Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.verstossen, eine freye Wahl ebenfals nicht verwehret werden können; dann daß Lothringen dadurch der Crone unveräusserlich würde einverleibet worden seyn, sey ein nichtiger Vorwand, weil man dazumahl von dem inzwischen erdichteten jure domanii nichts gewust hätte, sondern es wäre der Fränckischen Könige Erbtheil gewesen, dessen sie sich nachmahls in so vielen gefolgten Verträgen und Verzichten begeben hätten. Ad IV. Die Jugend und Unerfahrenheit der Könige so wohl, als die Verwirrungen im Reich, kämen bey dergleichen Streitigkeiten gar nicht in consideration, weil fast kein Reich iemahlen zu Grunde gerichtet worden, da die Schuld nicht grösten Theils auf den Regenten gehafftet. Wann deshalb aber denen Nachfolgern rechtmäßige Foderungen, und Ansprüche zukämen, so würde die gantze Welt in seltzame Verwirrung gesetzet werden, und Franckreich selbst würden sich zum Röm. Reich wieder beqvemen müssen. Zu geschweigen, daß der erste unter Carolo Calvo gemachte Vergleich wegen Lothringen sich zu einer solchen Zeit zugetragen, da West-Francken dem Ost-Fränckischen Reiche an Kräfften überlegen gewesen; und müsten sonst alle nachfolgende Könige biß auf gegenwärtigen Ludovicum XIV, welche sich des Lothringens entweder begeben/ oder sich der Wieder-eroberung nach heutiger Frantzösischen Meynung nicht genung angenommen, unter die untüchtige, oder mit innerlicher Unruhe verwickelte. Könige gezehlet werden. Ad V. Die angegebene Genealogie von Merovaeo sey aus vielfältigen Ursachen falsch; und wann solche auch ungestandenen Falls seine Richtigket hätte, so sey doch vor eine Thorheit zu halten, daß deshalb auf dasjenige, so die Fränckische Könige im 5 Seculo besessen, itzo eine praetension gemachet würde, sc. Erfolg und itziger Zustand. Es hat der König in Franckreich zwar mehr in der That, und durch die vielfältige Kriege, als mit Worten erwiesen, daß er mit dieser praetension schwanger gienge; weshalb er auch zum Schein, obgedachten Aubery, da der Churfürst zu Mäyntz Johann Philipp sich über impudentiam argumenti bey dem Könige beschweret, in die Bastille setzen lassen, nachdem aber mit einer ansehnlichen Begnadigung angesehen. Jedoch hat er sich auch öffentlich gegen die Stände des Reichs anno 1680 heraus gelaßen, daß er sich dieser praetension begeben wolte, dasern sie seinen Sohn den Dauphin zum Röm. Könige erwehleten. Anderes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf die Käyserliche Würde / und das gantze Reich. Historie. NAch Käysers Maximiliani I Tod waren die Churfürsten des Reichs sehr uneinig unter sich, ob sie König Franciscum I in Franckreich, oder König Carolum aus Spanien zum Käyser erwehlen solten; Es behielte aber Carolus endlich die Oberhand. Worüber Franciscus dergestalt erbittert wurde, daß er behaupten wolte, das Käyserthum und die Käyserliche dignität sey unrechtmässiger Weise von denen alten Königen in Franckreich auf die Teutsche kommen, und daß jene annoch rechtmäßigen Anspruch darauff hätten; veränderte deshalb auch seine des Lothringens entweder begeben/ oder sich der Wieder, eroberung nach heutiger Frantzösischen Meynung nicht genung angenommen, unter die untüchtige, oder mit innerlicher Unruhe verwickelte. Könige gezehlet werden. Ad V. Die angegebene Genealogie von Merovaeo sey aus vielfältigen Ursachen falsch; und wann solche auch ungestandenen Falls seine Richtigket hätte, so sey doch vor eine Thorheit zu halten, daß deshalb auf dasjenige, so die Fränckische Könige im 5 Seculo besessen, itzo eine praetension gemachet würde, sc. Erfolg und itziger Zustand. Es hat der König in Franckreich zwar mehr in der That, und durch die vielfältige Kriege, als mit Worten erwiesen, daß er mit dieser praetension schwanger gienge; weshalb er auch zum Schein, obgedachten Aubery, da der Churfürst zu Mäyntz Johann Philipp sich über impudentiam argumenti bey dem Könige beschweret, in die Bastille setzen lassen, nachdem aber mit einer ansehnlichen Begnadigung angesehen. Jedoch hat er sich auch öffentlich gegen die Stände des Reichs anno 1680 heraus gelaßen, daß er sich dieser praetension begeben wolte, dasern sie seinen Sohn den Dauphin zum Röm. Könige erwehleten. Anderes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf die Käyserliche Würde / und das gantze Reich. Historie. NAch Käysers Maximiliani I Tod waren die Churfürsten des Reichs sehr uneinig unter sich, ob sie König Franciscum I in Franckreich, oder König Carolum aus Spanien zum Käyser erwehlen solten; Es behielte aber Carolus endlich die Oberhand. Worüber Franciscus dergestalt erbittert wurde, daß er behaupten wolte, das Käyserthum und die Käyserliche dignität sey unrechtmässiger Weise von denen alten Königen in Franckreich auf die Teutsche kommen, und daß jene annoch rechtmäßigen Anspruch darauff hätten; veränderte deshalb auch seine Königliche Crone in eine Käyserliche. Dessen man ihme aber Teutscher Seiten gar nicht geständig seyn wollen, und ist es nachdem biß auf des itzigen Königs Zeiten dabey geblieben; welcher ob der zwar selbst diese praetension nicht moviret, so ist ihme doch nicht unangenehm gewesen, daß solche von denen Frantzösischen Scribenten wieder auf die Bahn gebracht worden, würde auch nicht ermangelt haben solche zum Effect zu bringen, wann nur alles nach seinem Willen hätte gehen wollen. vid. Autor. vindiciarum Rom. Imp. contra Pradii Oripines Regum Capetin. qui ex professo Pradium refutat. vid. Franckenb. im Europ. Herold. part. 2. p. 81. vid. Mercure Hollandois de ann. 1680. p. 198. vid. Sleidan. Comment. L. 1. Guicciard. L. 12. hist. Arnold. Ferron. L. 5. Rer. gall. Goeden. Cons. 1. Simon Pistor. V. 1. Cons. 15. Heig. part. 1. qv. 5. Strauch. Diss. jur. publ. 4. §. 1. seqq. Melanchthonis Sabini & Hartmanni Trr. 1. de Electione & Coronatione Caroli, quorum ille in Charionis Chron. inter Schardii Script. Germ. extant. vid. Autor. vindiciarum Rom. Imp. contra Pradii Origines Regum Capetin. qui ex professo Pradium refutat. vid. Franckenb. im Curop. Herold. part. 2. p. 81. vid. Mercure Hollandois de ann. 1680. p. 198. Pacta dotalia exhibet Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 129. p. 316. Brautlach. in hist. Pacific. c. 6. p. 69. seqq. Mutationem coronae recte factam esse defendit Phil. Moraeus in Tab. Armor. Gall. c. 6. sed. vid. Steph. Baluzius ad Marcan. p. 165. & 399.
verstossen, eine freye Wahl ebenfals nicht verwehret werden können; dann daß Lothringen dadurch der Crone unveräusserlich würde einverleibet worden seyn, sey ein nichtiger Vorwand, weil man dazumahl von dem inzwischen erdichteten jure domanii nichts gewust hätte, sondern es wäre der Fränckischen Könige Erbtheil gewesen, dessen sie sich nachmahls in so vielen gefolgten Verträgen und Verzichten begeben hätten. Ad IV. Die Jugend und Unerfahrenheit der Könige so wohl, als die Verwirrungen im Reich, kämen bey dergleichen Streitigkeiten gar nicht in consideration, weil fast kein Reich iemahlen zu Grunde gerichtet worden, da die Schuld nicht grösten Theils auf den Regenten gehafftet. Wann deshalb aber denen Nachfolgern rechtmäßige Foderungen, und Ansprüche zukämen, so würde die gantze Welt in seltzame Verwirrung gesetzet werden, und Franckreich selbst würden sich zum Röm. Reich wieder beqvemen müssen. Zu geschweigen, daß der erste unter Carolo Calvo gemachte Vergleich wegen Lothringen sich zu einer solchen Zeit zugetragen, da West-Francken dem Ost-Fränckischen Reiche an Kräfften überlegen gewesen; und müsten sonst alle nachfolgende Könige biß auf gegenwärtigen Ludovicum XIV, welche sich des Lothringens entweder begeben/ oder sich der Wieder-eroberung nach heutiger Frantzösischen Meynung nicht genung angenommen, unter die untüchtige, oder mit innerlicher Unruhe verwickelte. Könige gezehlet werden. Ad V. Die angegebene Genealogie von Merovaeo sey aus vielfältigen Ursachen falsch; und wann solche auch ungestandenen Falls seine Richtigket hätte, so sey doch vor eine Thorheit zu halten, daß deshalb auf dasjenige, so die Fränckische Könige im 5 Seculo besessen, itzo eine praetension gemachet würde, sc. Erfolg und itziger Zustand. Es hat der König in Franckreich zwar mehr in der That, und durch die vielfältige Kriege, als mit Worten erwiesen, daß er mit dieser praetension schwanger gienge; weshalb er auch zum Schein, obgedachten Aubery, da der Churfürst zu Mäyntz Johann Philipp sich über impudentiam argumenti bey dem Könige beschweret, in die Bastille setzen lassen, nachdem aber mit einer ansehnlichen Begnadigung angesehen. Jedoch hat er sich auch öffentlich gegen die Stände des Reichs anno 1680 heraus gelaßen, daß er sich dieser praetension begeben wolte, dasern sie seinen Sohn den Dauphin zum Röm. Könige erwehleten. Anderes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf die Käyserliche Würde / und das gantze Reich. Historie. NAch Käysers Maximiliani I Tod waren die Churfürsten des Reichs sehr uneinig unter sich, ob sie König Franciscum I in Franckreich, oder König Carolum aus Spanien zum Käyser erwehlen solten; Es behielte aber Carolus endlich die Oberhand. Worüber Franciscus dergestalt erbittert wurde, daß er behaupten wolte, das Käyserthum und die Käyserliche dignität sey unrechtmässiger Weise von denen alten Königen in Franckreich auf die Teutsche kommen, und daß jene annoch rechtmäßigen Anspruch darauff hätten; veränderte deshalb auch seine des Lothringens entweder begeben/ oder sich der Wieder, eroberung nach heutiger Frantzösischen Meynung nicht genung angenommen, unter die untüchtige, oder mit innerlicher Unruhe verwickelte. Könige gezehlet werden. Ad V. Die angegebene Genealogie von Merovaeo sey aus vielfältigen Ursachen falsch; und wann solche auch ungestandenen Falls seine Richtigket hätte, so sey doch vor eine Thorheit zu halten, daß deshalb auf dasjenige, so die Fränckische Könige im 5 Seculo besessen, itzo eine praetension gemachet würde, sc. Erfolg und itziger Zustand. Es hat der König in Franckreich zwar mehr in der That, und durch die vielfältige Kriege, als mit Worten erwiesen, daß er mit dieser praetension schwanger gienge; weshalb er auch zum Schein, obgedachten Aubery, da der Churfürst zu Mäyntz Johann Philipp sich über impudentiam argumenti bey dem Könige beschweret, in die Bastille setzen lassen, nachdem aber mit einer ansehnlichen Begnadigung angesehen. Jedoch hat er sich auch öffentlich gegen die Stände des Reichs anno 1680 heraus gelaßen, daß er sich dieser praetension begeben wolte, dasern sie seinen Sohn den Dauphin zum Röm. Könige erwehleten. Anderes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf die Käyserliche Würde / und das gantze Reich. Historie. NAch Käysers Maximiliani I Tod waren die Churfürsten des Reichs sehr uneinig unter sich, ob sie König Franciscum I in Franckreich, oder König Carolum aus Spanien zum Käyser erwehlen solten; Es behielte aber Carolus endlich die Oberhand. Worüber Franciscus dergestalt erbittert wurde, daß er behaupten wolte, das Käyserthum und die Käyserliche dignität sey unrechtmässiger Weise von denen alten Königen in Franckreich auf die Teutsche kommen, und daß jene annoch rechtmäßigen Anspruch darauff hätten; veränderte deshalb auch seine Königliche Crone in eine Käyserliche. Dessen man ihme aber Teutscher Seiten gar nicht geständig seyn wollen, und ist es nachdem biß auf des itzigen Königs Zeiten dabey geblieben; welcher ob der zwar selbst diese praetension nicht moviret, so ist ihme doch nicht unangenehm gewesen, daß solche von denen Frantzösischen Scribenten wieder auf die Bahn gebracht worden, würde auch nicht ermangelt haben solche zum Effect zu bringen, wann nur alles nach seinem Willen hätte gehen wollen. vid. Autor. vindiciarum Rom. Imp. contra Pradii Oripines Regum Capetin. qui ex professo Pradium refutat. vid. Franckenb. im Europ. Herold. part. 2. p. 81. vid. Mercure Hollandois de ann. 1680. p. 198. vid. Sleidan. Comment. L. 1. Guicciard. L. 12. hist. Arnold. Ferron. L. 5. Rer. gall. Goeden. Cons. 1. Simon Pistor. V. 1. Cons. 15. Heig. part. 1. qv. 5. Strauch. Diss. jur. publ. 4. §. 1. seqq. Melanchthonis Sabini & Hartmanni Trr. 1. de Electione & Coronatione Caroli, quorum ille in Charionis Chron. inter Schardii Script. Germ. extant. vid. Autor. vindiciarum Rom. Imp. contra Pradii Origines Regum Capetin. qui ex professo Pradium refutat. vid. Franckenb. im Curop. Herold. part. 2. p. 81. vid. Mercure Hollandois de ann. 1680. p. 198. Pacta dotalia exhibet Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 129. p. 316. Brautlach. in hist. Pacific. c. 6. p. 69. seqq. Mutationem coronae recte factam esse defendit Phil. Moraeus in Tab. Armor. Gall. c. 6. sed. vid. Steph. Baluzius ad Marcan. p. 165. & 399.
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Zu geschweigen, daß der erste unter Carolo Calvo gemachte Vergleich wegen Lothringen sich zu einer solchen Zeit zugetragen, da West-Francken dem Ost-Fränckischen Reiche an Kräfften überlegen gewesen; und müsten sonst alle nachfolgende Könige biß auf gegenwärtigen Ludovicum XIV, welche sich des Lothringens entweder begeben/ oder sich der Wieder-eroberung nach heutiger Frantzösischen Meynung nicht genung angenommen, unter die untüchtige, oder mit innerlicher Unruhe verwickelte. Könige gezehlet werden.</p> <p>Ad V. Die angegebene Genealogie von Merovaeo sey aus vielfältigen Ursachen falsch; und wann solche auch ungestandenen Falls seine Richtigket hätte, so sey doch vor eine Thorheit zu halten, daß deshalb auf dasjenige, so die Fränckische Könige im 5 Seculo besessen, itzo eine praetension gemachet würde, sc. <note place="foot">vid. Autor. vindiciarum Rom. Imp. contra Pradii Oripines Regum Capetin. qui ex professo Pradium refutat.</note></p> <p><note place="right">Erfolg und itziger Zustand.</note> Es hat der König in Franckreich zwar mehr in der That, und durch die vielfältige Kriege, als mit Worten erwiesen, daß er mit dieser praetension schwanger gienge; weshalb er auch zum Schein, obgedachten Aubery, da der Churfürst zu Mäyntz Johann Philipp sich über impudentiam argumenti bey dem Könige beschweret, in die Bastille setzen lassen, nachdem aber mit einer ansehnlichen Begnadigung angesehen. <note place="foot">vid. Franckenb. im Europ. Herold. part. 2. p. 81.</note> Jedoch hat er sich auch öffentlich gegen die Stände des Reichs anno 1680 heraus gelaßen, daß er sich dieser praetension begeben wolte, dasern sie seinen Sohn den Dauphin zum Röm. Könige erwehleten. <note place="foot">vid. 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Worüber Franciscus dergestalt erbittert wurde, daß er behaupten wolte, das Käyserthum und die Käyserliche dignität sey unrechtmässiger Weise von denen alten Königen in Franckreich auf die Teutsche kommen, und daß jene annoch rechtmäßigen Anspruch darauff hätten; veränderte deshalb auch seine des Lothringens entweder begeben/ oder sich der Wieder, eroberung nach heutiger Frantzösischen Meynung nicht genung angenommen, unter die untüchtige, oder mit innerlicher Unruhe verwickelte. Könige gezehlet werden.</p> <p>Ad V. Die angegebene Genealogie von Merovaeo sey aus vielfältigen Ursachen falsch; und wann solche auch ungestandenen Falls seine Richtigket hätte, so sey doch vor eine Thorheit zu halten, daß deshalb auf dasjenige, so die Fränckische Könige im 5 Seculo besessen, itzo eine praetension gemachet würde, sc. <note place="foot">vid. Autor. vindiciarum Rom. Imp. contra Pradii Origines Regum Capetin. qui ex professo Pradium refutat.</note></p> <p><note place="right">Erfolg und itziger Zustand.</note> Es hat der König in Franckreich zwar mehr in der That, und durch die vielfältige Kriege, als mit Worten erwiesen, daß er mit dieser praetension schwanger gienge; weshalb er auch zum Schein, obgedachten Aubery, da der Churfürst zu Mäyntz Johann Philipp sich über impudentiam argumenti bey dem Könige beschweret, in die Bastille setzen lassen, nachdem aber mit einer ansehnlichen Begnadigung angesehen. <note place="foot">vid. Franckenb. im Curop. Herold. part. 2. p. 81.</note> Jedoch hat er sich auch öffentlich gegen die Stände des Reichs anno 1680 heraus gelaßen, daß er sich dieser praetension begeben wolte, dasern sie seinen Sohn den Dauphin zum Röm. Könige erwehleten. <note place="foot">vid. Mercure Hollandois de ann. 1680. p. 198.</note></p> <p>Anderes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf die Käyserliche Würde / und das gantze Reich.</p> <p><note place="left">Historie.</note> NAch Käysers Maximiliani I Tod waren die Churfürsten des Reichs sehr uneinig unter sich, ob sie König Franciscum I in Franckreich, oder König Carolum aus Spanien zum Käyser erwehlen solten; <note place="foot">Pacta dotalia exhibet Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 129. p. 316.</note> Es behielte aber Carolus endlich die Oberhand. Worüber Franciscus dergestalt erbittert wurde, daß er behaupten wolte, das Käyserthum und die Käyserliche dignität sey unrechtmässiger Weise von denen alten Königen in Franckreich auf die Teutsche kommen, und daß jene annoch rechtmäßigen Anspruch darauff hätten; veränderte deshalb auch seine Königliche Crone in eine Käyserliche. <note place="foot">Brautlach. in hist. Pacific. c. 6. p. 69. seqq. Mutationem coronae recte factam esse defendit Phil. Moraeus in Tab. Armor. Gall. c. 6. sed. vid. Steph. Baluzius ad Marcan. p. 165. & 399.</note> Dessen man ihme aber Teutscher Seiten gar nicht geständig seyn wollen, und ist es nachdem biß auf des itzigen Königs Zeiten dabey geblieben; welcher ob der zwar selbst diese praetension nicht moviret, so ist ihme doch nicht unangenehm gewesen, daß solche von denen Frantzösischen Scribenten wieder auf die Bahn gebracht worden, würde auch nicht ermangelt haben solche zum Effect zu bringen, wann nur alles nach seinem Willen hätte gehen wollen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [163/0191]
verstossen, eine freye Wahl ebenfals nicht verwehret werden können; dann daß Lothringen dadurch der Crone unveräusserlich würde einverleibet worden seyn, sey ein nichtiger Vorwand, weil man dazumahl von dem inzwischen erdichteten jure domanii nichts gewust hätte, sondern es wäre der Fränckischen Könige Erbtheil gewesen, dessen sie sich nachmahls in so vielen gefolgten Verträgen und Verzichten begeben hätten.
Ad IV. Die Jugend und Unerfahrenheit der Könige so wohl, als die Verwirrungen im Reich, kämen bey dergleichen Streitigkeiten gar nicht in consideration, weil fast kein Reich iemahlen zu Grunde gerichtet worden, da die Schuld nicht grösten Theils auf den Regenten gehafftet. Wann deshalb aber denen Nachfolgern rechtmäßige Foderungen, und Ansprüche zukämen, so würde die gantze Welt in seltzame Verwirrung gesetzet werden, und Franckreich selbst würden sich zum Röm. Reich wieder beqvemen müssen. Zu geschweigen, daß der erste unter Carolo Calvo gemachte Vergleich wegen Lothringen sich zu einer solchen Zeit zugetragen, da West-Francken dem Ost-Fränckischen Reiche an Kräfften überlegen gewesen; und müsten sonst alle nachfolgende Könige biß auf gegenwärtigen Ludovicum XIV, welche sich des Lothringens entweder begeben/ oder sich der Wieder-eroberung nach heutiger Frantzösischen Meynung nicht genung angenommen, unter die untüchtige, oder mit innerlicher Unruhe verwickelte. Könige gezehlet werden.
Ad V. Die angegebene Genealogie von Merovaeo sey aus vielfältigen Ursachen falsch; und wann solche auch ungestandenen Falls seine Richtigket hätte, so sey doch vor eine Thorheit zu halten, daß deshalb auf dasjenige, so die Fränckische Könige im 5 Seculo besessen, itzo eine praetension gemachet würde, sc.
Es hat der König in Franckreich zwar mehr in der That, und durch die vielfältige Kriege, als mit Worten erwiesen, daß er mit dieser praetension schwanger gienge; weshalb er auch zum Schein, obgedachten Aubery, da der Churfürst zu Mäyntz Johann Philipp sich über impudentiam argumenti bey dem Könige beschweret, in die Bastille setzen lassen, nachdem aber mit einer ansehnlichen Begnadigung angesehen. Jedoch hat er sich auch öffentlich gegen die Stände des Reichs anno 1680 heraus gelaßen, daß er sich dieser praetension begeben wolte, dasern sie seinen Sohn den Dauphin zum Röm. Könige erwehleten.
Erfolg und itziger Zustand. Anderes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf die Käyserliche Würde / und das gantze Reich.
NAch Käysers Maximiliani I Tod waren die Churfürsten des Reichs sehr uneinig unter sich, ob sie König Franciscum I in Franckreich, oder König Carolum aus Spanien zum Käyser erwehlen solten; Es behielte aber Carolus endlich die Oberhand. Worüber Franciscus dergestalt erbittert wurde, daß er behaupten wolte, das Käyserthum und die Käyserliche dignität sey unrechtmässiger Weise von denen alten Königen in Franckreich auf die Teutsche kommen, und daß jene annoch rechtmäßigen Anspruch darauff hätten; veränderte deshalb auch seine des Lothringens entweder begeben/ oder sich der Wieder, eroberung nach heutiger Frantzösischen Meynung nicht genung angenommen, unter die untüchtige, oder mit innerlicher Unruhe verwickelte. Könige gezehlet werden.
Historie. Ad V. Die angegebene Genealogie von Merovaeo sey aus vielfältigen Ursachen falsch; und wann solche auch ungestandenen Falls seine Richtigket hätte, so sey doch vor eine Thorheit zu halten, daß deshalb auf dasjenige, so die Fränckische Könige im 5 Seculo besessen, itzo eine praetension gemachet würde, sc.
Es hat der König in Franckreich zwar mehr in der That, und durch die vielfältige Kriege, als mit Worten erwiesen, daß er mit dieser praetension schwanger gienge; weshalb er auch zum Schein, obgedachten Aubery, da der Churfürst zu Mäyntz Johann Philipp sich über impudentiam argumenti bey dem Könige beschweret, in die Bastille setzen lassen, nachdem aber mit einer ansehnlichen Begnadigung angesehen. Jedoch hat er sich auch öffentlich gegen die Stände des Reichs anno 1680 heraus gelaßen, daß er sich dieser praetension begeben wolte, dasern sie seinen Sohn den Dauphin zum Röm. Könige erwehleten.
Erfolg und itziger Zustand. Anderes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf die Käyserliche Würde / und das gantze Reich.
NAch Käysers Maximiliani I Tod waren die Churfürsten des Reichs sehr uneinig unter sich, ob sie König Franciscum I in Franckreich, oder König Carolum aus Spanien zum Käyser erwehlen solten; Es behielte aber Carolus endlich die Oberhand. Worüber Franciscus dergestalt erbittert wurde, daß er behaupten wolte, das Käyserthum und die Käyserliche dignität sey unrechtmässiger Weise von denen alten Königen in Franckreich auf die Teutsche kommen, und daß jene annoch rechtmäßigen Anspruch darauff hätten; veränderte deshalb auch seine Königliche Crone in eine Käyserliche. Dessen man ihme aber Teutscher Seiten gar nicht geständig seyn wollen, und ist es nachdem biß auf des itzigen Königs Zeiten dabey geblieben; welcher ob der zwar selbst diese praetension nicht moviret, so ist ihme doch nicht unangenehm gewesen, daß solche von denen Frantzösischen Scribenten wieder auf die Bahn gebracht worden, würde auch nicht ermangelt haben solche zum Effect zu bringen, wann nur alles nach seinem Willen hätte gehen wollen.
Historie.
vid. Autor. vindiciarum Rom. Imp. contra Pradii Oripines Regum Capetin. qui ex professo Pradium refutat.
vid. Franckenb. im Europ. Herold. part. 2. p. 81.
vid. Mercure Hollandois de ann. 1680. p. 198.
vid. Sleidan. Comment. L. 1. Guicciard. L. 12. hist. Arnold. Ferron. L. 5. Rer. gall. Goeden. Cons. 1. Simon Pistor. V. 1. Cons. 15. Heig. part. 1. qv. 5. Strauch. Diss. jur. publ. 4. §. 1. seqq. Melanchthonis Sabini & Hartmanni Trr. 1. de Electione & Coronatione Caroli, quorum ille in Charionis Chron. inter Schardii Script. Germ. extant.
vid. Autor. vindiciarum Rom. Imp. contra Pradii Origines Regum Capetin. qui ex professo Pradium refutat.
vid. Franckenb. im Curop. Herold. part. 2. p. 81.
vid. Mercure Hollandois de ann. 1680. p. 198.
Pacta dotalia exhibet Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 129. p. 316.
Brautlach. in hist. Pacific. c. 6. p. 69. seqq. Mutationem coronae recte factam esse defendit Phil. Moraeus in Tab. Armor. Gall. c. 6. sed. vid. Steph. Baluzius ad Marcan. p. 165. & 399.
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