Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.gen würde, solte dieser nichts destoweniger Meyland bekommen. Die Belehnung des Hauses Sfortiae wurde annulliret / und Ludovicus hergegen mit Meyland anno 1505. investiret. Die Ehepacta aber wurden nicht nur von beyderseits Eltern/ sondern auch von Francisco als künfftigem Successore in Franckreich beschworen. Dessen allem ungeachtet gieng Ludovicus davon ab, und vermählte seine Tochter Claudiam mit vorgedachtem Francisco. Welches Maximilianus zwar übel aufnahm, weil es aber die damahlige Zeit nicht litte dawider etwas anzufangen, so ließ er es nicht allein dabey bewenden, sondern belehnte Ludovicum XII auch von neuen mit Meyland anno 1509, da sich der Käyser, und die Könige in Spanien und Franckreich wider die Venetianer verbunden; doch kehrte er sich nicht sonderlich daran, als Maximilianus Sforzia, des Ludovici Sforziae Sohn, das Meyländische mit Hülffe der Schweitzer, und der Italienischen Fürsten recuperirte, vielmehr verband er sich nachdem mit dem Pabst selbsten wider die Frantzosen, und nöthigte sie Italien zu verlaßen; und ob Maximilianus Sforzia zwar in possession blieb, so behielte sich der Käyser, und Carolus, sein Recht an Meyland vor, und wolten denselben dahero weder mit Meyland investiren, noch den Titul eines Hertzogs in Meyland beylegen. Nach Ludovici XII Tod nahm sein Successor Franciscus I gleich den Titul von Meyland an, und gieng mit einer Armee nach Italien; woselbst er zwar anfangs ziemlichen Widerstand fand, doch brachte er endlich Meyland unter sich, bekam Maximilianum Sforziam gefangen, und setzte den Hertzog von Bourbon zum Gouverneur in Meyland. Käyser Maximilianus war zwar übel damit zufrieden, vermeynte solche occupation wäre den vorigen Pactis zuwider/ und ließ eine Armee nach Italien marchiren; Weil aber der Türck mit einem Einfall drohete, und König Ferdinandus Catholicus in Spanien starb, dessen Thron zu besteigen sein Enckel Carolus V nach Spanien gehen muste, so wolte Maximilianus nicht gerne Krieg mit Franckreich haben, und wurd dahero anno 1516 zu Noyon Friede gemachet, vermöge dessen Franciscus Meyland behielte. Maximilianus Sforzia lebte indessen in Franckreich, da ihm der König eine jährliche Pension gab, und vermachte vor seinem Ende König Francisco I in Franckreich sein Recht an das Hertzogthum Meyland. Weil Franciscus aber in Italien immer weiter um sich griff, und auch Parmam und Placentiam einnahm, so suchte so wohl der Pabst, als Käyser Carolus V ihn aus Meyland zu vertreiben, und des Maximiliani Sforziae Bruder Franciscum Sforziam wieder einzusetzen. Worüber es zum hefftigen Kriege kam, in welchem Franciscus, da er selbst nach Italien gieng, anno 1525 gefangen wurde, und zu Erhaltung der Freyheit in dem Madritischen Frieden unter andern auch auf Meyland Verzicht thun muste, welcher in dem Cambrayischen Frieden anno 1529 wiederhohlet wurde. Franciscus Sforzia aber wurd auf des Pabstes intercession anno 1530 restituiret, und setzte Carolum V anno 1535, da er ohne Kinder verstarb, zum Erben ein, der es auch ohne dem als ein eröffnetes Reichs-Lehen einzog Weil Francisco aber der Verlust von Meyland noch immer im Kopff stack, und der Pabst Clemens ihme vordem den Rath gegeben, wenn er selbiges wolte angreiffen, solte er sich zuvor Meister von Savoyen machen; so griff er Hertzog Carln von Savoyen an, aus Vorwand, daß sein mütterlich Erbe ihme von diesem vorenthalten würde, und jagte ihn in kurtzer Zeit aus Savoyen, und dem meisten Theil von Piemont. Allein der Käyser, so Meyland an seine Familie knüpffen wolte, nahm sich des Savoyers an, und machte an verschiedenen Orden starcke diversion, dahero anno 1536 durch Vermitte- Guicciardin. L. 14. hist. Guicciardin. L. 5. Zurita L. 5. hist. reg. Arrag. c. 91. Frossardus L. 3. hist. p. 249. Ullo d. L. 1. p 7. Guicciard. d. L. 5. vid. Tarcagnota nell' histor. del mondo. Part. 2. L. 22. Guicciardin. L. 8. hist. Du Puy des Droits du Roy de France. p. 132. vid. Gerh. de Roo Annal. Austr. p. 437. Petr. Martyr Epist. 490. Oesterreich. Ehren-Spiegel. p. 1288. Ulloa. d. L. 1. p. 39. Guicciardin. L. 11 hist. vid. Thuan. L. 1. hist. p. 22. 32. seqq. Sleidan. L. 10. Comment. Guicciardin. L. 12. Ulloa. d. L. 1. p 4. vid. Jovius L. 18. hist. in fin. Guicciard. L. 12. Francisc. Macedo prop. Lusit. Gall. L. 1. c. 38. §. 63. vid. Guicciardin. L. 13. Artic. VIII. & XII. Art. XXVII. Jovius L. 27. hist. Guicciard. l. 19. Mariana Supplem. ad ann. 1535. vid. Bonfin. in Vit. Clement. Guicciardin. L. 20. hist. vid. Jovius L. 33. seqq. Ulloa L. 3. Tarcagnota Part. 3. L. 3. Masenius. L. 5. p. 20. seqq. Guicciardin. L. 20. Autor. hist. Belgi. ad ann. 1537. 1538.
gen würde, solte dieser nichts destoweniger Meyland bekommen. Die Belehnung des Hauses Sfortiae wurde annulliret / und Ludovicus hergegen mit Meyland anno 1505. investiret. Die Ehepacta aber wurden nicht nur von beyderseits Eltern/ sondern auch von Francisco als künfftigem Successore in Franckreich beschworen. Dessen allem ungeachtet gieng Ludovicus davon ab, und vermählte seine Tochter Claudiam mit vorgedachtem Francisco. Welches Maximilianus zwar übel aufnahm, weil es aber die damahlige Zeit nicht litte dawider etwas anzufangen, so ließ er es nicht allein dabey bewenden, sondern belehnte Ludovicum XII auch von neuen mit Meyland anno 1509, da sich der Käyser, und die Könige in Spanien und Franckreich wider die Venetianer verbunden; doch kehrte er sich nicht sonderlich daran, als Maximilianus Sforzia, des Ludovici Sforziae Sohn, das Meyländische mit Hülffe der Schweitzer, und der Italienischen Fürsten recuperirte, vielmehr verband er sich nachdem mit dem Pabst selbsten wider die Frantzosen, und nöthigte sie Italien zu verlaßen; und ob Maximilianus Sforzia zwar in possession blieb, so behielte sich der Käyser, und Carolus, sein Recht an Meyland vor, und wolten denselben dahero weder mit Meyland investiren, noch den Titul eines Hertzogs in Meyland beylegen. Nach Ludovici XII Tod nahm sein Successor Franciscus I gleich den Titul von Meyland an, und gieng mit einer Armee nach Italien; woselbst er zwar anfangs ziemlichen Widerstand fand, doch brachte er endlich Meyland unter sich, bekam Maximilianum Sforziam gefangen, und setzte den Hertzog von Bourbon zum Gouverneur in Meyland. Käyser Maximilianus war zwar übel damit zufrieden, vermeynte solche occupation wäre den vorigen Pactis zuwider/ und ließ eine Armee nach Italien marchiren; Weil aber der Türck mit einem Einfall drohete, und König Ferdinandus Catholicus in Spanien starb, dessen Thron zu besteigen sein Enckel Carolus V nach Spanien gehen muste, so wolte Maximilianus nicht gerne Krieg mit Franckreich haben, und wurd dahero anno 1516 zu Noyon Friede gemachet, vermöge dessen Franciscus Meyland behielte. Maximilianus Sforzia lebte indessen in Franckreich, da ihm der König eine jährliche Pension gab, und vermachte vor seinem Ende König Francisco I in Franckreich sein Recht an das Hertzogthum Meyland. Weil Franciscus aber in Italien immer weiter um sich griff, und auch Parmam und Placentiam einnahm, so suchte so wohl der Pabst, als Käyser Carolus V ihn aus Meyland zu vertreiben, und des Maximiliani Sforziae Bruder Franciscum Sforziam wieder einzusetzen. Worüber es zum hefftigen Kriege kam, in welchem Franciscus, da er selbst nach Italien gieng, anno 1525 gefangen wurde, und zu Erhaltung der Freyheit in dem Madritischen Frieden unter andern auch auf Meyland Verzicht thun muste, welcher in dem Cambrayischen Frieden anno 1529 wiederhohlet wurde. Franciscus Sforzia aber wurd auf des Pabstes intercession anno 1530 restituiret, und setzte Carolum V anno 1535, da er ohne Kinder verstarb, zum Erben ein, der es auch ohne dem als ein eröffnetes Reichs-Lehen einzog Weil Francisco aber der Verlust von Meyland noch immer im Kopff stack, und der Pabst Clemens ihme vordem den Rath gegeben, wenn er selbiges wolte angreiffen, solte er sich zuvor Meister von Savoyen machen; so griff er Hertzog Carln von Savoyen an, aus Vorwand, daß sein mütterlich Erbe ihme von diesem vorenthalten würde, und jagte ihn in kurtzer Zeit aus Savoyen, und dem meisten Theil von Piemont. Allein der Käyser, so Meyland an seine Familie knüpffen wolte, nahm sich des Savoyers an, und machte an verschiedenen Orden starcke diversion, dahero anno 1536 durch Vermitte- Guicciardin. L. 14. hist. Guicciardin. L. 5. Zurita L. 5. hist. reg. Arrag. c. 91. Frossardus L. 3. hist. p. 249. Ullo d. L. 1. p 7. Guicciard. d. L. 5. vid. Tarcagnota nell' histor. del mondo. Part. 2. L. 22. Guicciardin. L. 8. hist. Du Puy des Droits du Roy de France. p. 132. vid. Gerh. de Roo Annal. Austr. p. 437. Petr. Martyr Epist. 490. Oesterreich. Ehren-Spiegel. p. 1288. Ulloa. d. L. 1. p. 39. Guicciardin. L. 11 hist. vid. Thuan. L. 1. hist. p. 22. 32. seqq. Sleidan. L. 10. Comment. Guicciardin. L. 12. Ulloa. d. L. 1. p 4. vid. Jovius L. 18. hist. in fin. Guicciard. L. 12. Francisc. Macedo prop. Lusit. Gall. L. 1. c. 38. §. 63. vid. Guicciardin. L. 13. Artic. VIII. & XII. Art. XXVII. Jovius L. 27. hist. Guicciard. l. 19. Mariana Supplem. ad ann. 1535. vid. Bonfin. in Vit. Clement. Guicciardin. L. 20. hist. vid. Jovius L. 33. seqq. Ulloa L. 3. Tarcagnota Part. 3. L. 3. Masenius. L. 5. p. 20. seqq. Guicciardin. L. 20. Autor. hist. Belgi. ad ann. 1537. 1538.
<TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0235" n="207"/> gen würde, solte dieser nichts destoweniger Meyland bekommen. <note place="foot">Guicciardin. L. 14. hist.</note> Die Belehnung des Hauses Sfortiae wurde annulliret / und Ludovicus hergegen mit Meyland anno 1505. investiret. <note place="foot">Guicciardin. L. 5. Zurita L. 5. hist. reg. Arrag. c. 91. Frossardus L. 3. hist. p. 249.</note> Die Ehepacta aber wurden nicht nur von beyderseits Eltern/ sondern auch von Francisco als künfftigem Successore in Franckreich beschworen. <note place="foot">Ullo d. L. 1. p 7. Guicciard. d. L. 5.</note> Dessen allem ungeachtet gieng Ludovicus davon ab, und vermählte seine Tochter Claudiam mit vorgedachtem Francisco. <note place="foot">vid. Tarcagnota nell' histor. del mondo. Part. 2. L. 22.</note> Welches Maximilianus zwar übel aufnahm, weil es aber die damahlige Zeit nicht litte dawider etwas anzufangen, so ließ er es nicht allein dabey bewenden, sondern belehnte Ludovicum XII auch von neuen mit Meyland anno 1509, da sich der Käyser, und die Könige in Spanien und Franckreich wider die Venetianer verbunden; <note place="foot">Guicciardin. L. 8. hist. Du Puy des Droits du Roy de France. p. 132.</note> doch kehrte er sich nicht sonderlich daran, als Maximilianus Sforzia, des Ludovici Sforziae Sohn, das Meyländische mit Hülffe der Schweitzer, und der Italienischen Fürsten recuperirte, vielmehr verband er sich nachdem mit dem Pabst selbsten wider die Frantzosen, und nöthigte sie Italien zu verlaßen; <note place="foot">vid. Gerh. de Roo Annal. Austr. p. 437. Petr. Martyr Epist. 490. Oesterreich. Ehren-Spiegel. p. 1288.</note> und ob Maximilianus Sforzia zwar in possession blieb, so behielte sich der Käyser, und Carolus, sein Recht an Meyland vor, und wolten denselben dahero weder mit Meyland investiren, noch den Titul eines Hertzogs in Meyland beylegen. <note place="foot">Ulloa. d. L. 1. p. 39. Guicciardin. L. 11 hist.</note></p> <p>Nach Ludovici XII Tod nahm sein Successor Franciscus I gleich den Titul von Meyland an, und gieng mit einer Armee nach Italien; woselbst er zwar anfangs ziemlichen Widerstand fand, <note place="foot">vid. Thuan. L. 1. hist. p. 22. 32. seqq. Sleidan. L. 10. Comment.</note> doch brachte er endlich Meyland unter sich, bekam Maximilianum Sforziam gefangen, und setzte den Hertzog von Bourbon zum Gouverneur in Meyland. <note place="foot">Guicciardin. L. 12. Ulloa. d. L. 1. p 4.</note> Käyser Maximilianus war zwar übel damit zufrieden, vermeynte solche occupation wäre den vorigen Pactis zuwider/ und ließ eine Armee nach Italien marchiren; Weil aber der Türck mit einem Einfall drohete, und König Ferdinandus Catholicus in Spanien starb, dessen Thron zu besteigen sein Enckel Carolus V nach Spanien gehen muste, so wolte Maximilianus nicht gerne Krieg mit Franckreich haben, und wurd dahero anno 1516 zu Noyon Friede gemachet, vermöge dessen Franciscus Meyland behielte. <note place="foot">vid. Jovius L. 18. hist. in fin. Guicciard. L. 12.</note></p> <p>Maximilianus Sforzia lebte indessen in Franckreich, da ihm der König eine jährliche Pension gab, und vermachte vor seinem Ende König Francisco I in Franckreich sein Recht an das Hertzogthum Meyland. <note place="foot">Francisc. Macedo prop. Lusit. Gall. L. 1. c. 38. §. 63.</note> Weil Franciscus aber in Italien immer weiter um sich griff, und auch Parmam und Placentiam einnahm, so suchte so wohl der Pabst, als Käyser Carolus V ihn aus Meyland zu vertreiben, und des Maximiliani Sforziae Bruder Franciscum Sforziam wieder einzusetzen. <note place="foot">vid. Guicciardin. L. 13.</note> Worüber es zum hefftigen Kriege kam, in welchem Franciscus, da er selbst nach Italien gieng, anno 1525 gefangen wurde, und zu Erhaltung der Freyheit in dem Madritischen Frieden <note place="foot">Artic. VIII. & XII.</note> unter andern auch auf Meyland Verzicht thun muste, welcher in dem Cambrayischen Frieden <note place="foot">Art. XXVII.</note> anno 1529 wiederhohlet wurde. Franciscus Sforzia aber wurd auf des Pabstes intercession anno 1530 restituiret, <note place="foot">Jovius L. 27. hist. Guicciard. l. 19.</note> und setzte Carolum V anno 1535, da er ohne Kinder verstarb, zum Erben ein, <note place="foot">Mariana Supplem. ad ann. 1535.</note> der es auch ohne dem als ein eröffnetes Reichs-Lehen einzog Weil Francisco aber der Verlust von Meyland noch immer im Kopff stack, und der Pabst Clemens ihme vordem den Rath gegeben, wenn er selbiges wolte angreiffen, solte er sich zuvor Meister von Savoyen machen; <note place="foot">vid. Bonfin. in Vit. Clement. Guicciardin. L. 20. hist.</note> so griff er Hertzog Carln von Savoyen an, aus Vorwand, daß sein mütterlich Erbe ihme von diesem vorenthalten würde, und jagte ihn in kurtzer Zeit aus Savoyen, und dem meisten Theil von Piemont. Allein der Käyser, so Meyland an seine Familie knüpffen wolte, nahm sich des Savoyers an, und machte an verschiedenen Orden starcke diversion, <note place="foot">vid. Jovius L. 33. seqq. Ulloa L. 3. Tarcagnota Part. 3. L. 3. Masenius. L. 5. p. 20. seqq. Guicciardin. L. 20. Autor. hist. Belgi. ad ann. 1537. 1538.</note> dahero anno 1536 durch Vermitte- </p> </div> </body> </text> </TEI> [207/0235]
gen würde, solte dieser nichts destoweniger Meyland bekommen. Die Belehnung des Hauses Sfortiae wurde annulliret / und Ludovicus hergegen mit Meyland anno 1505. investiret. Die Ehepacta aber wurden nicht nur von beyderseits Eltern/ sondern auch von Francisco als künfftigem Successore in Franckreich beschworen. Dessen allem ungeachtet gieng Ludovicus davon ab, und vermählte seine Tochter Claudiam mit vorgedachtem Francisco. Welches Maximilianus zwar übel aufnahm, weil es aber die damahlige Zeit nicht litte dawider etwas anzufangen, so ließ er es nicht allein dabey bewenden, sondern belehnte Ludovicum XII auch von neuen mit Meyland anno 1509, da sich der Käyser, und die Könige in Spanien und Franckreich wider die Venetianer verbunden; doch kehrte er sich nicht sonderlich daran, als Maximilianus Sforzia, des Ludovici Sforziae Sohn, das Meyländische mit Hülffe der Schweitzer, und der Italienischen Fürsten recuperirte, vielmehr verband er sich nachdem mit dem Pabst selbsten wider die Frantzosen, und nöthigte sie Italien zu verlaßen; und ob Maximilianus Sforzia zwar in possession blieb, so behielte sich der Käyser, und Carolus, sein Recht an Meyland vor, und wolten denselben dahero weder mit Meyland investiren, noch den Titul eines Hertzogs in Meyland beylegen.
Nach Ludovici XII Tod nahm sein Successor Franciscus I gleich den Titul von Meyland an, und gieng mit einer Armee nach Italien; woselbst er zwar anfangs ziemlichen Widerstand fand, doch brachte er endlich Meyland unter sich, bekam Maximilianum Sforziam gefangen, und setzte den Hertzog von Bourbon zum Gouverneur in Meyland. Käyser Maximilianus war zwar übel damit zufrieden, vermeynte solche occupation wäre den vorigen Pactis zuwider/ und ließ eine Armee nach Italien marchiren; Weil aber der Türck mit einem Einfall drohete, und König Ferdinandus Catholicus in Spanien starb, dessen Thron zu besteigen sein Enckel Carolus V nach Spanien gehen muste, so wolte Maximilianus nicht gerne Krieg mit Franckreich haben, und wurd dahero anno 1516 zu Noyon Friede gemachet, vermöge dessen Franciscus Meyland behielte.
Maximilianus Sforzia lebte indessen in Franckreich, da ihm der König eine jährliche Pension gab, und vermachte vor seinem Ende König Francisco I in Franckreich sein Recht an das Hertzogthum Meyland. Weil Franciscus aber in Italien immer weiter um sich griff, und auch Parmam und Placentiam einnahm, so suchte so wohl der Pabst, als Käyser Carolus V ihn aus Meyland zu vertreiben, und des Maximiliani Sforziae Bruder Franciscum Sforziam wieder einzusetzen. Worüber es zum hefftigen Kriege kam, in welchem Franciscus, da er selbst nach Italien gieng, anno 1525 gefangen wurde, und zu Erhaltung der Freyheit in dem Madritischen Frieden unter andern auch auf Meyland Verzicht thun muste, welcher in dem Cambrayischen Frieden anno 1529 wiederhohlet wurde. Franciscus Sforzia aber wurd auf des Pabstes intercession anno 1530 restituiret, und setzte Carolum V anno 1535, da er ohne Kinder verstarb, zum Erben ein, der es auch ohne dem als ein eröffnetes Reichs-Lehen einzog Weil Francisco aber der Verlust von Meyland noch immer im Kopff stack, und der Pabst Clemens ihme vordem den Rath gegeben, wenn er selbiges wolte angreiffen, solte er sich zuvor Meister von Savoyen machen; so griff er Hertzog Carln von Savoyen an, aus Vorwand, daß sein mütterlich Erbe ihme von diesem vorenthalten würde, und jagte ihn in kurtzer Zeit aus Savoyen, und dem meisten Theil von Piemont. Allein der Käyser, so Meyland an seine Familie knüpffen wolte, nahm sich des Savoyers an, und machte an verschiedenen Orden starcke diversion, dahero anno 1536 durch Vermitte-
Guicciardin. L. 14. hist.
Guicciardin. L. 5. Zurita L. 5. hist. reg. Arrag. c. 91. Frossardus L. 3. hist. p. 249.
Ullo d. L. 1. p 7. Guicciard. d. L. 5.
vid. Tarcagnota nell' histor. del mondo. Part. 2. L. 22.
Guicciardin. L. 8. hist. Du Puy des Droits du Roy de France. p. 132.
vid. Gerh. de Roo Annal. Austr. p. 437. Petr. Martyr Epist. 490. Oesterreich. Ehren-Spiegel. p. 1288.
Ulloa. d. L. 1. p. 39. Guicciardin. L. 11 hist.
vid. Thuan. L. 1. hist. p. 22. 32. seqq. Sleidan. L. 10. Comment.
Guicciardin. L. 12. Ulloa. d. L. 1. p 4.
vid. Jovius L. 18. hist. in fin. Guicciard. L. 12.
Francisc. Macedo prop. Lusit. Gall. L. 1. c. 38. §. 63.
vid. Guicciardin. L. 13.
Artic. VIII. & XII.
Art. XXVII.
Jovius L. 27. hist. Guicciard. l. 19.
Mariana Supplem. ad ann. 1535.
vid. Bonfin. in Vit. Clement. Guicciardin. L. 20. hist.
vid. Jovius L. 33. seqq. Ulloa L. 3. Tarcagnota Part. 3. L. 3. Masenius. L. 5. p. 20. seqq. Guicciardin. L. 20. Autor. hist. Belgi. ad ann. 1537. 1538.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |