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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Drittes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf das Hertzogthum Lothringen.

Historie. WElcher gestalt das gantze Königreich Lothringen an das Teutsche Reich gekommen, davon ist im vorhergehenden ersten Cap. Meldung geschehen, woselbst auch schon erwehnet worden, daß die Teutsche Käyser es in das obere und niedere Lothringen getheilet, und iedes aparten Herren zu regieren anvertrauet: Solcher gestalt nun kam das obere Lothringen, oder das Stück, so noch itzo den Nahmen Lothringen führet, an die Vorfahren der itzigen Hertzoge zu Lothringen. Von diesen Hertzoge zu Lothringen. Von diesen Hertzogen hatte Johannes zwey Söhne, Carolum und Fridericum, davon Carolus ihme succedirte, und aus seiner Ehe nur eine eintzige Tochter Isabellam hatte, welche anno 1418 an Renatum Hertzogen zu Anjou und Grafen in Provence &c. vermählet ward. Wie nun Hertzog Carlanno 1430 verstarb, maßete sich Renatus seiner Gemahlin halber des Lothringischen Tituls und Landes an; deme sich aber des obgedachten Friderici, Caroli Bruders, Sohn, Antonius Graf zu Vaudemont, kräfftigs wiedersetzte, und die Successison als der nechste Agnatus, vermöge des Reichs-Gesetze und Landes-Gewohnheit, praetendirte. War auch so glücklich, daß er Renatum anno 1431 in der Schlacht bey Blinuille gefangen bekam; und hielte denselben so lange fest, biß er seine eintzige Tochter Jolantham, seinem (nehmlich Antonii) Sohne Friderico Grafen zu Vaudemont zur Eheversprach, und selben der Succession halber versicherte. Weil die Jolantha aber noch nicht mannbahr war, so muste die Vollziehung einige Jahre ausgesetzet bleiben, währender welcher Zeit Renatus nicht allein in Possession blieb, sondern auch gar difficultät machte, die versprochene Ehe vollziehen zu laßen; dahero Antonius einen neuen Einfall in Lothringen that, und es endlich dahin brachte, daß die würckliche Vollziehung solcher Ehe anno 1444 erfolgte, und Lothringen der Isabellae zum Brautschatz mitgegeben wurde. Es wurd durch diese gleichsam gezwungene Heyrath dennoch keine rechte Freundschafft zwischen Renato, Antonio, und Friderico gestifftet; dahero es geschahe, daß Renatus vor seinem Ende ein Testament machte, und seinen Bruder Sohn, Carl von Maine, zum Universal-Erben einsetzte, seiner Tochter aber nur etwas an Gelde vermachte. Und ob der Hertzog von Lothringen solch Testament zwar zu impugniren suchte; so war es doch vergebens, weil König Ludovicus XI in Franckreich, des Caroli Vetter, sich dessen annahm, und Carolo zum Besitz der vermachten Länder verhalff, wovor ihn dieser, weil er keine Kinder hatte, hinwiederum zum Erben einsetzte; welcher solche Länder auch nach seinem Tode einnahm, und der Crone incorporirte. Und dieses ist es, woraus die Frantzosen nachdem eine praetension auf Lothringen machen wollen.

Ihre Gründe sind:

Frantzösische Gründe. I. Daß dieses Hertzogthum ein Stück des alten Königreichs Austrasien, und Lothringens, welches denen Königen in Franckreich seit anno 514 erb- und eigenthümlich zugehöret, von den Teutschen aber nach Caroli Tod denselben entzogen worden; dahero Ludovicus Transmarinus, und dessen Sohn Lotharius, ingleichen Hugo Capetus, Robertus, Henricus I, Philippus Pulcher, und andere Könige solches nicht unbillig zurück gefodert, und ob sie zwar ihren Zweck nicht erreichen können, so hätten sie dadurch doch genugsam zu verstehen gegeben, daß sie sich ihres Anspruches nicht begeben.

II. Daß Renatus von Anjou Lothringen, nebst seinen andern Ländern, seinem Bruder Sohn Carl von Maine, und dieser hinwiederum König Ludovico XI in Franckreich vermachet.

III. Daß Carl von Maine ausser dem Testament des Renati von Anjou, seiner Gemahlin wegen, ein Recht auf Lothringen

a
vid. Nosteradam hist. provinc. p. Wasseburg L. 7. f. 482. Chifflet. in Lotharing. Masculin. p. 10.
Chifflet. d. l. p. 11.
vid. Leibnitz Cod. Dipl. Part. 1. n. 147. p. 371.
vid. Nosteradam in hist. Provinc. p. 639. 645. Chifflet. d. l. p. 16. seqq.
vid. Jean de Serres Inventaire de l' histoire de France p. 414. Du Puy des Droits du Roi de France sur plusieurs Etats. p. 375.
vid. Jaque de Cassan Recherches des Droits du Roi de France. L. 2. c. 3. Du Puy d. Tr. p. 539. Autor des Interests des Princesp. 190. seqq.

Drittes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf das Hertzogthum Lothringen.

Historie. WElcher gestalt das gantze Königreich Lothringen an das Teutsche Reich gekommen, davon ist im vorhergehenden ersten Cap. Meldung geschehen, woselbst auch schon erwehnet worden, daß die Teutsche Käyser es in das obere und niedere Lothringen getheilet, und iedes aparten Herren zu regieren anvertrauet: Solcher gestalt nun kam das obere Lothringen, oder das Stück, so noch itzo den Nahmen Lothringen führet, an die Vorfahren der itzigen Hertzoge zu Lothringen. Von diesen Hertzoge zu Lothringen. Von diesen Hertzogen hatte Johannes zwey Söhne, Carolum und Fridericum, davon Carolus ihme succedirte, und aus seiner Ehe nur eine eintzige Tochter Isabellam hatte, welche anno 1418 an Renatum Hertzogen zu Anjou und Grafen in Provence &c. vermählet ward. Wie nun Hertzog Carlanno 1430 verstarb, maßete sich Renatus seiner Gemahlin halber des Lothringischen Tituls und Landes an; deme sich aber des obgedachten Friderici, Caroli Bruders, Sohn, Antonius Graf zu Vaudemont, kräfftigs wiedersetzte, und die Successison als der nechste Agnatus, vermöge des Reichs-Gesetze und Landes-Gewohnheit, praetendirte. War auch so glücklich, daß er Renatum anno 1431 in der Schlacht bey Blinuille gefangen bekam; und hielte denselben so lange fest, biß er seine eintzige Tochter Jolantham, seinem (nehmlich Antonii) Sohne Friderico Grafen zu Vaudemont zur Eheversprach, und selben der Succession halber versicherte. Weil die Jolantha aber noch nicht mannbahr war, so muste die Vollziehung einige Jahre ausgesetzet bleiben, währender welcher Zeit Renatus nicht allein in Possession blieb, sondern auch gar difficultät machte, die versprochene Ehe vollziehen zu laßen; dahero Antonius einen neuen Einfall in Lothringen that, und es endlich dahin brachte, daß die würckliche Vollziehung solcher Ehe anno 1444 erfolgte, und Lothringen der Isabellae zum Brautschatz mitgegeben wurde. Es wurd durch diese gleichsam gezwungene Heyrath dennoch keine rechte Freundschafft zwischen Renato, Antonio, und Friderico gestifftet; dahero es geschahe, daß Renatus vor seinem Ende ein Testament machte, und seinen Bruder Sohn, Carl von Maine, zum Universal-Erben einsetzte, seiner Tochter aber nur etwas an Gelde vermachte. Und ob der Hertzog von Lothringen solch Testament zwar zu impugniren suchte; so war es doch vergebens, weil König Ludovicus XI in Franckreich, des Caroli Vetter, sich dessen annahm, und Carolo zum Besitz der vermachten Länder verhalff, wovor ihn dieser, weil er keine Kinder hatte, hinwiederum zum Erben einsetzte; welcher solche Länder auch nach seinem Tode einnahm, und der Crone incorporirte. Und dieses ist es, woraus die Frantzosen nachdem eine praetension auf Lothringen machen wollen.

Ihre Gründe sind:

Frantzösische Gründe. I. Daß dieses Hertzogthum ein Stück des alten Königreichs Austrasien, und Lothringens, welches denen Königen in Franckreich seit anno 514 erb- und eigenthümlich zugehöret, von den Teutschen aber nach Caroli Tod denselben entzogen worden; dahero Ludovicus Transmarinus, und dessen Sohn Lotharius, ingleichen Hugo Capetus, Robertus, Henricus I, Philippus Pulcher, und andere Könige solches nicht unbillig zurück gefodert, und ob sie zwar ihren Zweck nicht erreichen können, so hätten sie dadurch doch genugsam zu verstehen gegeben, daß sie sich ihres Anspruches nicht begeben.

II. Daß Renatus von Anjou Lothringen, nebst seinen andern Ländern, seinem Bruder Sohn Carl von Maine, und dieser hinwiederum König Ludovico XI in Franckreich vermachet.

III. Daß Carl von Maine ausser dem Testament des Renati von Anjou, seiner Gemahlin wegen, ein Recht auf Lothringen

a
vid. Nosteradam hist. provinc. p. Wasseburg L. 7. f. 482. Chifflet. in Lotharing. Masculin. p. 10.
Chifflet. d. l. p. 11.
vid. Leibnitz Cod. Dipl. Part. 1. n. 147. p. 371.
vid. Nosteradam in hist. Provinc. p. 639. 645. Chifflet. d. l. p. 16. seqq.
vid. Jean de Serres Inventaire de l' histoire de France p. 414. Du Puy des Droits du Roi de France sur plusieurs Etats. p. 375.
vid. Jaque de Cassan Recherches des Droits du Roi de France. L. 2. c. 3. Du Puy d. Tr. p. 539. Autor des Interests des Princesp. 190. seqq.
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        <p>Drittes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf das Hertzogthum            Lothringen.</p>
        <p><note place="left">Historie.</note> WElcher gestalt das gantze Königreich Lothringen an            das Teutsche Reich gekommen, davon ist im vorhergehenden ersten Cap. Meldung geschehen,            woselbst auch schon erwehnet worden, daß die Teutsche Käyser es in das obere und niedere            Lothringen getheilet, und iedes aparten Herren zu regieren anvertrauet: Solcher gestalt            nun kam das obere Lothringen, oder das Stück, so noch itzo den Nahmen Lothringen führet,            an die Vorfahren der itzigen Hertzoge zu Lothringen. Von diesen Hertzoge zu Lothringen.            Von diesen Hertzogen hatte Johannes zwey Söhne, Carolum und Fridericum, davon Carolus ihme            succedirte, und aus seiner Ehe nur eine eintzige Tochter Isabellam hatte, welche anno 1418            an Renatum Hertzogen zu Anjou und Grafen in Provence &amp;c. vermählet ward. <note place="foot">a</note> Wie nun Hertzog Carlanno 1430 verstarb, maßete sich Renatus seiner            Gemahlin halber des Lothringischen Tituls und Landes an; deme sich aber des obgedachten            Friderici, Caroli Bruders, Sohn, Antonius Graf zu Vaudemont, kräfftigs wiedersetzte, und            die Successison als der nechste Agnatus, vermöge des Reichs-Gesetze und Landes-Gewohnheit,            praetendirte. <note place="foot">vid. Nosteradam hist. provinc. p. Wasseburg L. 7. f. 482.              Chifflet. in Lotharing. Masculin. p. 10.</note> War auch so glücklich, daß er Renatum            anno 1431 in der Schlacht bey Blinuille gefangen bekam; <note place="foot">Chifflet. d. l.              p. 11.</note> und hielte denselben so lange fest, biß er seine eintzige Tochter            Jolantham, seinem (nehmlich Antonii) Sohne Friderico Grafen zu Vaudemont zur Eheversprach,            und selben der Succession halber versicherte. <note place="foot">vid. Leibnitz Cod. Dipl.              Part. 1. n. 147. p. 371.</note> Weil die Jolantha aber noch nicht mannbahr war, so muste            die Vollziehung einige Jahre ausgesetzet bleiben, währender welcher Zeit Renatus nicht            allein in Possession blieb, sondern auch gar difficultät machte, die versprochene Ehe            vollziehen zu laßen; dahero Antonius einen neuen Einfall in Lothringen that, und es            endlich dahin brachte, daß die würckliche Vollziehung solcher Ehe anno 1444 erfolgte, und            Lothringen der Isabellae zum Brautschatz mitgegeben wurde. <note place="foot">vid.              Nosteradam in hist. Provinc. p. 639. 645. Chifflet. d. l. p. 16. seqq.</note> Es wurd            durch diese gleichsam gezwungene Heyrath dennoch keine rechte Freundschafft zwischen            Renato, Antonio, und Friderico gestifftet; dahero es geschahe, daß Renatus vor seinem Ende            ein Testament machte, und seinen Bruder Sohn, Carl von Maine, zum Universal-Erben            einsetzte, seiner Tochter aber nur etwas an Gelde vermachte. Und ob der Hertzog von            Lothringen solch Testament zwar zu impugniren suchte; so war es doch vergebens, weil König            Ludovicus XI in Franckreich, des Caroli Vetter, sich dessen annahm, und Carolo zum Besitz            der vermachten Länder verhalff, wovor ihn dieser, weil er keine Kinder hatte, hinwiederum            zum Erben einsetzte; welcher solche Länder auch nach seinem Tode einnahm, und der Crone            incorporirte. <note place="foot">vid. Jean de Serres Inventaire de l' histoire de France              p. 414. Du Puy des Droits du Roi de France sur plusieurs Etats. p. 375.</note> Und            dieses ist es, woraus die Frantzosen nachdem eine praetension auf Lothringen machen            wollen.</p>
        <p>Ihre Gründe sind: <note place="foot">vid. Jaque de Cassan Recherches des Droits du Roi de              France. L. 2. c. 3. Du Puy d. Tr. p. 539. Autor des Interests des Princesp. 190.              seqq.</note></p>
        <p><note place="right">Frantzösische Gründe.</note> I. Daß dieses Hertzogthum ein Stück des            alten Königreichs Austrasien, und Lothringens, welches denen Königen in Franckreich seit            anno 514 erb- und eigenthümlich zugehöret, von den Teutschen aber nach Caroli Tod            denselben entzogen worden; dahero Ludovicus Transmarinus, und dessen Sohn Lotharius,            ingleichen Hugo Capetus, Robertus, Henricus I, Philippus Pulcher, und andere Könige            solches nicht unbillig zurück gefodert, und ob sie zwar ihren Zweck nicht erreichen            können, so hätten sie dadurch doch genugsam zu verstehen gegeben, daß sie sich ihres            Anspruches nicht begeben.</p>
        <p>II. Daß Renatus von Anjou Lothringen, nebst seinen andern Ländern, seinem Bruder Sohn            Carl von Maine, und dieser hinwiederum König Ludovico XI in Franckreich vermachet.</p>
        <p>III. Daß Carl von Maine ausser dem Testament des Renati von Anjou, seiner Gemahlin wegen,            ein Recht auf Lothringen
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[165/0193] Drittes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf das Hertzogthum Lothringen. WElcher gestalt das gantze Königreich Lothringen an das Teutsche Reich gekommen, davon ist im vorhergehenden ersten Cap. Meldung geschehen, woselbst auch schon erwehnet worden, daß die Teutsche Käyser es in das obere und niedere Lothringen getheilet, und iedes aparten Herren zu regieren anvertrauet: Solcher gestalt nun kam das obere Lothringen, oder das Stück, so noch itzo den Nahmen Lothringen führet, an die Vorfahren der itzigen Hertzoge zu Lothringen. Von diesen Hertzoge zu Lothringen. Von diesen Hertzogen hatte Johannes zwey Söhne, Carolum und Fridericum, davon Carolus ihme succedirte, und aus seiner Ehe nur eine eintzige Tochter Isabellam hatte, welche anno 1418 an Renatum Hertzogen zu Anjou und Grafen in Provence &c. vermählet ward. Wie nun Hertzog Carlanno 1430 verstarb, maßete sich Renatus seiner Gemahlin halber des Lothringischen Tituls und Landes an; deme sich aber des obgedachten Friderici, Caroli Bruders, Sohn, Antonius Graf zu Vaudemont, kräfftigs wiedersetzte, und die Successison als der nechste Agnatus, vermöge des Reichs-Gesetze und Landes-Gewohnheit, praetendirte. War auch so glücklich, daß er Renatum anno 1431 in der Schlacht bey Blinuille gefangen bekam; und hielte denselben so lange fest, biß er seine eintzige Tochter Jolantham, seinem (nehmlich Antonii) Sohne Friderico Grafen zu Vaudemont zur Eheversprach, und selben der Succession halber versicherte. Weil die Jolantha aber noch nicht mannbahr war, so muste die Vollziehung einige Jahre ausgesetzet bleiben, währender welcher Zeit Renatus nicht allein in Possession blieb, sondern auch gar difficultät machte, die versprochene Ehe vollziehen zu laßen; dahero Antonius einen neuen Einfall in Lothringen that, und es endlich dahin brachte, daß die würckliche Vollziehung solcher Ehe anno 1444 erfolgte, und Lothringen der Isabellae zum Brautschatz mitgegeben wurde. Es wurd durch diese gleichsam gezwungene Heyrath dennoch keine rechte Freundschafft zwischen Renato, Antonio, und Friderico gestifftet; dahero es geschahe, daß Renatus vor seinem Ende ein Testament machte, und seinen Bruder Sohn, Carl von Maine, zum Universal-Erben einsetzte, seiner Tochter aber nur etwas an Gelde vermachte. Und ob der Hertzog von Lothringen solch Testament zwar zu impugniren suchte; so war es doch vergebens, weil König Ludovicus XI in Franckreich, des Caroli Vetter, sich dessen annahm, und Carolo zum Besitz der vermachten Länder verhalff, wovor ihn dieser, weil er keine Kinder hatte, hinwiederum zum Erben einsetzte; welcher solche Länder auch nach seinem Tode einnahm, und der Crone incorporirte. Und dieses ist es, woraus die Frantzosen nachdem eine praetension auf Lothringen machen wollen. Historie. Ihre Gründe sind: I. Daß dieses Hertzogthum ein Stück des alten Königreichs Austrasien, und Lothringens, welches denen Königen in Franckreich seit anno 514 erb- und eigenthümlich zugehöret, von den Teutschen aber nach Caroli Tod denselben entzogen worden; dahero Ludovicus Transmarinus, und dessen Sohn Lotharius, ingleichen Hugo Capetus, Robertus, Henricus I, Philippus Pulcher, und andere Könige solches nicht unbillig zurück gefodert, und ob sie zwar ihren Zweck nicht erreichen können, so hätten sie dadurch doch genugsam zu verstehen gegeben, daß sie sich ihres Anspruches nicht begeben. Frantzösische Gründe. II. Daß Renatus von Anjou Lothringen, nebst seinen andern Ländern, seinem Bruder Sohn Carl von Maine, und dieser hinwiederum König Ludovico XI in Franckreich vermachet. III. Daß Carl von Maine ausser dem Testament des Renati von Anjou, seiner Gemahlin wegen, ein Recht auf Lothringen a vid. Nosteradam hist. provinc. p. Wasseburg L. 7. f. 482. Chifflet. in Lotharing. Masculin. p. 10. Chifflet. d. l. p. 11. vid. Leibnitz Cod. Dipl. Part. 1. n. 147. p. 371. vid. Nosteradam in hist. Provinc. p. 639. 645. Chifflet. d. l. p. 16. seqq. vid. Jean de Serres Inventaire de l' histoire de France p. 414. Du Puy des Droits du Roi de France sur plusieurs Etats. p. 375. vid. Jaque de Cassan Recherches des Droits du Roi de France. L. 2. c. 3. Du Puy d. Tr. p. 539. Autor des Interests des Princesp. 190. seqq.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 165. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/193>, abgerufen am 23.11.2024.