Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.möge der ersten Theilung bekommen hatten, welcher Vergleich ordentlich beschworen wurde. Doch kam Lothringen nicht lange hernach völlig zum Teutschen Reich: Dann nach Ludovici Balbi Tod verfiel Franckreich in die Hände zweyer seiner Söhne Ludovici III, und Carolomanni, welche insgemein vor Bastarden gehalten werden, und wurd dieses Königreich über dem so wohl innerlich durch vielfältige Empörunge, als äußerlich durch die Einfälle der Normänner, sehr geplaget. Ja auch in dem Frantzösischen Lothringen machte Lotharii des jüngern unechter Sohn Hugo viele Unruhe; und weil solche den Teutschen Theil mit in Gefahr nahmen, so rückte obgedachter Ludovicus mit einer Armee dahin, und brachte alles wieder in Ruhe. Damit er auch denen Frantzösischen Reichs-Verwirrungen desto näher wäre, so satzte er auf Ansuchen einiger Stände über die Maaß; woselbst die beyde Frantzösische Könige und Gebrüdere sich zu ihm verfügeten, und Ludovico, mit Einwilligung aller Stände, auch denjenigen Theil von Lothringen überliessen, so ihr Vater und Groß-Vater besessen hatte; was aber die eigentliche Ursache dessen gewesen, wird von keinem Historico gemeldet. Es kam nachdem so wohl Lothringen, als die gantze Frantzösische Monarchie, wie sie unter Carolo M. gewesen, auf des Ludovici Bruder, Carolum Crassum, weil von des Caroli M. ehelichen Nachkommen damahls niemand mehr, als er, und Carolus Simplex in West-Franckreich, der aber wegen seiner Kindheit, und schlechten Verstandes, in keine Consideration kam, übrig war. Allein durch einen seltsamen Glücks-Wechsel fielen alle diese Länder von Crasso fast auf einmahl ab. Die Lothringer, und Teutsche überliessen sich einmüthig Arnolpho, des vorgedachten Königs Carolomanni in Bäyern natürlichem Sohne; die Frantzosen aber des Capeti Vor-Eltern, welcher der Manns-Linie nach mit Carolo M. gantz nichts gemein hatte. Arnulphus übertrug nach etlichen Jahren, doch fast mit Unwillen der Stände, die Verwaltung der unter dem Nahmen Lothringen begriffenen Länder, seinem gleichfals natürlichen Sohn, Zvventiboldo, unter Königl. Titul Wie aber nach Arnolphi Tod unter seinem Sohne Ludovico IV viele Zerrüttungen in dem Ost-Fränckischen oder Teutschen Reiche entstunden, und man auf Lothringen nicht genugsam acht haben kunte; so that Carolus Simplex König der West-Francken, der nach Odonis Tode auf den väterlichen Thron war erhoben worden, einen unversehenen Einfall in Lothringen, bemächtigte sich eines grossen Theiles desselben, und Zvventibold muste sich mit der Flucht salviren; wie dieser aber eine Armee zusammen brachte, und selbe Carolo Simplici entgegen setzte, kam es zum gütlichen Vergleich, und Carolus Simplex kehrte wieder zurück über die Maaß. Zvventiboldo succedirte in Lothringen sein Bruder Käyser Ludovicus IV; wie aber auch dieser an. 912 verstarb, und die Carolingische Linie in Teutschland mit ihme abgieng, erwehlten die Teutsche und die Lothringer Conradum zu ihrem Haupte. Weil unter dieses seiner Regierung aber viele Verwirrungen in Teutschland entstunden, und König Carolus Simplex, als ein noch übriger ehelicher Descendent von Carolo M. vermeynte, des Ludovici IV hinterlassene Länder kämen ihme jure successionis zu; so nahm er durch einen gewaltsamen Einfall gantz Lothringen wieder weg. Des Conradi successor, Henricus Auceps, foderte solches zwar von Carolo in Güte wieder; weil dieser sich aber dazu nicht verstehen wolte, gieng er mit einer Armee dahin, und wieß ihme damit den Weg wieder über die Maaß, worauf es ann. 924, oder wie andere wollen 926, zu Bonne zu einem Frieden kam, in welchem Carolus Simplex sich alles seines Rechtes an Lothringen begab. Nach Henrici Tod kam sein Sohn Otto M. zur Regierung, der zu Anfangs durch viele Empörungen auch viele Unruhe hatte, unter welchen nicht die geringste war, daß sein Schwager Giselbertus, welcher dem Königreich Lothringen, unter dem Titul eines Her- Annal. Fuldens. & Pithaei d. l. vid. Annal. Metens. Pithaei, & Bertiniani ad ann. 879. Conring. de Fin. c. 6. §. 4. H. G. D. C. Francopolitan. d. l. §. 9. Gottsr. Viterb. col. 468. Regino L. 2. p. 97. ad ann. 880. vid. Blondell. in praefat. Apologet. Chifflet in Vindic. Hisp. c. 1. seqq. H. G. D. C. Francopol. §. 20. Sigebert ad ann. 897. Regino ad ann. 895. Regino L. 2. ad ann. 898. Sigebertus ad ann. 916. Obrecht in prodr. Rerum Alsat. p. 114. 115. vid. Frodoardus ad ann. 925. Sigebertus ad ann. 925. Regino ad ann. 924. 925. Otto Frising. L. 6. Chron. c. 18. P. AEmil. de reb. gest. Franc. L. 3. f. 90. 91. Baluzius Tom. 2. p. 299. Conring. de fin. c. 6. §. 4.
möge der ersten Theilung bekommen hatten, welcher Vergleich ordentlich beschworen wurde. Doch kam Lothringen nicht lange hernach völlig zum Teutschen Reich: Dañ nach Ludovici Balbi Tod verfiel Franckreich in die Hände zweyer seiner Söhne Ludovici III, und Carolomanni, welche insgemein vor Bastarden gehalten werden, und wurd dieses Königreich über dem so wohl innerlich durch vielfältige Empörunge, als äußerlich durch die Einfälle der Normänner, sehr geplaget. Ja auch in dem Frantzösischen Lothringen machte Lotharii des jüngern unechter Sohn Hugo viele Unruhe; und weil solche den Teutschen Theil mit in Gefahr nahmen, so rückte obgedachter Ludovicus mit einer Armée dahin, und brachte alles wieder in Ruhe. Damit er auch denen Frantzösischen Reichs-Verwirrungen desto näher wäre, so satzte er auf Ansuchen einiger Stände über die Maaß; woselbst die beyde Frantzösische Könige und Gebrüdere sich zu ihm verfügeten, und Ludovico, mit Einwilligung aller Stände, auch denjenigen Theil von Lothringen überliessen, so ihr Vater und Groß-Vater besessen hatte; was aber die eigentliche Ursache dessen gewesen, wird von keinem Historico gemeldet. Es kam nachdem so wohl Lothringen, als die gantze Frantzösische Monarchie, wie sie unter Carolo M. gewesen, auf des Ludovici Bruder, Carolum Crassum, weil von des Caroli M. ehelichen Nachkommen damahls niemand mehr, als er, und Carolus Simplex in West-Franckreich, der aber wegen seiner Kindheit, und schlechten Verstandes, in keine Consideration kam, übrig war. Allein durch einen seltsamen Glücks-Wechsel fielen alle diese Länder von Crasso fast auf einmahl ab. Die Lothringer, und Teutsche überliessen sich einmüthig Arnolpho, des vorgedachten Königs Carolomanni in Bäyern natürlichem Sohne; die Frantzosen aber des Capeti Vor-Eltern, welcher der Manns-Linie nach mit Carolo M. gantz nichts gemein hatte. Arnulphus übertrug nach etlichen Jahren, doch fast mit Unwillen der Stände, die Verwaltung der unter dem Nahmen Lothringen begriffenen Länder, seinem gleichfals natürlichen Sohn, Zvventiboldo, unter Königl. Titul Wie aber nach Arnolphi Tod unter seinem Sohne Ludovico IV viele Zerrüttungen in dem Ost-Fränckischen oder Teutschen Reiche entstunden, und man auf Lothringen nicht genugsam acht haben kunte; so that Carolus Simplex König der West-Francken, der nach Odonis Tode auf den väterlichen Thron war erhoben worden, einen unversehenen Einfall in Lothringen, bemächtigte sich eines grossen Theiles desselben, und Zvventibold muste sich mit der Flucht salviren; wie dieser aber eine Armée zusammen brachte, und selbe Carolo Simplici entgegen setzte, kam es zum gütlichen Vergleich, und Carolus Simplex kehrte wieder zurück über die Maaß. Zvventiboldo succedirte in Lothringen sein Bruder Käyser Ludovicus IV; wie aber auch dieser an. 912 verstarb, und die Carolingische Linie in Teutschland mit ihme abgieng, erwehlten die Teutsche und die Lothringer Conradum zu ihrem Haupte. Weil unter dieses seiner Regierung aber viele Verwirrungen in Teutschland entstunden, und König Carolus Simplex, als ein noch übriger ehelicher Descendent von Carolo M. vermeynte, des Ludovici IV hinterlassene Länder kämen ihme jure successionis zu; so nahm er durch einen gewaltsamen Einfall gantz Lothringen wieder weg. Des Conradi successor, Henricus Auceps, foderte solches zwar von Carolo in Güte wieder; weil dieser sich aber dazu nicht verstehen wolte, gieng er mit einer Armée dahin, und wieß ihme damit den Weg wieder über die Maaß, worauf es ann. 924, oder wie andere wollen 926, zu Bonne zu einem Frieden kam, in welchem Carolus Simplex sich alles seines Rechtes an Lothringen begab. Nach Henrici Tod kam sein Sohn Otto M. zur Regierung, der zu Anfangs durch viele Empörungen auch viele Unruhe hatte, unter welchen nicht die geringste war, daß sein Schwager Giselbertus, welcher dem Königreich Lothringen, unter dem Titul eines Her- Annal. Fuldens. & Pithaei d. l. vid. Annal. Metens. Pithaei, & Bertiniani ad ann. 879. Conring. de Fin. c. 6. §. 4. H. G. D. C. Francopolitan. d. l. §. 9. Gottsr. Viterb. col. 468. Regino L. 2. p. 97. ad ann. 880. vid. Blondell. in praefat. Apologet. Chifflet in Vindic. Hisp. c. 1. seqq. H. G. D. C. Francopol. §. 20. Sigebert ad ann. 897. Regino ad ann. 895. Regino L. 2. ad ann. 898. Sigebertus ad ann. 916. Obrecht in prodr. Rerum Alsat. p. 114. 115. vid. Frodoardus ad ann. 925. Sigebertus ad ann. 925. Regino ad ann. 924. 925. Otto Frising. L. 6. Chron. c. 18. P. AEmil. de reb. gest. Franc. L. 3. f. 90. 91. Baluzius Tom. 2. p. 299. Conring. de fin. c. 6. §. 4.
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möge der ersten Theilung bekommen hatten, welcher Vergleich ordentlich beschworen wurde. Doch kam Lothringen nicht lange hernach völlig zum Teutschen Reich: Dañ nach Ludovici Balbi Tod verfiel Franckreich in die Hände zweyer seiner Söhne Ludovici III, und Carolomanni, welche insgemein vor Bastarden gehalten werden, und wurd dieses Königreich über dem so wohl innerlich durch vielfältige Empörunge, als äußerlich durch die Einfälle der Normänner, sehr geplaget. Ja auch in dem Frantzösischen Lothringen machte Lotharii des jüngern unechter Sohn Hugo viele Unruhe; und weil solche den Teutschen Theil mit in Gefahr nahmen, so rückte obgedachter Ludovicus mit einer Armée dahin, und brachte alles wieder in Ruhe. Damit er auch denen Frantzösischen Reichs-Verwirrungen desto näher wäre, so satzte er auf Ansuchen einiger Stände über die Maaß; woselbst die beyde Frantzösische Könige und Gebrüdere sich zu ihm verfügeten, und Ludovico, mit Einwilligung aller Stände, auch denjenigen Theil von Lothringen überliessen, so ihr Vater und Groß-Vater besessen hatte; was aber die eigentliche Ursache dessen gewesen, wird von keinem Historico gemeldet.
Es kam nachdem so wohl Lothringen, als die gantze Frantzösische Monarchie, wie sie unter Carolo M. gewesen, auf des Ludovici Bruder, Carolum Crassum, weil von des Caroli M. ehelichen Nachkommen damahls niemand mehr, als er, und Carolus Simplex in West-Franckreich, der aber wegen seiner Kindheit, und schlechten Verstandes, in keine Consideration kam, übrig war. Allein durch einen seltsamen Glücks-Wechsel fielen alle diese Länder von Crasso fast auf einmahl ab. Die Lothringer, und Teutsche überliessen sich einmüthig Arnolpho, des vorgedachten Königs Carolomanni in Bäyern natürlichem Sohne; die Frantzosen aber des Capeti Vor-Eltern, welcher der Manns-Linie nach mit Carolo M. gantz nichts gemein hatte. Arnulphus übertrug nach etlichen Jahren, doch fast mit Unwillen der Stände, die Verwaltung der unter dem Nahmen Lothringen begriffenen Länder, seinem gleichfals natürlichen Sohn, Zvventiboldo, unter Königl. Titul Wie aber nach Arnolphi Tod unter seinem Sohne Ludovico IV viele Zerrüttungen in dem Ost-Fränckischen oder Teutschen Reiche entstunden, und man auf Lothringen nicht genugsam acht haben kunte; so that Carolus Simplex König der West-Francken, der nach Odonis Tode auf den väterlichen Thron war erhoben worden, einen unversehenen Einfall in Lothringen, bemächtigte sich eines grossen Theiles desselben, und Zvventibold muste sich mit der Flucht salviren; wie dieser aber eine Armée zusammen brachte, und selbe Carolo Simplici entgegen setzte, kam es zum gütlichen Vergleich, und Carolus Simplex kehrte wieder zurück über die Maaß.
Zvventiboldo succedirte in Lothringen sein Bruder Käyser Ludovicus IV; wie aber auch dieser an. 912 verstarb, und die Carolingische Linie in Teutschland mit ihme abgieng, erwehlten die Teutsche und die Lothringer Conradum zu ihrem Haupte. Weil unter dieses seiner Regierung aber viele Verwirrungen in Teutschland entstunden, und König Carolus Simplex, als ein noch übriger ehelicher Descendent von Carolo M. vermeynte, des Ludovici IV hinterlassene Länder kämen ihme jure successionis zu; so nahm er durch einen gewaltsamen Einfall gantz Lothringen wieder weg. Des Conradi successor, Henricus Auceps, foderte solches zwar von Carolo in Güte wieder; weil dieser sich aber dazu nicht verstehen wolte, gieng er mit einer Armée dahin, und wieß ihme damit den Weg wieder über die Maaß, worauf es ann. 924, oder wie andere wollen 926, zu Bonne zu einem Frieden kam, in welchem Carolus Simplex sich alles seines Rechtes an Lothringen begab.
Nach Henrici Tod kam sein Sohn Otto M. zur Regierung, der zu Anfangs durch viele Empörungen auch viele Unruhe hatte, unter welchen nicht die geringste war, daß sein Schwager Giselbertus, welcher dem Königreich Lothringen, unter dem Titul eines Her-
Annal. Fuldens. & Pithaei d. l.
vid. Annal. Metens. Pithaei, & Bertiniani ad ann. 879. Conring. de Fin. c. 6. §. 4.
H. G. D. C. Francopolitan. d. l. §. 9.
Gottsr. Viterb. col. 468. Regino L. 2. p. 97. ad ann. 880.
vid. Blondell. in praefat. Apologet. Chifflet in Vindic. Hisp. c. 1. seqq. H. G. D. C. Francopol. §. 20.
Sigebert ad ann. 897. Regino ad ann. 895.
Regino L. 2. ad ann. 898.
Sigebertus ad ann. 916. Obrecht in prodr. Rerum Alsat. p. 114. 115.
vid. Frodoardus ad ann. 925. Sigebertus ad ann. 925. Regino ad ann. 924. 925. Otto Frising. L. 6. Chron. c. 18. P. AEmil. de reb. gest. Franc. L. 3. f. 90. 91. Baluzius Tom. 2. p. 299. Conring. de fin. c. 6. §. 4.
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