Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Sechstes Capitel, Von der Könige in Engeland Streitigkeit mit Franckreich wegen der Oerter so bey der Meer-Enge Hudson in America gelegen. DIese Meer-Enge ist ann. 1609 von einem Engeländischen Capitaine, Nahmens Henricus Hudson, zu erst entdecket worden, und führet dahero von ihm den Nahmen. Die Oerter so daran gelegen, und weshalb die Engeländer mit Franckreich streitig, sind Estotiland, Terra Corterialis, und Guiana; davon der Ryswickische Friede also disponiret: Es sollen von beyden Theilen Commissarien constituiret werden, um das Recht und Praetension, welche beyde Königliche Maj. auf die an dem Hudsonschen Sinu gelegene Oerter zu haben vorgeben, zu examiniren rud zu entscheiden; von welchen iedoch diejenige Oerter, so in vorigem Krieg von Franckreich erobert, und in diesem ihme wieder abgenommen worden, denen Frantzosen, laut vorhergehenden Articul, restituiret werden sollen &c. Ob solche Streitigkeit aber nachdem durch eine Commission, welche vermöge obgedachten Frieden-Schlußes 3 Monath nach der Ratification angehen sollen, abgethan, ist mir nicht bewust. Siebendes Capitel, Von der Könige in Engeland Streitigkeit mit Holland wegen Bantam in Ost-Indien. UNter denen um Asia herum gelegenen Inseln ist Java eine von den besten, und hat unterschiedliche Könige, davon der vornehmsten einer ist der zu Bantam. Hieher nun handelten vor diesem die Engel. u. Holländer zugleich; diese hatten daselbst die vortreffliche Festung Batavia; Die Engeländer hergegen hatten sich bey dem Könige ziemlich feste gesetzet. Wie aber anno 1682 zwischen dem Königlichen Vater und Sohn, dem der Vater vorhin ein Theil der Regierung abgetreten hatte, großer Streit entstand, die Engelände es mit dem Vate, die Holländer aber, denen der alte König jederzeit viel tort zugefüget hatte, es mit dem Sohne hielten, und dieser endlich den Platz behielte, so musten die Engeländer dieses Königreich quitiren, woraus ihnen großer Schade zugewachsen, deshalb noch itzo zwischen denen Engeländern und Holländern in Europa ein Streit, welcher die Bantamische Streitigkeit genennet wird. Vierdte Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der Könige in Franckreich. Erstes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf dasjenige, so zu den alten Königreichen Austrasien und Lothringen gehöret hat. Historie. WEil die Frantzosen diese Praetension ziemlich weit, nehmlich von den alten Königen in Austrasien herholen, so wird nicht undienlich seyn, von dem alten Königreich Austrasien so wohl, als auch von dem alten Königreich Lothringen, einige Nachricht vorher zu setzen. Ist demnach zu wissen, daß um das Jahr 511, nach des Clodovaei Königs der Francken Tod, seine 4 vid. Art. VIII. Pacis Rysvvit. inter Angliam & Gall. an 1697. init. vid. late le Mercure Hollandois de l' an. 1682. p. 492. Teste Franckenberg im Curop. Herold. part. 2. p. 185. De Regno Austrasiae plura videri possunt apud Schurtzfleische. in Diss. de Regno Austrasiae.
Sechstes Capitel, Von der Könige in Engeland Streitigkeit mit Franckreich wegen der Oerter so bey der Meer-Enge Hudson in America gelegen. DIese Meer-Enge ist ann. 1609 von einem Engeländischen Capitaine, Nahmens Henricus Hudson, zu erst entdecket worden, und führet dahero von ihm den Nahmen. Die Oerter so daran gelegen, und weshalb die Engeländer mit Franckreich streitig, sind Estotiland, Terra Corterialis, und Guiana; davon der Ryswickische Friede also disponiret: Es sollen von beyden Theilen Commissarien constituiret werden, um das Recht und Praetension, welche beyde Königliche Maj. auf die an dem Hudsonschen Sinu gelegene Oerter zu haben vorgeben, zu examiniren rud zu entscheiden; von welchen iedoch diejenige Oerter, so in vorigem Krieg von Franckreich erobert, und in diesem ihme wieder abgenommen worden, denen Frantzosen, laut vorhergehenden Articul, restituiret werden sollen &c. Ob solche Streitigkeit aber nachdem durch eine Commission, welche vermöge obgedachten Frieden-Schlußes 3 Monath nach der Ratification angehen sollen, abgethan, ist mir nicht bewust. Siebendes Capitel, Von der Könige in Engeland Streitigkeit mit Holland wegen Bantam in Ost-Indien. UNter denen um Asia herum gelegenen Inseln ist Java eine von den besten, und hat unterschiedliche Könige, davon der vornehmsten einer ist der zu Bantam. Hieher nun handelten vor diesem die Engel. u. Holländer zugleich; diese hatten daselbst die vortreffliche Festung Batavia; Die Engeländer hergegen hatten sich bey dem Könige ziemlich feste gesetzet. Wie aber anno 1682 zwischen dem Königlichen Vater und Sohn, dem der Vater vorhin ein Theil der Regierung abgetreten hatte, großer Streit entstand, die Engelände es mit dem Vate, die Holländer aber, denen der alte König jederzeit viel tort zugefüget hatte, es mit dem Sohne hielten, und dieser endlich den Platz behielte, so musten die Engeländer dieses Königreich quitiren, woraus ihnen großer Schade zugewachsen, deshalb noch itzo zwischen denen Engeländern und Holländern in Europa ein Streit, welcher die Bantamische Streitigkeit genennet wird. Vierdte Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der Könige in Franckreich. Erstes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf dasjenige, so zu den alten Königreichen Austrasien und Lothringen gehöret hat. Historie. WEil die Frantzosen diese Praetension ziemlich weit, nehmlich von den alten Königen in Austrasien herholen, so wird nicht undienlich seyn, von dem alten Königreich Austrasien so wohl, als auch von dem alten Königreich Lothringen, einige Nachricht vorher zu setzen. Ist demnach zu wissen, daß um das Jahr 511, nach des Clodovaei Königs der Francken Tod, seine 4 vid. Art. VIII. Pacis Rysvvit. inter Angliam & Gall. an 1697. init. vid. late le Mercure Hollandois de l' an. 1682. p. 492. Teste Franckenberg im Curop. Herold. part. 2. p. 185. De Regno Austrasiae plura videri possunt apud Schurtzfleische. in Diss. de Regno Austrasiae.
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Sechstes Capitel, Von der Könige in Engeland Streitigkeit mit Franckreich wegen der Oerter so bey der Meer-Enge Hudson in America gelegen.
DIese Meer-Enge ist ann. 1609 von einem Engeländischen Capitaine, Nahmens Henricus Hudson, zu erst entdecket worden, und führet dahero von ihm den Nahmen. Die Oerter so daran gelegen, und weshalb die Engeländer mit Franckreich streitig, sind Estotiland, Terra Corterialis, und Guiana; davon der Ryswickische Friede also disponiret: Es sollen von beyden Theilen Commissarien constituiret werden, um das Recht und Praetension, welche beyde Königliche Maj. auf die an dem Hudsonschen Sinu gelegene Oerter zu haben vorgeben, zu examiniren rud zu entscheiden; von welchen iedoch diejenige Oerter, so in vorigem Krieg von Franckreich erobert, und in diesem ihme wieder abgenommen worden, denen Frantzosen, laut vorhergehenden Articul, restituiret werden sollen &c. Ob solche Streitigkeit aber nachdem durch eine Commission, welche vermöge obgedachten Frieden-Schlußes 3 Monath nach der Ratification angehen sollen, abgethan, ist mir nicht bewust.
Siebendes Capitel, Von der Könige in Engeland Streitigkeit mit Holland wegen Bantam in Ost-Indien.
UNter denen um Asia herum gelegenen Inseln ist Java eine von den besten, und hat unterschiedliche Könige, davon der vornehmsten einer ist der zu Bantam. Hieher nun handelten vor diesem die Engel. u. Holländer zugleich; diese hatten daselbst die vortreffliche Festung Batavia; Die Engeländer hergegen hatten sich bey dem Könige ziemlich feste gesetzet. Wie aber anno 1682 zwischen dem Königlichen Vater und Sohn, dem der Vater vorhin ein Theil der Regierung abgetreten hatte, großer Streit entstand, die Engelände es mit dem Vate, die Holländer aber, denen der alte König jederzeit viel tort zugefüget hatte, es mit dem Sohne hielten, und dieser endlich den Platz behielte, so musten die Engeländer dieses Königreich quitiren, woraus ihnen großer Schade zugewachsen, deshalb noch itzo zwischen denen Engeländern und Holländern in Europa ein Streit, welcher die Bantamische Streitigkeit genennet wird.
Vierdte Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der Könige in Franckreich. Erstes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf dasjenige, so zu den alten Königreichen Austrasien und Lothringen gehöret hat.
WEil die Frantzosen diese Praetension ziemlich weit, nehmlich von den alten Königen in Austrasien herholen, so wird nicht undienlich seyn, von dem alten Königreich Austrasien so wohl, als auch von dem alten Königreich Lothringen, einige Nachricht vorher zu setzen. Ist demnach zu wissen, daß um das Jahr 511, nach des Clodovaei Königs der Francken Tod, seine 4
Historie.
vid. Art. VIII. Pacis Rysvvit. inter Angliam & Gall. an 1697. init.
vid. late le Mercure Hollandois de l' an. 1682. p. 492.
Teste Franckenberg im Curop. Herold. part. 2. p. 185.
De Regno Austrasiae plura videri possunt apud Schurtzfleische. in Diss. de Regno Austrasiae.
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