Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite

Sache von Seiten des Reichs wieder an die vormahls erwehlte Arbitros haben wolte, zu dem Ende auch einen gewissen Articul abgefasset hatte; so wolten die Frantzösischen Plenipotentiarii doch ob praetensum defectum infomationis solchen Articul nicht annehmen. Damit aber solche Ausla ßung dem Reiche nicht praejudiciren möchte, so ist deshalb in Gegenwart der Mediatoren, und der Frantzösischen Plenipotentiarien eine solenne protestation interponiret, und den Actis publ. inseriret worden. Woran sich aber der König in Franckreich nicht kehrete, sondern so gleich nach geschlossenem Frieden eine Reunions-Cammer zu Metz anstellete, welche alle diejenigen, die von diesen Stifftern Lehen besaßen, vor sich lud, mit commination auf bestimmete Zeit zu erscheinen, und den Titulum, wie sie zu solchen Stücken kommen, zu dociren, oder widrigenfals gewärtig zu seyn, daß solche eingezogen, und gedachten Stifftern wieder incorporiret werden solten. Wann nun solche Stände des Reichs entweder nicht erschienen, oder ihre Possession nicht genung dociren kunten, so sprach die Reunions-Cammer, ohne sonderliche scrupuleuse Untersuchung, dem Könige alles zu; Und solcher gestalt zog der König ein, die Grafschafft Lichtenberg, die Wild- und Rhein-Grafschafften, die Herrschafft Oberstein, das Fürstenthum Zweybrück, die Abtey Prum, die Grafschafft Salm, die Grafschafft Saarwerden, und andere Herrschafften. Der Käyser und das Reich ließ zwar unterschiedliche Remonstrationes deshalb bey dem Könige in Franckreich thun, allein alles war vergebens; biß endlich anno 1697 bey dem Rysvvickischen Frieden die Sache bey geleget, und alles was unter dem Titul der Unionen, und Reunionen, von Franckreich eingezogen, restituiret wurde.

Fünfftes Capitel, Von der Praetension auf die Spanische Niederlande wegen des itzigen Königes Gemahlin.

ES haben die Könige in Franckreich auf einige der Spanischen Provintzien zwar schon vor alters praetension gemachet, als auf Brabant, Hennegau, Luxenburg &c. weil selbe aber meist von Carolo M. hergeführet wird, theils derselben Oerter auch schon unter Frantzösischer Gewalt seyn, so habe solche allhie übergehen, und nur derjenigen neuen praetension gedencken wollen, welche der ietzige König in Franckreich Ludovicus XIV auf die Spanische Niederlande anno 1667 seiner Gemahlin wegen gemachet; womit es sich also verhält:

Philippus IV König in Spanien vermählte sich anno 1615 mit des Königs Henrici IV in Franckreich Tochter Elisabeth, welche ihm 500000 Cronen zum Brautschatze zubrachte, und zeugte mit ihr zwey Kinder Balthasarem und Mariam Theresiam. Nach der Elisabethae Tod schrit Philippus zur andern Ehe, mit Käysers Ferdinandi III Tochter Maria Anna, von welcher ihme Margaretha Theresia und Carolus II gebohren wurden. Balthasar aus erster Ehe starb bald nach der Mutter anno 1646, Maria Theresia aber wurd anno 1659 bey dem Pyrenaeischen Frieden mit dem itzigen Könige in Franckreich Ludovico XIV vermählet; Ihr Brautschatz wurd eben so hoch, als ihrer Fr. Mutter ihrer, nehmlich auf 500000 Cronen gesetzet, und dabey versprochen die Zahlung in 3. Terminen zu thun; dagegen aber muste sie vor sich und ihre Nachkommen alles Anspruchs auf die väterliche

vid. Pufendorf. L. 17. hist. Brandenb. §. 23. & L. 18. §. 19.
vid. Pufendorf. d. L. 18. §. 14.
vid. Gräfl. Hanauisch Memorial an den Reichs-Convent zu Regensp. sc. ap. Londorp. Tom. XI. Act. Publ. L. 12. c. 40. n. 23. & Fritsch. in Not. ad Isntr. Pac. Noviom. p. 80.
vid. Wild- und Rhein-Gräfl. Beschwerungs Memorialia contra Franckreich &c. ap. Londorp. d. l. c. 84. p. 285. & Fritschium d. l. p. 87. 88.
vid. Gräflich-Leiningisch Beschwerungs Memorial contra Franckreich. ap. Londorp. d. l. n. 12 Fritsch. d. l. p. 90.
vid. Zweybrückisch. Memorial. ap. Fritsch. d. l. p. 100.
Pufendorf. d. L. 18. §. 37.
vid. Fürstl. Salmisches Memoriale in puncto der Frantzösischen Friedens-Contraventionen &c. ap. Fritsch. d. l. p. 51.
Plurium Statuum Memorialia legi possunt ap. Londorpium d. l. c. 40. n. 21. seqq.
vid. Pufendorf. d. l. §. 14. seqq.
vid. Instrum. Pac. Rysvvic. Caesar. Gallic. art. IV.
vid. Jaques de Cassan Recherches des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. L. c. c. 5. p. 689.
Jaques de Cassan. d. l. p. 690.
vid. Jaque de Cassan. d. l. p. 691.

Sache von Seiten des Reichs wieder an die vormahls erwehlte Arbitros haben wolte, zu dem Ende auch einen gewissen Articul abgefasset hatte; so wolten die Frantzösischen Plenipotentiarii doch ob praetensum defectum infomationis solchen Articul nicht annehmen. Damit aber solche Ausla ßung dem Reiche nicht praejudiciren möchte, so ist deshalb in Gegenwart der Mediatoren, und der Frantzösischen Plenipotentiarien eine solenne protestation interponiret, und den Actis publ. inseriret worden. Woran sich aber der König in Franckreich nicht kehrete, sondern so gleich nach geschlossenem Frieden eine Reunions-Cammer zu Metz anstellete, welche alle diejenigen, die von diesen Stifftern Lehen besaßen, vor sich lud, mit commination auf bestimmete Zeit zu erscheinen, und den Titulum, wie sie zu solchen Stücken kommen, zu dociren, oder widrigenfals gewärtig zu seyn, daß solche eingezogen, und gedachten Stifftern wieder incorporiret werden solten. Wann nun solche Stände des Reichs entweder nicht erschienen, oder ihre Possession nicht genung dociren kunten, so sprach die Reunions-Cammer, ohne sonderliche scrupuleuse Untersuchung, dem Könige alles zu; Und solcher gestalt zog der König ein, die Grafschafft Lichtenberg, die Wild- und Rhein-Grafschafften, die Herrschafft Oberstein, das Fürstenthum Zweybrück, die Abtey Prum, die Grafschafft Salm, die Grafschafft Saarwerden, und andere Herrschafften. Der Käyser und das Reich ließ zwar unterschiedliche Remonstrationes deshalb bey dem Könige in Franckreich thun, allein alles war vergebens; biß endlich anno 1697 bey dem Rysvvickischen Frieden die Sache bey geleget, und alles was unter dem Titul der Unionen, und Reunionen, von Franckreich eingezogen, restituiret wurde.

Fünfftes Capitel, Von der Praetension auf die Spanische Niederlande wegen des itzigen Königes Gemahlin.

ES haben die Könige in Franckreich auf einige der Spanischen Provintzien zwar schon vor alters praetension gemachet, als auf Brabant, Hennegau, Luxenburg &c. weil selbe aber meist von Carolo M. hergeführet wird, theils derselben Oerter auch schon unter Frantzösischer Gewalt seyn, so habe solche allhie übergehen, und nur derjenigen neuen praetension gedencken wollen, welche der ietzige König in Franckreich Ludovicus XIV auf die Spanische Niederlande anno 1667 seiner Gemahlin wegen gemachet; womit es sich also verhält:

Philippus IV König in Spanien vermählte sich anno 1615 mit des Königs Henrici IV in Franckreich Tochter Elisabeth, welche ihm 500000 Cronen zum Brautschatze zubrachte, und zeugte mit ihr zwey Kinder Balthasarem und Mariam Theresiam. Nach der Elisabethae Tod schrit Philippus zur andern Ehe, mit Käysers Ferdinandi III Tochter Maria Anna, von welcher ihme Margaretha Theresia und Carolus II gebohren wurden. Balthasar aus erster Ehe starb bald nach der Mutter anno 1646, Maria Theresia aber wurd anno 1659 bey dem Pyrenaeischen Frieden mit dem itzigen Könige in Franckreich Ludovico XIV vermählet; Ihr Brautschatz wurd eben so hoch, als ihrer Fr. Mutter ihrer, nehmlich auf 500000 Cronen gesetzet, und dabey versprochen die Zahlung in 3. Terminen zu thun; dagegen aber muste sie vor sich und ihre Nachkommen alles Anspruchs auf die väterliche

vid. Pufendorf. L. 17. hist. Brandenb. §. 23. & L. 18. §. 19.
vid. Pufendorf. d. L. 18. §. 14.
vid. Gräfl. Hanauisch Memorial an den Reichs-Convent zu Regensp. sc. ap. Londorp. Tom. XI. Act. Publ. L. 12. c. 40. n. 23. & Fritsch. in Not. ad Isntr. Pac. Noviom. p. 80.
vid. Wild- und Rhein-Gräfl. Beschwerungs Memorialia contra Franckreich &c. ap. Londorp. d. l. c. 84. p. 285. & Fritschium d. l. p. 87. 88.
vid. Gräflich-Leiningisch Beschwerungs Memorial contra Franckreich. ap. Londorp. d. l. n. 12 Fritsch. d. l. p. 90.
vid. Zweybrückisch. Memorial. ap. Fritsch. d. l. p. 100.
Pufendorf. d. L. 18. §. 37.
vid. Fürstl. Salmisches Memoriale in puncto der Frantzösischen Friedens-Contraventionen &c. ap. Fritsch. d. l. p. 51.
Plurium Statuum Memorialia legi possunt ap. Londorpium d. l. c. 40. n. 21. seqq.
vid. Pufendorf. d. l. §. 14. seqq.
vid. Instrum. Pac. Rysvvic. Caesar. Gallic. art. IV.
vid. Jaques de Cassan Recherches des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. L. c. c. 5. p. 689.
Jaques de Cassan. d. l. p. 690.
vid. Jaque de Cassan. d. l. p. 691.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0199" n="171"/>
Sache von Seiten des Reichs wieder an die vormahls erwehlte Arbitros haben            wolte, zu dem Ende auch einen gewissen Articul abgefasset hatte; so wolten die            Frantzösischen Plenipotentiarii doch ob praetensum defectum infomationis solchen Articul            nicht annehmen. Damit aber solche Ausla ßung dem Reiche nicht praejudiciren möchte, so ist            deshalb in Gegenwart der Mediatoren, und der Frantzösischen Plenipotentiarien eine solenne            protestation interponiret, und den Actis publ. inseriret worden. <note place="foot">vid.              Pufendorf. L. 17. hist. Brandenb. §. 23. &amp; L. 18. §. 19.</note> Woran sich aber der            König in Franckreich nicht kehrete, sondern so gleich nach geschlossenem Frieden eine            Reunions-Cammer zu Metz anstellete, welche alle diejenigen, die von diesen Stifftern Lehen            besaßen, vor sich lud, mit commination auf bestimmete Zeit zu erscheinen, und den Titulum,            wie sie zu solchen Stücken kommen, zu dociren, oder widrigenfals gewärtig zu seyn, daß            solche eingezogen, und gedachten Stifftern wieder incorporiret werden solten. Wann nun            solche Stände des Reichs entweder nicht erschienen, oder ihre Possession nicht genung            dociren kunten, so sprach die Reunions-Cammer, ohne sonderliche scrupuleuse Untersuchung,            dem Könige alles zu; <note place="foot">vid. Pufendorf. d. L. 18. §. 14.</note> Und            solcher gestalt zog der König ein, die Grafschafft Lichtenberg, <note place="foot">vid.              Gräfl. Hanauisch Memorial an den Reichs-Convent zu Regensp. sc. ap. Londorp. Tom. XI.              Act. Publ. L. 12. c. 40. n. 23. &amp; Fritsch. in Not. ad Isntr. Pac. Noviom. p.              80.</note> die Wild- und Rhein-Grafschafften, <note place="foot">vid. Wild- und              Rhein-Gräfl. Beschwerungs Memorialia contra Franckreich &amp;c. ap. Londorp. d. l. c.              84. p. 285. &amp; Fritschium d. l. p. 87. 88.</note> die Herrschafft Oberstein, <note place="foot">vid. Gräflich-Leiningisch Beschwerungs Memorial contra Franckreich. ap.              Londorp. d. l. n. 12 Fritsch. d. l. p. 90.</note> das Fürstenthum Zweybrück, <note place="foot">vid. Zweybrückisch. Memorial. ap. Fritsch. d. l. p. 100.</note> die Abtey            Prum, <note place="foot">Pufendorf. d. L. 18. §. 37.</note> die Grafschafft Salm, <note place="foot">vid. Fürstl. Salmisches Memoriale in puncto der Frantzösischen              Friedens-Contraventionen &amp;c. ap. Fritsch. d. l. p. 51.</note> die Grafschafft            Saarwerden, und andere Herrschafften. <note place="foot">Plurium Statuum Memorialia legi              possunt ap. Londorpium d. l. c. 40. n. 21. seqq.</note> Der Käyser und das Reich ließ            zwar unterschiedliche Remonstrationes deshalb bey dem Könige in Franckreich thun, allein            alles war vergebens; <note place="foot">vid. Pufendorf. d. l. §. 14. seqq.</note> biß            endlich anno 1697 bey dem Rysvvickischen Frieden die Sache bey geleget, und alles was            unter dem Titul der Unionen, und Reunionen, von Franckreich eingezogen, restituiret wurde.              <note place="foot">vid. Instrum. Pac. Rysvvic. Caesar. Gallic. art. IV.</note></p>
        <p>Fünfftes Capitel, Von der Praetension auf die Spanische Niederlande wegen des itzigen            Königes Gemahlin.</p>
        <p>ES haben die Könige in Franckreich auf einige der Spanischen Provintzien zwar schon vor            alters praetension gemachet, als auf Brabant, <note place="foot">vid. Jaques de Cassan              Recherches des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. L. c. c. 5. p. 689.</note>            Hennegau, <note place="foot">Jaques de Cassan. d. l. p. 690.</note> Luxenburg <note place="foot">vid. Jaque de Cassan. d. l. p. 691.</note> &amp;c. weil selbe aber meist            von Carolo M. hergeführet wird, theils derselben Oerter auch schon unter Frantzösischer            Gewalt seyn, so habe solche allhie übergehen, und nur derjenigen neuen praetension            gedencken wollen, welche der ietzige König in Franckreich Ludovicus XIV auf die Spanische            Niederlande anno 1667 seiner Gemahlin wegen gemachet; womit es sich also verhält:</p>
        <p>Philippus IV König in Spanien vermählte sich anno 1615 mit des Königs Henrici IV in            Franckreich Tochter Elisabeth, welche ihm 500000 Cronen zum Brautschatze zubrachte, und            zeugte mit ihr zwey Kinder Balthasarem und Mariam Theresiam. Nach der Elisabethae Tod            schrit Philippus zur andern Ehe, mit Käysers Ferdinandi III Tochter Maria Anna, von            welcher ihme Margaretha Theresia und Carolus II gebohren wurden. Balthasar aus erster Ehe            starb bald nach der Mutter anno 1646, Maria Theresia aber wurd anno 1659 bey dem            Pyrenaeischen Frieden mit dem itzigen Könige in Franckreich Ludovico XIV vermählet; Ihr            Brautschatz wurd eben so hoch, als ihrer Fr. Mutter ihrer, nehmlich auf 500000 Cronen            gesetzet, und dabey versprochen die Zahlung in 3. Terminen zu thun; dagegen aber muste sie            vor sich und ihre Nachkommen alles Anspruchs auf die väterliche
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[171/0199] Sache von Seiten des Reichs wieder an die vormahls erwehlte Arbitros haben wolte, zu dem Ende auch einen gewissen Articul abgefasset hatte; so wolten die Frantzösischen Plenipotentiarii doch ob praetensum defectum infomationis solchen Articul nicht annehmen. Damit aber solche Ausla ßung dem Reiche nicht praejudiciren möchte, so ist deshalb in Gegenwart der Mediatoren, und der Frantzösischen Plenipotentiarien eine solenne protestation interponiret, und den Actis publ. inseriret worden. Woran sich aber der König in Franckreich nicht kehrete, sondern so gleich nach geschlossenem Frieden eine Reunions-Cammer zu Metz anstellete, welche alle diejenigen, die von diesen Stifftern Lehen besaßen, vor sich lud, mit commination auf bestimmete Zeit zu erscheinen, und den Titulum, wie sie zu solchen Stücken kommen, zu dociren, oder widrigenfals gewärtig zu seyn, daß solche eingezogen, und gedachten Stifftern wieder incorporiret werden solten. Wann nun solche Stände des Reichs entweder nicht erschienen, oder ihre Possession nicht genung dociren kunten, so sprach die Reunions-Cammer, ohne sonderliche scrupuleuse Untersuchung, dem Könige alles zu; Und solcher gestalt zog der König ein, die Grafschafft Lichtenberg, die Wild- und Rhein-Grafschafften, die Herrschafft Oberstein, das Fürstenthum Zweybrück, die Abtey Prum, die Grafschafft Salm, die Grafschafft Saarwerden, und andere Herrschafften. Der Käyser und das Reich ließ zwar unterschiedliche Remonstrationes deshalb bey dem Könige in Franckreich thun, allein alles war vergebens; biß endlich anno 1697 bey dem Rysvvickischen Frieden die Sache bey geleget, und alles was unter dem Titul der Unionen, und Reunionen, von Franckreich eingezogen, restituiret wurde. Fünfftes Capitel, Von der Praetension auf die Spanische Niederlande wegen des itzigen Königes Gemahlin. ES haben die Könige in Franckreich auf einige der Spanischen Provintzien zwar schon vor alters praetension gemachet, als auf Brabant, Hennegau, Luxenburg &c. weil selbe aber meist von Carolo M. hergeführet wird, theils derselben Oerter auch schon unter Frantzösischer Gewalt seyn, so habe solche allhie übergehen, und nur derjenigen neuen praetension gedencken wollen, welche der ietzige König in Franckreich Ludovicus XIV auf die Spanische Niederlande anno 1667 seiner Gemahlin wegen gemachet; womit es sich also verhält: Philippus IV König in Spanien vermählte sich anno 1615 mit des Königs Henrici IV in Franckreich Tochter Elisabeth, welche ihm 500000 Cronen zum Brautschatze zubrachte, und zeugte mit ihr zwey Kinder Balthasarem und Mariam Theresiam. Nach der Elisabethae Tod schrit Philippus zur andern Ehe, mit Käysers Ferdinandi III Tochter Maria Anna, von welcher ihme Margaretha Theresia und Carolus II gebohren wurden. Balthasar aus erster Ehe starb bald nach der Mutter anno 1646, Maria Theresia aber wurd anno 1659 bey dem Pyrenaeischen Frieden mit dem itzigen Könige in Franckreich Ludovico XIV vermählet; Ihr Brautschatz wurd eben so hoch, als ihrer Fr. Mutter ihrer, nehmlich auf 500000 Cronen gesetzet, und dabey versprochen die Zahlung in 3. Terminen zu thun; dagegen aber muste sie vor sich und ihre Nachkommen alles Anspruchs auf die väterliche vid. Pufendorf. L. 17. hist. Brandenb. §. 23. & L. 18. §. 19. vid. Pufendorf. d. L. 18. §. 14. vid. Gräfl. Hanauisch Memorial an den Reichs-Convent zu Regensp. sc. ap. Londorp. Tom. XI. Act. Publ. L. 12. c. 40. n. 23. & Fritsch. in Not. ad Isntr. Pac. Noviom. p. 80. vid. Wild- und Rhein-Gräfl. Beschwerungs Memorialia contra Franckreich &c. ap. Londorp. d. l. c. 84. p. 285. & Fritschium d. l. p. 87. 88. vid. Gräflich-Leiningisch Beschwerungs Memorial contra Franckreich. ap. Londorp. d. l. n. 12 Fritsch. d. l. p. 90. vid. Zweybrückisch. Memorial. ap. Fritsch. d. l. p. 100. Pufendorf. d. L. 18. §. 37. vid. Fürstl. Salmisches Memoriale in puncto der Frantzösischen Friedens-Contraventionen &c. ap. Fritsch. d. l. p. 51. Plurium Statuum Memorialia legi possunt ap. Londorpium d. l. c. 40. n. 21. seqq. vid. Pufendorf. d. l. §. 14. seqq. vid. Instrum. Pac. Rysvvic. Caesar. Gallic. art. IV. vid. Jaques de Cassan Recherches des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. L. c. c. 5. p. 689. Jaques de Cassan. d. l. p. 690. vid. Jaque de Cassan. d. l. p. 691.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/199
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/199>, abgerufen am 26.11.2024.