter von dannen, wodurch diese genöthiget wurden anno 1634 Friede zu machen, worinnen die Pohlen große Avantage erhielten, indem die Moscovviter diesen nicht allem Novogrodeck, Severien, Drohubus, Bizick, Rosslau, Kniasovv, Muranskovvlopse, Popovvagora, samt allen dazugehörigen Ländereyen, ingleichen das Hertzogthum Czernichovv (welches zusammen auf 200 Meilen die Länge, und 60 in die Breite austragen soll) ohne einige Bedingung und Vorbehalt abtreten, sondern sich auch des Tituls der Groß-Hertzogen über Smolenskovv und Czernichovv begeben musten; Uberdem ward im gedachten Frieden caviret, daß des Czaars in Moscovien Titul Groß -Fürst aller Reussen, nicht auf die Reussische Länder, die unter Pohlen gehören, und der Könige in Pohlen Titul: Groß-Hertzog in Reussen nicht auf das Moscowitische Reussen zu extendiren. Hiebey blieb es biß anno 1654 da die Moscoviter Smolenskovv denen Pohlen wieder wegnahmen, und mit Hüffe der Cosacken, die sich nebst der Uckraine ihnen unterworffen hatten, fast gantz Pohlnisch- und Lithauisch Reussen unter sich brachten. Und ob man zwar anno 1660 wegen eines Friedens tractiren wolte, so wurd doch nichts daraus, weil die Moscovviter sich nicht ehe in eine Handlung einlaßen wolten, biß man ihnen den Titul von Weiß-Reussen, und der Ukraine zugestanden hätte; dessen man sich aber Polnischer Seite beständig wägerte, weil die Concession des Tituls species renunciationis wäre. Endlich wurd anno 1667 zu Andreskovv ein Stillstand auf 13 Jahre geschlossen, in welchem die Moscoviter denen Pohlen Polozko, Witepskie, Kiovv, Duneburg, wie auch das diseitige Lieffland, ausgenommen Nevala, Vieliska, und Sebisch, so von den Woywodschafften Polozko und Witepskie abgesondert werden sollen, restituirten, die Pohlen aber musten denen Moscovvitern Smolenskovv, Severien, samt der Ukraine jenseit dem Dnieper überlaßen. Welcher Still stand anno 1672 von neuen confirmiret, und anno 1686 in einen Frieden verwandelt wurde, darinnen die Moscovviter Smolenskovv und Kiovv völlig überkamen. Doch führen die Könige in Pohlen noch beständig den Titul eines Hertzogs zu Smolenskovv, ungeachtet der Moscovvitische Zaar solches ungerne siehet, und daher anno 1691 durch einen Abgesandten sich erbiethen laßen, daß, im Fall die Republique von solchem Titul abstünde, er derselben 24000 wider die Türcken zu Hülffe geben wolte. Franckenberg d. l. Vierdtes Capitel, Von der Pohlen Praetension auf die Wallachey, und Moldau. Was es mit diesen Fürstenthümern vor alters vor Beschaffenheit gehabt, wie sie sich öffters denen Königen in Pohlen und Ungarn unterworffen, und wie sie letzlich denen Türcken zinsbahr worden, davon ist bereits oben bey des Hauses Oesterreich Praetension auf Moldau und Wallachey Meldung geschehen. Anno 1620 suchten die Pohlen diese Provintzien zu recuperiren, es wolte ihnen aber nicht glücken, sondern in dem anno 1623 geschlossenen Frieden wurd beliebet, daß die gantze Wallachen, i. e. Moldau und Wallachey, denen Türcken nach wie vor Tributaire verbleiben solte, wo- vid. Piasecc. d. l. ad ann. 1634. Pufendorf. d. l. §. 12. p. 691. Funck. Orbis h[unleserliches Material]ie Imp. Part. 1. p. 703. vid. Pufendorf. hist. Brandenburg. L. 8. §. 79. Articuli harum Induciarum extant ap. Londorp. Tom. IX. Act. Publ. L. 10. c. 129. Gastel. de statu publ. Europ. c. 5. p. 96. & in Diar. Europ. Contin. XV. in Append. Articulos exhibet Gastel. d. l. c. 6. n. 187. & Londorp. Tom. IX. L. 10. c. 239. Tabulae pacis extant. ap. Londorp. Tom. XII. L. 13. c. 137. p. 515. Spener in hist Insign. L. 3. c. 30. §. 15. Franckenberg im Europ. Herold Part. 2. p. 324. vid. Petricii hist. Polon. p. 133.
Smolensko, allein König Uladislaus in Pohlen kam den Belagerten zu Hülff, und schlug die Moscovviter von dannen, wodurch diese genöthiget wurden anno 1634 Friede zu machen, worinnen die Pohlen große Avantage erhielten, indem die Moscovviter diesen nicht allem Novogrodeck, Severien, Drohubus, Bizick, Rosslau, Kniasovv, Muranskovvlopse, Popovvagora, samt allen dazugehörigen Ländereyen, ingleichen das Hertzogthum Czernichovv (welches zusammen auf 200 Meilen die Länge, und 60 in die Breite austragen soll) ohne einige Bedingung und Vorbehalt abtreten, sondern sich auch des Tituls der Groß-Hertzogen über Smolenskovv und Czernichovv begeben musten; Uberdem ward im gedachten Friedẽ caviret, daß des Czaars in Moscovien Titul Groß -Fürst aller Reussen, nicht auf die Reussische Länder, die unter Pohlen gehören, und der Könige in Pohlen Titul: Groß-Hertzog in Reussen nicht auf das Moscowitische Reussen zu extendiren. Hiebey blieb es biß anno 1654 da die Moscoviter Smolenskovv denen Pohlen wieder wegnahmen, und mit Hüffe der Cosacken, die sich nebst der Uckraine ihnen unterworffen hatten, fast gantz Pohlnisch- und Lithauisch Reussen unter sich brachten. Und ob man zwar anno 1660 wegen eines Friedens tractiren wolte, so wurd doch nichts daraus, weil die Moscovviter sich nicht ehe in eine Handlung einlaßen wolten, biß man ihnen den Titul von Weiß-Reussen, und der Ukraine zugestanden hätte; dessen man sich aber Polnischer Seite beständig wägerte, weil die Concession des Tituls species renunciationis wäre. Endlich wurd anno 1667 zu Andreskovv ein Stillstand auf 13 Jahre geschlossen, in welchem die Moscoviter denen Pohlen Polozko, Witepskie, Kiovv, Duneburg, wie auch das diseitige Lieffland, ausgenommen Nevala, Vieliska, und Sebisch, so von den Woywodschafften Polozko und Witepskie abgesondert werden sollen, restituirten, die Pohlen aber musten denen Moscovvitern Smolenskovv, Severien, samt der Ukraine jenseit dem Dnieper überlaßen. Welcher Still stand anno 1672 von neuen confirmiret, und anno 1686 in einen Frieden verwandelt wurde, darinnen die Moscovviter Smolenskovv und Kiovv völlig überkamen. Doch führen die Könige in Pohlen noch beständig den Titul eines Hertzogs zu Smolenskovv, ungeachtet der Moscovvitische Zaar solches ungerne siehet, und daher anno 1691 durch einen Abgesandten sich erbiethen laßen, daß, im Fall die Republique von solchem Titul abstünde, er derselben 24000 wider die Türcken zu Hülffe geben wolte. Franckenberg d. l. Vierdtes Capitel, Von der Pohlen Praetension auf die Wallachey, und Moldau. Was es mit diesen Fürstenthümern vor alters vor Beschaffenheit gehabt, wie sie sich öffters denen Königen in Pohlen und Ungarn unterworffen, und wie sie letzlich denen Türcken zinsbahr worden, davon ist bereits oben bey des Hauses Oesterreich Praetension auf Moldau und Wallachey Meldung geschehen. Anno 1620 suchten die Pohlen diese Provintzien zu recuperiren, es wolte ihnen aber nicht glücken, sondern in dem anno 1623 geschlossenen Frieden wurd beliebet, daß die gantze Wallachen, i. e. Moldau und Wallachey, denen Türcken nach wie vor Tributaire verbleiben solte, wo- vid. Piasecc. d. l. ad ann. 1634. Pufendorf. d. l. §. 12. p. 691. Funck. Orbis h[unleserliches Material]ie Imp. Part. 1. p. 703. vid. Pufendorf. hist. Brandenburg. L. 8. §. 79. Articuli harum Induciarum extant ap. Londorp. Tom. IX. Act. Publ. L. 10. c. 129. Gastel. de statu publ. Europ. c. 5. p. 96. & in Diar. Europ. Contin. XV. in Append. Articulos exhibet Gastel. d. l. c. 6. n. 187. & Londorp. Tom. IX. L. 10. c. 239. Tabulae pacis extant. ap. Londorp. Tom. XII. L. 13. c. 137. p. 515. Spener in hist Insign. L. 3. c. 30. §. 15. Franckenberg im Europ. Herold Part. 2. p. 324. vid. Petricii hist. Polon. p. 133.
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Smolensko, allein König Uladislaus in Pohlen kam den Belagerten zu Hülff, und schlug die Moscovviter von dannen, wodurch diese genöthiget wurden anno 1634 Friede zu machen, worinnen die Pohlen große Avantage erhielten, indem die Moscovviter diesen nicht allem Novogrodeck, Severien, Drohubus, Bizick, Rosslau, Kniasovv, Muranskovvlopse, Popovvagora, samt allen dazugehörigen Ländereyen, ingleichen das Hertzogthum Czernichovv (welches zusammen auf 200 Meilen die Länge, und 60 in die Breite austragen soll) ohne einige Bedingung und Vorbehalt abtreten, sondern sich auch des Tituls der Groß-Hertzogen über Smolenskovv und Czernichovv begeben musten; Uberdem ward im gedachten Friedẽ caviret, daß des Czaars in Moscovien Titul Groß -Fürst aller Reussen, nicht auf die Reussische Länder, die unter Pohlen gehören, und der Könige in Pohlen Titul: Groß-Hertzog in Reussen nicht auf das Moscowitische Reussen zu extendiren.
Hiebey blieb es biß anno 1654 da die Moscoviter Smolenskovv denen Pohlen wieder wegnahmen, und mit Hüffe der Cosacken, die sich nebst der Uckraine ihnen unterworffen hatten, fast gantz Pohlnisch- und Lithauisch Reussen unter sich brachten. Und ob man zwar anno 1660 wegen eines Friedens tractiren wolte, so wurd doch nichts daraus, weil die Moscovviter sich nicht ehe in eine Handlung einlaßen wolten, biß man ihnen den Titul von Weiß-Reussen, und der Ukraine zugestanden hätte; dessen man sich aber Polnischer Seite beständig wägerte, weil die Concession des Tituls species renunciationis wäre. Endlich wurd anno 1667 zu Andreskovv ein Stillstand auf 13 Jahre geschlossen, in welchem die Moscoviter denen Pohlen Polozko, Witepskie, Kiovv, Duneburg, wie auch das diseitige Lieffland, ausgenommen Nevala, Vieliska, und Sebisch, so von den Woywodschafften Polozko und Witepskie abgesondert werden sollen, restituirten, die Pohlen aber musten denen Moscovvitern Smolenskovv, Severien, samt der Ukraine jenseit dem Dnieper überlaßen. Welcher Still stand anno 1672 von neuen confirmiret, und anno 1686 in einen Frieden verwandelt wurde, darinnen die Moscovviter Smolenskovv und Kiovv völlig überkamen. Doch führen die Könige in Pohlen noch beständig den Titul eines Hertzogs zu Smolenskovv, ungeachtet der Moscovvitische Zaar solches ungerne siehet, und daher anno 1691 durch einen Abgesandten sich erbiethen laßen, daß, im Fall die Republique von solchem Titul abstünde, er derselben 24000 wider die Türcken zu Hülffe geben wolte. Franckenberg d. l.
Vierdtes Capitel, Von der Pohlen Praetension auf die Wallachey, und Moldau.
Was es mit diesen Fürstenthümern vor alters vor Beschaffenheit gehabt, wie sie sich öffters denen Königen in Pohlen und Ungarn unterworffen, und wie sie letzlich denen Türcken zinsbahr worden, davon ist bereits oben bey des Hauses Oesterreich Praetension auf Moldau und Wallachey Meldung geschehen. Anno 1620 suchten die Pohlen diese Provintzien zu recuperiren, es wolte ihnen aber nicht glücken, sondern in dem anno 1623 geschlossenen Frieden wurd beliebet, daß die gantze Wallachen, i. e. Moldau und Wallachey, denen Türcken nach wie vor Tributaire verbleiben solte, wo-
vid. Piasecc. d. l. ad ann. 1634.
Pufendorf. d. l. §. 12. p. 691.
Funck. Orbis h_ ie Imp. Part. 1. p. 703.
vid. Pufendorf. hist. Brandenburg. L. 8. §. 79.
Articuli harum Induciarum extant ap. Londorp. Tom. IX. Act. Publ. L. 10. c. 129. Gastel. de statu publ. Europ. c. 5. p. 96. & in Diar. Europ. Contin. XV. in Append.
Articulos exhibet Gastel. d. l. c. 6. n. 187. & Londorp. Tom. IX. L. 10. c. 239.
Tabulae pacis extant. ap. Londorp. Tom. XII. L. 13. c. 137. p. 515.
Spener in hist Insign. L. 3. c. 30. §. 15. Franckenberg im Europ. Herold Part. 2. p. 324.
vid. Petricii hist. Polon. p. 133.
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